Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?
Hallo liebe Community,
ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!
Folgende Ausgangssituation:
Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.
Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.
Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?
Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????
Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.
Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!
LG, Cassy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.
Aber halt doch:
Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.
Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!
Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.
Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?
Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.
Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.
Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.
Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.
176 Antworten
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 25. November 2014 um 20:12:19 Uhr:
...genau so ist es.....Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 25. November 2014 um 19:56:02 Uhr:
Ohne rechtliches Hintergrundwissen kann ich beim besten Willen nicht mal einen Ansatz dafür erkennen....N. T.
Ja, wie gesagt - es handelt sich um meine persönliche Meinung. Ein Gutachter würde ja aber auch nichts anderes feststellen können. Er wurde hinten (!) getroffen und nicht weiter vorne am Fahrzeug. Damit ist es doch eindeutig. Da braucht man nicht mal einen Gutachter. Der Abbiegevorgang war so gut wie beendet.
Das spricht ja auch dafür, dass der Peugeot-Fahrer nicht allzu dicht auf den Polo-Fahrer aufgefahren sein kann, ansonsten hätte er den TE viel eher getroffen, da ja schon der Polo-Fahrer ganz offensichtlich relativ nah aufgefahren ist.
Ich würde mir deswegen Gedanken um die Fahrtauglichkeit des Peugeot-Fahrers machen. Der muss doch unter Drogen oder Alkohol-Einfluss gestanden haben, wenn er in so einer Situation so einen Unfall baut. Der hat da ja gar nichts realisiert. Der Polo vor ihm bremst und er überholt einfach?
Vor Gericht kann es trotzdem anders gewertet werden, was natürlich - wieder einmal - nicht für das deutsche Rechtssystem sprechen würde. Man kann für die Zukunft natürlich entsprechende Lehren daraus ziehen. Vorm Abbiegen einfach komplett stehen bleiben, alle hinterherfahrenden Autos vorbeiwinken und erst, wenn alles vorbei sind, abbiegen. Man kann es natürlich auch zum eigenen Vorteil nutzen und einfach in solchen Situationen in jeden reinfahren, den man nicht mag. Man bekommt ja max. eine Teilschuld 😉
Aber ich will nun nicht voreilig urteilen. Nur weil da eine Verbrecher-Versicherung mal wieder nicht zahlen will, muss das ja noch lange nicht zum Nachteil des TE ausgehen.
@DeFlamingo:
Danke für deine Kommentare :-) Leider ist es so, wie es der Anwalt meiner Chefin erzählt hat. Meine Schuld lag prinzipiell daran, dass ich auf der gleichen Straße gefahren bin, wie der Peugeot. Zur falschen Zeit am falschen Ort. Alles was jetzt noch diskutiert werden sollte, ist die Höhe der Teilschuld, so der Anwalt.
Im Prinzip ist es also egal, wie oft ich mich vergewissert habe, dass keiner kommt, wie langsam ich gefahren bin, wie oft ich geblinkt habe ... es kommt nur auf den Punkt an, dass wir auf der selben Spur, also dieser "Hauptspur", waren.
Und ja, am besten wäre es so zu fahren, wie du beschrieben hast. Denn am Ende ist man dann sowieso der Arsch, auch wenn man sein Auto und damit seine Existenz verloren hat, weil einem jemand reingefahren ist. Das interessiert niemanden.
LG, Cassy
Hier steht eigentlich noch einmal alles, schön erläutert mit Beispielen:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php
Bei der Quote sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass noch ein Fahrzeug zwischen euch gefahren ist (Ergab sich dadurch eine Sichtbehinderung? Außerdem ist das ein wichtiger Zeuge: rechtzeitiges Blinken?! Einordnen zur Mitte hin?!).
Wobei auf der verlinkten Seite auch steht:
Zitat:
Die Haftungsquoten der Gerichtsurteile ergeben daher auch ein eher chaotisches Bild.
Ich persönlich sehe es als Frechheit, dass Überholer in solchen Situationen in Schutz genommen werden. Ist natürlich nur meine persönliche Meinung, aber Linksabbieger sind nach diesen Urteilen quasi immer die Deppen und das obwohl das Linksabbiegen an sich nun wirklich keine großartige Sache ist. Jeder muss links abbiegen und mag da einer noch so unverschämt von hinten angeschossen kommen, darf man (zumindest teilweise) dafür einstehen.
Vor allem ist es erschütternd wie das Überholen/Vorbeifahren an sich bewertet wird:
Auf der einen Seite ist es höchst gefährlich (überhol mal einen Verkehrsteilnehmer und fahre dabei den Fußgänger um, den dein Vordermann rüberlassen wollte - da bist du aber geliefert, da sind die Richter aber sofort beim Überholen in unklarer Verkehrslage und überhaupt - viel zu schnell!), auf der anderen Seite... naja, eben in Zukunft noch besser aufpassen beim Linksabbiegen.
Dann dauert es eben für die Hintermänner noch ein wenig länger, wenn man noch ein drittes und viertes Mal schaut. Nur für den Fall.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 26. November 2014 um 11:12:13 Uhr:
Hier steht eigentlich noch einmal alles, schön erläutert mit Beispielen:http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php
Bei der Quote sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass noch ein Fahrzeug zwischen euch gefahren ist (Ergab sich dadurch eine Sichtbehinderung? Außerdem ist das ein wichtiger Zeuge: rechtzeitiges Blinken?! Einordnen zur Mitte hin?!).
Wobei auf der verlinkten Seite auch steht:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 26. November 2014 um 11:12:13 Uhr:
Ich persönlich sehe es als Frechheit, dass Überholer in solchen Situationen in Schutz genommen werden. Ist natürlich nur meine persönliche Meinung, aber Linksabbieger sind nach diesen Urteilen quasi immer die Deppen und das obwohl das Linksabbiegen an sich nun wirklich keine großartige Sache ist. Jeder muss links abbiegen und mag da einer noch so unverschämt von hinten angeschossen kommen, darf man (zumindest teilweise) dafür einstehen.Zitat:
Die Haftungsquoten der Gerichtsurteile ergeben daher auch ein eher chaotisches Bild.
Vor allem ist es erschütternd wie das Überholen/Vorbeifahren an sich bewertet wird:
Auf der einen Seite ist es höchst gefährlich (überhol mal einen Verkehrsteilnehmer und fahre dabei den Fußgänger um, den dein Vordermann rüberlassen wollte - da bist du aber geliefert, da sind die Richter aber sofort beim Überholen in unklarer Verkehrslage und überhaupt - viel zu schnell!), auf der anderen Seite... naja, eben in Zukunft noch besser aufpassen beim Linksabbiegen.
Dann dauert es eben für die Hintermänner noch ein wenig länger, wenn man noch ein drittes und viertes Mal schaut. Nur für den Fall.
Da gebe ich dir vollkommen Recht! Sobald ein Fußgänger im Spiel ist, ist es eine andere Geschichte. Naja. Was soll man machen. Ich warte immer noch auf die Versicherung...
LG, Cassy
Ähnliche Themen
Zitat:
@cassy222 schrieb am 26. November 2014 um 09:47:08 Uhr:
Im Prinzip ist es also egal, wie oft ich mich vergewissert habe, dass keiner kommt, wie langsam ich gefahren bin, wie oft ich geblinkt habe ... es kommt nur auf den Punkt an, dass wir auf der selben Spur, also dieser "Hauptspur", waren.
Normalerweise sollte doch die Betriebsgefahr (darum geht es vermutlich) nicht zur Anwendung kommen, wenn der Unfall auch durch einen Idealfahrer (was du, wenn deine Beschreibungen stimmen, in dieser Situation aber gewesen sein solltest) nicht verhindert hätte werden können.
Du darfst nur keinerlei Zweifel am Schulterblich und Spiegelblick durchblicken lassen.
Gruß Metalhead
Ich habe weiter oben ein paar Urteile (einen Link dazu) verlinkt. Ich zitiere noch etwas mehr:
Zitat:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php
Die jeweils für den Einzelfall passende Mithaftungsquote der Beteiligten zu finden, ist nicht einfach und gelingt nur, wenn man alle Umstände des Einzelfalls in Betracht zieht. Abwägungshilfen sind außer den Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge
- der stets für ein Verschulden des Linksabbiegers sprechende Anscheinsbeweis und
- die hohen Anforderungen an ein zulässiges Überholen, das immer ein besonders hohes Unfallrisiko einschließt.
Die Haftungsquoten der Gerichtsurteile ergeben daher auch ein eher chaotisches Bild.
So, ich habe wieder eine wunderbare Neuigkeit. Am Sonntag vor zwei Wochen rief mich die Dame von der Polizei an, die den Unfall aufgenommen hat. Ganze 2 Monate nach dem Unfall, muss sie mir nun mitteilen, dass ich eine Anzeige bekomme, wegen Vernachlässigung der doppelten Rückschaupflicht, deshalb (ich zitiere) "sei es ja erst zum Unfall gekommen." Ihr Gegenüber habe ich nie die Häufigkeit meiner Rückschau erwähnt, dennoch wirft sie mir nun einfach so etwas vor. Ich verstehe wirklich die Welt nicht mehr.
Nach einem Telefonat mit meinem Anwalt gibt es noch NICHTS neues zur Akte, es werde wohl immer noch ermittelt. ICH KÖNNTE KOTZEN! Das war jetzt kein UNFALL MIT TODESURSACHE .. das war ein kleiner Landstraßen-Unfall.. was wird da 2 Monate umeinander ermittelt?? Und wieso soll ich nun - nach Aussage der netten Dame - Schuld daran gewesen sein?? Ist es jetzt vollkommen egal, dass MIR einer rein ist? Ist es egal, dass ich schon lange vor dem Abbiegen geblickt und verlangsam habe?? Das ich mich umgesehen habe?? Scheint tatsächlich alles egal zu sein!!! Tut mir leid für meinen Ausbruch hier, aber ich verstehe die Welt einfach nicht mehr. Ich habe seit dem Unfall kein Auto, ich habe kein Geld gesehen, ich habe immer noch Schmerzen und alles was in letztes Zeit passiert, geht irgendwie nur noch gegen mich...
auch wenn Du es nicht gerne hörst: interessant ist nicht, ob Du Dich umgeschaut hast, sondern ob Du Dich mit genügend Sorgfalt und oft genug umgeschaut hast. Aber dann wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Es ist vollkommen logisch, dass hier wegen eines Bußgelds ermittelt wird, genauso wie es logisch ist, dass Du zivilrechtlich eine Teilschuld bekommst.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:18:00 Uhr:
auch wenn Du es nicht gerne hörst: interessant ist nicht, ob Du Dich umgeschaut hast, sondern ob Du Dich mit genügend Sorgfalt und oft genug umgeschaut hast. Aber dann wäre es nicht zum Unfall gekommen.Es ist vollkommen logisch, dass hier wegen eines Bußgelds ermittelt wird, genauso wie es logisch ist, dass Du zivilrechtlich eine Teilschuld bekommst.
Und wie soll man sich das im normalen Straßenverkehr dann zukünftig vorstellen?
Soll ich komplett abbremsen und mit 20 mal umsehen, den ganzen Verkehr lahmlegen, NUR in der Hoffnung, dass mir genau JETZT keiner von hinten angerast kommt?
tja. So will es aber die Rechtsprechung.
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:18:00 Uhr:
auch wenn Du es nicht gerne hörst: interessant ist nicht, ob Du Dich umgeschaut hast, sondern ob Du Dich mit genügend Sorgfalt und oft genug umgeschaut hast. Aber dann wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Nein, den Bildern nach zu urteilen wäre es so oder so zum Unfall gekommen. Denn nochmal: der Unfallverursacher hat den TE hinten rechts erwischt. Man kann also davon ausgehen, dass der Unfallverursacher erst zum Überholvorgang ausgeholt hat, als der TE schon mitten im Abbiegevorgang war. Wie hätte er den Unfall also vermeiden können? Gar nicht. Selbst mit doppelter Rückschau. Er hat da ja niemanden sehen können, der Unfallverursacher war zu dem Zeitpunkt wohl noch hinter dem Polo (der da auch noch rumgefahren ist).
Jeder Unfall ist anders. Deswegen kann man die Rechtsprechung einfach nicht immer 1 zu 1 auf eine Situation übertragen.
Sie können dir (@TE) viel vorwerfen, müssen es aber auch beweisen. Ich würde auf jeden Fall ein Gutachten zum Unfallhergang anfertigen lassen. Damit sollte dann alles klar sein.
Ich würde außerdem, wenn man versuchen würde, mich so zu verarschen, ALLE Geschütze auffahren, egal ob berechtigt oder nicht berechtigt.
Das fängt mit einer Anzeige wegenm Betrugs gegen den Unfallverursacher an (eine Anzeige kostet dich nichts).
Es geht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten weiter, weil sie den Unfall nicht korrekt aufgenommen hat und dir hinterher Sachen vorwirft, die so zum Unfallzeitpunkt nicht festgehalten wurden.
Wenn jemand, der auf der falschen Spur unterwegs ist und einen Unfall verursacht, Recht bekommt, dann fress ich nen Besen. Wenn die Rechtsprechung dermaßen weit von der Realität entfernt ist, muss man sie mal langsam hinterfragen.
DeFlamingo: Du hast keine Ahnung wovon Du sprichst
Dienstaufsichtsbeschwerde, Betrug, kann man noch mehr völlig irrelevante Begriffe durcheinanderwerfen? Wieso sollte jemand, der sich allenfalls entlasten möchte, ein Gutachten anfertigen, wenn die Beweispflicht doch beim Staat liegt? Wieso meinst Du, der andere würde "Recht bekommen", nur weil die TE ein Bußgeld bekommt?
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:53:39 Uhr:
Man kann also davon ausgehen, dass der Unfallverursacher erst zum Überholvorgang ausgeholt hat, als der TE schon mitten im Abbiegevorgang war. Wie hätte er den Unfall also vermeiden können? Gar nicht. Selbst mit doppelter Rückschau. Er hat da ja niemanden sehen können, der Unfallverursacher war zu dem Zeitpunkt wohl noch hinter dem Polo (der da auch noch rumgefahren ist).
Der TE ist
dringenddavon
abzuraten, sich mit einer solchen Argumentation noch selbst ein Eigentor zu schießen. "Abbiegen bei unklarer Verkehrslage" lautet hier das Stichwort und damit verbessert die TE ihre Situation keinesfalls.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:06:35 Uhr:
DeFlamingo: Du hast keine Ahnung wovon Du sprichstDienstaufsichtsbeschwerde, Betrug, kann man noch mehr völlig irrelevante Begriffe durcheinanderwerfen? Wieso sollte jemand, der sich allenfalls entlasten möchte, ein Gutachten anfertigen, wenn die Beweispflicht doch beim Staat liegt? Wieso meinst Du, der andere würde "Recht bekommen", nur weil die TE ein Bußgeld bekommt?
Irrelevante Begriffe? Nö, seh ich nicht so. Sie haben nichts mit dem Unfall an sich zu tun, ja. Aber darum würde es da ja auch nicht gehen, sondern darum, den Leuten zurück ans Bein zu pinkeln, die einem selbst ans Bein pinkeln wollen.
Ich sehe durchaus Diskussionsbedarf bspw. beim Verhalten der Polizistin, die den Unfall aufnimmt, und sich zwei Monate später meldet und plötzlich mit Unterstellungen ankommt. Aber da die wenigsten eine Dienstaufsichtsbeschwerde in die Wege leiten, müssen Polizisten ihr Verhalten leider so gut wie nie selbstreflektieren. Und das Ergebnis ist dann hier zu sehen, quasi nach dem Motto: was interessiert mich beim Geschwafel vom Vortag? (was das Verhalten der Polizistin betrifft).
Beim Gutachten geht es nicht um die Anzeige, sondern um den Fakt, dass die Versicherung hier nicht zahlen will. Wenn der TE Geld will, muss er klagen. Und logischerweise muss er dann seine Sicht der Dinge beweisen. Das Geld wird nicht einfach vom Himmel fallen.
@Drahkee
Langsam wirds echt bunt. "Abbiegen bei unterklarer Verkehrslage". Was war denn unklar? Hätte der TE aussteigen sollen und bei allen hinter ihm nachfragen, ob sie überholen wollen? Ja, dann ist sie klar, die Verkehrslage 😛
Muss ich beim Bremsen an einer roten Ampel auch erst in den Rückspiegel gucken, und falls da jemand ist, dann über rot fahren? Weil ansonsten bremse ich ja bei unklarer Verkehrslage. Der hinter mir fahrende kann ja bspw. schlafen.