Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?
Hallo liebe Community,
ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!
Folgende Ausgangssituation:
Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.
Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.
Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?
Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????
Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.
Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!
LG, Cassy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.
Aber halt doch:
Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.
Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!
Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.
Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?
Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.
Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.
Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.
Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.
176 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:26:07 Uhr:
jede inhaltliche Auseinandersetzung mit dem was Du hier schreibst ist sinnlos.
Du kennst ja offensichtlich nicht mal den Unterschied zwischen einer Anzeige und zivilrechtlichen Klage. Also ja, eine Auseinandersetzung hat keinen Sinn.
Du könntest trotzdem über die Frage nachdenken, wie der TE an sein Geld kommen soll, wenn er nichts macht. Er MUSS klagen, da führt kein Weg herum, wenn die Versicherung nicht einlenkt. Punkt. Ob du das willst oder nicht.
wie der TE an sein Geld kommt? Die Versicherung wartet erst einmal die straf-/owirechtlichen Ermittlungen ab. Anschließend wird sie dann ein Regulierungsangebot machen. Da die TE einen Anwalt hat, wird dieser schon darauf dringen, dass wenigstens ein Abschlag bezahlt wird. Wenn das Angebot nicht genug ist, wird man klagen müssen, das stimmt. Aber im Moment ist die Versicherung noch im Recht. Eine Teilschuld von schätzungsweise einem Drittel wird die Fragestellerin in Kauf nehmen müssen.
Sicher kannst Du mir erklären, wieso Du vorschlägst, den anderen Fahrer wegen Betrug anzuzeigen? Oder wieso Du meinst, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, nutzlos) gegen die Polizistin (die verpflichtet ist, hier eine Anzeige zu schreiben, bewertet wird das in der Bußgeldstelle) irgend etwas zur Klärung beitragen soll?
Zitat:
Ich würde außerdem, wenn man versuchen würde, mich so zu verarschen, ALLE Geschütze auffahren, egal ob berechtigt oder nicht berechtigt.
Das fängt mit einer Anzeige wegenm Betrugs gegen den Unfallverursacher an (eine Anzeige kostet dich nichts).
Es geht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten weiter, weil sie den Unfall nicht korrekt aufgenommen hat und dir hinterher Sachen vorwirft, die so zum Unfallzeitpunkt nicht festgehalten wurden.
Viel mehr Unsinn kann man nicht mehr schreiben. Wie hier schon gesagt wurde, du weißt nicht wovon du sprichst und hast von der Materie aber auch sowas von keine Ahnung. Das ist das typische Verhalten von Leuten, die, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, mit dem Fuß aufstampfen und beginnen wilde Forderungen zu stellen. Betrug🙄 - Dienstaufsichtsbeschwerde🙄
@DeFlamingo schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:53:39 Uhr:Zitat:
Wenn die Rechtsprechung dermaßen weit von der Realität entfernt ist, muss man sie mal langsam hinterfragen.
Ob das hier so ist, weißt du nicht, denn du warst nicht dabei.
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Zitat:
Du kennst ja offensichtlich nicht mal den Unterschied zwischen einer Anzeige und zivilrechtlichen Klage. Also ja, eine Auseinandersetzung hat keinen Sinn.
Du könntest trotzdem über die Frage nachdenken, wie der TE an sein Geld kommen soll, wenn er nichts macht. Er MUSS klagen, da führt kein Weg herum, wenn die Versicherung nicht einlenkt. Punkt. Ob du das willst oder nicht.
Genau. Er wird eventuell klagen müssen, um an sein Geld zu kommen. Das nennt man dann Zivilrecht. Der Schrei nach Betrug wäre dann Strafrecht. Aber das weißt du ja.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:22:02 Uhr:
@Drahkee
Langsam wirds echt bunt. "Abbiegen bei unterklarer Verkehrslage". Was war denn unklar? Hätte der TE aussteigen sollen und bei allen hinter ihm nachfragen, ob sie überholen wollen?Muss ich beim Bremsen an einer roten Ampel auch erst in den Rückspiegel gucken, und falls da jemand ist, dann über rot fahren? Weil ansonsten bremse ich ja bei unklarer Verkehrslage. Der hinter mir fahrende kann ja bspw. schlafen.
Nimm dir einfach mal die StVO zur Hand und lies dir die entsprechenden Paragraphen durch. Dann sollten dir die Unterschiede zwischen "unklarer Verkehrslage", "Verhalten an Lichtzeichenanlagen" und "Abstands-Regeln zum Vorausfahrenden" verständlich werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:37:47 Uhr:
Sicher kannst Du mir erklären, wieso Du vorschlägst, den anderen Fahrer wegen Betrug anzuzeigen? Oder wieso Du meinst, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, nutzlos) gegen die Polizistin (die verpflichtet ist, hier eine Anzeige zu schreiben, bewertet wird das in der Bußgeldstelle) irgend etwas zur Klärung beitragen soll?
Beide Sachen tragen nicht zur Klärung des Unfalls bei. Das habe ich auch mit keinem Satz behauptet. Ich kann nichts dafür, dass manche nicht lesen können.
Ich habe schon geschrieben, warum ich dies tun würde, und werde es nicht mehr wiederholen. Ich habe nicht geschrieben, dass bspw. durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde die Anzeige fallen gelassen wird.
@Drahkke
Dann schauen wir doch mal in die StVO.
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
Da stehen so Sachen drin wie:
Zitat:
Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage
Wenn da also eine Stelle ist, an der man links in eine Seitenstraße abbiegen darf, dürfte dort nach StVO theoretisch gar nicht überholt werden, da die Verkehrslage unklar ist. Und wenn gar nicht erst überholt werden darf, hätte so ein Unfall auch nicht passieren dürfen.
Ob die Situation nun unklar war oder nicht, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Nur ist sie aus meiner Sicht, wenn überhaupt, dann höchstens für den Überholer unklar gewesen, und nicht für denjenigen, der überholt wurde.
@AS60
Ja, das weiß ich.
Du hast nicht verstanden, dass das - völlig unstreitige - Fehlverhalten des Überholers die Fragestellerin nicht entlastet. Wenn beide einen Fehler gemacht haben, dann zahlen auch beide, das Bußgeld zu jeweils 100%. Dabei muss sich die TE dem Anspruch des sogenannten Idealfahrers stellen. Und solche Unfälle sind nun einmal für Idealfahrer in aller Regel vermeidbar.
Die zivilrechtliche Einigung ist dann wieder etwas anderes, da gibt es eine Quote.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Dezember 2014 um 19:35:16 Uhr:
Wenn beide einen Fehler gemacht haben, dann zahlen auch beide, das Bußgeld zu jeweils 100%. Dabei muss sich die TE dem Anspruch des sogenannten Idealfahrers stellen. Und solche Unfälle sind nun einmal für Idealfahrer in aller Regel vermeidbar.
Und das ist ein Punkt der Rechtsprechung, der einfach genial ist. Da wird der Täter quasi geschützt, in dem dem Opfer eine Teilschuld unterstellt wird, zurückgeführt auf den Idealfahrer, der am besten hellseherische Fähigkeiten und 10 Augen rund um den Kopf haben sollte.
De facto sieht es zwar total anders aus, aber was interessiert das schon vor Gericht.
Ich kenne ja den genauen Unfallablauf nicht, und bin auch kein Gutachter. Aber aufgrund des Unfallbildes und des daraus abgeleiteten fortgeschrittenen Stadiums des Abbiegevorgangs sehe ich persönlich kein Fehlverhalten des TE. Du guckst 2x, siehst niemanden, biegst ab. Wenn jemand genau dann, wo du schon längst deine Spur verlassen hast und abbiegst, sich dazu entschließt, zu überholen, dann kannst du dich schlecht in Luft auflösen. Du hast dein menschenmöglichstes getan und es kommt trotzdem zum Unfall.
Jede Teilschuld, die man dem TE vorwirft, ist ein Witz und keine ernstzunehmende Kritik, die dazu führen sollte, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren.
Letztendlich zieh ich mich nun zurück. Es ist noch nichts passiert, außer eben die Anzeige, die im Moment läuft. Es ist auch nicht gesagt, dass der TE den Ansprüchen an einen Idealfahrer nicht gerecht geworden ist. Deswegen sind Diskussionen im Moment eh nicht zielführend, sondern erst dann, wenn die ersten Ergebnisse feststehen.
Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Naja seien wir mal ehrlich:
wenn ich abbiegen will , verzögere ich,blinke,gugge vorne> alles frei, gugge links > alles frei,gugge hinten > alles frei,
das ganze dann noch ein 2. mal, dann biege ich ab.
wenn der dämliche überholer der mit sicherheit auch im nachbarfred sich über zu langsames fahren beschwert, dann überholt und mich im hinteren bereich erwischt, also zu überholen ansetzt wenn ich schon fast meinen abbiege vorgang beendet habe, was soll ich denn da machen???
wenn er vorne erwischt, ich also gerade mit dem abbiege vorgang anfange, gar keine frage, da könnte das argument mit dem nicht nach hinten schauen ziehen.
ebenso, wenn mich der gegenverkehr am besten vorne erwischt,aber auch wenn der mich hinten erwischt,
gar keine frage,meine schuld,gegenverkehr falsch eingeschätzt,meine schuld.
ABER
sollte es so sein wie der te hier schreibt,und davon gehe ich erstmalaus,
kann er, wenn er hinten erwischt wird gar nix machen
das wäre genauso,als wenn einer von euch auf dem parkplatz zwischen 2 autos ausparkt.
links guggen,
rechts guggen
dann das ganze noch ein 2. mal
langsam raustasten, erwischt euch dann einer hinten,klar haste nicht ordentlich geschaut,gar keine frage
wenn ihr dann aber schon zu 90% aus der lücke raus seid und euch fährt dann einer in die karre,
was wollt ihr denn da noch machen`???
wenn dann halt einer im querverkehr kommt,muss der halt warten, bis ich fertig bin, genauso wie der dämliche überholer,macht er es nicht,sein pech
und ich denke malm, das überholen bei unklarer verkehrslage wird WEIT mehr wiegen als angebliche abbiegen bei angeblich unklarer verkehrslage.
um noch mal auf den parkplatz zu kommen, fallseiner das anders sieht, dann warte ich demnächst auch ab,bis einer ausparkt, und semmel dem dann volles mett in die karre und sage er hat schuld
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 10. Dezember 2014 um 09:02:04 Uhr:
............. verzögere ich,blinke............
Erst blinken, dann verzögern - so ist der hinten Fahrende schon einmal vorgewarnt 😉
Ich ärgere mich immer darüber wenn erst mal abgebremst wird - was kommt jetzt? - und dann irgenwann einmal geblinkt wird.
Ich fürchte, so wie das heutzutage Mode ist, wurde erst im letzten Augenblick geblinkt. Man erlebt dieses Verhalten ja tagtäglich.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 10. Dezember 2014 um 09:11:40 Uhr:
Ich fürchte, so wie das heutzutage Mode ist, wurde erst im letzten Augenblick geblinkt........
....... oder gar nicht. Ist mir aber auch schon passiert 🙄