Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?
Hallo liebe Community,
ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!
Folgende Ausgangssituation:
Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.
Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.
Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?
Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????
Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.
Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!
LG, Cassy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.
Aber halt doch:
Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.
Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!
Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.
Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?
Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.
Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.
Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.
Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.
176 Antworten
Hallo und danke wieder für die vielen Antworten! Eine Spur zum Einordnen gab es nicht. Es waren lediglich zwei eher schmale Landstraßen-Spuren.
LG, Cassy
Zitat:
@AMenge schrieb am 4. November 2014 um 10:06:11 Uhr:
Die Frage ist, ob dieser Aspekt hier greift. Das Einordnen würde für mein Verständnis eine separate Spur zum Einordnen voraussetzen.
Na nicht unbedingt. Wenn jemand links blinkt und sich links auf der Fahrspur sortiert, quetscht man sich legal rechts vorbei.
Natürlich nicht bei hohem Tempo, mehr bei Schrittgeschwindigkeit.
Zitat:
@AMenge schrieb am 4. November 2014 um 10:06:11 Uhr:
Die Frage ist, ob dieser Aspekt hier greift. Das Einordnen würde für mein Verständnis eine separate Spur zum Einordnen voraussetzen.
Ich denke, es ging bei der Antwort um meine Aussage, das man kein Fahrzeug links überholen darf, wenn dieses selbst bereits nach links blinkt.
Für mich sehen die Bilder (das Bild) so aus, als ob der Abbiegevorgang schon im Gange war bevor der Überholvorgang begonnen wurde. Das kann doch sicherlich ein Gutachter klären.
sl
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Zitat:
@AMenge schrieb am 4. November 2014 um 10:06:11 Uhr:
Die Frage ist, ob dieser Aspekt hier greift. Das Einordnen würde für mein Verständnis eine separate Spur zum Einordnen voraussetzen.
Davon steht im besagten Paragraphen aber nichts, und dementsprechend braucht man da auch nichts hinein zu interpretieren.
Die Aussage macht ehe da Sinn, wo keine separate Abbiegespur vorhanden ist. Bei vorhandener Abbiegespur hat es solche Unfälle wohl auch noch nicht gegeben. Auf einer normalen Bundesstrassenfahrbahn kann man i.d.R mit einem PKW rechts an einem anderen PKW vorbeifahren, sofern dieser sich links eingeordnet hat. Verminderung der Geschwindigkeit ist natürlich Voraussetzung, aber allein damit hat so mancher Zeitgenosse seine Probleme :-)
Sollte eigentlich wie beim Skifahren geregelt sein:wer von oben kommt und überholen will, muss aufpassen und trägt die Verantwortung. Macht auch beim Autofahren Sinn, hinten hat man, trotz Spiegel, nur begrenzten Überblick über das rückwärtige Verkehrsgeschehen, derjenige, der überholen will, hat aber die gesamte Choose im Blick. Alles andere ist Mumpitz...
Vergiss nicht zu erwähnen, du hast einen Schulterblick gemacht und da war noch kein Peugeot da. Schulterblick ist das Zauberwort. Bekannte von mir hat gesagt, was soll ich da gucken... und hat teilschuld bekommen
Aber da ich dir hier keine Rechtsberatung geben darf, ist diese Aussage natürlich ohne Gewähr und am besten fragste deswegen nochmal deinen Anwalt.
Achja und Rechtschutz abschließen, falls noch nicht vorhanden.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 6. November 2014 um 18:54:59 Uhr:
… Achja und Rechtschutz abschließen, falls noch nicht vorhanden.
Der hilft in der Regel nicht für bereits geschehene Ereignisse.
Ne, ich habe jetzt trotzdem mal eine abgeschlossen. Wer weiß, was mir in meiner Verkehrskarriere noch so passiert...
Zum Topic: bisher gibt es leider nichts Neues vom Anwalt oder der VS...
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. November 2014 um 20:32:41 Uhr:
Der hilft in der Regel nicht für bereits geschehene Ereignisse.Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 6. November 2014 um 18:54:59 Uhr:
… Achja und Rechtschutz abschließen, falls noch nicht vorhanden.
Natürlich für die Zukunft gemeint und für alle die noch keine haben.
Du bist nach links abgebogen, der Hintermann muss damit rechnen das das vordere Fahrzeug abbiegt, Sicherheitsabstand muss derjenige auch einhalten. Wichtig, Sache ist von der Polizei aufgenommen, eigenen Gutachter Suchen, auf keinen Fall von der gegnerischen Versicherung, 300 Euro Schmerzensgeld, 14 tage Ausflaggend und 25 Euro Pauschale kommen zu den Schaden am Auto dazu.
Wenn Rechtsschutz vorhanden, schon wegen Personenschalen, würde ich diese nutzen.
Hallo Leute,
es hat sich bisher ein wenig getan in dieser Sache. Die Versicherung hat bisher noch nix rüberwachsen lassen, aber heute habe ich herausgefunden, dass meine Polizeiakte weg ist. Ich habe gestern mit meinem Anwalt telefoniert, was denn nun die Lage sei, meinte er er hätte am 30.10. bereits der Polizei geschrieben und bisher nix erhalten. Daraufhin rief seine Sekräterin bei der Polizei an -> Akte ist beim Landratsamt. Beim Landratsamt angerufen -> keine Akte hier. Toll... Zudem lag gestern im Briefkasten eine Visitenkarte der Polizei mit Bitte um Rückruf. Soll ich da jetzt anrufen oder lieber weiter über den Anwalt laufen lassen?
Außedem hat mir der Anwalt meiner Chefin gesagt, dass es auf jeden Fall zur Teilschuld kommt weil wir beide auf der Hauptstraße gefahren sind (ich kenne den Wortlaut jetzt nicht mehr genau). Es ist also Quasi meine Teilschuld, dass ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Das einzige was jetzt noch verhandelt werden sollte ist die Höhe der Teilschuld....
Langsam ist das echt Teufels Küche geworden...
LG, Cassy
eigentlich passiert genau das was wir Dir von Anfang an prophezeit haben
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. November 2014 um 09:53:40 Uhr:
eigentlich passiert genau das was wir Dir von Anfang an prophezeit haben
Ja das stimmt. Ich verstehe es nur nicht. Selbst der Anwalt meinte dass dieses "Gesetz" quasi für viel Aufruhr sorgt, weil es tatsächlich so ausgelegt ist, dass man schon Schuld ist, nur weil man eben auf dieser Straße gefahren ist und es dann zum Unfall kam. Das ist doch lächerlich...
Naja mal sehen was jetzt mit der verschwundenen Polizeiakte passiert und wie es am Ende ausfällt ...
LG, Cassy
Wie bitte soll ein Polo verdecken, was vor dem Polo passiert? Der Peugeot-Fahrer hat einfach komplett geschlafen. Wenn es vor Gericht gehen sollte und es da auf eine Teilschuld für beide hinausläuft, würde ich einfach vom Glauben abfallen.
Und vor allem hat er dich auch noch hinten erwischt. Hätte er dich vorne oder zumindest an der Tür erwischt, hätte man darüber diskutieren können, ob der Schulterblick nicht erfolgt ist. Aber so hattest du den Abbiegevorgang ja quasi schon fast abgeschlossen, bevor er dir reingefahren ist. Sicher, dass du keinen Auftragskiller am Hals hast? 😛
Zwar ohne rechtliches Hintergrundwissen, kann ich aber trotzdem beim besten Willen nicht mal einen Ansatz dafür erkennen, wie man hier eine Teilschuld aussprechen könnte. Höchstens, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass du dich hättest wegteleportieren müssen.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 25. November 2014 um 19:56:02 Uhr:
Ohne rechtliches Hintergrundwissen kann ich beim besten Willen nicht mal einen Ansatz dafür erkennen....
...genau so ist es.....
N. T.