Unfall A4 2.4 - Totalschaden? (mit Bilder)

Audi A4 B6/8E

Hallo liebe Leute,

Bin grade etwas verzweifelt. Mein Vater hat mit meinem Wagen am 12.07. einen Unfall gebaut - er ist nicht selber schuld sondern jemand meinte wohl, dass das Rechtsfahrgebot für'n Allerwertesten ist.

Hat meinen Vati erst seine Fahrspur strittig gemacht, mein Vati ist weiter (aufs Feld) ausgewichen und trotzdem kam (war ein A3) er weiter auf seine Fahrspur bis er halt hinten mit (zum Glück) niedriger Geschwindigkeit eingeschlagen ist.

Resultat: Felgen zerkratzt, Fahrertür + hintere linke Tür stark beschädigt. Bilder sind im Anhang. Sieht echt nicht schön aus.

Für euch Profis: Was kann ich erwarten? Ist mein erster Wagen nach 2 Monaten schon ein Totalschaden?
Gutachter ist schon drauf angesetzt... ich hab nur grad keine Geduld auf das Ergebniss zu warten.

Ich muss dazu aber sagen, ich habe mehr mir um meinen Vati sorgen gemacht, aber allen beiden ist zum Glück nichts passiert. Aber für uns ist das schon der zweite, nicht selber verschuldete, Unfall in diesem Jahr...

(Beim ersten war ich Fahrer und habe unseren BMW Touring 318d (Bj. 2008) auf einer Kreuzung zum Totalschaden gewandelt weil mir einer (leider unausweichlich) die Vorfahrt genommen hat => Front total zertrümmert, kein schöner Anblick, aber kein Airbag ausgelöst... aber auch niemanden etwas passiert!)

Danke euch Leute fürs zuhören,

Grüße,
Michi

Beste Antwort im Thema

Ich würde mir als erstes die Frage stellen, wieso der Gutachter bei einem verzogenen Rahmen und einem 2004er Baujahr (Restwert ca 6000€) auf den Gedanken kommt, dass das KEIN Totalschaden ist.

Versicherungsgutachter? Wenn ja hol dir ein eigenes Gutachten ein. Mit ganz viel Dusel reichen zwei Türen, Schweißarbeiten am Schweller, etwa 1000-1500€ für die Lackierung und gut ist. Mir macht nur die Richtbank etwas sorgen. So eine gerichtete Karre würde ich persönlich niemals kaufen.

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das ist ja wie Geburtstag wenn das so stimmen sollte
da würde ich glaube ich nicht lange überlegen

für den 2.4er hättste nie im Leben soviel Geld gesehen .

Das klingt aber alles äusserst fragwürdig...
Sowieso will die Versicherung ein richtiges Gutachten sehen und keine E-mail mit nen Kostenvoranschlag von mind. 9100,-€, dann gibts garnichts!

Pass auf und überlege dir äusserst gut was du wo unterschreiben tust.... Auch wäre ich vorsichtig das Fahrzeug frühzeitig zu verhöckern, bevor die Versicherung nicht bezahlt hat, stell dir vor die wollen das Auto nochmal anschauen und das ist schon im Ostblock...

Bei solchen Schadenssummen steht dir übrigens auch nen Anwalt zu, der dir mit Rat und Tat beiseite steht, auch das muss die Versicherung des andern zahlen. Der Anwalt holt in der Regel mehr für dich raus!!!

Augen auf...

@Hille2001: Ja, ich habe auch eher gedacht an 6-7000 €.

@sören85: Ich lasse mir heute mal das richtige Gutachten zukommen. Die haben auch einen guten (freien) Gutachter kommen lassen - und mir gestern beim Gespräch auch das Gutachten zeigen lassen. Dort stand aber nicht mehr der momentane (Unfall)wert drauf. Nur der Restwert. (9600 abzg. Mwst 9400 € so in etwa...)

Anwalt ist seit Beginn dabei, wurde uns vom ADAC gestellt.

Grüße,
Michael

Es liest sich alles sehr fragwürdig. Lass da blos nichts machen oder dich verleiten bevor ! Du das Gutachten in Deinen Händen hast, bzw. die Versicherung die Reparatur frei gibt !!
Schnell kann es passieren, dass du auf Kosten sitzen bleibst !

Der Händler wird Dir jedenfalls keine 9800 € für den Wagen auf den Tisch legen. Das Procedere ist wie folgt...man unterscheidet hier zwischen Restwert (mit Unfallschaden) und den Wiederbeschaffungswert, was du für den Wagen ohne Schaden bekommen würdest.
Ich nehme mal deine Preise an:

Wiederbeschaffungswert 9800 €
Unfallschaden 8000 €
Restwert (so wie er steht) 1800 €

geht dann wie folgt, Du lässt Reparieren...machst eine Versicherungsabtretung und hast mit den Kosten nichts am Hut. Der Betrag wird von der gegnerischen Versicherung direkt an das Autohaus Überwiesen, du erhälst ein repariertes Fahrzeug zurück. Für die Dauer der Reparatur steht dir ein Leihwagen zu. Nimmst du dieses nicht in Anspruch kannst du dir den Betrag auszahlen lassen. Als Leihwagen steht dir nur ein Fahrzeug in der nächst kleineren Fahrzeug Klasse zur Verfügung ! Quasi A3 (als Beispiel)...nimmst du dir wieder einen A4 musst du die (Preis) Differenz selbst tragen.

Dir steht auch ein Wertminderung zu ! Solltest Du einmal Verkaufen, musst du den Unfallschaden angeben, welches sich leider negativ im VK Preis niederschlägt. Den Wertverlust errechnet der Gutachter an Hand der marktüblichen Preise und bekommst du nach der Reparatur von der Versicherung überwiesen.

Möglichkeit 2

Du lässt nicht Reparieren und gibst bei dem Händler in Zahlung....bekommst du den Restwert, die Differenz zum derzeitigen Marktpreis bekommst du von der Versicherung. Verkaufst Du Privat, musst du der Versicherung den Kaufvertrag nebst dem erzielten Erlös vorlegen, die rechnen dann die Differenz zum Marktwert. Heist, du würdest für 2500 € privat verkaufen...erhälst Du von der Versicherung 7300 €. Kurzum, Du bleibst immer bei den 9800€ stehen.

Übrigens dass man Komforteinbußen nach einer Rahmenrichtung hat, habe ich noch nie gehört. Das Fahrzeug muss weiterhin Verkehrssicher sein. Es ist nicht so, dass Gefahr besteht, dass Dir die Bude unter dem Hintern zusammen bricht...dass ist quatsch.
sollten nach der Reparatur irgendwelche Mängel (Wassereinbruch, Windgeräusche ect. p.p.) bestehen, hast Du Garantie.
Es gibt genügend Unfallfahrzeuge auf unseren Straßen, die gerichtet wurden....die wandern beileibe nicht in den Shredder 😁

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Wahnsinn, danke für die Auflistung und Fakten!

Ich versuch jetzt noch mal, ein bisschen Entwirrung in die Sache zu bringen, sodass ihr es nach vollziehen könnt - chronolgisch.

12.07. Unfall + abschleppen von der Werkstatt die zum jetzigen Zeitpunkt auch das Auto hat.
13.07. Leihwagen zur Verfügung gestellt + Anwalt + Gutachter

-Wochenende-

17.07. Auto ist laut Gutachten reparierbar, wurde uns von der Werkstatt gesagt - NICHT vom Gutachter.
Fakten die uns genannt worden sind: 96xx € Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten: 9000 € und dann, laut Mercedes-Diesel, hat das Auto einen Restwert von 600 €. (Ganz schön heftig - der niedrige Preis!)

18.07. Unterlagen zum Unterschreiben für den Reparaturauftrag erhalten, falls wir dass machen wollen. Da ist auch ersichtbar, dass er auf die Richtbank muss. Die Unterlagen sind definitiv nicht das Gutachten da auch keine Preise draufstehen - sondern nur eine Zusammenfassung der beschädigten Teile und der Teile die definitiv gemacht werden. (kein Wort von Hinterradachse soweit ich es erkennen konnte)

gestern: Gespräch wo wir auch das Gutachten einsehen konnten! Hier aber auch das Veto: Wenn die Hinterradachse beschädigt ist, ist der Wagen doch nicht reparabel da Kosten zu hoch! Aber das kann die Werkstatt nur feststellen, wenn sie von mir eine Unterschrift zur Ausführung einer Hinterradachsen Vermessung erhalten - das kostet 150,- €. (das soll ich dann wohl von der gegnerischen Versicherung wiederbekommen)

Werkstatt zeigt sich auch transparent und seriös bis auf das Gespräch vom Vortag mit dem Thema Hinterradachsen Vermessung.
Wir haben einen Leihwagen momentan, soetwas haben wir nach dem Unfall in Anspruch genommen - dieser ist von ADAC für zwei Wochen uns zur Verfügung gestellt worden.

Inzwischen bin ich aber der Meinung, den Wagen zu verkaufen (bin IT-Kaufmann und rechnerisch und von euren Argumenten her finde ich das nicht mehr lohnend) und die 9000-9500 € in einen anderen Wagen zu investieren. (mir schwebt momentan schon einer vor > Audi A6 2.7 TDI TipTronic in unserer Gegend für 14 500,- Euro, BJ 2006 MOD 07 - nur 96 600 km!)

Verzeiht mir für Rechtschreibfehler, es ist sehr mühsam an seinen Arbeitslaptop einen Forumsbeitrag zu verfassen. 😁

Grüße,
Michael

Was die Werkstatt sagt ist absolut irrelevant...nur das Gutachten zählt und nichts anderes !
Abgesehen davon, um ein Gutachten zu Erstellen muss der Wagen Vermessen werden. Damit habt ihr absolut nichts zu tun, es ist Sache der Versicherung bzw. des Gutachters dieses in die Wege zu leiten. Nichts, aber auch rein gar nichts Unterschreiben !!!
Weiterhin bekommt ihr von dem Gutachten ein Duplikat wo alles haar klein niedergeschrieben ist. Dieses geht sogar soweit, dass die benötigten AW`s (Arbeitszeit) vorgeschrieben sind. Schafft es die Werkstatt nicht in der Zeit ist es deren Vergnügen.

Mir kommt es irgendwie so vor, als ob man da einen "dicken" Fisch am Haken hat, den Auftrag unbedingt an Land ziehen möchte.
Nochmals ganz deutlich nichts Unterschreiben...denn dann seit ihr der Auftraggeber.

Nun, der Restwert ist nun nicht, in anbetracht des Schadensbildes, weg zu diskutieren.

Wir hatten schon mal, wie schon gesagt, einen Unfall und dann ein Gutachten von der Dekra auch schon mal in der Hand.

Also mir ist das auch schon bewusst, wie sowas auszusehen hat - doch leider lief beim letzten Mal einiges falsch; deswegen wende ich mich an euch, die beratende zweite (oder dritte) Hand. 🙂

Und: Ich wusste es doch! Das Auto muss doch beim Gutachten auch ausgemessen werden.
Also habe ich für meinen Teil auch schon mal Recht gehabt nichts zu unterschreiben - zum Glück ist das mein Auto, denn mein Vati hätte jetzt schon mal zwei mal was unterschrieben gehabt.

Ich habe den Gutachter auch heute kontaktiert wegen der, vor dem Unfall stattgefundenen, Reparatur. Ebenso bei ihm angefordert, eine Kopie des Gutachtens mir zuschicken (vor der Anpassung und nach der Anpassung der Kosten)

Grüße,
Michael

Zitat:

Original geschrieben von cookieMD



Und: Ich wusste es doch! Das Auto muss doch beim Gutachten auch ausgemessen werden.

Klar, wie auch sonst will man den Schaden bewerten. Gerade wo bei dir B Säule und Schweller drinn liegt.... Der Gutachter arbeitet nicht mit der Kristallkugel 😁 Der ist staatlich Vereidigt...was meinst du was mit dem passiert, wenn der schmu macht. Das kostet den Kopf und Kragen....darauf lässt sich keiner ein.

Wenn der Wagen begutachtet, hast du binnen einer Woche eine Kopie des Gutachtens auf dem Tisch...und dass ist für die Werkstatt bindend. Dieses sollte man auch gut aufheben, ist es für den Wiederverkauf hilfreich, da es dem Käufer das Schadenbild belegt.
Übrigens werden Gutachten grundsätzlich mit Lichtbildern gefertigt.

Da hat mein Vorredner völlig recht.

Ich vermute das ist nur ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt den du hast.

Such dir einen anerkannten Gutachter und lass dir ein Gutachten von diesem erstellen.
Diese Gutachten beinhaltet detaillierte angaben mit Preisen und Bilder von den Beschädichten Teilen.
Das Originale Gutachten wird an die Versicherung geschickt und das Dublikat erhälst du.
Vom Gutachter erhälst du dann eine Rechnung die du Begleichen mußt.
Diese kosten sind im Gutachten enthalten und werden dann vonn der Vers. erstattet.

Was den Leihwagen betrifft mußt du vorsichtig sein.
Wieviel Km fährst du, es kann sein das wenn du wenig fährst auf einem Teil der Kosten sitzen beleibst wenn z.B. ein Taxi günstiger wäre.

Und das Fahrzeug(wenn dann alles geregelt wurde) würde ich Privat als Unfallwagen verkaufen von der Werkstatt wirst du weniger kriegen.

Zitat:

Original geschrieben von patru


Such dir einen anerkannten Gutachter und lass dir ein Gutachten von diesem erstellen.
Diese Gutachten beinhaltet detaillierte angaben mit Preisen und Bilder von den Beschädichten Teilen.

I.d.R. schickt die Versicherung selbständig einen Gutachter...mit den Kosten hat er nichts zu tun. Der rechnet direkt ab.

Ist natürlich fraglich ob nicht ein freier, vom Geschädigten, beauftragter Gutachter besser ist.

Wie heist es doch gleich..."Wessen Brot ich ess...dessen Lied ich sing".

Zitat:

Original geschrieben von patru


Das Originale Gutachten wird an die Versicherung geschickt und das Dublikat erhälst du.

Gutachten sind dreifach. Einmal Werkstatt, einmal Versicherung und einmal der Geschädigte.

Zitat:

Original geschrieben von patru


Was den Leihwagen betrifft mußt du vorsichtig sein.
Wieviel Km fährst du, es kann sein das wenn du wenig fährst auf einem Teil der Kosten sitzen beleibst wenn z.B. ein Taxi günstiger wäre.

Richtig, wenn ich z.b. in Urlaub fahre, der Wagen vorher kaputt ging, auf alle Fälle der Versicherung mitteilen. So hat es schon Leute gegeben die mal pflugs, bei drei Tagen Leihwagen, mal einen Kurztrip in´s Ausland machten...die gefahrenen km gingen dann zu deren Lasten ! allerdings muss man der Versicherung die (Urlaubs) Fahrt anhand der Buchung auch belegen können.

Die Versicherungen rechnen pro Tag (wenn man es sich auszahlen lässt) einen Betrag um die 50 € an -war bei mir so-. Dafür bekommst du keinen Wagen geliehen....sei denn Corsa oder vergleichbares in der Kleinwagen Klasse.

Zitat:

Original geschrieben von patru


Und das Fahrzeug(wenn dann alles geregelt wurde) würde ich Privat als Unfallwagen verkaufen von der Werkstatt wirst du weniger kriegen.

Kannst du vergessen. Was der Händler bezahlt kann im wurscht sein. Faktum ist dass, was der Wiederbeschaffungswert beziffert...dieses wird gezahlt, mehr nicht. Daran orientiert sich die Versicherung. Wie ich schon schrieb, verkaufst du privat musst du den Verkaufspreis der Versicherung belegen. Die freut es höchstens, wenn du einen höheren VK Preis erzielst, da sie dann weniger Zahlen müssen.

Einzig was er machen könnte ?? sofern er Platz hat. Den Wagen übernehmen, Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen (abzüglich Restwert natürlich) zerlegen und in Teilen verkaufen. Alles andere ist Nonsens.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Der ist staatlich Vereidigt...was meinst du was mit dem passiert, wenn der schmu macht.

Nein, ein Sachverständiger muss nicht zwangsläufig öffentlich bestellt und vereidigt sein. Es kann sich jeder "Sachverständiger" nennen, weil das keine geschützte Berufsbezeichnung ist, und es gibt sehr viele nicht vereidigte Sachverständige. Von denen sind die meisten trotzdem sehr gut, auch ohne den öbuv-Status.

Grüße

Jan

Hey,
muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben:
Nach einem Unfall: Das Auto kommt in eine Werkstatt. Du bist nicht schuld, also gehst Du zu einem Anwalt. Der kennt sicherlich einen unabhängigen Gutachter oder arbeitet sogar mit einem zusammen. NIEMALS den Gutachter einer gegnerischen Versicherung ans Auto lassen, denn wenn der ein Gutachten erstellt hat (und meist fällt das schlecht für den Geschädigten aus), kannst Du kein Gegengutachten erstellen lassen. Das würde sonst auf einen Gutachterprozess hinauslaufen und der wäre wesentlich teurer als Dein Unfallschaden (in dem Fall).
Jetzt hast Du ein Gutachten, wo i.d.R. drin steht "Reparaturempfehlung" oder "Nicht empfohlen". Zudem stehen explizit die Arbeitsposten mit Material- und Arbeitskosten drin mit Lichtbildern. Meistens steht auch drin, dass u.U. die Kosten noch beim Zerlegen steigen können durch vorher nicht sichtbare Schäden. Auch eine Vermessung (Rahmen, Achsgeometrie) wird vom Gutachter verlangt oder nicht verlangt. Letztlich steht ein Zeitwert des Fahrzeuges drin, der ein Wiederbeschaffungswert ist. Auch ein Restwert des Fahrzeuges unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustands/Zubehör/kürzliche Reparaturen steht da drin. Verschleißreparaturen, wie neue Bremsen, werden zwar den Zeitwert ETWAS anheben, aber den Zeitwert des Fahrzeuges nicht nenneswert erhöhen.
Wenn das Fahrzeug dann als Schrott bezeichnet wird, kommen die meisten Versicherungen mit einem Abzug in Höhe von X €, weil sie angeblich einen Käufer haben, der bereit ist so viel dafür zu zahlen. Beispiel: Versicherung sagt, ich habe einen Käufer für das Unfallfahrzeug, der zahlt 2500€. Der Wiederbeschaffungswert ist 9800 €, also bekommst Du nur 7300 €. Da habe ich schon interessantes erlebt, wenn man sagt "OK, der soll mir 2500 geben und das Auto abholen". Plötzlich will der dann nicht mehr.......🙄
Du kriegst i.d.R. nicht Zeitwert - Restwert laut Guachten, sondern Zeitwert - Verkaufserlös. Das kann sehr viel anders aussehen. Wenn Dir der 🙂 ein gutes Angebot mit Inzahlungnahme des Unfallwagens und dem Verkauf eines anderen Fahrzeuges macht, dann kann es Dir egal sein. Du solltest aber nix machen, bevor Du das OK von der gegnerischen Versicherung hast, sonst kommen die hinterher und sagen "wir hätten aber einen Käufer gehabt, der mehr gezahlt hätte" und ziehen Dir wieder was ab. Das weiß aber ein guter Anwalt auch alles.
Zum Schluss das Thema "Leihwagen": Auch wenn sich Gutachten usw in dei Länge zieht, kriegst Du nen Leihwagen nur für die Dauer der Reparatur oder der angesetzten Zeit zur Wiederbeschaffung. Wenn du jetzt schon den Leihwagen hast, läuft die Zeit schon. Wenn Du ihn dann 2 Wochen fährst und die Reparatur ist nur für 9 Tage angesetzt, kann es sein, dass die Versicherung auch nur 9 Tage zahlt und Du auf 5 Tagen hängen bleibst. Also auch hier VORSICHT!

Ich finde die Machenschaften der Werkstatt mit einem sehr schnellen Angebot und einem Kostenvoranschlag bzw. dem Gutachten schon irgendwie undurchsichtig. Oder - mit Verlaub - ist es von Dir mangels Kenntnis etwas undurchsichtig dargestellt.
Gruß
Rainer

Hallo ihr !

Danke für die tollen Beiträge, ich habe erstmal noch nichts dazu geschrieben weil ich eure Ratschläge bewusst verfolgt habe.

Das hohle ich jetzt nach...!

Das Ergebnis schaut jetzt so aus:
- Ich habe das komplette Gutachten
- Kostenvoranschlag
- der Audi ist verkauft für 1870 € Restwert
- eine Rechnung von den Abschleppkosten die ich über die Rechtsanwälting bei der Versicherung einreiche
- der Leihwagen ist heute abgegeben worden

Worauf wir noch warten ist das Geld der Versicherung, die 8030 Euros. Das verwaltet jetzt die Rechtsanwältin.

Meine Frage wäre jetzt zwecks Leihwagen:
Wir wollen uns ein paar gute Gebrauchtwägen in Deutschland anschauen die uns sehr gefallen, doch wir kommen ohne Leihwagen nicht hier weg oder nur sehr schwer und mit riesigen Zeitaufwand verbunden. (wo wir mit einem Auto 40 Minuten fahren sind es mit dem Zug 2 Stunden!)

Kann ich bei der Versicherung erneut sagen: Hey, ich brauch jetzt noch mal für knapp 14 Tage einen Leihwagen um ein Fahrzeug zu organisieren? Oder habe ich das jetzt durch Abgabe des jetzigen Leihwagens das verpasst?

Zitat:

Ich finde die Machenschaften der Werkstatt mit einem sehr schnellen Angebot und einem Kostenvoranschlag bzw. dem Gutachten schon irgendwie undurchsichtig. Oder - mit Verlaub - ist es von Dir mangels Kenntnis etwas undurchsichtig dargestellt.

Ja, ich denke es liegt eher an meiner Unkenntnis. Das sind jetzt zwei Unfälle in einem Jahr, und wir sind (mein Vater hauptsächlich) knapp 30 Jahre unfallfrei gefahren. (ich seit knapp - puh - 2 Jahren? 🙂 )

Daher haben wir absolut keine Erfahrung mit Unfällen.

Grüße,
Michael

Zitat:

Original geschrieben von cookieMD



Meine Frage wäre jetzt zwecks Leihwagen:
Wir wollen uns ein paar gute Gebrauchtwägen in Deutschland anschauen die uns sehr gefallen, doch wir kommen ohne Leihwagen nicht hier weg oder nur sehr schwer und mit riesigen Zeitaufwand verbunden. (wo wir mit einem Auto 40 Minuten fahren sind es mit dem Zug 2 Stunden!)

Kann ich bei der Versicherung erneut sagen: Hey, ich brauch jetzt noch mal für knapp 14 Tage einen Leihwagen um ein Fahrzeug zu organisieren? Oder habe ich das jetzt durch Abgabe des jetzigen Leihwagens das verpasst?

Leider nein, in dem Moment wo du den Unfallwagen verkaufst, auf dass Angebot der Versicherung eingegangen bist, ist der Schaden reguliert. Hart gesagt, wie du jetzt von A > B kommst...Dein Problem.

Sei dir auch bewusst, wenn ihr jetzt durch ganz Deutschland wegen einem neuen Untersatz zieht....im Garantiefall (wenn es kein Marken Vertragshändler ist) musst du immer wieder zu dem Händler, wo du gekauft hast und Deine Ansprüche geltend machen.

Danke für deine Antwort!

Habe dazu nämlich noch im Internet recherchiert...
In manchen Fällen übernimmt die Versicherung den Leihwagen solange (im Zweifelsfall max 14 Tage war die genaueste Aussage) bis man ein gleichwertiges oder höherwertiges Auto gefunden / gekauft hat.

Stimmt das also so nicht?

Noch mals Danke!

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