Unfall A4 2.4 - Totalschaden? (mit Bilder)
Hallo liebe Leute,
Bin grade etwas verzweifelt. Mein Vater hat mit meinem Wagen am 12.07. einen Unfall gebaut - er ist nicht selber schuld sondern jemand meinte wohl, dass das Rechtsfahrgebot für'n Allerwertesten ist.
Hat meinen Vati erst seine Fahrspur strittig gemacht, mein Vati ist weiter (aufs Feld) ausgewichen und trotzdem kam (war ein A3) er weiter auf seine Fahrspur bis er halt hinten mit (zum Glück) niedriger Geschwindigkeit eingeschlagen ist.
Resultat: Felgen zerkratzt, Fahrertür + hintere linke Tür stark beschädigt. Bilder sind im Anhang. Sieht echt nicht schön aus.
Für euch Profis: Was kann ich erwarten? Ist mein erster Wagen nach 2 Monaten schon ein Totalschaden?
Gutachter ist schon drauf angesetzt... ich hab nur grad keine Geduld auf das Ergebniss zu warten.
Ich muss dazu aber sagen, ich habe mehr mir um meinen Vati sorgen gemacht, aber allen beiden ist zum Glück nichts passiert. Aber für uns ist das schon der zweite, nicht selber verschuldete, Unfall in diesem Jahr...
(Beim ersten war ich Fahrer und habe unseren BMW Touring 318d (Bj. 2008) auf einer Kreuzung zum Totalschaden gewandelt weil mir einer (leider unausweichlich) die Vorfahrt genommen hat => Front total zertrümmert, kein schöner Anblick, aber kein Airbag ausgelöst... aber auch niemanden etwas passiert!)
Danke euch Leute fürs zuhören,
Grüße,
Michi
Beste Antwort im Thema
Ich würde mir als erstes die Frage stellen, wieso der Gutachter bei einem verzogenen Rahmen und einem 2004er Baujahr (Restwert ca 6000€) auf den Gedanken kommt, dass das KEIN Totalschaden ist.
Versicherungsgutachter? Wenn ja hol dir ein eigenes Gutachten ein. Mit ganz viel Dusel reichen zwei Türen, Schweißarbeiten am Schweller, etwa 1000-1500€ für die Lackierung und gut ist. Mir macht nur die Richtbank etwas sorgen. So eine gerichtete Karre würde ich persönlich niemals kaufen.
31 Antworten
Das ist nicht so ganz einfach. Grundsätzlich gilt folgendes:
Du bekommst einen Leihwagen für die Zeit, die im Gutachten als Wiederbeschaffungsdauer angegeben ist. Darauf achten, dass hier Werktage angegeben sind.
Hinzu kommen die Tage bis zur Erstellung des Gutachtens, wobei es hier nur wenige Tage gibt, damit man nicht zu Lasten der Versicherung tagelang mit dem Mietwagen rumfährt und bewußt das Gutachten verzögert.
Dann gibt es noch ein paar Tage Bedenkzeit, in denen man sich überlegen kann, ob man reparieren lässt oder nicht. Aber auch diese Überlegungsfrist sind nur ein oder zwei Tage.
Im Ergebnis: Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten plus vielleicht drei oder vier Tage. Und stell Dich drauf ein, dass die meisten Versicherungen hier mauern.
Und nimm ein kleines Auto, das erspart Diskussionen mit der Versicherung. Und mit einem Polo kommt man auch von A nach B.
Grüße
Jan
Hallo,
Danke für die Erklärung!
Was muss ich tun, wenn keine Wiederbeschaffungsdauer angegeben ist sondern nur die Reparaturdauer? (neun bis zehn Tage, mit Hoffnung auf Verlängerung sozusagen...)
Es ist nämlich kein wirtschaftlicher Totalschaden sondern ein "nur knapp dran vorbei".
Danke!
Grüße,
Michael