Unfall 435i
Uns hat gestern ein LKW gestreift und hat die hintere Seitenwand unseres 435i beschädigt.
Der LKW Fahrer ist Unfallverursacher, seine Versicherung zahlt also. Hat jemand einen Tipp wie man den Schaden kostengünstig beheben kann. Zwar hat auch die Fahrertür Heckschürze und der Kotflügel was abbekommen, dass kann man vermutlich aber herauspolieren. Das Fahrzeug ist ein Leasingwagen.
Vielen dank schonmal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Das Auto gehört dir doch gar nicht und du hast es nur für einen gewissen Zeitraum gemietet. Das gemietete Objekt musst du, bis auf übliche Gebrauchsspuren, in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Das böse Erwachen kann also am Ende deines Leasingvertrages kommen, je nachdem wie die Reparatur ausgeführt wurde.
Inwiefern überzogene Kostenvorstellungen von BMW damit etwas zu tun haben, erschließt sich mir nicht. Du willst einfach aus dieser Sache Profit schlagen. Kein Problem, dann musst du auch das Risiko tragen.
49 Antworten
Hallo BMW F11
Wie und bei wem du letztentlich dieses Fahrzeug reparieren lässt, ist natürlich deine Entscheidung. Klar, verlangt BMW einen nicht gerade geringen Stundenlohn und es gibt sicherlich Reparaturbetriebe die sowas günstiger machen als BMW, aber wie bereits geschrieben, muss das Fzg ordentlich repariert werden und da hast du eine gewisse Verantwortung gegenüber der Leasingfirma.
Es mag ja sein, das unterm Strich ein paar Euros für dich übrig bleiben, wenn du dann glücklich bist, mach es.
@BMW F11
Also an der Seitenwand wird wird gar nichts mehr repariert, da sich der Aufwand nicht lohnt. Die Lohnkosten stehen in keinem Verhältnis zum Neuteil. Zumal sich ein Wechsel im Vergleich zu den anderen Karosserievarianten einfacher gestaltet. Türe und Heckschürze werden beilackiert, da ein Wechsel wohl nicht notwendig ist. Wenn du den Aufwand sowieso nicht abschätzen kannst, würde ich einfach das Gutachten abwarten.
Servus BMW F11,
du hast geschrieben dass das Fahrzeug aktuell bei BMW steht. Somit werden die alle Schäden genau im System vermerken und bei Leasingrückgabe einfach prüfen, ob Ihrer Empfehlung entsprechend die Teile getauscht wurden oder "nur" repariert wurde. Wenn dies der Fall ist, werden Sie dies bemängeln und du musst bei Rückgabe die Teile tauschen lassen, denn Sie werden Ihre Meinung nicht ändern, dass die Teile zwingend getauscht werden müssen und nicht mehr repariert werden können (weil so im System vermerkt).
Ich würde mich dem Rat meiner Vorredner anschließen ... lass das Ding bei BMW, nimm nen entsprechenden Leihwagen und lass die den Schaden regulieren.
So 8000 Euro soll die Reparatur bei BMW kosten. Habe mir jetzt bei einem sehr guten Karoseriebauer in Potsdam, der auch für Peugeot und Audi arbeitet einen Kostenvoranschlag machen lassen. 3100 Euro verlangt er. Er hat einen Studenlohn von 66 Euro und BMW in Berlin einen von 146 Euro. Ich werde mir jetzt 6600 Euro auszahlen lassen und die Reparatur wird dort fachgerecht erledigt.
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@Bavarian
Stimmt,
die Tür kostet ca. 620€, die Seitenwand 625€...
Zu viele Stunden rechnen also nicht. Natürlich muss man vieles ab- und einbauen, aber das geht eigentlich relativ schnell.
Jukka
Zitat:
@BMW F11 schrieb am 11. März 2015 um 13:30:36 Uhr:
Und an Aljubo:
Ja klar fahren wir 435i und sind keine armen Studenten, trotzdem muss man BMW nicht das Geld in den rachen schieben.
Sondern Dir? 🙂
Es ist IMHO extrem unklug so vorzugehen: wenn Du irgendwelche Probleme mit dem Auto hast und Gewährleistungs- oder Kulanzansprüche stellen willst ist (die auch gar nichts mit dem Schaden zu tun haben müssen), eröffnest Du BMW so die Möglichkeit diese mit dem Hinweis auf die Fremdreparatur abzulehnen.
Außerdem denke ich nicht, dass dir die Versicherung den Betrag eines Kostenvoranschlags von BMW bezahlt. Maßgebend ist in einem solchen Fall ein Gutachten.
Beachte, dass selbst bei kleinen Schäden ein Wertverlust entsteht, der ebenfalls ersetzt werden muss. Ist der im Gutachten erwähnt? Hast Du gar kein Gutachten? Dann lass schnell eins machen.
Ich persönlich würde niemals das Risiko eingehen, mit BMW bei der Rückgabe des Fahrzeugs streiten zu müssen. Wenn so ein Schaden beim Freundlichen repariert worden ist, wirst Du niemals Probleme bekommen. Wenn Du woanders reparieren lässt, drohen Dir ggf. Regressansprüche, falls BMW nicht der Auffassung sein sollte, dass der fremd behobene Schaden wirklich 100% behoben wurde.
Vergiss nicht, dass Du mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs bist. Der Eigentümer hat natürlich das Recht, ein 100% nach seinen Vorgaben repariertes Fahrzeug zu verlangen. Und Du kannst getrost davon ausgehen, dass das im Zweifel ein Fahrzeug ist, was beim Vertragshändler repariert wurde.
Ja wertminderung ist bereits eingetragen. Gutachten ist doch längst gemacht, hab ich doch schon gesagt.
Es ist und bleibt ein Risiko, wie von Lefandor und mir zuvor beschrieben.
Bei einem eigens bezahlten Wagen würde ich es eventuell ebenfalls so machen, wenn die günstige Werkstatt mir positiv bekannt ist. Ich habe auch bereits einmal einen Schaden "fiktiv" über die gegnerische Versicherung abgerechnet.
Da war ich aber niemandem außer mir selbst eine Rechenschaft über den Zustand des Fahrzeugs schuldig (verkehrssicher war es, da nur optisch ramponiert...).
Zitat:
@BMW F11 schrieb am 12. März 2015 um 17:08:03 Uhr:
Ja wertminderung ist bereits eingetragen. Gutachten ist doch längst gemacht, hab ich doch schon gesagt.
Und was bedeutet es für den Leasingvertrag, dass das Fahrzeug nun einen geminderten Wert hat? Der kalkulierte Restwert wird dadurch ja hinfällig.
Zitat:
@BMW F11 schrieb am 11. März 2015 um 19:54:38 Uhr:
Tür bleibt auch bei BMW drin nur das hintere Seitenteil würde ersetzt werden.
Wie ich gesagt habe ...
Wie du es letztendlich machst ist deine Entscheidung, bist schließlich alt genug.
Meist steht die Wertminderung dem Leasinggeber zu und nicht dem Leasingnehmer. Das müsste eigenlich im Leasingvertrag nachzulesen sein.
Habe dazu einen interessanten Link:
http://www.iww.de/.../...tpflichtschaden-mit-geleastem-fahrzeug-f19366
Schönen Freitag, den 13. 😁
Die Wertminderung steht natürlich dem Leasinggeber zu und wird normalerweise von der gegnerischen Versicherung an diesen gezahlt. Wenn das unterbleibt, wird am Ende des Leasingvertrages eine Ausgleichszahlung in Höhe der Wertminderung fällig.
Jeder weitere Rat scheint mir angesichts der offensichtlichen Gewinngier des TE unangebracht.