Unfall 3+ Finanzierung
Guten Tag, ich besitze eine A-Klasse in der 3+ Finanzierung. Jedoch hatte ich leider vor ein paar Monaten durch Aquaplaning einen selbstverschuldeten Unfall. Ich hatte diesen Schaden dann direkt über meine Versicherung reparieren lassen. Einen Gutachter bezüglich Wertminderung gab es nicht. Werde ich dadurch Probleme bekommen? Schlussendlich ist es ja jetzt ein Unfallwagen.
27 Antworten
Weil wenn es richtig angegeben ist, hier die eigene Versicherung mit Vollkasko für den Eigenschaden, die Freigabe der Leasing oder Bank braucht. Die Versicherung weiß, das der Halter eben nicht der Eigentümer ist. Der Halter darf eben nicht alleine entscheiden.
In jedem Leasingvertrag oder Kreditvertrag steht etwas dazu, wie man sich bei einem Unfall zu verhalten hat. Dazu gehört auf jedenfall den Kreditgeber zu informieren. Der erteilt dann die Freigabe oder beendet z.b. bei einem großen Schaden den Leasingvertrag, rechnet ab und verkauft den Schrotthaufen.
Ist es ein Fremdschaden über Haftpflicht, dann bekommt z.b. die Leasing die Wertminderung ausgezahlt und nicht der Halter.
Das Merkmal eigenfinanziert, kreditfinanziert oder geleast hat nicht nur Auswirkungen auf die Prämienhöhe. Im Schadenfall wird auf dem Forumlar nochmals gefragt. Kredit oder Leasing führt zwangsläufig dazu, dass die Versicherung die Freigabe der Bank/Leasing will. Geht man mit seiner Karre zur Markenwerkstatt kriegt man von alledem nichts mit.
Ich wäre nicht überrascht, wenn der Schaden nicht bei Mercedes repariert wurde.
So so …. Na klar
Wenn bei MB repariert, dann weiß logischerweise jeder darüber Bescheid. Man unterschreibt die Abtretung der Leistung von der Versicherung, so daß diese direkt an die Werkstatt zahlt. Die Werkstatt informiert die Bank und bekommt die Freigabe.
Das meine ich, wenn ich sage, man bekommt dann nichts davon mit. Weil einem eben ein Stapel Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt wird. Unterschreiben, paar Tage warten, Auto repariert und abholbereit. Ggfls. zahlt man dann die vereinbarte Selbstbeteiligung oder bekommt die Rechnung dafür.
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Komisch, dass hier mal wieder was anrüchiges vermutet wird. Gehört wohl dazu
Ja leider gibt leider des Öfteren Leute die im Forum ihren Fantasie freien lauf lassen. Leute werden beschuldigt, es werden Sachen umstellt und wilde Mutmaßungen aufstellt. Keine Ahnung was sie da kompensieren wollen.
Schaden sofort DB anzeigen, in von DB autorisierter Fachwerkstatt reparieren lassen, Wertminderung geht erst mal an DB als Kreditgeber (schließlich ist durch den Unfall das als Sicherheit für den Kredit verpfändete Fahrzeug weniger Wert = Wertminderung), bei Ablöse (Kauf) wird das dann mit dem Restwert verrechnet, bei Rückgabe bleibt der Betrag bei DB. Wichtig, um spätere Probleme zu vermeiden, nichts ohne das Einverständnis bzw. Freigabe von DB eigenständig beauftragen. Hatte bei meinem 3-Wege-finanzierten GLK einen ähnlichen Fall, ist ohne Probleme auch bei der Rückgabe abgewickelt worden.
Der Schaden ist doch schon repariert.
Ich weiß, aber so wäre der richtige Weg gewesen und vielleicht kann der TE im Nachgang noch etwas korrigieren.
Was soll denn bei der hier bereits erfolgten Reparatur im Ablauf nachträglich korrigiert werden?
Das Gesagte gilt aber nur für Leasing, da ist man nicht Eigentümer des KFZ. Bei Finanzierung ist man aber Eigentümer des KFZ und kann über die Vorgehensweise bestimmen. (Außer es ist tatsächlich vertraglich anders geregelt, z. B. bei eingeschlossenem Rückgaberecht).
Schwierig wird's auch, wenn der Wert des besicherten KFZ in der Finanzierung wegfällt, z.B. keine Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfallschaden.
Wo man den Schaden reparieren lässt, ist unerheblich. Solange die Bank nicht die Besicherung verliert, gibt's kein Problem. Dass das durch die Wertminderung nach einem Unfall passiert, die zweifellos besteht, ist sehr unwahrscheinlich.
Finanzierung ohne Vollkasko verbietest jede Bank.
Ein kreditfinaziertes Fahrzeug ist meist sicherungsübereignet. Mehr dazu steht im jeweiligen Kreditvertrag und eben auch, wie man sich bei einem Schadensfall zu verhalten hat.
Im übrigen hatte ich vor über 20 Jahren einen unverschuldeten Unfall mit einem Nissan Micra. Die Wertmindung bekam die Nissanbank und ich ca. 1,5 Jahre später zurück bei Ablösung des Kredites. Der Wagen war ganz klassich auf 72 Monate finanziert. Ich weiß das so genau, weil ich von der Wertminderung gerne ein Wochenende in Amsterdam verbracht hätte...und ziemlich verärgert war, das die "mein" Geld von der Versicherung zogen.
Rechtlich ist es auch klar geregelt:
Der Sicherungsgeber/Kreditnehmer ist und bleibt Besitzer, der Kreditgeber/Sicherungsnehmer des sicherungsübereigneten Gegenstandes wird der Eigentümer.
Das Kfz gehört der Bank, nach deren AGB und Einbehaltung des Kfzpapiere, früher Kfzbrief, heute Zulassungs Teil 2. Ist so, war so, bleibt so.
Das dürfte auf alle Autobanken zu treffen. Natürlich gibt es Banken, die sich den Aufwand sparen und den Kredit ohne SÜ vergeben. Ing D.... meines Wissens.
Selbst im Otto- oder Quellekatalog oder auch heute auf Rechnungen steht: Die Ware bleibt Eigentum von ... bis zur vollständigen Bezahlung.