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Rücktrittsrecht Finanzierung bei Krankheit ?

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 21:03

Hallo zusammen,

in folgender Angelegenheit möchte ich Euch um Eure Einschätzungen oder sogar Erfahrungen bitten:

Seit dieser Woche weiß ich, dass ich aufgrund einer schweren Augenkrankheit ab sofort kein Auto mehr fahren darf. Nie mehr.

Erst im August habe ich ein neues Auto gekauft bzw. über die Volkswagen-Bank finanziert.

Laufzeit 4 Jahre, monatliche Rate und am Ende die drei bekannten Optionen (zurückgeben, auslösen oder weiterfinanzieren). Zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch nicht den Hauch einer Ahnung von der nun existierenden Krankheit und den damit verbundenen Konsequenzen.

Mit dem Darlehensvertrag habe ich einen "Kreditschutzbrief" abgeschlossen. Dieser springt jedoch nur ein, wenn man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geworden ist - und dann auch nur für die Dauer von 12 Monaten. Arbeitsunfähig bin ich jedoch Gott sei Dank noch nicht.

 

Hat es aus Eurer Sicht Sinn, mit der VW Bank und/oder dem Händler das Gespräch zu suchen, um über eine außerordentliche Rückabwicklung zu sprechen ?

Alternativ kann ich natürlich versuchen, den bestehenden Finanzierungsvertrag auf eine andere Person zu übertragen. Aber da ist sicher nicht so leicht jemand zu finden.

Vielleicht hat jemand schon von einem solchen Fall gehört oder selbst entsprechende Erfahrungen gemacht (wobei ich natürlich niemandem wünsche, krank zu werden !!!) ... ?!

Danke vorab und beste Grüße

Udo

Beste Antwort im Thema

Das tut mir natürlich leid, was Dir da gerade wiederfährt.

Ich denke Du wirst das Auto zurückgeben können, allerdings wirst Du einen Differenzbetrag zahlen müssen (Zeitwert/Restforderung). Aber fragen kann man immer, ich drücke Dir die Daumen, dass es für Dich wenigstens da dann gut läuft.

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Das tut mir natürlich leid, was Dir da gerade wiederfährt.

Ich denke Du wirst das Auto zurückgeben können, allerdings wirst Du einen Differenzbetrag zahlen müssen (Zeitwert/Restforderung). Aber fragen kann man immer, ich drücke Dir die Daumen, dass es für Dich wenigstens da dann gut läuft.

am 19. Oktober 2014 um 9:10

Zitat:

@udo_juergens schrieb am 18. Oktober 2014 um 23:03:34 Uhr:

 

 

Hat es aus Eurer Sicht Sinn, mit der VW Bank und/oder dem Händler das Gespräch zu suchen, um über eine außerordentliche Rückabwicklung zu sprechen ?

 

Udo

Ja natürlich macht es Sinn, es ist dann aber keine außerordendliche Rückabwicklung sondern eine vorzeitige Vertragsbeendigung, zu welchen Konditionen das geschieht wird dir der freundliche Verkäufer bestimmt helfen, bei einer höheren Anzahlungssumme wirst du möglicherweise mit einer Null aus dem Vertrag kommen.

am 19. Oktober 2014 um 12:23

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 19. Oktober 2014 um 06:57:40 Uhr:

 

Ich denke Du wirst das Auto zurückgeben können

So tragisch wie der Fall ist - aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden bzw. eine Rückabwicklung durchzuführen.

Es liegt allein im Ermessen des Kreditgebers, hier eine Kulanzlösung herbeizuführen - aber auch die wird Geld kosten.

Gruß

Der Chaosmanager

Auch von mir mein Mitgefühl für diesen Schicksalsschlag.

Ich würde an Deiner Stelle versuchen, jemanden zu finden, der Dir den Vertrag abnimmt. Eventuell musst Du ihm eine kleine Zahlung anbieten. Das ist noch immer besser als vier Jahre lang ein Auto zu bezahlen, das Du nicht nutzen kannst.

am 19. Oktober 2014 um 14:49

Zitat:

 

Ich würde an Deiner Stelle versuchen, jemanden zu finden, der Dir den Vertrag abnimmt. Eventuell musst Du ihm eine kleine Zahlung anbieten. Das ist noch immer besser als vier Jahre lang ein Auto zu bezahlen, das Du nicht nutzen kannst.

Die anderen Antworten gelesen? Ich vermute nein!

Den Vertrag weiterreichen....finde erstmal einen, dann muss der noch von der Bank akzeptiert werden!!!!

Geh zum Autohaus, frage die, ob die Auflösen und ob es dich noch was kostet.

Zitat:

@la merde schrieb am 19. Oktober 2014 um 16:49:18 Uhr:

Geh zum Autohaus, frage die, ob die Auflösen und ob es dich noch was kostet.

Ob es was kostet? Sicherlich den Wertverlust, der nach zwei Monaten (prozentual gesehen) wohl kaum höher sein könnte als zu irgendeinem anderen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit und zusätzlich wird auch die VW-Bank das nicht zwingend kostenlos machen.

Ich würde auf zweierlei hoffen:

A) Dass das Autohaus den den Verkauf für dich organisiert und aufgrund der Situation den eigenen Gewinn möglichst niedrig kalkuliert.

B) Dass die VW-Bank bei Ablöse der Kreditsumme auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet.

Alternativ würde ich mich auch mal mit einem Privatverkauf beschäftigen. Wenn der Händler den Golf nämlich so behandelt wie jeden anderen 08/15-Gebrauchtwagen, dann könnte es finanziell sehr schmerzhaft werden.

Eine andere Möglichkeit könnte auch sein, dass das Autohaus ihn im Auftrag des Kunden verkauft, ohne sich daran zu bereichern.

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 16:19

Guten Abend und vielen Dank für Eure Antworten / Einschätzungen.

Sobald das finale Untersuchungsergebnis vorliegt (es folgen noch einige Tests nächste Woche), will ich Kontakt zum Autohaus aufnehmen.

Wobei ich noch unsicher bin, ob ich Händler und VW Bank gleichzeitig kontakte oder ob ich erst mit dem Freundlichen sprechen soll, zu dem ich ja quasi einen gewissen persönlichen Kontakt durch die Verkaufsgespräche damals aufgebaut habe.

Privatverkauf ist eine Option, die auch mir schon in den Kopf kam. Hieße aber natürlich, dass ich die Gesamtsumme schon jetzt aufbringen müsste. Ein passender Sparvertrag, den ich für die Ablöse vorgesehen hatte, wird aber erst in 2 Jahren frei.

Ach ja, es gibt viel zu überlegen ...

Hm, ich würde wohl beide ansprechen, aber zunächst auf den Händler zugehen. Die Bank wird ohnehin nichts im Alleingang entscheiden. Denen wird das verhältnismäßig egal sein, solange die ihr Geld bekommen und daher würde ich - nachdem der Verkauf geklärt ist - dort anfragen, ob es Möglichkeiten gibt, die Vorfälligkeitsentschädigung in deinem Fall nicht einzufordern.

Privatverkauf ist natürlich tatsächlich schwierig, wenn so ein hoher Betrag noch offen ist. Vielleicht lässt sich ja dein Händler darauf ein, den Verkauf zu vermitteln und bei Zustandekommen eines Kaufvertrags die Bank auszuzahlen. Wenn du ohnehin nicht mehr fahren darfst, dann kann das Fahrzeug dort ja stehen und auf einen Käufer warten und du könntest evt. den schlechten Inzahlungnahmepreis umgehen.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich ein Weg findet.

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 18:02

@Emma: Vielen Dank !

Ich werde alles versuchen, was möglich ist ... Geld ist natürlich nicht alles. Aber ich werde schon genug mit den Augen zu tun haben - da wäre ich heilfroh, einigermaßen heil aus dem Vertrag rauszukommen ...

 

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

 

U.J.

Zitat:

@la merde schrieb am 19. Oktober 2014 um 16:49:18 Uhr:

Zitat:

 

Ich würde an Deiner Stelle versuchen, jemanden zu finden, der Dir den Vertrag abnimmt. Eventuell musst Du ihm eine kleine Zahlung anbieten. Das ist noch immer besser als vier Jahre lang ein Auto zu bezahlen, das Du nicht nutzen kannst.

Die anderen Antworten gelesen? Ich vermute nein!

Den Vertrag weiterreichen....finde erstmal einen, dann muss der noch von der Bank akzeptiert werden!!!!

Geh zum Autohaus, frage die, ob die Auflösen und ob es dich noch was kostet.

Warum diese latente Aggressivität?

Ja, ich habe die anderen Antworten gelesen. Warum zweifelst Du?

So aussichtslos ist es nicht, einen Vertrag zu übertragen, wenn man dem Übernehmer dafür einen gewissen Betrag bezahlt. Selbstverständlich muss die Bank zustimmen. Aber das ist nicht aussichtslos. Ich habe nicht behauptet, dass mein Vorschlag der einzig wahre ist. Aber der TE hat nach Lösungsmöglichkeiten gefragt. Mein Vorschlag ist einer von vielen. Sicherlich nicht der einfachste in der Umsetzung. Aber sicherlich kann man darüber nachdenken.

Ich würde versuchen mit dem Autohaus/Verkäufer eine Lösung zu finden

Der Vertrag mit der VW Bank kann natürlich aufgelöst werden,nur muß der Wagen dann bezahlt werden.Entweder dein Händler nimmt den Wagen für einen Betrag X zurück oder du suchst selber einen Käufer und löst den Wagen aus.Die Finanzierung kann auch auf einen Käufer übertragen werden.

Du mußt aber damit rechen das du Geld verlierst.Dein Händler will Gewinn machen und Privat wird nur gekauft wenn der Wagen günstig ist.Man muß Bedenken das es für einen neuen über einen Vermittler gekauft schon einen recht hohen Rabatt gibt

Erst einmal auch von mir mein herzliches Beileid zu deiner aktuellen und zukünftigen Situation ;-(

Ich würde erst einmal zum Autohaus fahren und mit denen darüber sprechen. Diese werden dir sicherlich helfen, natürlich kann es sein das du eine sogenannte Abschlagssumme zahlen musst aber diese wird jetzt kein Vermögen sein.

Allein daraus wird sich alles weitere von selbst erklären. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das dein Autohaus da nicht kooperativ sein wird, im Gegenteil.

Zunächst einmal möchte auch ich mein Beileid aussprechen. Ich hoffe, dass das "nie mehr" irgendwann ein Irrtum sein wird.

Zum Problem:

Ich weiß nicht, ob das immer noch so bei VW gehandhabt wird, aber als ich dort finanzierte, durfte ich jederzeit den Restbetrag tilgen und den Vertrag so vorzeitig beenden. Das wurde mir so von der VW Bank kommuniziert als ich anfragte. Überhaupt muss ich sagen, dass Autobanken bei Krediten wesentlich unkomplizierter als reguläre Banken sind. Ich habe mit der VW Bank sehr gute Erfahrungen gemacht und würde dort jederzeit wieder finanzieren.

Allerdings ist es natürlich eine Bank und geschenkt gibt es nichts. Ohne Geld wird es den Fahrzeugbrief natürlich nicht geben, daher wirst du zunächst einen Käufer für das Auto finden müssen, denn eine Rückabwicklung stelle ich mir nach 2 Monaten als schwierig vor. D.h. der Wertverlust wird dich leider bitter treffen, da das Auto ja gerade erst zugelassen wurde. Je nachdem was du angezahlt hast, ist der Differenzbetrag dann zu deinen Gunsten oder du musst draufzahlen.

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