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Motorumbau trotz Finanzierung?
Moin Leute, ich hab mal ne Frage,
Unzwar fahre ich nen 1.6 er leon, zu wenig Dampf,keine Frage,wollte den ursprünglich auch nur als daily fahren, aber nun bin ich am überlegen ihn umzubauen
auf 1.8 turbo,
Ja ich weiß,hätte mir ihn damals mal gleich als1.8 t holen sollen...ärgert mich total.
Allerdings hat der,den ich jetzt habe noch nichtmal 60tausend km gesehen,wirklich super Zustand,allerdings halt auf finanzierung, sprich der Brief liegt bei der Bank. Beim motorumbau muss ich das ja dann alles auf Kfz Schein eintragen lassen und dafür brauchen sie ja auch den Brief richtig? Ist da irgend etwas machbar,oder gar sinnlos?
Danke schonmal für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
absoluter Quatsch meiner Meinung nach...leb die Zeit damit und spar dir den Rest für mehr...
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absoluter Quatsch meiner Meinung nach...leb die Zeit damit und spar dir den Rest für mehr...
Ich finde es auch Quatsch. Es wäre doch besser den Wagen zu verkaufen und einen vergleichbaren mit dem gewünschten Motor kaufen - so sparst du Zeit, Ärger und höchstwahrscheinlich noch Geld.
Unabhängig davon, ob es sinnvoll ist oder nicht. Natürlich ist es möglich, einen solchen Umbau vorzunehmen. Damit die Änderungen eingetragen werden können, sendet die Bank die Zulassungsbescheinigung an das Straßenverkehrsamt (bei der Hausbank ist es auch denkbar, dass diese die ZB zu diesem Zweck aushändigt) und nach erfolgter Eintragung sendet das Straßenverkehrsamt die ZB wieder an die Bank.
Das ist ein durchaus übliches Procedere.
Gruß
Der Chaosmanager
Hey, also danke schonmal für ein paar hilfreiche Antworten
Also am besten ist sowieso, warscheinlich vorher mal mit der Bank zu reden,bevor ich sowas vornehme. Heißt also meine Bank schickt zum Eintragen den Brief an die Zulassungbehörde, um alles abzugleichen& ändern und danach geht der Brief zurück zur Bank richtig?
Grüße nippmaster
Zitat:
@Nippmaster. schrieb am 21. Oktober 2014 um 10:59:46 Uhr:
Also am besten ist sowieso, warscheinlich vorher mal mit der Bank zu reden,bevor ich sowas vornehme.
Das wäre wärmstens zu empfehlen und laß uns wissen was die Bank dazu gesagt hat.
Du darfst nicht vergessen daß das Auto die Sicherheit für deinen Kredit ist und die Bank sehr an dessen Werterhalt interessiert ist (wer baut den Motor um, selber oder Vertragswerkstatt ).
Gruß Metalhead
Hat der Wagen noch einen Fahrzeugbrief ?
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief ) wird nichts mehr eingetragen
So ein Umbau vollkommen unrentabel.Das macht überhaupt keinen Sinn
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2014 um 11:10:26 Uhr:
[Das wäre wärmstens zu empfehlen und laß uns wissen was die Bank dazu gesagt hat.
Du darfst nicht vergessen daß das Auto die Sicherheit für deinen Kredit ist und die Bank sehr an dessen Werterhalt interessiert ist (wer baut den Motor um, selber oder Vertragswerkstatt ).
Die Bank kann lediglich dann etwas dazu sagen, wenn dies der Kreditvertrag ausdrücklich regelt. Dies ist z. B. bei Leasing der Fall oder aber auch bei einem verbrieften Rückgaberecht.
Bei einer Sicherungsübereignung hat der Besitzer nach wie vor die Verfügungsgewalt über das Sicherungsobjekt und die Bank hat hierbei kein Mitspracherecht.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 21. Oktober 2014 um 11:18:18 Uhr:
Bei einer Sicherungsübereignung hat der Besitzer nach wie vor die Verfügungsgewalt über das Sicherungsobjekt und die Bank hat hierbei kein Mitspracherecht.
OK, danke. Wenn der TE den Wagen also "zu tode tuned" hat die Bank Pech gehabt?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 21. Oktober 2014 um 11:14:58 Uhr:
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief ) wird nichts mehr eingetragen
Das ist nur bedingt richtig. Gemäß § 13 (1) FZV müssen Änderungen von Hubraum und/oder Nennleistung auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Mit dem Motorumbau allein ist es meist nicht getan. Häufig sind beim selben Modell mit stärkerer Motorisierung auch größere Bremsen, Stabis, andere Fahrwerkskomponenten usw. verbaut.
Informier Dich einfach mal, was so ein Komplettumbau kosten würde, dann wirst Du schnell erkennen, dass sich das nicht rechnet.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2014 um 11:23:28 Uhr:
OK, danke. Wenn der TE den Wagen also "zu tode tuned" hat die Bank Pech gehabt?
Faktisch ja - i. d. R. ist im Sicherungsübereignungsvertrag zwar eine Klausel enthalten, die sinngemäß aussagt, dass das Sicherungsobjekt in ordnungsgemäßem und betriebssicheren Zustand zu halten ist, aber die Bank hat hier ein Restrisiko.
Wenn das "zu Tode tunen" nicht zulassungskonform ist - also nicht eingetragen ist - dann ergäbe sich ein Regressanspruch der Bank.
Gruß
Der Chaosmanager
Hi,
die Bank ist sicher begeistert wenn man ihre Sicherheit so massiv im Wert reduziert
So ein Umbau kostet nämlich immer doppelt Geld. Zuerst beim Umbau selbst und dann beim verkaufen weil man solche Umgebauten Fahrzeuge nur mit massiven Preisabschlag verkaufen kann.
Wenn du genug Geld für einen Motorumbau hast dann müßtest du auch locker genug Geld haben um den Wagen auszulösen. Dann verkaufen und einen 1,8T am Stück kaufen
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 21. Oktober 2014 um 12:52:04 Uhr:
die Bank ist sicher begeistert wenn man ihre Sicherheit so massiv im Wert reduziert
Wie schon gesagt: Wenn es sich um eine reine Sicherungsübereignung handelt, dann spielt es keine Rolle, ob die Bank begeistert ist oder nicht ... er könnte das Auto sogar in schweinchenrosa lackieren ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Nippmaster. schrieb am 20. Oktober 2014 um 22:53:59 Uhr:
Ist da irgend etwas machbar,oder gar sinnlos?
Um hier einen fundierten Ratschlag geben zu können, müßtest du uns noch verraten, wieviel der Umbau kosten soll und wie du diese Summe finanzieren willst (Eigenkapital oder Fremdfinanzierung). Kannst du uns hier schon Zahlen nennen?