Unerreichbare "Schönheits"-Hürden für H-Kennzeichen ab 2012
War heute mal wieder bei verschiedenen Gutachtern und habe auch schon allein diesen Monat mehrere male die HU gemacht (so nach dem Motto:erst mal alles wieder neu prüfen bei KÜS, Dekra o.ä. und dann wird das schon - ach nee - der ist doch nicht so schön - kein H-Kennzeichen.)
Nachdem alles "schön" aussah hieß es die Richtlinien wurden vor einigen Monaten verschärft und nur noch supersupersuperschöne Autos bekommen ein H-Kennzeichen.
Da ich ein Wohnmobil habe (alles original und kein Rost !!!) das von Natur aus nicht "schön" ist,
bekomme ich entweder sofort kein H-Gutachten oder nach Rücksprache mit Kollegen ("der ist ja doch nicht sooo schön"😉 kein H-Kennzeichen.
Ich bekomme auch nicht gesagt, was ich verändern könnte sondern gesagt: "ich mach das bei dem Wagen jetzt doch generell nicht mehr, damit ich nicht meine Zulassung verliere, weil in irgend einer zukünftigen HU jemand sagt, der wäre doch nicht so "schön" und ich bin dann auch noch wegen Steuerbetrug dran.
Kennt jemand diesen irrsinnigen Zustand seit der Gesetzesverschärfung mit der individuellen Auslegbarkeit oder kennt im Ruhrgebiet einen Gutachter, der nicht so hohe Ansprüche an die "Schönheit" hat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
Nein, das Fahrzeug ist keine "Grotte" sonst hätte der letzte Prüfer
kaum sein OK geben wollen.Aber die §23-StVZO-Links die hier gepostet wurde sind alles die Alt-
Versionen vom 6.4.2011.Hat irgend jemad einen Link zu der aktuell gültigen Änderungen des
Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in
Kraft getreten ist ?
Ich lese immer Änderungen ab 1.11.2011.
WASist da geändert worden und
WOsoll das stehen?
Meines Wissens ist das lediglich der Zeitpunkt der
UMSETZUNG, also des
Inkrafttretensder im April 2011 beschlossenen Neuregelung.
Wer versucht denn da, uns ins Bockshorn zu jagen?
Und:
Sei mir nicht bös, wenn ich jedenfalls langsam die Lust verliere, Dir helfen zu wollen.
Aber wenn Du nicht einmal eine Ansage machen möchtest, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und auch keine Bilder beisteuern magst, so demotiviert mich das persönlich schon etwas.
Im übrigen glaube ich nicht, dass ausschließlich die Lackqualität zur Versagung der H-Zulassung führt.
Da ist doch noch mehr im Busche.
68 Antworten
Was den "Zustand" angeht bin ich jetzt selber sehr verwirrt und
kann den glaube ich auch gar nicht einschätzen.
Es gibt unter dem Fahrzeug nicht die leisesten Spuren von Rost,
(oben natürlich auch nicht) aber das reicht ja eben wohl nicht.
Zustand heißt wohl in erster Linie Lackqualität aber sehr detaillierte
Auskünfte geben die Prüfer mir nicht.
Einer meinte für H muß es schon ein echter "Hingucker" sein, was immer
das bei einem WOMO heißt
Ein andere Prüfer fand den Wagen gut und wollte nach erneuter
HU auch ein Gutachten schreiben; schickte aber schnell noch Fotos
an die Zentrale wo ein strenger Gesetzesausleger war und dann
Anweisung gab das H dann doch zu verweigern.
Die einzige Chance für mich den Wagen weiter fahren zu können
wäre die Info zu einer "faireren" Prüfstelle, aber da es hier im
Forum keine PM's zu geben scheint und wohl kaum jemand
eine Prüfstelle als zu tolerant anprangern wird sollten
wir den Thread besser schließen und ich muß selber mal
sehen, ob ich noch einen Prüfer mit größerem Ermessensspielraum
finde oder sonstwo Hilfe bekomme, bevor ich meinen Wagen
dann ganz aufgebe.
Es gibt hier im Forum sehr wohl private Nachrichten. Einfach auf den User klicken und dort auf "Nachricht" rechts oben klicken.
Zitat:
Original geschrieben von Goify
Es gibt hier im Forum sehr wohl private Nachrichten. Einfach auf den User klicken und dort auf "Nachricht" rechts oben klicken.
Seh's auch gerade.
Dann bin ich mal offen für Prüfstellen/Gutachter-Tips in NRW...
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
Was den "Zustand" angeht bin ich jetzt selber sehr verwirrt und
kann den glaube ich auch gar nicht einschätzen.
Es gibt unter dem Fahrzeug nicht die leisesten Spuren von Rost,
(oben natürlich auch nicht) aber das reicht ja eben wohl nicht.
Zustand heißt wohl in erster Linie Lackqualität aber sehr detaillierte
Auskünfte geben die Prüfer mir nicht.
Einer meinte für H muß es schon ein echter "Hingucker" sein, was immer
das bei einem WOMO heißt
...
Das sind ja merkwürdige Sitten und Gebräuche.
Aber irgendwie ist ja alles subjektiv in dem Zusammenhang.
Ein oder mehrere Fotos von dem Wagen wären für diesen Thread aber dann doch sehr hilfreich.
Ähnliche Themen
Zitat:
Ein oder mehrere Fotos von dem Wagen wären für diesen Thread aber dann doch sehr hilfreich.
Die Lackunebenheiten gibt meine alte Digitalkamera leider nicht her.
Habe nächste Woche ja noch ein paar Gutachtertermine.
Aber wenn's dann doch noch klappen sollte mit dem "H" werde ich auch Fotos machen.
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
Die Lackunebenheiten
Was sollen Lackunebeneinheiten sein?
Mehrfach ausgebessert?
Vielleicht noch schlecht gerollt oder mit Pinsel?
Oder dieses "Dellenmuster" im Blech wie bei Wohnwagen/Womos dieser Zeit einfach Standard war?
Die "Dellenmuster" hat der Aufbau und die sind noch original.
Das Führerhaus wurde vom Vorbesitzer komplett lackiert (Wie ein Prüfer meinte:
sieht irgendwie fast wie grollt aus); jedenfalls nicht sehr glatt und nicht
sehr hochglänzend.
Habe eben mit einem Oldtimerclubvorstand gesprochen und der meint seit 2012
würde wieder mehr Patina an den Oldtimern geschätzt.
Das konnte ich leider bei all meinen Prüfern überhaupt gar nicht feststellen.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Es gab tatsächlich mal eine Zeit, da hat 30 Jahre, Originalzustand und (nahezu) Rostfreiheit für ein H-Kennzeichen gereicht. Der Zustand der Inneneinrichtung konnte durchaus sehr verschlissen sein und auch der Lack durfte sehr matt sein. Das ist heute nicht mehr so.
sorry aber diese aussage ist FALSCH! ein lack muss nicht im zustand 1 sein. ebenso die innenausstattung.
ich geb dir recht das ein gerollter wagen u.u. ein problem geben könnte. ABER ich empfehle da nur immer den fusselblog vom kle. alle original fanatiker schnell weglesen: einmal h in angriff: http://www.fusselblog.de/index.php?blog=29 und einmal h bekommen: http://www.fusselblog.de/index.php?blog=25
Zitat:
Original geschrieben von Goify
Hacki, gut ist nunmal die Schulnote 2. Es heißt nicht, zufriedenstellender oder mittelmäßiger Zustand, sondern guter Zustand. Also auch für mich max. 2-.
Zitat:
Original geschrieben von Goify
Zitat:
Note 2 (guter Zustand)
Hi,
Genau das ist der fehler den die lieben journalisten gemacht haben. Die haben einfach den gesetztestext "guten erhaltungs und pflegezustand" mit der zustandsnote 2 gleichgesetzt. Das ist nur eine interpretation und schlicht falsch. Der "gute erhaltungs und pflegezustand" ist noch undefinierter als diese zustandsnote 2 und gibt den prüfern im grunde noch mehr spielraum.
Aber das ist nur rumspekuliere. Mich würde jetzt mal interessieren was das für ein fahrzeug ist, und wie es aussieht... -> fotos.
Gruß
Nein Hacki, da gibt es nix zu interpretieren. Es heißt "guter Zustand". Laut Oldtimerzustandsnoten ist ein guter Zustand ein Wagen mit der Note 2. Die Note 3 wäre sichtbarer und unsichtbarer Rost.
Ich habe noch einmal meine Antwort aus einem anderen Beitrag kopiert:
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Hallo,
Da hat die Presse was missverstanden:
Die neue Richtlinie ist in drei Kapitel unterteilt und gegen Ende des ersten Kapitel heisst es "Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung ist die nachgewiesene Vorschriftsmässigkeit und ein Zustand gemäss ZIFFER 2." Mit 2 ist hier allerdings das Kapitel 2 der Richtlinie gemeint, nicht die Zustandsnote 2. Die Zustandsnote muss weiterhin in etwa 3 betragen.
Quelle: Oldtimer-Praxis, 11/2011, Seite 4.
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Hallo zusammen,
der neuen Oldtimer-Richtlinie sind Sitzungen des „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) vorausgegangen. Der nachfolgend aufgeführte protokollierte Gesprächsablauf einer Sitzung macht deutlich, daß die ganannten Teilnehmer (Alf Menze/GTÜ, Carsten Bräuer/Dekra, Thomas Jarzombek/MdB CDU, Reinhard Sachse/Oldtimer-Haus Steenbuck Automobiles, Thomas Lundt/Obermeister Kfz-Innung Berlin, Martin Halder/Meilenwerk-Initiator) der Erwartungshaltung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgen: "Der Teilnehmerkreis ist sich einig darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen einer möglichen Schwemme vorzubeugen ..."
Zitat:
aus der Oldtimer-Richtlinie
Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE)
Die drei wichtigsten Entscheidungskriterien:
Fahrzeugalter
Mindesterhaltungszustand
Abweichung von der Originalität
Zitat:
Die neue Oldtimer-Richtlinie (Alf Menzel, GTÜ):
Beim letzten Treffen wurde die neue Oldtimer-Richtlinie von Hans Hesse (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vorgestellt. Eine hierfür ins Leben gerufene „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) prüft derzeit die Möglichkeit der konkreten Anwendung. Der AKE hat keine gesetzgebende, sondern ausschließlich beratende Funktion. Am 20.03.2012 soll die neue Oldtimer Richtlinie verabschiedet werden, bis dahin wird der AKE noch dreimal zusammenkommen. Als die drei wichtigsten Entscheidungskriterien gelten das Fahrzeugalter, der Mindesterhaltungszustand und die Abweichung von der Originalität. Die Oldtimer-Richtlinie liefert keine Aussage über einen eventuellen Mehrwert, sondern beantwortet lediglich die Frage, ob es sich bei dem zu prüfenden KFZ um einen Oldtimer handelt. Alf Menzel verweist in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Archiv der GTÜ (www.gtue-oldtimerservice.de), das 48.000 Nachweise zu unterschiedlichsten Marken und Modellen enthält und für jedermann nutzbar ist. Thomas Lundt appelliert an die Runde, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch wirklich Fahrzeuge auf der Straße bewegen, die die Bezeichnung Kulturgut verdienen und nicht jeder „Plastikbomber“ aus der entsprechenden Zeit als Oldtimer gelten dürfe. Carsten Bräuer entgegnet, dass es keine Frage des persönlichen Geschmacks sei. Solange die Bausätze als „zeitgenössisch“ gelten und die anderen Kriterien erfüllt seien, handele es sich ganz klar um Oldtimer. Die 80er-Jahre war die Hochzeit des Fahrzeug-Tunings und der Umbauten. Zudem habe das H-Kennzeichen keine wertbildende Funktion, es ermögliche lediglich eine Steuersubventionierung und die problemlose Befahrung der Umweltzonen. Thomas Jarzombek ist jedoch durchaus der Meinung, dass das H-Kennzeichen ein Fahrzeug adelt. Eine Anmerkung, die ein großer Teil der Runde teilt: Laut Reinhard Sachse hat das H-Kennzeichen durchaus monetären Einfluss. Der Teilnehmerkreis ist sich einig darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen einer möglichen Schwemme vorzubeugen, die sich auch negativ auf die öffentliche Akzeptanz auswirken könnte, die nach wie vor sehr hoch sei. Zudem fördert eine solche nachvollziehbare Einstufung die Klassifizierung. Eine drohende Oldtimer-Schwemme widerspricht zudem der Berechtigung, von einem Kulturgut zu sprechen. Martin Halder verweist in diesem Zusammenhang auf einendurchaus kritischen Artikel des „Spiegel“, der die Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Thema unterstreicht.
LG, Walter
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
...
Versuche noch den Gesetzestext zu verstehen.
Steht da nicht, dass der Zustand (also Gesamtzustand !) besser
als normale (also verrottete) 30jährige WOMOS sein muss (was er
Mangels Rost bei mir ja wäre) oder bezieht sich das Wort "Zustand"
wirklich auf die Lackqualität?
Hallo odb,
für die Einstufung deines Fahrzeuges als Oldtimer sind nicht nur Randbedingungen, wie eine bestandene AU/HU-Untersuchung zu erfüllen, sondern darüber hinaus soll ein von einer Prüforganisation zu erstellendes Gutachten eine Antwort auf die folgende entscheidende Frage geben:
Kann das begutachtete Fahrzeug im Sinne dieser Richtlinie als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden?
Alle Details der Kriterien in der Oldtimer-Richtlinie sind auf die folgende zu erfüllende Voraussetzung gegründet:
Voraussetzung dafür ist, daß das Erscheinungsbild des Fahrzeuges dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht.
Fahrzeugalter, Originalität und guter Pflege-/Erhaltungszustand sind gefragt und dürfen mit Schönheit nicht verwechselt werden.
Die GTÜ hat einen Fragenkatalog entwickelt, dessen Beantwortung eine Hilfestellung auf dem Weg bis zur Oldtimer-Zulassung sein kann:
Vier Fragen: Oldtimer – oder doch nur ein altes Auto?
Soll ein originalgetreu erhaltenes Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer begutachtet werden, dann ergeben sich aus dem Anforderungskatalog dazu maximal vier konkrete Fragen:
Frage 1:
Ist für das Fahrzeug eine Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren nachweisbar?
Wenn ja, weiter mit Frage 3.
Wenn nein, weiter mit Frage 2.
Frage 2:
Ist das Fahrzeug nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen?
Frage 3:
Ist das Fahrzeug in einem originalgetreuen Gesamtzustand?
Frage 4:
Ist das Fahrzeug in einem guten Pflege-/Erhaltungszustand und mängelfrei im Sinne der StVZO, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik?
Können diese Fragen mit ja beantwortet werden, kann das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden. Ist das Fahrzeug nicht in einem originalgetreuen Gesamtzustand, sondern modifiziert, so ergeben sich aus dem Anforderungskatalog dazu maximal fünf weitere konkrete Fragen:
Zusatzfrage 5:
Wurden die Änderungen gegenüber dem Originalzustand bereits vor mehr als 30 Jahren vorgenommen?
Wenn ja, dann sind dieses Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 6.
Zusatzfrage 6:
Entsprechen die Änderungen gegenüber dem Originalzustand einem anderen Modell aus der Fahrzeugbaureihe?
Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 7.
Zusatzfrage 7:
Wurden die Änderungen innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung vorgenommen?
Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 8.
Zusatzfrage 8:
Wären die Änderungen gegenüber dem Originalzustand innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen und sind diese historisch korrekt durch Nachbildung eines historischen Vorbilds?
Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 9.
Zusatzfrage 9:
Sind die konkreten Änderungen gegenüber dem Originalzustand im Beispielkatalog des Anforderungskataloges als zulässig aufgeführt?
Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, dann kann das Fahrzeug nicht als Oldtimer eingestuft werden.
Wenn z.B. die Lackierung deines Fahrzeuges/Fahrgestells nicht originalgetreu ist (unabhängig vom Zustand der Lackierung), dann ist eine der Grundvoraussetzungen nicht erfüllt und es kann nicht als Oldtimer eingestuft werden.
LG, Walter
Ein Fahrzeug das nach in 30 Jahren an keiner Stelle nachlackiert worden mußte, kann es
eigentlich nicht geben (es sei denn es stand nur im Museum und fuhr nie).
Gegen eine Lackierung in der Originalfrage ist so wie ich und Dekra, KÜS, sowie die meisten
(nicht alle) TÜV-Prüfer die neue Richtlinie lesen nichts einzuwenden (man darf laut
Richtlinie ja sogar Airbrush mit zeitgenössischen Motiven aufbringen).
Was ich mich nur frage: Wenn mein rostfreies Fahrzeug vom Lack her nicht
Zustand 2 sondern 3 ist und die Prüfer einen hochglänzenden Neulack
wie ab Werk als Zusand 2 erwarten, was wäre denn dann Zustand 1 ?
Oder gibt es den gar nicht?
Hallo odb,
so schmerzlich es auch ist, im Ausschlußverfahren lt. Anforderungskatalog kommt es auf die Reihenfolge der Kriterien an:
Fahrzeugalter
Originalität
guter Pflege-/Erhaltungszustand
Ein angemessener guter Pflege-/Erhaltungszustand bei mangelnder Originalität führt nicht zur Einstufung eines 30jährigen Fahrzeuges als Oldtimer.
LG, Walter