Unerreichbare "Schönheits"-Hürden für H-Kennzeichen ab 2012
War heute mal wieder bei verschiedenen Gutachtern und habe auch schon allein diesen Monat mehrere male die HU gemacht (so nach dem Motto:erst mal alles wieder neu prüfen bei KÜS, Dekra o.ä. und dann wird das schon - ach nee - der ist doch nicht so schön - kein H-Kennzeichen.)
Nachdem alles "schön" aussah hieß es die Richtlinien wurden vor einigen Monaten verschärft und nur noch supersupersuperschöne Autos bekommen ein H-Kennzeichen.
Da ich ein Wohnmobil habe (alles original und kein Rost !!!) das von Natur aus nicht "schön" ist,
bekomme ich entweder sofort kein H-Gutachten oder nach Rücksprache mit Kollegen ("der ist ja doch nicht sooo schön"😉 kein H-Kennzeichen.
Ich bekomme auch nicht gesagt, was ich verändern könnte sondern gesagt: "ich mach das bei dem Wagen jetzt doch generell nicht mehr, damit ich nicht meine Zulassung verliere, weil in irgend einer zukünftigen HU jemand sagt, der wäre doch nicht so "schön" und ich bin dann auch noch wegen Steuerbetrug dran.
Kennt jemand diesen irrsinnigen Zustand seit der Gesetzesverschärfung mit der individuellen Auslegbarkeit oder kennt im Ruhrgebiet einen Gutachter, der nicht so hohe Ansprüche an die "Schönheit" hat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
Nein, das Fahrzeug ist keine "Grotte" sonst hätte der letzte Prüfer
kaum sein OK geben wollen.Aber die §23-StVZO-Links die hier gepostet wurde sind alles die Alt-
Versionen vom 6.4.2011.Hat irgend jemad einen Link zu der aktuell gültigen Änderungen des
Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in
Kraft getreten ist ?
Ich lese immer Änderungen ab 1.11.2011.
WASist da geändert worden und
WOsoll das stehen?
Meines Wissens ist das lediglich der Zeitpunkt der
UMSETZUNG, also des
Inkrafttretensder im April 2011 beschlossenen Neuregelung.
Wer versucht denn da, uns ins Bockshorn zu jagen?
Und:
Sei mir nicht bös, wenn ich jedenfalls langsam die Lust verliere, Dir helfen zu wollen.
Aber wenn Du nicht einmal eine Ansage machen möchtest, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und auch keine Bilder beisteuern magst, so demotiviert mich das persönlich schon etwas.
Im übrigen glaube ich nicht, dass ausschließlich die Lackqualität zur Versagung der H-Zulassung führt.
Da ist doch noch mehr im Busche.
68 Antworten
Das verstehe ich jetzt gar nicht. Heißt "mangelnder Originalität" jetzt doch,
dass NICHT in der Originalfarbe nachlackiert werden darf oder doch !?
Dann wären ja über 90% aller H-Kennzeichen illegal und Steuerbetrug.
Hallo odb,
entscheidend ist das Ergebnis des Gutachtens über dein Fahrzeug, das ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer (für den Kraftfahrzeugverkehr) (aaSoP) oder Prüfingenieur (tätig für eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen) (PI) gesehen hat. Das dir in allen Punkten vorliegende Ergebnis des Gutachtens belegt die mangelnden Voraussetzungen, auch wenn hier Einzelheiten oder Fotos unbekannt sind. Für ein H-Kennzeichen müssen die Mängel beseitigt bzw. die Voraussetzungen erfüllt werden.
LG, Walter
In irgend welchen Punkten liegen mir leider keinerlei Ergebnisse vor.
Daher auch keine konkreten Mängel, die ich beseitigen könnte (habe bisher
von keinem Gutachter etwas Shriftliches bekommen).
Nur etwa (ungefährer Wortlaut) die mündliche Aussage: "Das ist mir alles zu heiß.
Wenn später bei einer HU mal jemand den Lack nicht schön genug findet
bekomme ich den Ärger und verliere meine Zulassung.
Deshalb mache ich das Fahrzeug generell besser nicht mehr.
Verlassen Sie bitte den Hof und kommen auch nie wieder."
Aber warten wir mal ab. Es gibt ja noch ein paar Gutachter hier und
vielleicht gibt mir einer ja noch die konkrete Chance etwas so zu verändern,
dass er irgendwann sein OK gibt und lehnt mich aus Angst oder Bequemlichkeit
nicht pauschal ab.
Was sind denn das bloß für Sitten heutzutage?
Der Prüfer macht eine Bestandsaufnahme des augenblicklichen Zustands.
Fertig.
Warum muss er denn in die Zukunft schauen können?
Das die Fahrzeuge mit der Zeit (noch) älter werden, ist doch klar.
Das heisst aber m.E. doch nicht, dass sie deswegen überall anecken müssen.
Da muss IMHO schon mehr im Argen liegen als nur die Lackierung bei dem Wagen.
Und: Seit wann wird denn die Lackierung bei einer HU geprüft?
Wäre mir neu.
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wie wärs den jetzt mal mit bildern vom lack? wen das wirklich nur ein draufgerotzer matt schwarzer lack ausm baumarkt ist dann ist das schon klaro das es nix wird...
@walter
die aussage mit dem lack ist grundsätzlich aber so nicht richtig. die farbe muss NICHT original sein. es muss nur damals möglich gewesen sein. sprich flipflop is net. eine farbe die es bei dem modell nicht gab aber von der marke damals ist möglich.
ja, die Lackierung ist bei einer HU nicht relevant.
Es geht um einen Antrag als Einstufung als Oldtimer, Emissionsschlüsselnummer 98. Eine gültige AU und HU sind lediglich Randbedingungen dafür. Eine Antwort auf die Frage:
Kann das begutachtete Fahrzeug im Sinne dieser Richtlinie als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden?
ist nicht Bestandteil einer HU.
Voraussetzung dafür ist, daß das Erscheinungsbild des Fahrzeuges dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht.
LG, Walter
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
In irgend welchen Punkten liegen mir leider keinerlei Ergebnisse vor.
Daher auch keine konkreten Mängel, die ich beseitigen könnte (habe bisher
von keinem Gutachter etwas Schriftliches bekommen).
Hallo odb,
... weil der Prüfer dir vorab gesagt haben wird, daß ein Antrag für die Einstufung als Oldtimer keine Aussicht auf Erfolg hat und er dir damit bei jedem Besuch 92,00 € erspart hat.
LG, Walter
Zitat:
... weil der Prüfer dir vorab gesagt haben wird, daß ein Antrag für die Einstufung als Oldtimer keine Aussicht auf Erfolg hat und er dir damit bei jedem Besuch 92,00 € erspart hat.
Er war sich absolut sicher, dass der Wagen schön genug ist und hat ja deshalb
auch die komplette HU noch einmal durchgeführt, weil ich ja vorher in einer anderen
Prüfstelle war.
Erst die Rücksprache in der Zentrale ergab ja die Erkenntnis, dass die Hürden
durch die Gesetzesänderung so hoch zu setzen sind, dass keine normalen
Oldtimer sondern nur noch lackmäßig und auch sonst aufgepimpte
Superhingucker ein H bekommen um die Oldtimerzahl in Deutschland
reduzieren zu können.
Wirklich nett war, dass er mir diese HU nicht noch einmal in Rechnung gestellt
hat, aber wirklich helfen um jemals noch einmal mit dem Wagen legal (ohne
Punkte in Flensburg und Führerscheinverlust weil hier jetzt auf einmal
Umweltzone ist) fahren zu dürfen hilft mir das natürlich jetzt auch nicht.
Hallo odb,
schau doch noch mal bitte in den Anhang "Oldtimerrichtlinie", ab Seite 5, Punkte 3 und 4. Welche der dort gelisteten Teile sind an deinem Auto nicht mehr originalgetreu?
LG, Walter
Reduziert wird die Anzahl der Fahrzeuge mit H- Kennzeichen garantiert nicht, die steigt eher sprunghaft an.
Da wir nicht mal Bilder bekommen gehe ich von einer echten Grotte aus und die sollen bitte schön auch kein H- Kennzeichen bekommen, sonst geht bald die gesamte Regelung mit Einfahrt in die Umweltzonen über den Jordan .
Nein, das Fahrzeug ist keine "Grotte" sonst hätte der letzte Prüfer
kaum sein OK geben wollen.
Aber die §23-StVZO-Links die hier gepostet wurde sind alles die Alt-
Versionen vom 6.4.2011.
Hat irgend jemad einen Link zu der aktuell gültigen Änderungen des
Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in
Kraft getreten ist ?
Meine güte, jetzt spuck halt endlich mal aus WAS es für ein fahrzeug ist. Hersteller, Modellname, Baujahr.
Abgesehen davon... Benziner oder Diesel? Wenns dir wirklich nur um das befahren von umweltzonen geht - für sehr viele benziner ende der 70er/anfang 80er gibt es nachrüstsätze auf euro 1..
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
Aber die §23-StVZO-Links die hier gepostet wurde sind alles die Alt-
Versionen vom 6.4.2011.Hat irgend jemad einen Link zu der aktuell gültigen Änderungen des
Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in
Kraft getreten ist ?
Hallo zusammen,
hallo odb,
kein Problem. Hier ist die Erklärung dafür:
Zitat:
Neue Oldtimer-Richtlinie
Im Verkehrsblatt Heft 7/2011 Seite 257 wurde die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben.Neu, so der Bundesverkehrsminister, ist, dass auf eine Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird, da für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten sei für die Zulassungsbehörde ausreichend. Die Tätigkeit des Sachverständigen werde damit auf das Notwendige reduziert.
Die Richtlinie ist ab dem ersten Tag des siebenten auf die Bekanntmachung folgenden Monats anzuwenden (1.11.2011). Die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen, VkBl. S. 515 vom 21.7.1997, und der im Zusammenhang mit der Richtlinie bekannt gemachte Anforderungskatalog wird mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie aufgehoben.
LG, Walter
Es ist ein Wohnmobil Baujahr 82 und ein Benziner, für den es keinen
Umrüstsatz gibt. Der genaue Typ spielt hier keine Rolle, da es nur um die
Lackqualität geht.
In der aktuellen (?) TÜV-Richtlinie (Anforderungskatalog für die
Begutachtung von Oldtimern) finde ich:
? Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener
Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
? Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
? Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
? Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren.
Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl
akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend.
Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
? Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die
Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,
Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als
Oldtimer
Zitat:
Original geschrieben von odbpolo6n
Nein, das Fahrzeug ist keine "Grotte" sonst hätte der letzte Prüfer
kaum sein OK geben wollen.Aber die §23-StVZO-Links die hier gepostet wurde sind alles die Alt-
Versionen vom 6.4.2011.Hat irgend jemad einen Link zu der aktuell gültigen Änderungen des
Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in
Kraft getreten ist ?
Ich lese immer Änderungen ab 1.11.2011.
WASist da geändert worden und
WOsoll das stehen?
Meines Wissens ist das lediglich der Zeitpunkt der
UMSETZUNG, also des
Inkrafttretensder im April 2011 beschlossenen Neuregelung.
Wer versucht denn da, uns ins Bockshorn zu jagen?
Und:
Sei mir nicht bös, wenn ich jedenfalls langsam die Lust verliere, Dir helfen zu wollen.
Aber wenn Du nicht einmal eine Ansage machen möchtest, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und auch keine Bilder beisteuern magst, so demotiviert mich das persönlich schon etwas.
Im übrigen glaube ich nicht, dass ausschließlich die Lackqualität zur Versagung der H-Zulassung führt.
Da ist doch noch mehr im Busche.