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Unerreichbare "Schönheits"-Hürden für H-Kennzeichen ab 2012

Themenstarteram 10. Mai 2012 um 12:46

War heute mal wieder bei verschiedenen Gutachtern und habe auch schon allein diesen Monat mehrere male die HU gemacht (so nach dem Motto:erst mal alles wieder neu prüfen bei KÜS, Dekra o.ä. und dann wird das schon - ach nee - der ist doch nicht so schön - kein H-Kennzeichen.)

Nachdem alles "schön" aussah hieß es die Richtlinien wurden vor einigen Monaten verschärft und nur noch supersupersuperschöne Autos bekommen ein H-Kennzeichen.

Da ich ein Wohnmobil habe (alles original und kein Rost !!!) das von Natur aus nicht "schön" ist,

bekomme ich entweder sofort kein H-Gutachten oder nach Rücksprache mit Kollegen ("der ist ja doch nicht sooo schön") kein H-Kennzeichen.

Ich bekomme auch nicht gesagt, was ich verändern könnte sondern gesagt: "ich mach das bei dem Wagen jetzt doch generell nicht mehr, damit ich nicht meine Zulassung verliere, weil in irgend einer zukünftigen HU jemand sagt, der wäre doch nicht so "schön" und ich bin dann auch noch wegen Steuerbetrug dran.

Kennt jemand diesen irrsinnigen Zustand seit der Gesetzesverschärfung mit der individuellen Auslegbarkeit oder kennt im Ruhrgebiet einen Gutachter, der nicht so hohe Ansprüche an die "Schönheit" hat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von odbpolo6n

Nein, das Fahrzeug ist keine "Grotte" sonst hätte der letzte Prüfer

kaum sein OK geben wollen.

Aber die §23-StVZO-Links die hier gepostet wurde sind alles die Alt-

Versionen vom 6.4.2011.

Hat irgend jemad einen Link zu der aktuell gültigen Änderungen des

Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in

Kraft getreten ist ?

Ich lese immer Änderungen ab 1.11.2011.

WAS ist da geändert worden und WO soll das stehen?

Meines Wissens ist das lediglich der Zeitpunkt der UMSETZUNG, also des Inkrafttretens der im April 2011 beschlossenen Neuregelung.

Wer versucht denn da, uns ins Bockshorn zu jagen?

Und:

Sei mir nicht bös, wenn ich jedenfalls langsam die Lust verliere, Dir helfen zu wollen.

Aber wenn Du nicht einmal eine Ansage machen möchtest, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und auch keine Bilder beisteuern magst, so demotiviert mich das persönlich schon etwas.

Im übrigen glaube ich nicht, dass ausschließlich die Lackqualität zur Versagung der H-Zulassung führt.

Da ist doch noch mehr im Busche.

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Hallo,

dürfen wir uns auch ein Bild von deinem Wohnmobil machen? Dann erkennen wir zumindest das Fabrikat ... ;)

LG, Walter

http://www.oldtimer-markt.de/.../...nzeichen-neuer-anforderungskatalog

Zitat:

Die Kernaussagen des bisherigen Anforderungskatalogs bleibt bestehen: Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von "normalen alten" Fahrzeugen einzuhalten. Eine definierte Mindest-Zustandsnote (bisher Note Drei oder besser) wird jedoch nicht mehr gefordert.

Zu gut deutsch: Die richtlinien sind GELOCKERT worden.

Deine prüfer da sind einfach idioten. Wo kommst du her? Hier in heidelberg gibt es einen der ist da wohl recht locker.

Gruß

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 8:07

Doch, die Voraussetzungen sind extrem verschärft worden!

Vorher reichte Zustand 3. Jetzt muß es 2+ sein.

Das sagten mir mehrere verschiedene Gutachter der KÜS,

mehrere verschiedene Gutachter der Dekra,

mehrere verschiedene Gutachter des TÜV,

und einige andere KFZ-Sachverständige !

Leider finde ich die neue Version der StVZO §23 nirgends zum Download.

Komme übrigens aus dem Ruhrgebiet und bin echt kurz vor der Resignation

und dem Nervenzusammenbruch.

Moin,

StVZO §23 Nr. 22 besagt

"22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;"

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142522.htm

Kriterien für oldtimer: FVTZ §2 Nr. 22:

- Guter Pflege- und Erhaltungszustand

- Hautpbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.

- Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.

Das wars. Keine zustandsnote. Zustandsnote wird seit letztem jahr nicht mehr gefordert. Quelle:

http://download.autobild.de/dl/832736/Richtlinie_Oldtimer_2011.pdf

http://www.autobild.de/.../ratgeber-h-kennzeichen-1889023.html

http://www.motor-klassik.de/.../...-h-kennzeichen-vergabe-4021145.html

Die prüfer sind schlicht inkompetent, und damit der klatschpresse auf den leim gegangen. Ende letzten jahres wurde groß welle gemacht dass nurnoch Oldies mit note 2 oder besser zugelassen werden, das ist aber ein IRRTUM, da hat irgendein journalist den wortlaut falsch interpretiert, und das wurde dann so übernommen...

Hacki, gut ist nunmal die Schulnote 2. Es heißt nicht, zufriedenstellender oder mittelmäßiger Zustand, sondern guter Zustand. Also auch für mich max. 2-.

Zitat:

Note 2 (guter Zustand)

Zitat:

Original geschrieben von odbpolo6n

...

Leider finde ich die neue Version der StVZO §23 nirgends zum Download.

...

Doch, gibts.

Heute sind allerdings §§ 2 Nr. 22, 8, 9 Abs.1 FZV und § 23 StVZO für die H-Zulassung zuständig.

Schöne neue Welt.

Hier findet man das Vorgehen z.B. in Schweinfurt.

Wie Du siehst, ist der §23 StVZO sehr kurz und allgemein gehalten.

Entscheidend ist daher die Richtlinie, die Hacki81 ja schon zitiert hatte.

am 11. Mai 2012 um 9:21

Vielleicht zum Verständnis, warum es mit der H-Zulassung bei Wohnmobilen manchmal Probleme gibt, hier nochmals die Voraussetzungen:

Historische Fahrzeuge sind:

- vor mindestenes 30 Jahren erstmals im Verkehr gekommen

Einfach zu erfüllen. Das Auto ist so alt, wie es ist.

- weitestgehend dem Originalzustand entsprechend

Also keine neue Einrichtung mit Dusche, modernem fest eingebauten Kühlschrank, etc.

- in einem guten Erhaltungszustand

Dehnbarer Begriff. Rostfrei ist ein Kriterium, reicht aber nicht. Motor und Getriebe sollten nicht ölen, Inneneinrichtung sollte nicht verwohnt aussehen, Karosserie sollte keine starken Gebrauchsspuren wie Beulen und Kratzer haben und einen gut aussehenden Lack haben. Diese Punkte sind subjektiv. Man kann auch sagen, der Wagen sollte ungefähr so aussehen, wie ein gepflegter Gebrauchtwagen der nur ein paar Jahre alt ist und nicht wie 30 Jahre.

- dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

Das ist der schlimmste Punkt! Genau ausgelegt bedeutet das, dass man nur noch mit dem Wohnmobil zu Oldtimertreffs fährt und KEINE Urlaubsreisen mehr damit macht! Das ist bei einem 30 Jahre alten Wohnmobil mit deutlich Gebrauchsspuren und aktuellen Aufklebern diverser Ferienorte oder Fähren nicht glaubwürdig. Streng ausgelegt darf man damit nur noch zu dem Treffen fahren und dann auch darin übernachten. Das Argument "Wenn man schon mal da ist, kann man ja auch noch 'ne Woche Urlaub dort machen." ist streng genommen nicht erlaubt.

Ebenso spielt der "Exotenfaktor" eine Rolle. Ein Samba-Bulli geht ohne nenneswerte Probleme als historisches Fahrzeug durch (wenn er zeitgenössisch ausgebaut ist), ein rostfreier Westfalia "James Cook" von Anfang der 80er in einem ordentlichen Zustand, aber mit Gebrauchsspuren wird nicht so leicht dem "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut" zugeordnet. Er sieht einfach zu modern aus.

Ein Grund zur Verschärfung der Auswahlkriterien ist, dass es mittlerweile zu viele Fahrzeuge wie den Golf I (und demnächst Golf II) gibt, die theoretisch Oldtimer werden könnten, in Wirklichkeit aber einfach als steuervergünstigte Gebrauchtwagen genutzt werden.

Im Gegensatz zum roten 07er Kennzeichen ist das H-Kennzeichen m.W. nicht an Nutzungsbeschränkungen ausser des Verbots der gewerblichen Nutzung gekoppelt.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 10:22

Die Situation hat sich nach Telefonat mit dem Umweltamt und der neuen

Zone ab 2012 so weit verschärft, daß ich jetzt das Haus (außer zu Fuß)

gar nicht mehr verlassen darf (sonst täglich 1 Punkt in Flensburg mit

baldigem Führerscheinentzug und Geldstrafen) (Ausnahmegenehmigung

gibt es für mich keine, da die Anschaffung nach 2010 lag).

Da ich kein Einkommen und auch sonst kein Auto habe, fehlt mir leider auch

das Geld um eine Halle und einen Lackierer zu mieten, um die hohen

Qualitätsansprüche an den Lack aus dem neuen §23 zu erfüllen.

Bin wirklich völlig verzweifelt und sehe keinen Ausweg mehr.

Mein Tipp der kein Geld sondern nur Geduld kostet:

Warten bis die Änderung in Kraft tritt, dass es keinen Punkt mehr in Flensburg durch Umweltzonen gibt.

Eine neue Lackierung wird sich wahrscheinlich nicht lohnen. Aber an was ist denn jetzt genau die H-Abnahme gescheitert? Nur "nicht so schön" kanns ja nicht allein gewesen sein.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 10:53

Doch, hauptsächlich der Lack des Führerhauses ist nicht schön genug (vermutlich

nicht glatt und glänzend genug) und das verleiht dem Fahrzeug nicht den

erforderlichen positiv berauschenden Hinguck-Effekt der nach der neuen Richtlinie

gefordert ist.

Natürlich wurden auch andere Kleinigkeiten bemängelt wie ein Radio, das möglicherweise nicht alt

genug ist. Aber der erste optische Eindruck eines alten Wohnmobiles gegenüber eines

"normalen" Autos mit neuer, sehr glänzenden Lackierung ist eben für mindestens einen der

Prüfer (und das reichte immer um seine Kollegen zu überzeugen) nicht gut genug.

Soziale Härten interessieren die Prüfer natürlich gar nicht. (Vielleicht liegt es ja auch an

meinem unzureichenden Charme und Verhandlungsgeschick).

Man weiß nie, ob man mit Richtlinienzitaten "drohen" soll, oder bettelnd an die Menschlichkeit

appelieren soll. Bisher half beides nicht.

Abgesehen von der finanziellen Lage ist natürlich durch die vielen hundert hineingesteckten

Arbeitsstunden das ganze ein sehr schmerzlicher Totalverlust.

Schlafe seit Nächten nicht mehr und weiß wirklich keinen Ausweg mehr.

Ist der Lack original? Dann kannst du normalerweise damit argumentieren. Ansonsten Politur und auf gehts.

Kann man das Wohnmobil nicht auf grüne Plakette umrüsten? Was ist es denn überhaupt?

Weiter bleibt echt der Weg zu einem anderen Tüv'ler.

Zitat:

Original geschrieben von odbpolo6n

Natürlich wurden auch andere Kleinigkeiten bemängelt wie ein Radio, das möglicherweise nicht alt

genug ist.

allein das zeugst von "keine ahnung". ein radio war nie, ist nicht und wird so schnell auch kein "mangel" sein. es macht zwar selbst in meinen augen keinen sinn ein sichtbar verbautes neues radio in einen oldi zu basteln, aber es ist h tauglich!

kontaktier doch mal gutachter die weiters weg sind. woher kommst du? köln?

 

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 11:36

Dass das Radio auch neuer sein kann, hatte ich auch schon gelesen, nützt aber

alles nichts, wenn die Prüfstellen da doch zu viel Angst haben.

Habe soeben mit einem Prüfstellenleiter gesprochen, dessen (große) Prüfstelle

vom Ordnungsamt angezeigt wurde, weil das Ordnungsamt ein Fahrzeug

angehalten hatte, dessen Lack dem Beamten nicht schön genug erschien.

Ein H-Kennzeichen kann demnach nur ein Fahrzeug bekommen, dessen Lack

garantiert von JEDEM Ordnungsamtmitarbeiter in Deutschland als so schön

eigeschätzt wird, daß kein Entzug des H-Kennzeichens durch das Ordnungsamt

und keine gerichtliche Klage gegen die Prüfstelle drohen könnte.

Hier im Ruhrgebiet sind jedenfalls alle Prüfstellen in Angst und Schrecken

und lehnen im leisesten Zweifelsfalle alles ab.

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