unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Hi,
aufgrund eines von mir nicht bemerkten Parkplatzrempler, so vermute ich, bekam ich heute ein Schreiben von der Polizei wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Ich soll bei der Dienststelle vorsprechen und das Fahrzeug zur Spurensicherung mitbringen.
Wie soll ich mich verhalten, hatte sowas noch nie ?
Grüße an Alle
30 Antworten
natürlich hinfahren, was sonst ?
Hinfahren und das Fahrzeug zu Spurensicherung mitbringen.
Oder meinst du die ignorieren den Vorwurf?
Würde vorher jedoch rein aus Interesse mal ums Auto rumlaufen und schauen, ob du da irgendwas siehst.
Aber auf jeden Fall NICHTS wegwischen!!
Als Beschuldigter ist es allgemein ratsam, keinerlei Aussage zu machen (s. unten Tatbestand). Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Regel. Es wäre die Frage, ob man durch Kooperation eine Einstellung oder geringere Strafe erreichen kann.
Bei der Beweismittelaufnahme natürlich kooperieren.
Je nach Schwere des Tatvorwurfs würde ich mir einen Anwalt holen.
Fahrerflucht ist interessanterweise die Einzige Fall bei der eine Flucht des Täters (= Auskunftsverweigerungsrecht) eine Straftat darstellt.
Mir hat selber jemand die Karosserie an der Hinterachse zerdemmelt und ist abgehauen. Obwohl ich ein Auto mit deutlichen Spuren (beide Lackfarben haben gepasst) und den Halter identifiziert und der Polizei genannt habe, ist seit 1,5 Jahren nichts passiert (das Auto ist total zermackt gewesen, da wären bestimmt noch die ein oder andere Fahrerflucht dabei gewesen). Naja, im Zweifel für den Angeklagten. Die Polizei wollte erstmal eine Rechnung um dann zu entscheiden, ob die Ermittlungen der Mühe Wert sind.
Zitat:
Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war.
Wegen der mit dem subjektiven Tatbestand zumeist verbundenen Beweisschwierigkeiten wird gerade diese Kenntnis vom Vorliegen des Unfalls beziehungsweise der Beteiligung oftmals bestritten werden. In diesem Fall muss die Ermittlungsbehörde versuchen, dem Täter seine Kenntnis nachzuweisen, um dadurch den Beweis über den Vorsatz zu führen:
Beispiel: Ein Verkehrsteilnehmer steigt am Unfallort aus, besieht den (Fremd-)Schaden, fährt aber ohne seinen Pflichten nachzukommen weiter. Dies beobachtet ein Passant und zeigt den Flüchtigen bei der Polizei an.
Der Beweis des Vorsatzes kann gegebenenfalls durch den Nachweis der Bemerkbarkeit geführt werden. Dabei geht es um die Bemerkbarkeit des Verkehrsunfalls durch einen Unfallbeteiligten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht
--> Man muss dir nachweisen, dass du das Entfernen vorsätzlich begangen hast. Das ist am einfachsten, wenn du dich selbst belastest. Deshalb ist es vermutlich sinnvoll keinerlei Aussage zu machen. D.h. ich würde überhaupt keine Kommunikation mit der Polizei machen. Nur das Auto hinbringen und schweigen.
Das soll keine Aufforderung sein sich vor der Verantwortung zu drücken. Es sind ja zwei Sachen:
1. Unfallschaden --> Verantwortung übernehmen und Schaden begleichen
2. Straftat Fahrerflucht --> Auskunftsverweigerungsrecht wahrnehmen und ggf. Rechtsbeistand besorgen. Es besteht bei Aussagen immer die Gefahr sich (fälschlicherweise?) selbst zu belasten. In fast allen Fällen ist eine Aussage nachteilig, es sei denn du hast Sachen die dich entlasten (zur Tatzeit im Ausland mit dem Auto geblitzt worden ???), aber auch dann ist ein Rechtsbeistand sinnvoll.
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Wenn nur eine "kleinste Schramme" an deinem Wagen ist, musst du den Rempler nicht zwingend bemerkt haben. Meist stellt die Staatsanwaltschaft die Sache selber ein.
Schau ruhig nach Schrammen. FASS NICHTS AN! Lass es jungfräulich!
Vorallem: Auch wenn du nach Schrammen gesucht hast und was gefunden hast, lass die Polizei die Schrammen selber finden! Nicht die Stelle zeigen und nicht neben die Stelle platzieren. Einfach irgendwo hinstellen und zusehen. Du hast keine Ahnung, wo du andere Autos berührt haben sollst. (Blöd, wenn mehr als nen 1ct großes Stück verschrammt ist.)
Bei kleinen Dellen muss man die Konsequenzen nicht fürchten. Wenn es dein Auto war und die Stelle winzig ist, hast du es eben nicht gemerkt.
Versuch dich nicht mit Sprüchen zu rechtfertigen! Weniger ist mehr:
- War in Eile!
- Musik war laut!
- War gestresst
- ...
Alles nicht gut! Da langt ein Achselzucken auf die Frage:
Haben sie nichts bemerkt?Und wenn die Polizei dir komisch kommt und dir die Schuld geben will:
- Klappe zu!
- Ruhig bleiben!
- Anwalt aufsuchen!
Die Polizisten entscheiden nicht, ob du Fahrerflucht begangen hast oder nicht. Also keine Zugeständnisse machen, auch wenn sie Druck machen.
MfG
Was habt denn Ihr für eine Polizei ?
Hey, Du hast ein anderes Auto beschädigt, bring mal bitte deine Kiste vorbei !
Kannst ja vorher schnell eventuelle Spuren vernichten, schnell einen Beulendoktor dran lassen, oder die Kiste klauen lassen !
Da scheppert der Dreijährige Nachbarsjunge mit dem Dreirad mal lang, wie wollen die ( f....und b.....Beamten) dann unterscheiden, ob da vorher schon ein minimaler Schaden war.
Also ich kenn es von hier auch so.
Nur das sich das im Sand verläuft wenn man der geschädigte ist.
Ist gar nicht so unüblich. Kenn ich auch so, dass es zu einer Gegenüberstellung der Fahrzeuge kommt. Meist bei Bagatellschäden. Da werden dann beide Fahrzeuge passend platziert und geschaut ob die Schadenshöhen übereinander passen.
Bei mir sah es damals so aus, als ein A3 mir die Seite verschönert hatte.
MfG
Ich stosse in das gleiche Horn wie Johnes:bei Polizei nur Namen,Geburtstag-und Ort angegeben,Berufsangabe
kann schon nachteilig sein.
2 Möglichkeiten:
1.Fahr zur Polizei und warte auf den Strafbefehl oder
2:Fahr zur Polizei und gehe zum Anwalt
Kostenneutral wird das so oder so nicht ausgehen!
Ich drücke Dir den Daumen,daß die Aktion den Zeitwert Deines Focus nicht übersteigt.
Man kann auch 1 & 2 kombinieren.
Jenach, wie die Polizei reagiert, kann man abwarten. Wenn die Polizei gleich einen Akt daraus macht, sollte man ggf. schon den Anwalt aufsuchen. Wenn alles i.O. ist und es als Bagatelle eingestuft wird und der Schaden nicht "merkbar" gewesen sein muss, kann man auch auf die Reaktion warten. (Oft passiert nichts! Die Fahrerflucht wird fallen gelassen!) Gegen einen ggf. erhaltenen Strafbefehl kann man auch dann noch schmerzlos Einspruch einlegen. Wenn man also nicht Rechtschutzversichert ist und die Polizei ist friedlich, sollte man ggf. erstmal warten. Sonst erzeugt man nur unnötige Anwaltskosten.
PS: Wenn der Schaden zu deinem Wagen zuzuordnen ist, muss dieser bezahlt werden. Der Verdacht der Fahrerflucht wird bei kleinen (Streif-)Schäden fallen gelassen.
MfG
Bei Uns schaut sich die Polizei das Fahrzeug an, aber , ohne Vorankündigung !
Erst, wenn es da "Spuren" gibt, gibt es eine Fahrzeug Gegenüberstellung.
Normal reicht ein Zollstock, um eventuelle Fahrzeuge auszuschliessen.
Dass man angerichtete Schäden bezahlt, oder ersetzt, davon gehe ich bei anständigen Menschen aus.
Mir wollte Jemand einen "Streifschuss" anhängen, hatte sogar 2 Zeugen.
Leider hatte Meiner eine spezielle Farbe, welche kein Hersteller damals verwendete. Blöd gelaufen 😁
das ist einen Monat her, ich war dreimal in der Wäsche!!
Zitat:
@Domme2602 schrieb am 20. Juli 2015 um 10:16:31 Uhr:
Hinfahren und das Fahrzeug zu Spurensicherung mitbringen.
Oder meinst du die ignorieren den Vorwurf?Würde vorher jedoch rein aus Interesse mal ums Auto rumlaufen und schauen, ob du da irgendwas siehst.
Aber auf jeden Fall NICHTS wegwischen!!
Dann ist ja egal.
Gibt es denn Spuren? Was gefunden?
Ist egal, ob du in der langen Zeit waschen gewesen bist oder nicht. Wenn man nichts gemerkt hat, wieso sollte man sich denn anders verhalten? Konntest ja nicht wissen, das du da Spuren sichtbar halten musst.
MfG
Kenne zwei Fälle, einmal von der einen und einmal von der anderen Seite, die Ermittlungen sind eingestellt worden, auch mit übereinstimmenden Dellen, Farben und Kratzern.
Letzten Endes steht doch Aussage gegen Aussage, wenn kein Zeuge da war, wem soll Recht gegeben werden?