Und der fährt tatsächlich 30 - Schlägerei zwischen Fahrern
Weser-Kurier, 01.08.04
Kurioser Streit in beruhigter Zone
Dass ein Autofahrer in einer verkehrsberuhigten Zone tatsächlich Tempo 30 eingehalten hat, hat einen Lastwagenfahrer so erbost, dass er sich auf eine Schlägerei eingelassen hat. Die ungewöhnliche Auseinandersetzung ergab sich nach Angaben der Polizei in Bochum. Der 47-jährige Fahrer eines Sattelzuges aus Gelsenkirchen bedrängte einen vorschriftsmäßig fahrenden 24-jährigen Bochumer zunächst durch dichtes Auffahren. An einer Ampel stieg er aus und fragte den Autofahrer, ob er einen Abschleppdienst brauche. Der Streit eskalierte, der Lkw-Fahrer schlug dem Bochumer die Nase blutig, der trat eine Beule in die Tür des Lastwagens. Danach ging die Schlägerei erst richtig los, wie die Polizei berichtete. Ergebnis sind gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als die Polizei die Streithähne trennte, habe der Lkw-Fahrer angegeben, sich provoziert gefühlt zu haben, da der Autofahrer „in der 30 Km-Zone doch tatsächlich mit 30 gefahren ist.“ Nicht nur diese Äußerung könnte ins Gewicht fallen, wenn nach der „Eignung“ des Berufskraftfahrers gefragt wird.
Da fällt mir nichts zu ein!
Vor ca. 4 Wochen bin ich in einer 30er Zone hinter einem Rentnerpaar hergefahren. Am Ende der Straße gab es die Digitalanzeige: „Sie fahren xx km.“ Und bei denen stand 22!
Hab mich schon gefragt, ob das sein muss.
Da hätte der Lkw-Fahrer wohl noch was ganz anderes angestellt.
Lieber nicht drüber nachdenken.
Bye
Tex
Beste Antwort im Thema
Leichenschänder!
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Ich bin der Überzeugung, es ist, kann und wird nicht die Aufgabe von Verkehrsteilnehmern sein, selbst zu prüfen, ob dieses oder jenes Schild nun sinnvoll und zu beachten ist, oder ob es schwachsinnig ist und von daher nicht zu beachten. Wenn es an dem wäre, hätten wir nur noch Chaos auf den Straßen.
Es ist doch so ein bißchen wie mit dem Forum hier. Wir haben bei der Anmeldung Regeln für dieses Forum anerkannt, also müssen wir sie auch beachten und uns an sie halten. Wenn ich mein Auto anlasse, erkenne ich doch auch die STVO u.s.w. an und habe mich an die Vorschriften zu halten. Wenn ich an einem STOP(P)-Schild 😁 nicht anhalte und dann erwischt werde, bin ich selber daran schuld und einfach nur saublöd. Ich möchte nicht ausschließen, dass es viele unnötige Beschilderungen gibt. Aber solang diese Schilder stehen sind sie wirksam und entsprechend zu beachten.
nachdem die Diskussion ja schon voll entbrannt ist verwende ich vielleicht ab jetzt die fränkische Schreibweise: stobbschild 😁 😁
aber im Ernst: Regeln sind nicht dazu da, gebrochen zu werden, bloß weil sie irgendein Einzelner für Schwachsinn hält. Wo kämen wir denn da hin bitte? Da kommt der nächste und entscheidet, daß er rechts überholen darf, weil die Regel Schwachsinn ist, und der nächste der innerorts 80 fahren darf weil er ja "so ein guter Autofahrer" ist und sich auch nicht dran zu halten braucht.
Im übrigen ist es das Problem des entsprechenden Fahrers, wenn er meint, sich darüber hinwegsetzen zu müssen. Aber in Bezug auf meinen ursprünglichen Post: Völlig egal ob das Schild für sinnvoll oder unsinnig erachtet wird, wer sich nicht wenigstens drauf einstellt, daß der Vordermann anhalten KÖNNTE, dem gehört der Führerschein abgenommen.
Gruß Lars
Das wäre ja auch niedlich, wenn der Hintermann nicht davon ausgeht, dass sein Vordermann an der roten Ampel anhalten wird. Ich glaub, dann wär mein Job wieder sicher.... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Der Tazmedic
Ich bin der Überzeugung, es ist, kann und wird nicht die Aufgabe von Verkehrsteilnehmern sein, selbst zu prüfen, ob dieses oder jenes Schild nun sinnvoll und zu beachten ist, oder ob es schwachsinnig ist und von daher nicht zu beachten. Wenn es an dem wäre, hätten wir nur noch Chaos auf den Straßen. Aber solang diese Schilder stehen sind sie wirksam und entsprechend zu beachten.
Die Regeln und somit auch die Beschilderung sind für Verkehrsteilnehmer gemacht. Wenn diese unsinnig oder gar gegen die STVO verstossen müssen sie geändert werden.
So haben STOP Schilder in einer Zone30 laut STVO §45 nichts zu suchen. Wenn die Straßenverkehrsbehörden damit überfordert sind, kann man sie darauf hinweisen.
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Ich habe von Zone 30 gesprochen, da haben STOP Schilder nichts zu suchen. Ich nahm an das zu erkennen war, das ich nur das Wort "Zone" vergessen habe.Zitat:
NEIN. Sicher gilt auch bei 30 km/h: Stopschilder werden ja (im Allgemeinen) nur dort aufgestellt, wo die Verkehrslage; den Geschwindigkeits- und Sichtverhältnissen entsprechend; nicht gefahrlos ohne Zwischenstopp eingeschätzt werden kann.
Achte beim nächsten Stopschild doch einmal auf Sichthindernisse etc. pp. Viele Sachen machen im nachhinein Sinn, wenn man bewusst darauf achtet.Z.B. das Stopschild an unserer Kreuzung. Es steht nur an EINER Seite. Nämlich dort, wo ein Kriegsdenkmal die freie Sicht zur Hauptstraße einschränkt.
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
So haben STOP Schilder in einer Zone30 laut STVO §45 nichts zu suchen.
Das kann ich in meinem
Schönfeldernicht finden. Welcher Absatz und Satz von §45 StVO lässt eine solche Aussage zu?
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Exakt 30 km/h zu fahren bedarf schon einer extremen Feinsensorik im rechten Fuss.
Mir ist es schon passiert, das ich beim Einfedern nach einer Bodenwelle den Gasfuß plötzlich auf der 38 km/h-Stellung hatte. Den Schreck kannst du dir sicher vorstellen.
Nimmt man noch die diversen Tachoungenauigkeiten hinzu, kann es leicht passieren, das einer nur 22 fährt, sein Tacho aber 30 vorgaukelt.
Anders herum ist auch möglich, das beim Hinterherfahrenden 30 angezeigt wird, beim Vorausfahrenden aber 35. Also, egal was passiert. Immer ruhiges Blut behalten. Irgendwann ist die 30er-Zone auch mal vorbei.
Gruss, Günther.
Yo,
also so eine extreme Tachoabweichung ist ja gar nicht zulässig. Und dass man nach der Bodenwelle auf einmal 38 auf'm Tacho stehen hat, ist mir nur dann begreiflich, wenn man so mehr als 75 oder 100 PS unter der Haube hat, denn so schnell beschleunigt man ja normalerweise nicht.
Aber auch das mit der Schlägerei ist ja nicht normal. Sachen gibts. Endlich mal ein junger Verkehrsteilnehmer, der langsam fährt und denn das.
Zitat:
Original geschrieben von Patrick74
Welcher Absatz und Satz von §45 StVO lässt eine solche Aussage zu?
(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links"😉 gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Das heisst ganz einfach das es keine Vorfahrstrasse geben kann. Somit auch kein STOP Schild.
@Tazmedic
Augsburger/Rankestr. steht eine LSA die den Autoverkehr regelt. Das Teil steht an der Stelle wiederrechtlich, da Zone 30 und keine Möglichkeit als Fussgänger zum drücken. Alle 30s regelt sie ganz normal den Verkehr. Übrigens Tag und Nacht! 🙁 Die Rankestr ist an der Stelle gegenüber der Augsburger die Vorfahrtstrasse, an der Stelle hat die Behörde es richtig übertrieben.
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Aber auch das mit der Schlägerei ist ja nicht normal. Sachen gibts. Endlich mal ein junger Verkehrsteilnehmer, der langsam fährt und denn das.
Glaube ich im Leben nicht. Ist sicher eine Ente wie die Nummer der bedrängelten auf der A1
@ Peterbit
Die Ampel Augsburger / Rankestraße ist eine von der Feuerwache Rankestraße beeinflußte LZA. Beim Alarm drücken die in der Wache beim Herausfahren ein Knöpfchen und die LZA schaltet grün. Hat den Lärmschutz als Hintergrund.
Ich hatte ja auch geschrieben, dass es sicherlich unsinnige Beschilderungen u.ä. gibt. Ich sehe sie ja jeden Tag, so wie Du. Aber solange diese Teile stehen, gelten sie halt auch.
Im übrigen unterstütze ich Dein Engement zur Entfernung solcher Unsinnigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Der Tazmedic
@ Peterbit
Die Ampel Augsburger / Rankestraße ist eine von der Feuerwache Rankestraße beeinflußte LZA. Beim Alarm drücken die in der Wache beim Herausfahren ein Knöpfchen und die LZA schaltet grün. Hat den Lärmschutz als Hintergrund.
Gut der Lärmschutz erklärt die LSA. Aber diese kann man auch als Gelb Rot Ausführung machen, ohne Vorfahrtreglung der Rankestr. Da sie den Verkehr immer regelt, glaube ich nicht so recht an die Tatsache das sie wegen der Feuerwache an der Stelle steht. Lärmschutz betreibt man in der Regel Nachts, gerade da kann man doch die blauen Lichter optimal sehen. Eine 24h regelnde LSA macht an der Stelle für die Feuerwache keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Ich habe von Zone 30 gesprochen, da haben STOP Schilder nichts zu suchen. Ich nahm an das zu erkennen war, das ich nur das Wort "Zone" vergessen habe.
Im Fall der von mir geschilderten Kreuzung handelt es sich um eine 30 km/h Zone. Ich wohne nicht auf der BAB. Und DAS HALT-Schild dort macht SINN.
Gruß Günther.
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Yo,.....................Und dass man nach der Bodenwelle auf einmal 38 auf'm Tacho stehen hat, ist mir nur dann begreiflich, wenn man so mehr als 75 oder 100 PS unter der Haube hat, denn so schnell beschleunigt man ja normalerweise nicht.
Yo, yo. Mit V8 und 320 PS schaff ich das locker auch noch im 5. Gang bei Leerlaufdrehzahl.
Gruss, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Im Fall der von mir geschilderten Kreuzung handelt es sich um eine 30 km/h Zone. Ich wohne nicht auf der BAB. Und DAS HALT-Schild dort macht SINN.
Dann ist es dort, wie aus der STVO zu erkennen, wiederrechtlich! Da es in Zone30, das Verkehrzeichen heisst auch so, Grundsätzlich keine Vorfahrstrassen zu geben hat. Das STOP Zeichen, ist aber da nur, weil es eine Vorfahrstrasse gibt, die in einer Zone30 nichts zu suchen hat. "Rechts vor links" ist da geboten. Oder steht da einfach nur 30? Dann ist es keine Zone30, das ist ein Unterschied.
PS: Zu Deinen persönlichen Umständen, mein herzliches Beileid. Der Verlust eines sehr nahen Verwanten, wie in Deinem Fall, ist immer sehr schmerzhaft.
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Dann ist es dort, wie aus der STVO zu erkennen, wiederrechtlich! Da es in Zone30, das Verkehrzeichen heisst auch so, Grundsätzlich keine Vorfahrstrassen zu geben hat. Das STOP Zeichen, ist aber da nur, weil es eine Vorfahrstrasse gibt, die in einer Zone30 nichts zu suchen hat. "Rechts vor links" ist da geboten. Oder steht da einfach nur 30? Dann ist es keine Zone30, das ist ein Unterschied.
PS: Zu Deinen persönlichen Umständen, mein herzliches Beileid. Der Verlust eines sehr nahen Verwanten, wie in Deinem Fall, ist immer sehr schmerzhaft.
Danke für Deinen Beistand. Z.Zt. fällt es mir noch schwer, zu posten. Aber es lenkt auch von den Gedanken ab.
Mit der Tempo-30 Zone habe ich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Die 30-Zonen der Kreuzung enden jeweils beidseitig an der Hauptstrasse (50). 1x mit STOP und 1x mit Vorfahrt gewähren. Es ist also keine "durchgängige" 30-Zone.
Gruss, Günther.