Und der fährt tatsächlich 30 - Schlägerei zwischen Fahrern

Weser-Kurier, 01.08.04

Kurioser Streit in beruhigter Zone

Dass ein Autofahrer in einer verkehrsberuhigten Zone tatsächlich Tempo 30 eingehalten hat, hat einen Lastwagenfahrer so erbost, dass er sich auf eine Schlägerei eingelassen hat. Die ungewöhnliche Auseinandersetzung ergab sich nach Angaben der Polizei in Bochum. Der 47-jährige Fahrer eines Sattelzuges aus Gelsenkirchen bedrängte einen vorschriftsmäßig fahrenden 24-jährigen Bochumer zunächst durch dichtes Auffahren. An einer Ampel stieg er aus und fragte den Autofahrer, ob er einen Abschleppdienst brauche. Der Streit eskalierte, der Lkw-Fahrer schlug dem Bochumer die Nase blutig, der trat eine Beule in die Tür des Lastwagens. Danach ging die Schlägerei erst richtig los, wie die Polizei berichtete. Ergebnis sind gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als die Polizei die Streithähne trennte, habe der Lkw-Fahrer angegeben, sich provoziert gefühlt zu haben, da der Autofahrer „in der 30 Km-Zone doch tatsächlich mit 30 gefahren ist.“ Nicht nur diese Äußerung könnte ins Gewicht fallen, wenn nach der „Eignung“ des Berufskraftfahrers gefragt wird.

Da fällt mir nichts zu ein!

Vor ca. 4 Wochen bin ich in einer 30er Zone hinter einem Rentnerpaar hergefahren. Am Ende der Straße gab es die Digitalanzeige: „Sie fahren xx km.“ Und bei denen stand 22!
Hab mich schon gefragt, ob das sein muss.

Da hätte der Lkw-Fahrer wohl noch was ganz anderes angestellt.
Lieber nicht drüber nachdenken.

Bye

Tex

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Leichenschänder!

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Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Auf irgentwas muss Du ja Deine Aussage gestützt haben. Ich nannte als Quelle den ADAC. Da hat man von 10 km/h geschrieben. Da Du von 20km/h gespochen hast , müsstest Du das mal per Quelle belegen können.

Wie schon einmal geschrieben, habe ich die Gerichtsurteile kürzlich auf diversen gebührenpflichtigen Rechtsanwaltsseiten gelesen. Ich werde einen Teufel tun, und auf meine Kosten noch einmal den exakten Webpfad für Dich und die anderen aus dem "Tal der Unwissenden" suchen, nur um Dir ein paar Euro zu ersparen. Wenn Du niggelich bist, log Dich gefälligst auf Deine Kosten ein.

Deine Quelle "ADAC" ist scheinbar versiegt. Bei meinem ADAC fand sich dort auch nach intensivster Suche NICHTS über besagte 10 km/h. Lediglich der neue Bußgeldbetrag von 40,- € und 1 Pkt. seit dem 01.04.04 für besagtes Vergehen wird bei meinem ADAC erwähnt. Gib Du doch mal einen Tipp, der (fast) nichts kostet, wie ich zu Deiner Seite komme.

Überleg Dir mal den Unterschied zwischen innerorts und ausserorts. Spätestens der Bußgeldkatalog gibt Auskunft über die Unterschiede.

So, und jetzt bitte alle wieder zurück zum Thema des Tread: "Hau mich nicht, ich bin Brillenträger", oder so ähnlich.

Gruss, Günther.

katalog hier:

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Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  40,- EUR....
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Kein Unterschied zwischen Innerort und Ausserorts gefunden.

Quelle zum ADAC

Hier noch eine Quelle

Ich nehme mal an, das Du Dich auf diese oder ähnliche beziehst. Hier auch wieder, kein Unterschied zwischen Innerort oder Ausserort.

Bei weiterem Interesse Suchwort in Google "Differenzgeschwindigkeit" bringt recht viele Ergenisse in deutsch.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


katalog hier: Kein Unterschied zwischen Innerort und Ausserorts gefunden...........................Ich nehme mal an, das Du Dich auf diese oder ähnliche beziehst. Hier auch wieder, kein Unterschied zwischen Innerort oder Ausserort.

Es gibt im Bußgeldkatalog keine Unterschiede zwischen innerorts und außerorts? Dann fahr mal innerorts 50 km/h zu schnell, und Du wirst den Unterschied am Portemonnaie spüren.

Innerorts gelten andere Geschwindigkeitsspannen im Kontext zu der Strafhöhe als außerorts. Warum wohl? Weil eben nicht alles PAUSCHAL auf eine Geschwindigkeitsübertretung von X km/h festgelegt ist, sondern wichtig ist WO die X km/h übertreten wurden. Eben inner- oder ausserorts.

In Deinen Links habe ich NICHTS über Deine pauschalen 10 km/h gelesen. Hat die der ADAC jetzt schnell gelöscht, weil die Wissen, dass ich gucke?

Glaub es mir einfach. Es gibt Gerichtsurteile (auch wenn Du keines davon kennst), welche die in den Fahrschulen gelehrten Sicherheitsregeln bestätigen. Auch wenn Du der Meinung bist, das in den Fahrschulen gelehrte ist was für den Analbereich, und ist auf bundesdeutschen Straßen nicht gültig.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Es gibt im Bußgeldkatalog keine Unterschiede zwischen innerorts und außerorts? Dann fahr mal innerorts 50 km/h zu schnell, und Du wirst den Unterschied am Portemonnaie spüren.

Hääää? Wir haben über eine Differenzgeschwindigkeit geredet. Da wolltes Du sagen das es einen Unterschied zwischen Innerort und Ausserortes gefunden hast.

Das der Gesetzgeber einen Unterschied bei zu schnellem Fahren einen Unterschied macht, das weiss wohl jeder.

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Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Hääää? Wir haben über eine Differenzgeschwindigkeit geredet. Da wolltes Du sagen das es einen Unterschied zwischen Innerort und Ausserortes gefunden hast.

Das der Gesetzgeber einen Unterschied bei zu schnellem Fahren einen Unterschied macht, das weiss wohl jeder.

Ich hatte Dir WERTFREI vorgeschlagen, Dir einmal den Unterschied zwischen innerorts und außerorts zu überlegen. Das hast Du nicht getan. Statt dessen flüchtest Du Dich in Platituden wie "Ich nehme mal an, das Du Dich auf diese oder ähnliche beziehst".

Ganz klar: Nein, das tue ich nicht. Ich wollte Dir nur nahebringen, dass es auch bei der von Dir zitierten "Differenzgeschwindigkeit" EBENFALLS Unterschiede zwischen innerorts und außerorts gibt!

Von Deiner Reaktion leite ich ab, dass Du das noch immer nicht verstanden hast.

So: Und jetzt will ich DEFINITIV wissen, WO Deine persönlichen 10 km/h "Differenzgeschwindigkeit" festgeschrieben sind (egal ob inner- oder außerorts).

Hoffentlich komme ich Dir bei Deinem 10 km/h Überholvorgang auf der Landstraße NICHT entgegen.

Gruss, Günther.

Sorry Günther,

die Frage stellt sich Innerorts nicht. Wenn ein LKW ein Fahrad überholen möchte, dann ist dieser LKW, auch voll beladen, nach einiger Zeit schneller als ein Rad.

Der BK wurde für Aktionen auf der AB aktualisiert.

Da ich Quellen und deren Bezug genannt habe, denke ich mal das alles gesagt wurde. Wenn Du tiefer in das Thema eintauchen möchtest, musst Du das leider ohne meine Hilfe machen, da alles was zu dem Thema zu sagen war von mir gesagt wurde und per Quelle belegt wurde.

Schönes WE noch.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Da ich Quellen und deren Bezug genannt habe, denke ich mal das alles gesagt wurde. Wenn Du tiefer in das Thema eintauchen möchtest, musst Du das leider ohne meine Hilfe machen, da alles was zu dem Thema zu sagen war von mir gesagt wurde und per Quelle belegt wurde.

Nie auf direkte Fragen zu antworten ist eine Kunst, und amüsiert gelegentlich ungemein. Aber Achtung und hopsala.

Ich hatte Dir schon geantwortet, das auf Deinen Quellen NICHTS, NADA und NIENTE über Deine 10 km/h steht. Also was soll also der Quatsch? Willst Du mein Downloadkonto mit nutzlosen MB füllen? Weiter so.

Wenn Du eine Web-Seite vom ADAC hast, die nur Dir persönlich angezeigt wird, Speicher diese doch bitte, und schick sie mir als Mail.

Gruss, Günther.

Bitte PN beachten.

Danke

also obwohl das mit den meisten Posts im Thread nix zu tun hat trotzdem ein Statement zum Thema 😁

1999 wurde mein Ford Escort bei einem ziemlich bescheuerten Unfall vernichtet... Ich war auf dem Weg von Erfurt nach Würzburg... die A71 endet bei Meiningen, die Abfahrt führt auf eine Bundesstraße, an der Einmündung: STOP-Schild.

Selbstverständlich halte ich an dem Stopschild an... und RUMMS... hab ich nen nagelneuen A4 Kombi im Heck mit Meininger Kennzeichen (vielleicht n Einheimischer der die Stelle besser kennt als ich). Der Blödmann hat mich 1,5 m weit in die Bundesstraße reingeschoben, ich denk nichtmal dran was passiert wäre wenn da gerade ein 40-Tonner angerumpelt gekommen wäre...
Der eigentliche Hammer war aber, das der freundliche Herr mich zusammengeschissen hat... "Sie dürfen an dem Stopschild nicht anhalten" - meine Kinnlade ging auf Kniehöhe... "die Verkehrssituation auf der Bundesstraße ist gut einzusehen, also dürfen sie nicht anhalten" (!! richtig gehört, ist kein Scherz)...
Also Polizei geholt und der Fall war erledigt. Trotzdem erschreckend, daß solche Vollpenner einfach durch die Gegend fahren.
Lustig war dann lediglich, als er sich vor dem Polizisten noch drüber aufgeregt hat, daß das alles nicht wahr sein könnte und daß das schon der dritte Neuwagen innerhalb von einem Jahr wäre, den er schrottet... Dann konnt ich wenigstens ein bißchen drüber lachen 😁

Ihr sehts also, man solls nicht für möglich halten, aber sowas gibts tatsächlich.

Gruß Lars

Zitat:

Original geschrieben von Asphaltpilot


Selbstverständlich halte ich an dem Stopschild an......Der eigentliche Hammer war aber, das der freundliche Herr mich zusammengeschissen hat... "Sie dürfen an dem Stopschild nicht anhalten" -....... "die Verkehrssituation auf der Bundesstraße ist gut einzusehen, also dürfen sie nicht anhalten" (!! richtig gehört, ist kein Scherz)...

Immer diese neue Technik! Der hat da wohl etwas mit den automatischen Wechselverkehrszeichen auf der BAB durcheinandergebracht. Die passen sich der aktuellen Verkehrslage an.

Aber leider. Stoppschilder gelten immer, überall, zu jeder Zeit und bei jeder Verkehrslage.

Stoppschilder werden ja (im Allgemeinen) nur dort aufgestellt, wo die Verkehrslage; den Geschwindigkeits- und Sichtverhältnissen entsprechend; nicht gefahrlos ohne Zwischenstopp eingeschätzt werden kann.

Bei uns an der Ecke ist es ähnlich, und die Polizei kassiert gerne Nachts bei "vermeintlicher" Gefahrlosigkeit die Stop-Sünder ab.

Gruß, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


...Bei uns an der Ecke ist es ähnlich, und die Polizei kassiert gerne Nachts bei "vermeintlicher" Gefahrlosigkeit die Stop-Sünder ab.

Leider ist das Bußgeld (10€ ?) für das Nichhalten an Stopp-Schildern nicht besonders hoch, so dass es die wenigsten interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Leider ist das Bußgeld (10€ ?) für das Nichhalten an Stopp-Schildern nicht besonders hoch, so dass es die wenigsten interessiert.

Auch für 10,- € muss eine alte Oma lange stricken. Und vor allem der "Zeitverlust" bei der Kontrolle (vorher 1/10 Sek. herausgeholt, hinterher 15 Min. gestanden) belehrt schon die meisten Stopp-Sünder.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Auch für 10,- € muss eine alte Oma lange stricken. Und vor allem der "Zeitverlust" bei der Kontrolle (vorher 1/10 Sek. herausgeholt, hinterher 15 Min. gestanden) belehrt schon die meisten Stopp-Sünder.

Bei aller Liebe, aber das ist noch immer ein STOP Schild, nur weil Deppen das Stoppen jetzt mit doppel P schreiben, steht auf dem Schild noch immer STOP.

Zum Thema, es werden auch STOP Schilder in Tempo 30 vergeben, warum man das macht weiss wohl nur der Schildermacher selber.

Unsere STVO ist im Grundsatz eine feine Sache, nur was man in den Jahren aus dieser gemacht hat, ist krank.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Zum Thema, es werden auch STOP Schilder in Tempo 30 vergeben, warum man das macht weiss wohl nur der Schildermacher selber.

Unsere STVO ist im Grundsatz eine feine Sache, nur was man in den Jahren aus dieser gemacht hat, ist krank.

...und deshalb muß man sich auch nicht dran halten. Wer der Meinung ist, genügend Erfahrungen im Straßenverkehr zu haben, kann nach seinen eigenen Regeln fahren. Die STVO gilt schließlich nur für Deppen, die keine Ahnung vom Autofahren haben.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Bei aller Liebe, aber das ist noch immer ein STOP Schild, nur weil Deppen das Stoppen jetzt mit doppel P schreiben, steht auf dem Schild noch immer STOP.

Deutschstunde für Anfänger? Wenn Du recht hättest, solltest DU lieber an Stelle

"das Stoppen"

(siehe oben)

"das Stopen"

schreiben. Hast Du dich nicht getraut?

Das Stoppschild heißt Stoppschild, auch wenn STOP darauf steht (stopp = halt, und ist das Imperativ zu stoppen). Vor Zeiten des Anglizismus stand auch tatsächlich noch HALT auf diesen Schildern. Eine Möglichkeit fällt mir ein: Auf dem Schild hat/wird/würde etc. STOP gestanden/stehen/gestanden haben. Aber Stoppschild, Stoppsünder (mit oder ohne Bindestrich) ist m.E. die einzig korrekte Variante.

Aber wenn Du Wert darauf legst, schreib demnächst "ich habe gestopt", "ich stope", "das stopen", "er hat gestopt" etc. Viel Spass dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Zum Thema, es werden auch STOP Schilder in Tempo 30 vergeben, warum man das macht weiss wohl nur der Schildermacher selber.

NEIN. Sicher gilt auch bei 30 km/h: Sto

pp

schilder werden ja (im Allgemeinen) nur dort aufgestellt, wo die Verkehrslage; den Geschwindigkeits- und Sichtverhältnissen entsprechend; nicht gefahrlos ohne Zwischensto

pp

eingeschätzt werden kann.

Achte beim nächsten Stoppschild doch einmal auf Sichthindernisse etc. pp. Viele Sachen machen im nachhinein Sinn, wenn man bewusst darauf achtet.

Z.B. das Stoppschild an unserer Kreuzung. Es steht nur an EINER Seite. Nämlich dort, wo ein Kriegsdenkmal die freie Sicht zur Hauptstraße einschränkt.

Gruß, Günther.

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