Und der fährt tatsächlich 30 - Schlägerei zwischen Fahrern

Weser-Kurier, 01.08.04

Kurioser Streit in beruhigter Zone

Dass ein Autofahrer in einer verkehrsberuhigten Zone tatsächlich Tempo 30 eingehalten hat, hat einen Lastwagenfahrer so erbost, dass er sich auf eine Schlägerei eingelassen hat. Die ungewöhnliche Auseinandersetzung ergab sich nach Angaben der Polizei in Bochum. Der 47-jährige Fahrer eines Sattelzuges aus Gelsenkirchen bedrängte einen vorschriftsmäßig fahrenden 24-jährigen Bochumer zunächst durch dichtes Auffahren. An einer Ampel stieg er aus und fragte den Autofahrer, ob er einen Abschleppdienst brauche. Der Streit eskalierte, der Lkw-Fahrer schlug dem Bochumer die Nase blutig, der trat eine Beule in die Tür des Lastwagens. Danach ging die Schlägerei erst richtig los, wie die Polizei berichtete. Ergebnis sind gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als die Polizei die Streithähne trennte, habe der Lkw-Fahrer angegeben, sich provoziert gefühlt zu haben, da der Autofahrer „in der 30 Km-Zone doch tatsächlich mit 30 gefahren ist.“ Nicht nur diese Äußerung könnte ins Gewicht fallen, wenn nach der „Eignung“ des Berufskraftfahrers gefragt wird.

Da fällt mir nichts zu ein!

Vor ca. 4 Wochen bin ich in einer 30er Zone hinter einem Rentnerpaar hergefahren. Am Ende der Straße gab es die Digitalanzeige: „Sie fahren xx km.“ Und bei denen stand 22!
Hab mich schon gefragt, ob das sein muss.

Da hätte der Lkw-Fahrer wohl noch was ganz anderes angestellt.
Lieber nicht drüber nachdenken.

Bye

Tex

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Leichenschänder!

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Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Das ist nicht ganz richtig. Es wurde von 10km/h gesprochen. Mir sind auch keine Urteile bekannt wo mal jemand deswegen Bussgeld/Verwanungsgeld bekommen hat, weil er unter diesen 10 Km/h mehr geblieben ist. Wäre nett, wenn Du das mit Quellen untermauern könntes.

Das lernt man in der Fahrschule unter dem Stichwort "StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre". Sollten Kraftfahrer eigentlich wissen. Die 10 km/h gelten nur innerorts nach der o.g. Regel (kennen auch die Polizisten und Richter). Schau doch einmal im Internet.

Strafe gem. Bußgeldkatalog Nr. 18: Wer mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt, Strafe 40 € und 1 Pkt.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Das ganze lässt sich auch mega schwer beweisen. Der Überholdende kann immer sagen "den ich überholen wollte, ist dann einfach schneller gefahren" Das zu wiederlegen dürfte fast nicht möglich sein.

Der Videowagen sieht alles. Und wenn kein Video, reicht die Aussage der Beamten allemal.

Strafe gem. Bußgeldkatalog Nr. 26 : Wer beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht, Strafe 30 €

Gruss, Günther.

Für mich hört sich das so an, dass Peterbit genau weiß, dass die Polizei überhaupt nichts macht und genau das wird von den LKW-Fahrern auch ausgenutzt. Aber sich jetzt darauf berufen wollen, dass es hier und deswegen keine Urteile gäbe, ist einfach ein Witz.

Und natürlich ist es schlimmer, wenn so ein Tonnenlaster irgendwo drauffährt. Daher sollten Brummifahrer auch doppelt so gut aufpassen! Umso trauriger, dass sie dies mit solch merkwürdigen Argumenten nicht tun! Die Argumentationsweisen hier spiegeln den Alltag auf Deutschlands Bahnen wieder. Es wird gemacht, wozu man grad lustig ist. Beweisen? Hach, wieso denn, kontrolliert doch eh keiner und wenn, dann ists eh nicht leicht zu beweisen.

Die 1/4 bis 1/3 Regelung macht übrigens erheblich mehr Sinn, als eine "starre" 10 km/h-Regelung.

Wollen wir doch Adam seinen Riesen einmal bemühen. Nehmen wir einmal einen Überholvorgang von 15 Sekunden an.

Beispiel Stadt: bei 50 km/h und 10 km/h Überschuss.
Du legst beim Überholen 250 m zurück.

Beispiel Landstrasse: bei 100 km/h und 10 km/h Überschuss.
Du legst beim Überholen 458 m zurück (Hoffentlich kommt nach 457 m kein Gegenverkehr).

Beispiel Landstrasse: bei 100 km/h und 20 km/h Überschuss.
Du legst beim Überholen 250 m zurück (Und bist wieder rechts, wenn nach 457 m Gegenverkehr kommt).

(Obwohl, 120 sind ja meistens auch verboten, lässt sich aber besser rechnen. Eigentlich wären ja sogar mind. 125-133 km/h erforderlich.)

Da hat sich der Gesetzgeber schon etwas bei gedacht.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Das lernt man in der Fahrschule unter dem Stichwort "StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre". Sollten Kraftfahrer eigentlich wissen. Die 10 km/h gelten nur innerorts nach der o.g. Regel (kennen auch die Polizisten und Richter). Schau doch einmal im Internet.Strafe gem. Bußgeldkatalog Nr. 18: Wer mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt, Strafe 40 € und 1 Pkt. Der Videowagen sieht alles. Und wenn kein Video, reicht die Aussage der Beamten allemal. Strafe gem. Bußgeldkatalog Nr. 26 : Wer beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht, Strafe 30 €

Das wird so nichts Günther,

Was in Fahrschulen geleert wird ist teilweise Unsinn. Bei Interesse gebe ich gerne Beispiele.

Ich habe auch nach Quelle der 10 km/h gefragt, leider bist Du mir diese schuldig geblieben. Der ADAC redet von 10Km/h egal wo.

Zu Deinem letzen Punkt, im Leben nicht, da ich fast jede Sache vor Gericht entscheiden lasse, waren es in 16 Fällen gerade mal 1 Fall wo ich verloren habe. Das könenn auch 20 Beamte sein, wenn nur ein Fehler gemacht wird, hat jeder gute Chance das er der Sache beikommt.

Ich hatte mal einen Fall, da haben 2 Cops Stein und Bein geschworen das ich beim Abladen im Halteverbot gestanden habe. Wie immer habe ich Fotos gemacht. Meinem Anwalt lagen diese Fotos vor, der wollte diese Typen vereidigen lassen, nachdem es fast so weit war, wurde kurz unterbrochen und dem Richter die Fotos gegeben, der hat dann nur noch die beiden aus dem Saal geworfen, da sie Lügner sind. Schade ich war dafür das beide einen Meineid leisten und dann bestraft werden.

Ruhig bleiben Fotos machen, keine Angaben zur Sache und dann mal sehen was kommt. Bei Video, wieder keine Angabe zur Sache, per Anwalt prüfen lassen ob das Gerät geeicht wurde. Meistens nicht der Fall oder gar selber viel zu schnell gefahren.

Aussagen wie "laut unserem Tacho sind sie XYZ gefahren" mit nichts kommentieren. Führerschein, Fahrzeugschein, Ausweiss geben, keine Angabe zur Sache machen.

Alles was man vor Ort sagt, legen sie einem zum Nachteil aus, also nichts sagen. IR steht im Bussgeld dann "laut eigener Aussage" da ich diese nie mache können sie den Punkt schon vergessen.

Im Falle eines Unfalles, kommt immer wieder gerne die Frage, wer von wo gekommen ist, einfach nach oben in den Himmel zeigen. Die meisten Leute verlieren ihre Ansprüche weil sie vor Ort viel zu viel reden.....

@HeikoHamm

In der Tat ist das so sie (Polizei) kann nichts machen. Für Dich ist LKW Fahrer Böser Bube, PKW Fahrer guter Bube.

Das ein Mensch beides sein kann, ist in Deiner Denkweise wohl nicht vorhanden

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Genau so habe ich Dich eingeschätzt.

Fahren wie der Henker, weil man weiß, dass einem eigentlich kaum einer was kann....

Da kann einem nur schlecht werden.

Wer hatte da noch fatalerweise Verständnis für die "armen LKW-Fahrer"??

Zitat:

Original geschrieben von HeikoHamm


Genau so habe ich Dich eingeschätzt.

Fahren wie der Henker, weil man weiß, dass einem eigentlich kaum einer was kann.... Da kann einem nur schlecht werden.Wer hatte da noch fatalerweise Verständnis für die "armen LKW-Fahrer"??

Weil ich mich gut mit Gesetzen auskenne fahre ich wie ein Henker.... LKW Fahrer verbrauchen Luft zum Leben, das sollte man ihen auch verbieten!

Weil ich Dir Deine Konsumwaren nach Hause fahre, bin ich der Böse. Sicher...... belassen wir es dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Ich habe auch nach Quelle der 10 km/h gefragt, leider bist Du mir diese schuldig geblieben.

Wenn Du Urteile bräuchtest, um dem gesunden Menschenverstand auf die Sprünge zu helfen, müsstest Du dich leider in die gebührenpflichtigen Rechtsanwaltsseiten einloggen.

Da das aber wohl nicht erforderlich ist, denke ich, es geht auch ohne.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Wenn Du Urteile brauchst, um dem gesunden Menschenverstand auf die Sprünge zu helfen, musst Du dich leider in die gebührenpflichtigen Rechtsanwaltsseiten einloggen.
Da das aber wohl nicht erforderlich ist, denke ich, es geht auch ohne.

Auf irgentwas muss Du ja Deine Aussage gestützt haben. Ich nannte als Quelle den ADAC. Da hat man von 10 km/h geschrieben. Da Du von 20km/h gespochen hast , müsstest Du das mal per Quelle belegen können.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Weil ich mich gut mit Gesetzen auskenne fahre ich wie ein Henker.... LKW Fahrer verbrauchen Luft zum Leben, das sollte man ihen auch verbieten!

Weil ich Dir Deine Konsumwaren nach Hause fahre, bin ich der Böse. Sicher...... belassen wir es dabei.

Du hast grad selbst zugegeben, dass Du schon zig Verfahren hattest und das IMMER gerichtlich klären lässt und oft durch Gesetzeslücken schlüpfst und Beamte angeblich Lügner sind!!!!

"Meine Konsumwaren" kannst Du mir auch bei ordnungsgemäßer Fahrweise bringen. Wenn Du mich auf der Autobahn ausbremst oder abdrängst und ich deswegen tödlich verunglücke, kann ich Deine Ware auch nicht mehr kaufen.........................

Zitat:

Original geschrieben von HeikoHamm


Du hast grad selbst zugegeben, dass Du schon zig Verfahren hattest und das IMMER gerichtlich klären lässt und oft durch Gesetzeslücken schlüpfst und Beamte angeblich Lügner sind!!!!

"Meine Konsumwaren" kannst Du mir auch bei ordnungsgemäßer Fahrweise bringen. Wenn Du mich auf der Autobahn ausbremst oder abdrängst und ich deswegen tödlich verunglücke, kann ich Deine Ware auch nicht mehr kaufen

Das habe ich nicht gesagt. Das hast Du falsch gelesen. Ich habe gesagt das ich keine Aussage vor Ort machen. Wenn Beamte lügen, dafür kann ich nichts.

Ich habe noch NIE einen PKW so in Bedrängniss gebracht das der dem Tode nahe war. Das dichtes Du mir mir an, dem ist aber nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Das habe ich nicht gesagt. Das hast Du falsch gelesen. Ich habe gesagt das ich keine Aussage vor Ort machen. Wenn Beamte lügen, dafür kann ich nichts.

Ich habe noch NIE einen PKW so in Bedrängniss gebracht das der dem Tode nahe war. Das dichtes Du mir mir an, dem ist aber nicht so.

Ich habe nichts falsch gelesen. Du selbst schreibst weiter oben von 16 Fällen.

Warum sollten Beamte lügen? Sie bekommen dafür keine Prämie und sie haben nix davon irgendwem Fremden was anzudichten. Absoluter Unfug. Und so sehen die Richter das auch. Ich weiß nicht, ob das, was Du da von Dir gibst, so glaubwürdig ist.

Ich dichte Dir persönlich gar nichts an. Vielleicht war es auch falsch formuliert. Gemeint jedenfalls ist der LKW-Fahrer im allgemeinen.

Auch wenn der Thread mittlerweile ziemlich OT ist, mein Senf noch dazu.

Ich hasse es wie die Pest, wenn nachts LKW auf der dreispurigen linksfahren ... denn das ist SCH..SSGEFÄHRLICH.
Klar muss man, wenn man ganz korrekt fährt, immer im Sichtbereich anhalten können, aber so korrekt bin ich nun mal nicht immer.

Ich habe mich auch schon ertappt, LKW - trotz Blinkens - nicht rauszulassen. Meist sind die Gründe

  1. LKW-Kolonnen auf Rohrlänge aufgefahren (--> Sippenhaft für die ganze Meute)
  2. kurz vorher über einen "langen" Überholvorgang geärgert (--> da kann dann der konkrete Kollege nix für und hält mich für ein A....loch, aber so unfair bin ich manchmal halt)
  3. hinter mir ist eine lange Lücke (--> halte ich für tolerabel, denn das kostet den LKW-Kollegen eigentlich auch nichts)
  4. Termindruck (--> schlechte Begründung, denn der eine Überholvorgang kostet mich eigentlich nichts, da ich die Lücke in ein paar Sekunden wieder aufgefahren habe)

In der Regel kann man aber als PKW-Fahrer feststellen, dass es unter den Fahrern (egal, ob sie fast auf der Fahrbahn sitzen oder in 2m Höhe) immer Idioten und Vernünftige gibt.
Mittlerweile (nach 19 Jahren Führerschein und eifriger Nutzung desselben) sehe ich Problemsituationen meist rechtzeitig, kann auch mal damit leben, dass ein Brummi 1 Minute vor mir fährt und winke mit der Lichthupe auch schon mal raus.
Wenn natürlich (ich fahre oft in Süddeutschland rum) unserer osteuropäischen oder alpenländischen Mitbürger meinen, jede Gefällestrecke nutzen zu müssen (und es ihnen Sch....egal ist, was 12 m weiter hinten passiert, egal ob Stau oder Knall) dann könnte ich auch militant werden - spätestens wenn sie schwarz qualmend an der nächsten Steigung immer noch neben dem zu Überholenden (oder 2 LKWs weiter vorne) hängen.

Grüßle
Chris - der nicht über einen Kamm scheren will

Zitat:

Original geschrieben von ChrisNoDiesel


Klar muss man, wenn man ganz korrekt fährt, immer im Sichtbereich anhalten können, aber so korrekt bin ich nun mal nicht immer.

Auf einer Autobahn muss man das in D nicht.

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Aber wir sind wieder mal bei dem Problem der Geschwindigkeitsunterschiede: Wenn jemand rechts im Dunkeln (stockfinster) fährt und vor sich einen LKW hat (bei ca. 100km/h laut Tacho), dann sieht der alle 1-2 Sekunden in den Rückspiegel. Aber dann ist vielleicht das Abblendlicht des hinter ihm mit 200km/h ankommenden Schnellfahrers etwas hoch eingestellt (wenn vor euch ein kleiner, popeliger Toyota die Nebelschlussleuchte aufblinken lässt, lasst das mal überprüfen :-) und schon ist es richtig schwierig, den Abstand und die Geschwindigkeit korrekt einzuschätzen. LKW-Fahrer haben zwar meist einen höheren Sitz und damit weniger Blendung, aber auch sie machen mal den Fehler, jemanden von hinten falsch einzuschätzen.

Richtig spaßig fand ich übrigens heute morgen die Zeit zwischen so ca. 6:30 und 7:20 auf dem Weg von Rendsburg nach Niebüll - ich todmüde, LKWs unterwegs, schnelle Autos unterwegs - eben das volle Programm. Ich hab eine Weile gebraucht, bis ich mich zwischen zwei LKW mit 300m Abstand reingetraut habe - aber ich bin auf den 80km zweimal etwas vom Gas gegangen, um jemanden noch vorbeizulassen, hab einmal den Sicherheitsabstand etwas kürzer werden lassen und keinmal gebremst. Man kann also auch mit 120 bequem fahren... Nur der Depp, der mit seinem Kleinlaster nach 15km Überholstrecke erst zur Hälfte an dem Windmühlenflügel auf der rechten Spur vorbei war, der hat mich geärgert. Ich hab mich hinter den Windmühlenflügel gesetzt und zugesehen, wie alle Porsches, Mercedes, BMWs mit ca. 1m/Min an mir vorbeigezogen sind :-)

Und dann, ich hatte so ein paar Experten schon gehabt, die mir direkt am Heck geklebt haben (roter 911, silberner Münchener Kombi) schon auf der Autobahn, die ich dann in Niebüll beim Warten auf den Zug wiedergetroffen habe... das gibt einem dann das Gefühl, dass der Sprit gut gespart war :-)

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Auf einer Autobahn muss man das in D nicht.

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Jau weiß ich wohl.

Ich meinte eher unerfreuliche Situationen der Art:

A8 Stgt - Mchn ... Aichelberg hoch 3 spurig mit langer Linkskurve ... Freude am Fahren😁.
Da durfte ich letztens kräftig die Beläge wärmen, als da die gesamte Breite voll war mit LKW. Die schnellsten waren links mit immerhin etwas über 60km/h 🙁.
Formal fast alles richtig gemacht, aber in praxi halt saugefährlich. Klar, könnte auch ein Pannenfahrzeug sein, aber war halt ne "LKW-Demo".

Grüßle
Chris

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