Umweltprämie?!
Ich stelle meine Frage mal hier, weil ich im Golf 7 Forum die meisten Leser erreichen dürfte.
Wer hat vor die aktuelle Umweltprämie der verschiedenen Hersteller in Anspruch zu nehmen?
Oder wer hat es schon getan und welches Auto würdet ihr abgeben?
Ich frage nur rein aus Interesse, da ich beim örtlichen Schrottplatz schon so einige "Prämienopfer" gesehen habe die meiner Meinung nach zu schade zum verwerten sind.
Anbei mal ein paar Bilder von heute.
Über eure Antworten würde ich mich freuen🙂
Beste Antwort im Thema
Diese Prämien lohnen sich für Autos mit abnormer Laufleistung >400tkm oder für Unfallfahrzeuge. Jeder der ein junges funktionsfähiges Fahrzeug verschrotten lässt hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
85 Antworten
Ich habe die Umweltprämie auch inanspruchgenommen. Ich besitze derzeit noch einen 2004er Golf V, 1.9 TDI mit grüner Plakette. Leider ist der linke Schweller durchgerostet und das Auto knackt bei jedem Lenkeinschlag bzw. bei diversen Unebenheiten, starkem Bremsen, etc. Ansonsten bin ich fast 5 Jahre recht gut gefahren, hatte aber hier und da auch Problemstellen. Wollte mir aber sowieso ein "neues" Auto zulegen und jetzt ist es halt ein ganz neues geworden. 🙂
Überlege auch, diverse Nachrüstungen separat zu verkaufen, z.B. original Xenonscheinwerfer, Navi MFD 2, Sportline Sitze, etc.
Da ich aber kein Autoschrauber bin, muss ich das mit nem Kollegen absprechen, aber so kann man bestimmt nochmal ein paar Hundert Euro verdienen.
Viele Grüße.
Hallo Leute,
kann mir wer (am besten mit Nachweis) sagen, ob der Halter des Altfahrzeuges gleich dem Halter des Neufahrzeuges sein muss?
Halter Altfahrzeug muss gleich dem Käufer des Naufahrzeuges sein, das ist klar. Aber die Neuzulassung ist doch egal oder?
Das hat mir damals mein Verkäufer zukommen lassen.
Ähnliche Themen
Ich habe auch am 21.09.17 die Umweltprämie in Anspruch genommen. Leider wird somit meine Passi (1,9 TDi mit 131 PS) weggehen, was mir so nicht gefällt, weil der Zustand absolut top ist. Aber irgendwann muss man wechseln und das war die Gelegenheit. Der neue Golf 7 mit 125 PS ist schon schick und ich wollte wenn das DSG haben. Einen Vorteil hat das Ganze: Man hat keine ungeplanten Reparaturen mehr, was ja bei mir bis jetzt immer mal vorkommen sollte. Hat also auch was Gutes.
Zitat:
@Ritter_Chill schrieb am 11. Oktober 2017 um 22:38:20 Uhr:
Bist du den 125ps golf Probe gefahren?
Ich habe den mal im Golf VI als Mietwagen gefahren und war schon erstaunt, was da ging. Den 7er habe ich nicht probegefahren. Nun hatte ich bisher den 131 PS und da ich mir gesagt habe, dass ich keine Rennen fahren will, ist das für mich ok.
Der Händler bot mir natürlich eine Probefahrt an, der sitzt aber in Stuttgart und ich wohne in der Nähe von Nürnberg, aber da das alles über Telefon lief habe ich nur Testberichte gelesen. Und das habe ich in Vergangenheit schon so gemacht. Das DSG wird hier aber für mich eine ganz neue Erfahrung, und das wollte ich unbedingt haben.
Na aus meinem Anhang geht hervor, dass der Halter auf beiden Zulassungsunterlagen (Neu/Alt) gleich sein muss. Mein Dad hat heute den alten Diesel meines Bruders abgegeben. Mein Bruder musste zusätzlich auch im Kaufvertrag stehen. Wenn du möchtest, kann ich gern nochmal nachfragen bezüglich der Details.
Das wäre schön, wenn du noch mal fragen könntest.
Mein Fall wäre wie folgt:
Ein Kollege von mir macht sich nichts aus Autos, hat aber eine alte prämienberechtigte Schüssel.
Er würde jetzt für mich, nach Zahlung einer kleinen Aufwandsentschädigung, den Neuwagen bestellen.
Jetzt wird es spannend:
Wer darf der Halter des neuen PKW sein?
Wenn hier zwingend Namensgleichheit (Halter Alt/Neu) sein muss, dann macht es für mich eigentlich keinen Sinn, denn dann hat das Auto schon 2 Halter und mein Kollege wäre "Ansprechpartner" für meine Verkehrsdelikte oder Servicemaßnahmen des Herstellers, soweit geht die Kollegialität dann auch nicht.
Zum Kauf selbst habe ich folgendes Rechtsverständnis.
Selbst wenn mein Kollege im Kaufvertrag steht, ich aber die Kohle an das Autohaus überweise, gehört vom Grundsatz her, mir erst mal das Fahrzeug.
Wie seht ihr das?
Habe mein Passat TDI Baujahr 2000 beim freundlichen abgegeben und mir einen Golf 7 Jahreswagen gegönnt. Als Umweltprämie habe ich 3.750€ angerechnet bekommen. Der Passat wurde 2 Tage nach Abholung des Golf ordnungsgemäß verschrottet, habe ein Verschrottungszertifikat vom Verschrottet bekommen, lief aber alles über den VW Händler ab.
cu
Frank
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass den Neuwagen dann jemand Anderes kaufen kann. Auch wenn die Adresse identisch ist. Da gibt es bestimmt Auflagen.
Nop, gibt es nicht. Ist bei uns in der Familie der Fall. Keine Personenidentität, jedoch stimmt die Meldeadresse überein.
Die Auflagen hatte ich oben im Anhang beigefügt.
Zitat:
@rußwolke7 schrieb am 12. Oktober 2017 um 06:51:25 Uhr:
Das wäre schön, wenn du noch mal fragen könntest.Mein Fall wäre wie folgt:
Ein Kollege von mir macht sich nichts aus Autos, hat aber eine alte prämienberechtigte Schüssel.
Er würde jetzt für mich, nach Zahlung einer kleinen Aufwandsentschädigung, den Neuwagen bestellen.
Jetzt wird es spannend:Wer darf der Halter des neuen PKW sein?
Wenn hier zwingend Namensgleichheit (Halter Alt/Neu) sein muss, dann macht es für mich eigentlich keinen Sinn, denn dann hat das Auto schon 2 Halter und mein Kollege wäre "Ansprechpartner" für meine Verkehrsdelikte oder Servicemaßnahmen des Herstellers, soweit geht die Kollegialität dann auch nicht.
Zum Kauf selbst habe ich folgendes Rechtsverständnis.
Selbst wenn mein Kollege im Kaufvertrag steht, ich aber die Kohle an das Autohaus überweise, gehört vom Grundsatz her, mir erst mal das Fahrzeug.
Wie sehr ihr das?
Also ich hab nochmal gefragt: Das neue Auto muss auf meinen Bruder zugelassen werden. Versicherungsnehmer wird mein Dad. Das Auto gehört dem, der im Kaufvertrag steht bzw. dem, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Man kann das aber sicherlich über einen zusätzlichen Vertrag untereinander regeln ... würde ich auch machen. Man weiß nie, wie es einmal kommt und ist so zumindest rechtlich abgesichert.