Umrüstung von Euro1 auf 4 rückgängig machen

BMW 3er E36

Moin zusammen

vielleicht hat das mal jemand gemacht. Brauche für einen gewissen Umbau Euro1 auf dem Wagen.
Der momentane Besitzer hat den E36 von Euro1 auf die grüne Plakette umrüsten lassen.
Kann man das denn rückgängig machen?

19 Antworten

@re36volt wieso will man sowas rückgängig machen?

Wenn dann hat er auf Euro 2 Umgerüstet. Mit einem Kaltlaufregler...

Den kannst du natürlich wieder ausbauen. Was das alles ist kommt auf den Hersteller des Kaltlaufreglers an, da gab es wohl wenigstens 2.

Die grüne Plakette und die Zahl darauf ist die Feinstaub Einstufung, und hat direkt mit der Euro Norm NICHTS zu tun.

Zitat:

@E36S16 schrieb am 5. März 2022 um 11:24:14 Uhr:


Wenn dann hat er auf Euro 2 Umgerüstet. Mit einem Kaltlaufregler...

Den kannst du natürlich wieder ausbauen. Was das alles ist kommt auf den Hersteller des Kaltlaufreglers an, da gab es wohl wenigstens 2.

Macht das denn der Tüv mit? Wenn es einmal eine bessere Schadstoffklasse hat, ist es für mich schwer vorstellbar, dass der Tüv Prüfer wieder Euro 1 einträgt.

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Das macht der dir schon denke ich, bezahlen mußt du es doch selbst (Steuer). Verstehe nur nicht warum du das machen willst...

Ich sag es mal so... Ich kannte den ein oder anderen der in den dafür benötigten Schlauch einfach eine Lagerkugel gemacht hat, dann sieht das alles Top aus, funktioniert aber wie Original.

Bei den AU Werten macht es keinen Unterschied, dieses ganze System funktioniert ausschließlich im kalten zustand, AU wird aber bei Betriebswarmen Motor gemacht, da ist dieses System sowieso tot. 😉

Zitat:

@E36S16 schrieb am 5. März 2022 um 11:40:06 Uhr:


Das macht der dir schon denke ich, bezahlen mußt du es doch selbst (Steuer). Verstehe nur nicht warum du das machen willst...

Ich sag es mal so... Ich kannte den ein oder anderen der in den dafür benötigten Schlauch einfach eine Lagerkugel gemacht hat, dann sieht das alles Top aus, funktioniert aber wie Original.

Bei den AU Werten macht es keinen Unterschied, dieses ganze System funktioniert ausschließlich im kalten zustand, AU wird aber bei Betriebswarmen Motor gemacht, da ist dieses System sowieso tot. 😉

Wie gesagt, habe da einen Umbau geplant, der geht nur mit Euro1 durch den Tüv.

Und ganz im allgemeinen halte ich dieses System für mehr als Fragwürdig. Meiner Ansicht nach erhöt der BMW sowieso den Leerlauf im Kalten Zustand. Und darüber hinaus regelt eigentlich auch der M50 schon diesen "Eingriff" weg...

Denke das war damals (und heute auch noch) alles ziemlicher "Beschiss"... Die Teile haben kaum eine bis keine ECHTE Wirkung.

Dann mußt du das dem Prüfer eben so verkaufen, ich würde aber VORHER schon mal mit dem reden, wenn der ein wenig Hirn hat lässt er dir das so durch gehen (je nach dem was du da alles umbaust).

Baust du zu großartig um, kann es sein das er dir so oder so eine Euro-Stufe streicht, unabhängig davon was du da zuvor verbaut hattest (Kaltlaufregler).

Ist mir mal so ergangen nach einem Komplettumbau auf größeren Motor den es dann so in Deutschland nie Serienmäßig gegeben hat.

Ob eine Rückstufung heute noch erlaubt ist möchte ich doch stark bezweifeln.

Wissen tu ich das aber nicht und würde da mal die Organisationen der Prüflinge oder das StV-Amt.

Doch, das geht ganz bestimmt.

Beim 2020 vorgenommenen Motorumbau des Coupe meines Sohnes von M42B18 (mit KLR) auf M50B25 (ohne Vanos) hat das der Prüfer ohne Probleme vorgenommen.

Wir haben das ganze Vorhaben vorher allerdings auch detailliert durchgesprochen, wobei die Schadstoffklasse meines Wissens damals nie zur Sprache kam ………

War der danach mit dem b35 Euro 1 oder doch noch Euro 2?

Ich denke nicht das er Euro 2 behalten hat...

Problem das du dann mit dem Kaltlaufregler hast ist denke ich das der nicht mehr zu deiner Schlüssel-Nr. passt. Du müßtest dann einen KLR für den 325i in einen 318i (lt. Schlüssel-Nr. ist er immer noch ein 318) einbauen, da stimmt dann deine ABE zu dem KLR einfach nicht mehr.

Das darf er dir so wohl nicht eintragen, denn dazu ist eine gültige zum Fahrzeug passende ABE zwingend, dein Fahrzeug passt nach dem Umbau aber zu keiner dieser ABE´s mehr...

Ist ja sogar so, das nach so einem Umbau von 1,8er auf 2,5er auch Versicherungstechnisch nichts anders wird, der läuft bei der Versicherung weiter als 318i. 😉

Dann hat keiner die Einstufung geändert und ohne KLR begeht er Steuerhinterziehung.

Zur Versicherung sag ich mal nix aber ich wäre das ganz vorsichtig. Lass den mal verunfallen und einer guckt da dann mal genauer hin.🙁

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