Umgehung Abgasrückführung?

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

ich fahre einen 2.0 TDI ohne Pertikelfilter. Ein Arbeitskollege von mir (studierter Maschinenbauer) machte mich heute auf das „Problem“ der Abgasrückführung aufmerksam. Offenbar ist diese nur dafür da, dass dieser Motor die Euro 4 erfüllt, ansonsten sei sie für den Motor eher schädlich als zuträglich.

Als technischer Laie versuche ich die Argumente meines Kollegen – die ich übrigens auch bei anderen Ingenieuren im Internet so nachgelesen habe – wieder zu geben:
Bei der Abgasrückführung würden bis zu 80% des verbrannten Diesels nochmals wieder in die Brennräume gelangen. Hierdurch würde sich mit der Zeit die Ansaugbrücke mit Ruß zusetzen, noch begünstigt durch Öl aus der Kurbelwellenentlüftung!? Auch an den Ventilen würden sich feste Rußablagerungen festsetzen. Im Internet existieren scheinbar mehrere Fotos, auf denen die völlig zugerußte Ansaugbrücke zu erkennen ist; der Querschnitt des Ansaugtraktes sei dort deutlich verringert. Dies schlage sich auf die Langlebigkeit des Motors nieder.

Nicht nur Audi-Diesel-Fahrer „schalten“ diese Abgasrückführung ab. Im Ergebnis würde dem Motor hierdurch mehr Frischluft zugeführt werden, der Turbo würde früher ansprechen und auch die Ablagerungen seien kein Thema mehr.
Entsprechen die vorgenannten Behauptungen der Realität? Und wenn ja, warum macht Audi so einen Murks? Und schließlich: Kann ich diese Abgasrückführung auch durch den nachträglichen Einbau eines RPF umgehen?

Danke für Aufklärung!

58 Antworten

nochwas zum eigentlichen Thema, bevor hier wieder jemand seine Beziehungen ins Spiel bringt, weil er offenbar sonst nichts beizutragen hat:

eigentlich ist eine AGR beim Dieselmotor, der bekanntlich mit Luft- bzw O2 Überschuss arbeitet auch kein Problem, denn es bleibt im Teillastbereich immer noch genug unverbranntes O2 übrig und wenn man die AGR zusätzlich kühlt, ergibt sich sogar ein kleiner Drehmomentvorteil, da die Zylinderfüllung so schon vor Einsetzen des Ladedrucks des ATL verbessert wird und das Turboloch etwas kompensiert.

bei modernen CR Dieselmotoren mit Piezoinjektoren und Mehrfacheinspritzung per Serienkennfeld sind die Russpartikel zudem so klein, dass Ablagerungen, selbst bei dafür anfälligen VTG Turbinen minimiert werden, es gibt also keinen vernünftigen Grund hier irgendwas manipulieren zu müssen.

Re: @nabravo

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


aber du scheinst dich ja tatsächlich auszukennen und nicht nur unkonstruktiv anderen Leuten Halbwissen vorzuwerfen ohne selbst was beizutragen zu können 🙂

Da ich ja hier überhaupt die frage der AGR in den Raum gestellt habe, konnte ich insoweit von der Thematik nichts Konstruktives dazu beitragen.

Da ich allerdings promovierter Jurist bin, kann ich Dir bzgl. der Versicherungsproblematik sehr wohl ein Halbwissen vorwerfen!

Wenn ich persönlich merke, dass ich von irgendeiner Materie nur ein gesundes Halbwissen habe, stelle ich das auch so dar. Wie man an meinen bisherigen posts erkennt, bin ich, was die Technik angeht, ein Laie. Aber wer fragt, wird schlau.
Allerdings kann ich abfällige Kommentare über das Chiptuning an sich oder - wie hier - die Umgehung der AGR nicht gebrauchen.

Und jetz was Konstruktives zur Sache:
Wen ich richtig liege, wierden bei der AU überhaupt keine Stickoxide gemessen, sondern nur Rußpartikel. Von daher würde ein Diesel - bei Umgehung der AGR - die AU sicherlich schaffen, richtig!? Natürlich müsste der Fehlereintrag deaktiviert bzw. gelöscht sein.
Zumindest also keine Steuerhinterziehung!

leider wird bei der AU beim Diesel bisher nur die Trübung also der Russ gemessen.

das hat aber nichts mit der Klassifikation nach Euro Abgasnormen zu tun, wo natürlich vor Erteilen der ABE alle relavanten Abgase durch den Hersteller ermittelt werden und danach bemisst sich dann bekanntlich auch die Steuer.

bisher kann das Einhalten der jeweiligen fahrzeugspezifischen Grenzwerte noch nicht routinemässig kontrolliert werden, das wird sich alllerdings ändern, wenn Städte und Kommunen auf diverse lokale Grenzwertüberschreitungen mit Fahrverboten reagieren müssen und eine technische Möglichkeit, habe ich exemplarisch in diesem Thread weiter oben bereits aufgeführt.

als promovierter Jurist hast du dann sicher bessere Quellen zur Verfügung, welche Gesetze hierzu bereits relevant sind oder möglicherweise in der Schublade liegen, das würde mich dann auch interessieren, denn zumindest promoviert bin ich auch 😉

Das Thema wollte ich eigentlich nicht so ausweiden. Die Umgehung steht für mich auch eigentlich nicht zur Diskussion. Ich wurde eben lediglich auf den Umstand hingewiesen , dass die AGR zwar der Umwelt zu Gute kommt, jedoch nicht den Motoren

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Da Teil- und Vollkaskoversicherungen keine Pflichtversicherungen sind, gibt es für sie keine speziellen, Mindeststandards gewährleistenden Regelungswerke.

Die Gestaltungsfreiheit wird aber u.a. durch die allgemeinen Regeln des VVG und des BGB (insbes. AGB-Kontrolle) begrenzt. Nicht zu vergessen ist sicherlich auch noch ein gewisser wirtschaftlicher Zwang, im Vergleich mit anderen Versicherern kein allzu schlechtes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Es gibt aber sehr wohl mehr oder minder große Unterschiede zwischen den AVB der verschiedenen Versicherer, die oft erst auffallen, wenn man Zahlung begehrt. 😉

Grüße

Re: Re: @nabravo

Zitat:

Original geschrieben von Matlock


Allerdings kann ich abfällige Kommentare über das Chiptuning an sich oder - wie hier - die Umgehung der AGR nicht gebrauchen.

Auf Kosten der Emissionen die Leistung zu erhöhen oder den Verbrauch zu reduzieren ist keine Kunst. Genau das macht jeder Chiptuner (Russemission). Warum die Chiptuner nicht auch die AGR softwaretechnisch stilllegen ist wohl jedem klar (oder machen die das doch, zutrauen würde ichs denen).

Die größte Herausforderung der heutigen Dieselmotorenentwicklung sind doch die Emissionen. Will man die NOx-Emission reduzieren braucht man eine höhere AGR-Rate, diese reduziert die Leistung und erhöht den Verbrauch und auch die Russemisson. Gerade der Thematik wenig Russ bei wenig NOx ist nicht ohne weiteres kostengünstig beizukommen. Die Wechselwirkungen zwischen dem Luftmanagement der Verbrennung/Einspritzung und den Emissionen/Abgasnachbehandlung sind am Dieselmotor recht komplex.

da hat sich ja tatsächlich mal eine vernünftige Diskussion und auch noch auf zwei Ebenen entwickelt, geht doch wenn man nur will 🙂

@nabravo
weisst du zufällig ob die Regeln zum Vollkaskoschutz auch europäisch bereits harmonisiert sind?
ich also auch problemlos einen englischen Versicherer wählen könnte?

@vanilla
zumindest die sogenannten seriösen dieser Branche bieten ja auch eine ABE für (manche) Ihre Tuningleistungen an und das schliesst eine Deaktivierung der AGR damit dann (eigentlich) aus.

wer sein Tuning mit oder ohne Gutachten aber verschweigt, der schreckt wahrscheinlich auch vor einer zusätzlichen Deaktivierung der AGR nicht zurück.

Vielleicht sollte man für die Versicherungsdiskussion ggf. nen neuen Thread öffnen, da das ja eigentlich ein bißchen off topic ist?

Zur Frage:

Wer in der BRD Versicherungen verkaufen will, benötigt eine Erlaubnis. Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist hierfür vorrangig maßgeblich. Eine solche Erlaubnis können auch ausländische Versicherer bekommen, wobei das EU-Recht Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten gewisse Rechte gewährleistet, die das nationale Recht beachten muss (z.B. Dienstleistungsfreiheit). 1994 wurde das Versicherungsrecht u.a. zur Umsetzung von Vorgaben des EU-Rechts "dereguliert".
Fazit: Du kannst Dich bei einem englischen, in Deutschland zugelassen Versicherungsunternehmen versichern.

Grüße

@nabravo

danke und mehr wollte ich dazu eigentlich nicht wissen 🙂

Mal zum eigentlichen Thema. Bei den älteren TDI z.B. meinem alten Audi100 2,5 war die Verkrustung schon nicht ohne. Mein jetziger 2,5V6TDI hat schon eine wesentlich dünnere Kruste im Ansaugtrakt.
Nachteil der deaktivierten AGR ist, von Umwelt und Recht mal abgesehen, daß der Motor langsamer warm wird. Speziell im Winter merkt man schon, daß dann viel mehr kalte Luft durch den Motor gepumpt wirrd. Bei einem modernen Motor mit gekühlter AGR sollte der Effekt sogar noch deutlicher sein als bei meinen Fahrzeugen.
Ich leg die AGR nur mal testweise lahm wenn etwas nicht stimmt.

Zitat:

das erlöschen der ABE führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.

@Matlock: Als promovierter Jurist liest Du aber auch die Versicherungsbedingungen und nicht nur ausschließlich den Gesetzestext, oder? 😉

Nach den mir bekannten Versicherungsbedingungen führen sämtliche -vereinfacht ausgedrückt - nicht zulässigen Veränderungen am Fahrzeug zum Erlöschen des Versicherungsschutzes, was allerdings nicht heißt, dass im Falle eines Falles, Leistungen an den Unfallgegner durch die Versicherung nicht erbracht werden; inwieweit Rückgriff auf den Versicherungsnehmer genommen wird, ist allerdings Spekulation, da die Deaktivierung der AGR überhaupt erst einmal bekannt werden müsste.

@raulka:

Der Witz ist halt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass der Versicherungsnehmer durch die Begrenzung des Regresses das Erlöschen seines Versicherungsschutzes regelmäßig nur in Höhe der möglichen Regressumme zu spüren bekommt (anders als z.B. in der Privathaftpflichtversicherung).
Rechtlich kann der Versicherungsschutz also futsch sein (was man in der Tat anhand der jeweiligen AVB prüfen müsste), der Dritte merkt davon finanziell aber idR nichts und der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen höchstens ein bißchen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von nabravo


@raulka:

Der Witz ist halt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass der Versicherungsnehmer durch die Begrenzung des Regresses das Erlöschen seines Versicherungsschutzes regelmäßig nur in Höhe der möglichen Regressumme zu spüren bekommt (anders als z.B. in der Privathaftpflichtversicherung).
Rechtlich kann der Versicherungsschutz also futsch sein (was man in der Tat anhand der jeweiligen AVB prüfen müsste), der Dritte merkt davon finanziell aber idR nichts und der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen höchstens ein bißchen.

Grüße

So isses! Wobei die Begrenzung der Regreßsumme durch die Versicherungen immer weiter herabgesetzt wird.

Aber das war ja nicht das "Problem". Entscheidend ist die Feststellung, dass der Versicherungsschutz erlischt.

Was im Falle eines Versicherungsfalles passiert, ist Spekulation.

Zitat:

original geschrieben von raulka:

Wobei die Begrenzung der Regreßsumme durch die Versicherungen immer weiter herabgesetzt wird.

Wie meinst Du das? Die Höchstgrenzen sind gesetzlich festgelegt (§§5, 6 KfzPflVV; 2500 oder 5000€).

Übrigens spricht das Gesetz von der "Begrenzung" der "Leistungsfreiheit". Streng genommen erlischt also der Versicherungsschutz lediglich in Höhe des Schadens, soweit er die Höchstgrenzen nicht überschreitet. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz. Es war von mir wohl ungeschickt, lediglich von der Begrenzung des Regresses zu sprechen. Es ist also nicht nur so, dass wenn der Geschädigte die Versicherung in Anspruch nimmt, diese nur begrenzt beim Versicherungsnehmer/Mitversicherten Regress nehmen kann. Wenn der Versicherungsnehmer/Mitversicherte an den Geschädigten gezahlt hat, kann er von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung Ausgleich in Höhe des die Leistungsfreiheit des Versicherers übersteigenden Betrages verlangen.

Wenn man das Gesetz genau liest muss man also sagen, dass "begrenzte Leistungsfreiheit" umgekehrt "begrenzten Versicherungsschutz" bedeutet, dieser aber nicht völlig erloschen ist. Man spricht wohl immer von "Regressbegrenzung", weil der Geschädigte regelmäßig direkt von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Zahlung begehrt und auch der Schädiger die Kosten nicht verauslagen möchte, sodass die Leistungsfreiheitsgrenzen fast immer nur beim Regress des Versicherers beim Schädiger eine Rolle spielen.

Zitat:

original geschrieben von raulka:

Entscheidend ist die Feststellung, dass der Versicherungsschutz erlischt

1) Wofür denn?

2) Die Umgehung der AGR müsste zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Ob dies so ist, habe ich nicht geprüft.

Zitat:

original geschrieben von raulka:

Was im Falle eines Versicherungsfalles passiert, ist Spekulation.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

😉

Grüße

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