Umgehung Abgasrückführung?

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

ich fahre einen 2.0 TDI ohne Pertikelfilter. Ein Arbeitskollege von mir (studierter Maschinenbauer) machte mich heute auf das „Problem“ der Abgasrückführung aufmerksam. Offenbar ist diese nur dafür da, dass dieser Motor die Euro 4 erfüllt, ansonsten sei sie für den Motor eher schädlich als zuträglich.

Als technischer Laie versuche ich die Argumente meines Kollegen – die ich übrigens auch bei anderen Ingenieuren im Internet so nachgelesen habe – wieder zu geben:
Bei der Abgasrückführung würden bis zu 80% des verbrannten Diesels nochmals wieder in die Brennräume gelangen. Hierdurch würde sich mit der Zeit die Ansaugbrücke mit Ruß zusetzen, noch begünstigt durch Öl aus der Kurbelwellenentlüftung!? Auch an den Ventilen würden sich feste Rußablagerungen festsetzen. Im Internet existieren scheinbar mehrere Fotos, auf denen die völlig zugerußte Ansaugbrücke zu erkennen ist; der Querschnitt des Ansaugtraktes sei dort deutlich verringert. Dies schlage sich auf die Langlebigkeit des Motors nieder.

Nicht nur Audi-Diesel-Fahrer „schalten“ diese Abgasrückführung ab. Im Ergebnis würde dem Motor hierdurch mehr Frischluft zugeführt werden, der Turbo würde früher ansprechen und auch die Ablagerungen seien kein Thema mehr.
Entsprechen die vorgenannten Behauptungen der Realität? Und wenn ja, warum macht Audi so einen Murks? Und schließlich: Kann ich diese Abgasrückführung auch durch den nachträglichen Einbau eines RPF umgehen?

Danke für Aufklärung!

58 Antworten

@JT111:Klasse Info. Man lernt eben nie aus.
Danke!

MfG JarodP

Zitat:

Original geschrieben von paprikus


frage zur russpartikelablagerung:
werden die abgase bei neuen motoren hinter oder vor dem partikelfilter ausgehend rückgeleitet?

bevor das jetzt eine unsinnige Diskussion gibt, welchen Unfug Versicherungen im Schadenfall trotzdem abdecken müssen, der Betrag ist übrigens gedeckelt wenn da Vorsatz vorliegt und das ist hier genau der Fall und die Beweislast ist durch die leuchtende MIL auch eindeutig, nochmal zum eigentlichen Thema:

das AGR Ventil leitet die Abgase in der Regel vor dem Partikelfilter zurück, das wird zukünftig zumindest bei kleineren Dieselmotoren aber anders, wenn es dann sogar vor Turbo PM Kats geben sollte, was zumindest für die Abgasbehandlung weitere Vorteile hätte.

Finde die Versicherungsdiskussion nicht unsinnig, wenn Sie auch nicht unbedingt hier hin gehört.

Nur so viel noch:

Stell' Dir z.B. vor, ein bekiffter Kameltreiber ohne Führerschein schliddert bei Regen wegen überhöhter Geschwindigkeit und abgefahrenen Reifen mit seinem voll krassen Dreier gegen einen Tanklaster, der dann eine Brücke runter stürzt und bei seiner Explosion die Brücke beschädigt...

Was wäre wenn die Versicherung hier nicht zahlte, z.B. mit den Hinterbliebenen des LKW-Fahrers ?

das ist trotzdem "nur" grob fahrlässig und kein Vorsatz zumindest wenn er einen Führerschein hat und wenn nicht wird das alles auch keine Versicherung alles bezahlen, sondern der Steuerzahler und deine rassisstischen Äusserungen werden auch nicht jeden hier erfreuen, scheinen aber wahrscheinlich auch keine Konsequenzen zu haben, sofern man hier keinen Chiptuner als Zitat: "Kameltreiber" bezeichnet 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Miro333


das ist trotzdem "nur" grob fahrlässig und kein Vorsatz zumindest wenn er einen Führerschein hat und wenn nicht wird das alles auch keine Versicherung alles bezahlen, sondern der Steuerzahler und deine rassisstischen Äusserungen werden auch nicht jeden hier erfreuen, scheinen aber wahrscheinlich auch keine Konsequenzen zu haben, sofern man hier keinen Chiptuner als Zitat: "Kameltreiber" bezeichnet 😁

Erstens handelte es sich um ein fiktives Beispiel.

Zweitens ist "Kameltreiber" eine Berufsbezeichnung und läßt objektiv keine Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder sonstigen Gruppe zu.

Der Vorwurf des Rassismus fällt daher eher auf Dich bzw. Deine Denkschemata zurück.

In dem anderen Punkt (Fahrlässigkeit) hast Du natürlich recht.

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


bevor das jetzt eine unsinnige Diskussion gibt, welchen Unfug Versicherungen im Schadenfall trotzdem abdecken müssen, der Betrag ist übrigens gedeckelt wenn da Vorsatz vorliegt und das ist hier genau der Fall und die Beweislast ist durch die leuchtende MIL auch eindeutig, nochmal zum eigentlichen Thema:

Du wirfst hier leider mit juristischem Halbwissen um dich, dass es besser wäre, sich zu der Thematik nicht zu äußern. Das einzige, was vorsätzlich ist, wäre die AGR-Umgehung, jedoch nicht die Herbeiführung eines Unfalls. Und was hier oft verwechselt wird, das erlöschen der ABE führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Ich möchte das Thema nicht weiter ausführen, denn schließlich geht es hier vorrangig um die AGR an sich.

Zitat:

original geschrieben von JI111:

Zweitens ist "Kameltreiber" eine Berufsbezeichnung

Der ist gut. Ich stelle mir gerade vor, wie ein solcher Berufsangehöriger mit nem 3er-BMW zwischen seinen Kamelherden hin- und herhetzt. 😁 😁 😁

Aber möglich ist alles. Ich tippe dann aber eher mal auf nen X3. Wär aber auch mal ein schönes Thema für nen Werbespot für den Allroad oder so.

Zitat:

original geschrieben von miro333:

der Betrag ist übrigens gedeckelt wenn da Vorsatz vorliegt

Also: Ganz normale Haftpflichtversicherungen brauchen unter anderem bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles nicht zu zahlen (m.W. §61 VVG; es sei denn es wäre ausdrücklich auch die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles in den AVB genannt, was aber dem Wesen der Haftpflichtversicherung widerspräche), aber u.U. auch dann nicht, wenn Obliegenheiten verletzt wurden (was z.B. bei der Herbeiführung von "Gefahrerhöhungen" ohne diese zu melden der Fall ist).

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das etwas anders. Da steht der Geschädigtenschutz im Vordergrund, so dass die Versicherung regelmäßig auch zahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich Schäden herbeigeführt hat (es sei denn, das Auto hat gar keinen Versicherungsschutz; wenn eine Versicherung endet, endet der Schutz des Geschädigten erst 1 Monat nach Meldung des Versicherungsendes bei der zuständigen Behörde oder so). Das Versicherungsunternehmen hat dann seinerseits jedoch Regressansprüch gegen seinen Verischerungsnehmer bzw. mitversicherte Personen. Diese Regressbeträge sind gedeckelt!!
Das erklärt, warum der junge Herr K. für seine Gurkenlasteraktion max. 5 o 10T€ löhnen musste.

Wer Lust hat, kann alles im PflVG und in der KfZPfVV nachlesen. Obige Ausführungen decken nicht alle Eventualitäten ab, aber so ungefähr ist es.

Grüße

btt:

Dass mein Diesel durch die AGR nur mit "gebremstem Schaum" fährt finde ich echt unschön. Schade, dass es da offenbar noch nichts besseres zu kaufen gibt. Seit wann gibts die AGR eigentlich? Könnte man sich ein aufwändigeres Abgasreinigungssystem nachrüsten lassen?

Grüße

ich wusste nicht dass Chiptuner einer speziellen ethnischen Gruppe angehören, aber gut man lernt ja bekanntlich nie aus 😉

und zumindest was die Kasko anbelangt, die bezahlt garantiert weder dem "bekifften Kameltreiber" in deinem fiktiven Beispiel, noch einem Chiptuner bzw. dessen Kunden bzw. einer Privatperson, welche die AGR vorsätzlich umgeht im Schadenfall und unabhängig von der Kausalität auch nur einen Cent.

und nochmal zum eigentlichen Thema:
die Reduktion der AGR Rate über VAGCOM macht natürlich auch keine seriöse Werkstatt!

@miro333:

Die Kasko (wohlgemerkt zahlt nur die Vollkasko auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug) braucht in der Tat schon bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles nicht zu zahlen (wobei ich nicht wüsste, wie eine AGR-Umgehung z.B. das Rammen eines anderen Fahrzeugs beim rückwärts Ausparken herbeigeführt haben sollte) und bei "relevanten" Obliegenheitsverletzungen.

Grüße

Interessant wie auch hier beim Thema AGR, Chiptuner eingeflochten werden. Das Ganze gemischt mit sowohl technischem Halbwissen wie auch juristischem Halbwissen. Schön das dieses auch andere mal bestätigen 🙂.

Matlock, du musst dich darauf gefasst machen, demnächst als einer meiner weiteren Forumklone bezeichnet zu werden (siehe Verschwörungstheorie).

Zitat:

Original geschrieben von Matlock


Du wirfst hier leider mit juristischem Halbwissen um dich, dass es besser wäre, sich zu der Thematik nicht zu äußern. Das einzige, was vorsätzlich ist, wäre die AGR-Umgehung, jedoch nicht die Herbeiführung eines Unfalls. Und was hier oft verwechselt wird, das erlöschen der ABE führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Ich möchte das Thema nicht weiter ausführen, denn schließlich geht es hier vorrangig um die AGR an sich.

möglicherweise irre ich mich da zumindest in der Konsequenz auf die KFZ Haftpflicht, ich bin kein Jurist, würde es allerdings nicht darauf anlegen wollen und ehrlich gesagt finde ich es traurig das dann sozusagen als Freifahrtschein zu sehen und ein Erlöschen der ABE als eher unerheblich einzustufen, so wie viele sicher auch Steuerhinterziehung nur als Kavaliersdelikt ansehen.

ich weiss nun wenigstens mit welchen Leuten ich es hier zu tun habe und das passt dann tatsächlich auch genau in mein Denkschema über diese ganze Branche, denn die Umgehung der AGR macht bestenfalls in Verbindung mit einem Chiptuning wirklich Sinn, natürlich mit den beschriebenen Konsequenzen und das bestätigen hier ja auch alle Postings, von den Pawlowschen Reflexen einer gewissen Ente mal abgesehen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


von den Pawlowschen Reflexen einer gewissen Ente mal abgesehen 😉

Das kommt davon wenn man das Licht zu oft anmacht und dann nichts bei raus kommt 😉

@nabravo

Zitat:

Original geschrieben von nabravo


Dass mein Diesel durch die AGR nur mit "gebremstem Schaum" fährt finde ich echt unschön. Schade, dass es da offenbar noch nichts besseres zu kaufen gibt. Seit wann gibts die AGR eigentlich? Könnte man sich ein aufwändigeres Abgasreinigungssystem nachrüsten lassen?

nein da musst du schon mindestens bis zur Euro5 warten und vielleicht gibts dann was mit Harnstoffadditiven möglicherweise auch zum Nachrüsten...

aber du scheinst dich ja tatsächlich auszukennen und nicht nur unkonstruktiv anderen Leuten Halbwissen vorzuwerfen ohne selbst was beizutragen zu können 🙂

wenn wir also nun doch bei der Versicherungsproblematik sind:
wie sieht es aus mit der Kausalität bei der Vollkaskoversicherung, gibt es da genaue gesetzliche Regelungen oder kann da jede Gesellschaft eigene Vertragskonditionen anbieten, ähnlich wie bei Tuningversicherungen?

Re: @nabravo

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


aber du scheinst dich ja tatsächlich auszukennen und nicht nur unkonstruktiv anderen Leuten Halbwissen vorzuwerfen ohne selbst was beizutragen zu können 🙂

Ich fand schon, das Matlock was zum Thema beigetragen hat. Konstruktiv war es auch, und wenn es nur um die weitere Entlarvung von Leuten ist, die sich als Allwissend hinstellen und eigentlich nur die alte Leier runterrattern.

Da AGR sicherlich das eine oder andere Gesetz umgeht, sich einer sowieso nur in Polemik übt und seinen Kreuzug gegen Chiptuning auch in diesem Thema weiterführen will, könnten wir doch das Thema eigentlich schliessen, oder? 😉

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