Umgehung Abgasrückführung?
Hallo zusammen,
ich fahre einen 2.0 TDI ohne Pertikelfilter. Ein Arbeitskollege von mir (studierter Maschinenbauer) machte mich heute auf das „Problem“ der Abgasrückführung aufmerksam. Offenbar ist diese nur dafür da, dass dieser Motor die Euro 4 erfüllt, ansonsten sei sie für den Motor eher schädlich als zuträglich.
Als technischer Laie versuche ich die Argumente meines Kollegen – die ich übrigens auch bei anderen Ingenieuren im Internet so nachgelesen habe – wieder zu geben:
Bei der Abgasrückführung würden bis zu 80% des verbrannten Diesels nochmals wieder in die Brennräume gelangen. Hierdurch würde sich mit der Zeit die Ansaugbrücke mit Ruß zusetzen, noch begünstigt durch Öl aus der Kurbelwellenentlüftung!? Auch an den Ventilen würden sich feste Rußablagerungen festsetzen. Im Internet existieren scheinbar mehrere Fotos, auf denen die völlig zugerußte Ansaugbrücke zu erkennen ist; der Querschnitt des Ansaugtraktes sei dort deutlich verringert. Dies schlage sich auf die Langlebigkeit des Motors nieder.
Nicht nur Audi-Diesel-Fahrer „schalten“ diese Abgasrückführung ab. Im Ergebnis würde dem Motor hierdurch mehr Frischluft zugeführt werden, der Turbo würde früher ansprechen und auch die Ablagerungen seien kein Thema mehr.
Entsprechen die vorgenannten Behauptungen der Realität? Und wenn ja, warum macht Audi so einen Murks? Und schließlich: Kann ich diese Abgasrückführung auch durch den nachträglichen Einbau eines RPF umgehen?
Danke für Aufklärung!
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vanilla299
Frag doch bitte mal beim Tuner deines Vertrauens nach, ob dieser schon eine Lösung für eine Reduzierung der NOx-Emissionen am Dieselmotor in der Schublade hat? Bei dem dort vorhandenen Knowhow hat man sich bestimmt schon Gedanken zu diesem Thema gemacht.
stimmt Chiptuner sind ja bekanntlich Spezialisten gerade was Emissionen anbelangt 😁
übrigens für alle die glauben das merkt ja alles sowieso keiner:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/42684/
Verändert sich eigentlich klanglich irgendwas wenn die AGR aus ist (warum auch immer)?
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Verändert sich eigentlich klanglich irgendwas wenn die AGR aus ist (warum auch immer)?
Also bei meinem vorherigen A8 3.3 TDI hatte ich die AGR mit einem Blech geschlossen. Der Motor hatte zwei AGR´s verbaut, für jede Zylinderreihe Eines.
Das Auto ging merklich besser und brauchte zwischen 1-1,5 Liter weniger auf 100 km. In Verbindung mit den Chiptuning was ich drin hatte, ging das Teil wie "Schmidt´s Katze". Das war noch ein 2002er Baujahr. Da war ich sogar den 4.2 Benziner am Hintern geklebt !!! (Sorry Duck😁)
Bei meinem privaten A6 2.5 TDI BJ 2004 geht es schon nicht mehr ohne Fehlermeldung. 🙁
Sehr schade, daß man dies nicht mehr machen kann, ohne das es einen Fehler im Kombi anzeigt. 🙁🙁
Am Klang hat sich nichts geändert, allerdings vom Ansprechen her war er viel lebendiger.
Zitat:
Original geschrieben von happyday
Da war ich sogar den 4.2 Benziner am Hintern geklebt !!! (Sorry Duck😁)
Solange du nicht an meinem Hintern klebst 😉.
Ähnliche Themen
frage zur russpartikelablagerung:
werden die abgase bei neuen motoren hinter oder vor dem partikelfilter ausgehend rückgeleitet?
Zitat:
Original geschrieben von happyday
Also bei meinem vorherigen A8 3.3 TDI hatte ich die AGR mit einem Blech geschlossen. Der Motor hatte zwei AGR´s verbaut, für jede Zylinderreihe Eines.
Das Auto ging merklich besser und brauchte zwischen 1-1,5 Liter weniger auf 100 km. In Verbindung mit den Chiptuning was ich drin hatte, ging das Teil wie "Schmidt´s Katze". Das war noch ein 2002er Baujahr. Da war ich sogar den 4.2 Benziner am Hintern geklebt !!! (Sorry Duck😁)
Bei meinem privaten A6 2.5 TDI BJ 2004 geht es schon nicht mehr ohne Fehlermeldung. 🙁
Sehr schade, daß man dies nicht mehr machen kann, ohne das es einen Fehler im Kombi anzeigt. 🙁🙁
Am Klang hat sich nichts geändert, allerdings vom Ansprechen her war er viel lebendiger.
Wenn Du oben den link anklickst und liest, wirst du erkennen, dass es scheinbar mehrere Möglichkeiten gibt, die AGR stillzulegen - ohne Fehlereintrag. Man kann sogar im Steuergerät die Frischluftmenge einstellen, was zur Folge hat, das automatisch auch weniger "verbrauchte" Luft in die Brennräume gelangt.
Fahre zwar keinen Diesel, habe dennoch eine bescheidene Frage: Nach der "unerlaubten" Umgehung der Abgasrückführung erlischt doch die Betriebserlaubnis, oder? D.h., nach einem Unfall kann ich im Zweifel von meiner Versicherung keinen Ausgleich erwarten? Nicht nur am Unfall beteiligte Fahrzeuge und Gegenstände, sondern auch Personen bleiben dann auf Ihren Kosten (Arztbehandlungen, Operationen o.ä.) sitzen???
Habe ich da jetzt was vergessen oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
MfG JarodP
ich finde es auch interessant was hier manche Leute offenbar für ein Rechtsverständniss haben 😕
ich warte nur darauf wann ich dann endlich auch eine detailierte Anleitung lesen kann wie man Wegfahrsperren umgeht 🙁
weiter so MotorTalk...
Ich habe die Einsätze der Zigarettenanzünder (also die Teile die Heiß werden) herausgenommen und in das Handschuhfach gelegt. Ist meine AGB damit erloschen? Werde gleich mal meinen Anwalt anrufen um die Sache zu klären vorher werde ich keinen Schritt mehr fahren. Hoffentlich hat mich noch keiner angezeigt.
Zitat:
Original geschrieben von thomas w.w,
Ich habe die Einsätze der Zigarettenanzünder (also die Teile die Heiß werden) herausgenommen und in das Handschuhfach gelegt. Ist meine AGB damit erloschen? Werde gleich mal meinen Anwalt anrufen um die Sache zu klären vorher werde ich keinen Schritt mehr fahren. Hoffentlich hat mich noch keiner angezeigt.
@ thomas w.w: Auf so einer Ebene ist ein vernünftige
Diskussion nicht möglich.
Tut mir wirklich leid, daß ich zu den Problemen der Umgehung einer Abgasrückführung einige kritische Fragen gestellt habe.
JarodP
Im Übrigen: AGB sind Allgemeine GeschäftsBedingungen.
Ob diese dann erlöschen???
Tja, dazu kann sich jeder seine eigene Meinung bilden...
Zitat:
Original geschrieben von JarodP
Fahre zwar keinen Diesel, habe dennoch eine bescheidene Frage: Nach der "unerlaubten" Umgehung der Abgasrückführung erlischt doch die Betriebserlaubnis, oder? D.h., nach einem Unfall kann ich im Zweifel von meiner Versicherung keinen Ausgleich erwarten? Nicht nur am Unfall beteiligte Fahrzeuge und Gegenstände, sondern auch Personen bleiben dann auf Ihren Kosten (Arztbehandlungen, Operationen o.ä.) sitzen???
Habe ich da jetzt was vergessen oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?MfG JarodP
Richtig, ist nicht legal und mann verliert seinen gesamten Schutz, wie z.B. auch wenn mann 100 watt Birnen einbaut, zu grosse Reifen o.ä.
Muß halt jeder halten wie er mag, bzw. mit seinem Rechtsverständnis vereinbaren kann.
Ach ja, Steuerhinterziehung kommt übrigens auch noch dazu...
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
Richtig, ist nicht legal und mann verliert seinen gesamten Schutz, wie z.B. auch wenn mann 100 watt Birnen einbaut, zu grosse Reifen o.ä.
Habe ich mir doch gedacht. Vielen Dank für die kurze und prägnante Antwort. Solche Maßnahmen muß ja auch jeder für selbst entscheiden. Ebenso die Frage nach dem Sinn oder Unsinn.
Ich persönlich würde mich "sehr freuen", wenn ich einen Unfallgegner hätte, der zwar versichert ist, aber dessen Versicherung aus o.g. Gründen dann die Zahlung verweigert. Und wie auch schon erwähnt mag das bei Sachschäden noch glimpflich ausgehen. Wenn Personen verunglücken finde ich das nicht mehr lustig!
Wie war das noch mit Sinn oder Unsinn???
MfG JarodP
Die Versicherung kann (darf) die Zahlung nicht verweigern.
Tut sie bei von einem besoffenen Unfallfahrer Geschädigten ja auch nicht.
Für den Geschädigten ist's also egal, was auch gut so ist.
Natürlich nimmt die Versicherung den Schädiger in Regress, was ich auch für richtig halte.
Allerdings muß die Veränderung schon in einem ursächlichen Zusammenhang zum Unfall stehen.
D.h. mit geschwärzten Blinkern werde ich, nachdem ich jemanden überfahren habe, weniger Probleme haben, als wenn ich mir nicht zugelassene Bremsbeläge eingebaut habe.