Umfrage: Abschaffung Rechtsfahrgebot bei Einführung eines Tempolimits
Moin🙂
Da ein User keine Umfrage erstellen kann, mache ich es dann mal😉
Zitat:
MvM
Da bei der Umfrage Tempolimmit so viel los ist will ich mal die Folgeumfrage starten. Vorausgesetzt es gibt ein Tempolimmit, ist es dann nicht besser das Rechtsfahrgebot im Gegenzug abzuschaffen?Sein wir mal erlich es gibt so viele Mittelspurschleicher das es sinn macht es abzuschaffen um die rechte Spur attraktiver zu machen. Ich finde die rechte Spur jetzt schon sehr attraktiv weil da sehr wenig los ist, aber ich finde es nervig dort immer abzubremsen wenn ich links versetzt einen langsameren Mittelspurschleicher habe, den ich dann von ganz rechts nach ganz links überholen müsste, wenn er bei Lichthupe (bei PKW)/ oder später Fernlicht (Bei PKW mit Anhänger, oder LKW) nicht reagiert.
Ich will die Umfrage nicht im Tempolimmitsbeitrag schreiben, weil sie dort unter geht, und es auch ein ganz anderes Thema ist.
Beste Antwort im Thema
Also, zunächst einmal geht es im Endeffekt nicht um die Aufhebung des Rechtsfahrgebotes, sondern um die Aufhebung des Verbotes, rechts zu überholen.
Hier möchte ich Michael widersprechen, denn ohne Einführung eines aTL würde das die Unfallzahlen meiner Meinung nach wesentlich erhöhen. Der Vergleich mit den USA kann nicht direkt gezogen werden, da dort einerseits die Leute das Fahren unter diesen Verhältnissen nur so gewohnt sind und andererseits dort die Highways ganz anders ausgebaut sind, als bei uns die AB.
Und dann zuletzt vertrete ich die Ansicht: Never change a running horse/system. Unser System funktioniert, auch wenn einige was anderes behaupten. Ich würde eher befürworten, die Sonderregelung für Mittelfahrstreifen außer Kraft zu setzen, ein einfaches Rechtsfahrgebot einzuführen und die Blockierer auf den Mittelfahrstreifen entsprechend polizeilich zu verfolgen.
726 Antworten
Ach Hadrian, ich halte Dich für intelligent genug, um Dir Deine Frage selbst zu beantworten. Probiers mal mit Deinem göttlichen Vermögen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
Und gerade da die Uralten schlecht sehen fahren sie wie wir im Nebel und schleichen mit 60 auf der Landstraße rum. Dazu noch ein junger, noch nicht so ruhiger Fahrer der nicht die Geduld hat an einer sicheren Stelle zu überholen und schon hat man wieder einen Unfall. Ohne den Schleicher wäre nichts passiert.
Da behaupte ich doch mal ganz frech, ohne den hirnlosen Idioten, der zu blöd zum Überholen ist, wäre nichts passiert...😰
Womit wir dann auch schon beim Kern des Problems wären. Der Opa kann auch trotz engeschränkter Gesundheit noch sicher fahren - ganz einfach in dem er etwas langsamer macht. Dem von Dir erwähnten jungen Fahrer gebricht es aber nicht an seiner Gesundheit, ihm mangelt es ganz einfach an der Fähigkeit, seinen Verstand sinnvoll zu nutzen. Und solange man sowas nicht durch einen Test festellen kann, ist jeder Test überflüssig.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Da behaupte ich doch mal ganz frech, ohne den hirnlosen Idioten, der zu blöd zum Überholen ist, wäre nichts passiert...😰Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
Und gerade da die Uralten schlecht sehen fahren sie wie wir im Nebel und schleichen mit 60 auf der Landstraße rum. Dazu noch ein junger, noch nicht so ruhiger Fahrer der nicht die Geduld hat an einer sicheren Stelle zu überholen und schon hat man wieder einen Unfall. Ohne den Schleicher wäre nichts passiert.Womit wir dann auch schon beim Kern des Problems wären. Der Opa kann auch trotz engeschränkter Gesundheit noch sicher fahren - ganz einfach in dem er etwas langsamer macht. Dem von Dir erwähnten jungen Fahrer gebricht es aber nicht an seiner Gesundheit, ihm mangelt es ganz einfach an der Fähigkeit, seinen Verstand sinnvoll zu nutzen. Und solange man sowas nicht durch einen Test festellen kann, ist jeder Test überflüssig.
Diese Aussage ist im Grundsatz richtig. Bis zu einem gewissen Grat klappt diese Kompensation. Nur irgendwann ist besonders das Nachlassen der Sinnesorgane, des Reaktionsvermögens und auch des Herz-/Kreislausystems an einem Punkt, dass es eben nicht mehr kompensiert werden kann. Die gilt besonders im Hinblick auf die zunehmende Komplexität unseres Straßenverkehrs.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ach was. Das klingt für mich aber wie "ein weiterer Schritt in die Richtung der totalen Bevormundung des mündigen Bürgers im Sinne der Regelerotiker, Gleichmacher & Ökogutmenschen.."*, wenn man fordert, dass Verkehrsverstöße härter geahndet werden sollen.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Zusätzlich sollten für die Beratungresistenten, die Strafen für Mißachtung des Rechtsfahrgebotes und insbesondere "blindes rausziehen" angemessen erhöht werden;Ist halt doch immer was anderes...
😁😁😉
Hafi
*Zitat letzterlude
Ja es ist etwas anderes...
Zunächst bezog sich mein von Dir in * gesetztes Zitat, auf die Einführung einer neuen übeflüsssigen Regelung (aTL).
Außerdem wäre es nett, wenn Du mein gesamtes postig zitiert hättest; mein Hauptaugenmerk lag nämlich zunächst auf einer Aufklärungskampagne, um das vohandene Un- und Halbwissen auf diesem Gebiet zu beseitigen und für die gefahren zu sensibilisieren, Sanktionen sollten grundsätzlich das letzte Mittel für besagte beratungsresistente Spezialisten sein.
Dann habe ich in diesem Forum noch nie drakonische, unverhältnimäßige Strafen gefordert, wie leider nicht wenig andere user (insbesondere wenn sie selbst ein etwaiges Fehlverhalten ihrer Meinung nach nicht trifft), weswegen ich das Wort "angemessen" verwendete. Eine Sanktionierung sollte immer dem tatsächlichem Gefährdungspotential entsprechen. Regulierungen und Strafen nur um ihrer selbst willen sind mir zuwider.
Ein Beispiel:
Von mir aus kann jemand (theoretisch) von Flensburg bis München auf der linken Spur fahren, wenn es ihm denn ein so dringendes Bedürfnis ist; solange er dabei niemanden gefährdet oder behindert (also seine favorisierte Spur rechtzeitig bei Annäherung eines schnelleren Fahrzeuges verlässt und beim Spurwechsel zurück sich um den rückwärtigen Verkehr kümmert), ist er meines Erachtens nicht zu sanktionieren...
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@christoph_e36
Mit einem noch jungen aber etwas geduldiger und rücksichtsvollerem Fahrer wäre auch nicht passiert😁
Richtig, aber wir haben ja schon festgestellt, dass gerade 18-25 jährige Fahrer meistens noch nicht ruhig sind.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ich vermute, bei diesem Thema besteht bei dir eine Wissenslücke. Die StVO ist in diesem Punkt recht eindeutig geregelt (im Gegensatz zu einigen anderen Stellen):Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
Man darf nur aus triftigen Gründen deutlich langsamer fahren und nicht weil man einfach nicht mehr dazu fähig ist.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
jaaaaaaaaaa,
aber:
Zitat:
§ 3 Abs. 2 StVO:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
edit:
Und zB schlechtes Sehvermögen aufgrund des Alters ist kein triftiger Grund langsam zu fahren, ist eher ein Grund überhaupt nicht zu fahren!
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Diese Aussage ist im Grundsatz richtig. Bis zu einem gewissen Grat klappt diese Kompensation. Nur irgendwann ist besonders das Nachlassen der Sinnesorgane, des Reaktionsvermögens und auch des Herz-/Kreislausystems an einem Punkt, dass es eben nicht mehr kompensiert werden kann. Die gilt besonders im Hinblick auf die zunehmende Komplexität unseres Straßenverkehrs.
Fakt ist doch, daß der ältere Fahrer seine Defizite zu kompensieren VERSUCHT, während der junge Fahrer genau Gegenteilig handelt. Anstatt sein Unvermögen durch Zurückhaltung auszugleichen, verhält er sich bewußt riskant. Das ist dann auch der Grund dafür, daß ältere VT im Straßenverkehr nicht signifikant auffällig sind. Da also in der Beziehung kein Handlungsbedarf erkennbar ist, muß die Forderung nach einem Gesundheitstest als ein Versuch gewertet werden, mal wieder Minderheiten zu stigmatisieren, indem man dumpfe Vorurteile bedient...😠
Eigentlich habe ich Dich für intelligent genug gehalten, das auch selbst zu erkennen...😛
Ich denke, es ist am wichtigsten, dass jeder KFZ-Lenker (unabhängig vom Alter) sich bemühen sollte seine individuellen Schwächen zu erkennen und diese entweder auszumerzen oder seinen Fahrstil diesbezüglich anzupassen.
Es ist wenig zielführend hier verschiedene Altersgruppen gegeneinander auszuspielen.
"Schwere Fälle" jeglichen Alters werden ja zudem noch mittels MPU (wobei jene auch wieder so manches mal ein Thema für sich ist...🙄) aussortiert.
Zitat:
Original geschrieben von H1B
Und zB schlechtes Sehvermögen aufgrund des Alters ist kein triftiger Grund langsam zu fahren, ist eher ein Grund überhaupt nicht zu fahren!
Aha. Und was befähigt dich zu entscheiden, dass dies kein triftiger Grund ist?
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von H1B
edit:
Und zB schlechtes Sehvermögen aufgrund des Alters ist kein triftiger Grund langsam zu fahren, ist eher ein Grund überhaupt nicht zu fahren!
Aufgrunde der Alterspyramide und ihrer Entwicklung kannst Du Dich sogar darauf einstellen daß das zunehmend zum Maßstab wird.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Aha. Und was befähigt dich zu entscheiden, dass dies kein triftiger Grund ist?Mfg Zille
Die allgemeinen "Grundvorraussetzungen" um zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet zu sein. Wenn man nichts sieht ist man definitiv nicht geeignet. Wenn man den Führerschein machen möchte wird auch ein gewisses Mass an Sehkraft vorrausgesetzt, sonst wird die Fahrerlaubnis nicht erteilt.
Zitat:
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T:
1.1 Sehtest (§ 12 Abs. 2)
Der Sehtest (§ 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7.
Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen.
1.2 Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Abs. 5)
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
1.2.1 Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Bei Beidäugigkeit:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2.
Bei Einäugigkeit (d. h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6.
Also hat ein Mensch wenn er diese Werte unterschreitet nichts mehr auf der Strasse verloren, auch kein alter Mensch, und auch nicht wenn er langsam fährt...
Zitat:
Original geschrieben von H1B
Also hat ein Mensch wenn er diese Werte unterschreitet nichts mehr auf der Strasse verloren, auch kein alter Mensch, und auch nicht wenn er langsam fährt...
Die von Dir zitierte Passagen der FeV beschreibt die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Davon, daß diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllt sein müssen, ist nicht die Rede. Und daher, ob es Dir nun paßt oder nicht, darf nach wie vor auch ein Mensch am Straßenverkehr teilnehmen, der aufgrund geringer körperlicher Gebrechen etwas gemächlicher unterwegs ist. Wer damit nicht klarkommen kann, ohne sich zu riskanten Fahrmanövern provozieren zu lassen, sollte vielleicht einmal seine eigene Eignung als Autofahrer kritisch hinterfragen und gegebenenfalls selbst die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Betracht ziehen.
nicht nur die alterspyramide wächst - auch die technik schreitet voran - reicht die sehfähigkeit nicht mehr aus macht man ne laserbehandlung und besteht den zur fahrerlaubniserteilung notwendigen sehtest ohne mühe.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Die von Dir zitierte Passagen der FeV beschreibt die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Davon, daß diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllt sein müssen, ist nicht die Rede.
ja genau da ist ja der Haken an der Geschichte.
Wenn ich mit einem kleinen LKW mit 80Km/h durch die Gegend bummeln möchte muss ich ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig meine gesundheitliche Eignung nachweisen, was ich auch richtig finde.
Aber der 96jährige Rentner darf ohne jegliche Überprüfung seiner Tauglichkeit auch wenn er wegen seinem grauen Star blind wie ein Maulwurf ist wann immer er möchte mit seinem 750i mit 250Km/h über die Bahn blasen. Da stimmt doch was nicht, oder?
Meiner Meinung nach sollte es auch im PKW-Bereich altersbedingte Überprüfungen der Tauglichkeit geben. Der blinde Opa ist nämlich nicht der "gute umsichtige" Fahrer weil er ja auf Grund seiner nicht vorhandenen Sehstärke so schön langsam fährt, sondern er ist eine Gefahr für andere.