Umfrage: Abschaffung Rechtsfahrgebot bei Einführung eines Tempolimits

Moin🙂
Da ein User keine Umfrage erstellen kann, mache ich es dann mal😉

Zitat:

MvM
Da bei der Umfrage Tempolimmit so viel los ist will ich mal die Folgeumfrage starten. Vorausgesetzt es gibt ein Tempolimmit, ist es dann nicht besser das Rechtsfahrgebot im Gegenzug abzuschaffen?

Sein wir mal erlich es gibt so viele Mittelspurschleicher das es sinn macht es abzuschaffen um die rechte Spur attraktiver zu machen. Ich finde die rechte Spur jetzt schon sehr attraktiv weil da sehr wenig los ist, aber ich finde es nervig dort immer abzubremsen wenn ich links versetzt einen langsameren Mittelspurschleicher habe, den ich dann von ganz rechts nach ganz links überholen müsste, wenn er bei Lichthupe (bei PKW)/ oder später Fernlicht (Bei PKW mit Anhänger, oder LKW) nicht reagiert.

Ich will die Umfrage nicht im Tempolimmitsbeitrag schreiben, weil sie dort unter geht, und es auch ein ganz anderes Thema ist.

Beste Antwort im Thema

Also, zunächst einmal geht es im Endeffekt nicht um die Aufhebung des Rechtsfahrgebotes, sondern um die Aufhebung des Verbotes, rechts zu überholen.

Hier möchte ich Michael widersprechen, denn ohne Einführung eines aTL würde das die Unfallzahlen meiner Meinung nach wesentlich erhöhen. Der Vergleich mit den USA kann nicht direkt gezogen werden, da dort einerseits die Leute das Fahren unter diesen Verhältnissen nur so gewohnt sind und andererseits dort die Highways ganz anders ausgebaut sind, als bei uns die AB.

Und dann zuletzt vertrete ich die Ansicht: Never change a running horse/system. Unser System funktioniert, auch wenn einige was anderes behaupten. Ich würde eher befürworten, die Sonderregelung für Mittelfahrstreifen außer Kraft zu setzen, ein einfaches Rechtsfahrgebot einzuführen und die Blockierer auf den Mittelfahrstreifen entsprechend polizeilich zu verfolgen.

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Schon witzig. Zuerst sind alle Opas linke Spur-Blockierer und Mittelspurschleicher, jetzt blasen sie im 750i mit 250 über die Autobahn. Übrigens, wie definiert ihr eigentlich Opa? das kann einer locker schon mit unter 40 sein.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von proller104


Übrigens, wie definiert ihr eigentlich Opa? das kann einer locker schon mit unter 40 sein.

Eben.

Und ledige bzw. kinderlose Herren fallen da schon mal ganz durch das Raster, egal wie alt sie sind...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Und ledige bzw. kinderlose Herren fallen da schon mal ganz durch das Raster, egal wie alt sie sind...😉

...wobei noch zu klären wäre, welcher Zusammenhang zwischen "ledig" und "kinderlos" besteht...😉

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


...wobei noch zu klären wäre, welcher Zusammenhang zwischen "ledig" und "kinderlos" besteht...😉

Einen direkten Zusammenhang gibt es hier nicht. Ich wollte auch keinen konstruieren. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von WHornung


Führerschein ab 30 bis 60 wäre rein statistisch glaube ich so grob das Ideal für die Verkehrssicherheit.

Alles unter 30 glaubt ja nur gut fahren zu können - kann es aber nicht wie die Statistik beweist.
Über 60 nehmen die Unfälle dann auch wieder zu - allerdings nicht so stark

d.h. nach oben könnte man eher länger fahren lassen, aber 30 sollte man beim Führerscheinerwerb mindestens sein, wenn man wirklich über Alterseinschränkungen was bewirken will.

Aua, böses Eigentor. Warum wohl fahren dMn die 30jährigen besser als jüngere? Richtig, durch Erfahrung. Wie aber sammelt man diese? Wieder richtig, durch aktive Teilnahme am Verkehr.

Kein Führerschein --> keine aktive Teilnahme am Verkehr --> keine Erfahrung. Ergo wäre in deinem Beispiel der 30jährige genau so ein Fahranfänger wie heute der 18jährige.

Und nun?

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Dann habe ich in diesem Forum noch nie drakonische, unverhältnimäßige Strafen gefordert, wie leider nicht wenig andere user (insbesondere wenn sie selbst ein etwaiges Fehlverhalten ihrer Meinung nach nicht trifft), weswegen ich das Wort "angemessen" verwendete. Eine Sanktionierung sollte immer dem tatsächlichem Gefährdungspotential entsprechen. Regulierungen und Strafen nur um ihrer selbst willen sind mir zuwider.

Das wird im Straßenverkehr nicht funktionieren, weil er zu kompliziert ist. Bereits der Widerspruch im Ausdruck "tatsächliches Gefährdungspotenzial" verdeutlicht dieses Problem. Verkehrsregeln (insbesondere Ampeln, Tempolimits, Stopschilder, Überholverbote, aber auch Einrichtungen wie TÜV etc.) sind deshalb so wichtig, weil der einzelne mit seinem naturgemäß beschränkten Verstand gar nicht in der Lage ist, das wirklich von ihm ausgehende Gefährdungspotenzial einzuschätzen. Wenn Dein Argument funktionieren würde, könnte ich die komplette StVO abschaffen und durch einen Paragraphen "wer andere schädigt, muss den Schaden bezahlen oder in den Knast" ersetzen.

Zitat:

Ein Beispiel:
Von mir aus kann jemand (theoretisch) von Flensburg bis München auf der linken Spur fahren, wenn es ihm denn ein so dringendes Bedürfnis ist; solange er dabei niemanden gefährdet oder behindert (also seine favorisierte Spur rechtzeitig bei Annäherung eines schnelleren Fahrzeuges verlässt und beim Spurwechsel zurück sich um den rückwärtigen Verkehr kümmert), ist er meines Erachtens nicht zu sanktionieren...

Natürlich muss das sanktioniert werden, weil der Fahrer gar nicht beurteilen kann, ob er gerade jemanden behindert. Sonst könnte man ja auch das Tempolimit abschaffen und die Fahrer stattdessen auffordern, rechtzeitig beim Auftauchen von Fußgängern entsprechend runterzubremsen. Wir leben in einem Land mit 80 Mio Einwohnern, die (übertrieben gesagt) schlagartig irgendwo auftauchen, auf die Straße laufen, vom Pferd fallen oder von hinten im 750i angeflogen kommen können, viele davon zudem im Kindesalter, abgelenkt, krank oder sonstwie in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt. Das sind alles Verkehrsteilnehmer. Wenn ich mich als Autofahrer einem anderen Fahrzeug nähere, kann ich gar nicht wissen, was als nächstes passieren wird.

Verkehrsregeln bringen eine gewisse Ordnung in dieses Durcheinander. Sie sind auch dann einzuhalten, wenn man gerade den Grund dafür nicht erkennen kann. Nicht nur ich selbst komme dadurch sicherer ans Ziel, auch alle anderen Verkehrsteilnehmer kommen besser an, weil sie mein Verhalten besser einschätzen können. Ich muss am Stopschild auch dann anhalten, wenn ich gerade kein anderes Auto im Umfeld sehe. Mein Licht muss auch dann funktionieren, wenn ich eigentlich noch bei Tageslicht am Ziel anzukommen plane. Ich muss auch dann blinken, wenn gerade keiner guckt. Und auf allen Plätzen müssen Gurte sein, auch wenn da momentan niemand sitzen möchte.

Die Nichtplanbarkeit des Straßenverkehrs erfordert es einfach, diese Regeln zu beachten. Dadurch vermeide ich nicht tagtäglich Hunderte von Unfällen, trage aber in Summe dazu bei, dass ich in Deutschland sicher von A nach B komme, ohne von Leuten überfahren zu werden, die die Situation "etwas falsch eingeschätzt" und deshalb nicht rechtzeitig reagiert haben.

Uli

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Ein Beispiel:
Von mir aus kann jemand (theoretisch) von Flensburg bis München auf der linken Spur fahren, wenn es ihm denn ein so dringendes Bedürfnis ist; solange er dabei niemanden gefährdet oder behindert (also seine favorisierte Spur rechtzeitig bei Annäherung eines schnelleren Fahrzeuges verlässt und beim Spurwechsel zurück sich um den rückwärtigen Verkehr kümmert), ist er meines Erachtens nicht zu sanktionieren...

Genauso wie Du mit deinen undurchdachten Gedankengängen hier nur Unruhe stiftest, stiften Leute, die so denken und handeln, wie Du auf der Straße nur für Unruhe.

Es gibt eine STVO, die gilt für alle, ohne wenn und aber, ohne Einschränkungen. Ich erwähne das Rechtsfahrgebot(welches ich lebe ,aber nicht weil es mir aufdiktiert wurde, sondern weil ich es für sinnvoll halte).

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von winni2601


Diese Aussage ist im Grundsatz richtig. Bis zu einem gewissen Grat klappt diese Kompensation. Nur irgendwann ist besonders das Nachlassen der Sinnesorgane, des Reaktionsvermögens und auch des Herz-/Kreislausystems an einem Punkt, dass es eben nicht mehr kompensiert werden kann. Die gilt besonders im Hinblick auf die zunehmende Komplexität unseres Straßenverkehrs.
Fakt ist doch, daß der ältere Fahrer seine Defizite zu kompensieren VERSUCHT, während der junge Fahrer genau Gegenteilig handelt. Anstatt sein Unvermögen durch Zurückhaltung auszugleichen, verhält er sich bewußt riskant. Das ist dann auch der Grund dafür, daß ältere VT im Straßenverkehr nicht signifikant auffällig sind. Da also in der Beziehung kein Handlungsbedarf erkennbar ist, muß die Forderung nach einem Gesundheitstest als ein Versuch gewertet werden, mal wieder Minderheiten zu stigmatisieren, indem man dumpfe Vorurteile bedient...😠

Eigentlich habe ich Dich für intelligent genug gehalten, das auch selbst zu erkennen...😛

Diese Auffälligkeiten gibt es. Ich habe diese Altersangabe nicht mehr genau im Kopf, aber sie beginnt im Alter zwischen 70-75. Das hat nichts mit der Stigmatisierung von Minderheiten und der Bedienung von Vorurteilen zu tun. Ich denke, dass Du das auch sehr genau weißt.

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Verkehrsregeln (insbesondere Ampeln, Tempolimits, Stopschilder, Überholverbote, aber auch Einrichtungen wie TÜV etc.) sind deshalb so wichtig, weil der einzelne mit seinem naturgemäß beschränkten Verstand gar nicht in der Lage ist, das wirklich von ihm ausgehende Gefährdungspotenzial einzuschätzen.

Als Moses seinerzeit die Steintafeln mit den Zehn Geboten entgegennahm, da war er sicherlich gut beraten diese zu befolgen. Bei den Verkehrsregeln handelt es sich aber nicht um göttliche Gebote sondern um Verordnungen, die nicht nur von den gleichen Geistesgrößen ausgedacht wurden, wie die Rechtschreib- und die Gesundheitsreform, sondern die auch noch - je nach politischer Opportunität - einem stetigen Wandel unterliegen. Desshalb werde ich mir auch künftig bei der Beurteilung des Gefährdungspotentials im Straßenverkehr gestatten, auf meinen beschränkten Verstand zurückzugreifen.

Zitat:

Natürlich muss das sanktioniert werden, weil der Fahrer gar nicht beurteilen kann, ob er gerade jemanden behindert. Sonst könnte man ja auch das Tempolimit abschaffen und die Fahrer stattdessen auffordern, rechtzeitig beim Auftauchen von Fußgängern entsprechend runterzubremsen.

Sofern der Fahrer ein Fahrzeug bewegt, welches mit Rückspiegeln ausgerüstet ist, und er deren Nutzung wohlwollend in Erwägung zu ziehen bereit ist, kann er natürlich beurteilen ob er andere VT behindert. Und Tempolimits könnte man alle abschaffen, weil man als Besitzer einer Fahrerlaubnis entsprechend geschult ist selbst zu erkennen, welche Geschwindigkeit angemessen ist. Vorraussetzung dafür ist freilich die Bereitschaft zu eigenständigem Denken, was aber leider von zu vielen Zeitgenossen als Zumutung empfunden wird.

Zitat:

Verkehrsregeln bringen eine gewisse Ordnung in dieses Durcheinander. Sie sind auch dann einzuhalten, wenn man gerade den Grund dafür nicht erkennen kann.

Wer ohne Vorschriften nicht in der Lage ist zu erkennen, wie er sich im Sinne eines parnerschaftlichen Miteinanders im Straßenverkehr zu verhalten hat, für den sollte die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ernsthafte Option darstellen.

Zitat:

Die Nichtplanbarkeit des Straßenverkehrs erfordert es einfach, diese Regeln zu beachten. Dadurch vermeide ich nicht tagtäglich Hunderte von Unfällen, trage aber in Summe dazu bei, dass ich in Deutschland sicher von A nach B komme, ohne von Leuten überfahren zu werden, die die Situation "etwas falsch eingeschätzt" und deshalb nicht rechtzeitig reagiert haben.

Richtig ist, vor Fehlern ist niemand gefeit. Ob man allerdings die Fehlerquote senken kann indem man den Autofahrer von jeder eigenen Entscheidung befreit und ihm auch noch die letzte Handbewegung verbindlich vorschreibt - ich wage es zu bezweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Wer ohne Vorschriften nicht in der Lage ist zu erkennen, wie er sich im Sinne eines parnerschaftlichen Miteinanders im Straßenverkehr zu verhalten hat, für den sollte die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ernsthafte Option darstellen.

Wie stellst Du Dir ein partnerschaftliches Miteinanders im Straßenverkehr ohne Vorschriften vor ?

Wo gedenkst Du an mir vorbei zu fahren wenn Du mir entgegen kommst ? Rechts oder links ? Wer hat an einer Kreuzung Vorfahrt wenn wir uns dort treffen ? Sicherlich Du hast dafür im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders Deine Vorstellungen. Was aber wenn ich im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders im Straßenverkehr andere Vorstellungen habe? Wir sind nur 2 Leute, nun lass mal 1000 aufeinander los, alle sollen ohne Vorschriften im Sinne eines parnerschaftlichen Miteinanders im Straßenverkehr schnellstmöglich von a nach b fahren. Wie stellst Du Dir das vor ?

Vielleicht solltest Du mit Deiner Einstellung zur STVO auch mal über Deine oben genannte Option nachdenken. Ein Sicherheitsfaktor bist Du jedenfalls nicht.

Partnerschaftliches Miteinander ohne Vorschriften kannst Du, soweit vorhanden, auf Deinem privaten Grund und Boden spielen, in der Öffendlichkeit wird das nie funktionieren. Vielleicht im oberen Himalaja wo auf 100 Quadratkilometer ein Mensch wohnt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie stellst Du Dir ein parnerschaftliches Miteinanders im Straßenverkehr ohne Vorschriften vor ?
Wo gedenkst Du an mir vorbei zu fahren wenn Du mir entgegen kommst ? Rechts oder links ? Wer hat an einer Kreuzung Vorfahrt wenn wir uns dort treffen ?

Ja, da hast Du natürlich recht...🙂

Das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrtsregeln sind wichtig, ohne das wird's problematisch. Da haben wir doch jetzt tatsächlich zwei Regeln gefunden, die sinnvoll sind. Vielleicht fällt uns ja sogar noch eine dritte ein...😛

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie stellst Du Dir ein parnerschaftliches Miteinanders im Straßenverkehr ohne Vorschriften vor ?
Wo gedenkst Du an mir vorbei zu fahren wenn Du mir entgegen kommst ? Rechts oder links ? Wer hat an einer Kreuzung Vorfahrt wenn wir uns dort treffen ?
.... Vielleicht fällt uns ja sogar noch eine dritte ein...😛

Wir wollen es lieber nicht versuchen. Ich bin ja schon froh das wir uns hier getroffen haben.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Ein Beispiel:
Von mir aus kann jemand (theoretisch) von Flensburg bis München auf der linken Spur fahren, wenn es ihm denn ein so dringendes Bedürfnis ist; solange er dabei niemanden gefährdet oder behindert (also seine favorisierte Spur rechtzeitig bei Annäherung eines schnelleren Fahrzeuges verlässt und beim Spurwechsel zurück sich um den rückwärtigen Verkehr kümmert), ist er meines Erachtens nicht zu sanktionieren...
Genauso wie Du mit deinen undurchdachten Gedankengängen hier nur Unruhe stiftest, stiften Leute, die so denken und handeln, wie Du auf der Straße nur für Unruhe.

Es gibt eine STVO, die gilt für alle, ohne wenn und aber, ohne Einschränkungen. Ich erwähne das Rechtsfahrgebot(welches ich lebe ,aber nicht weil es mir aufdiktiert wurde, sondern weil ich es für sinnvoll halte).

Meine Gedankengänge sind zumindest durchdachter, als jene von so manchem Regelerotiker hier...

Wenn meine niedergeschriebene Denke dann auch noch für Unruhe in der avisierten Zielgruppe sorgt, ist das ja zumindest schon mal etwas...😉

Sinnvoller wäre allerdings mein Ursprungsposting nicht bewußt mißinterpretieren zu wollen und dann vielleicht die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen...

Es ging mir hier nicht um die Sinnhaftigkeit einzelner Regelungen der STVO. Es ging einzig allein um eine dem potentiellen Gefährdungsgrad ANGEMESSENE Sanktionierung von Verstößen.

Nichts anderes sieht übrigens auch schon teilweise der Gesetzgeber vor, so wird ein Rotlicht/Überholverstoß mit Gefährdung stärker bestraft als ohne.

Zu meinem Beispiel (Rechtsfahrgebot):
Ich selbst halte, dass Rechtsfahrgebot für sehr wichtig und würde mir eine stärkere Beachtung desselben wünschen, allerdings bin ich dennoch nicht bereit jeden Verstoß gegen besagte Regel mit drakonischen Strafen zu belegen. Es sollte schon um die konkrete Situation und nicht um das Prinzip gehen. Somit wäre von einer Ermahnung bis zur empfindlichen Sanktionierung (gefährdungsabhängig) alles möglich.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


[
... Es ging einzig allein um eine dem potentiellen Gefährdungsgrad ANGEMESSENE Sanktionierung von Verstößen.

.

Zu diesem Thema hat Beethoven schon alles gesagt.

Würden wir Verstöße gegen die STVO im allgemeinen auch noch nach Grad und Schwere abstufen, würden sich lediglich die Gerichte freuen da sie eine neue unüberschaubare Auftragsflut bekommen würden. Desweiten wäre eine zeitnahe Sanktionierung dann auch ausgeschlossen.

Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bleiben.

Und ich bleibe dabei, eine schärfere Kontrolle und eine empfindlichere Geldstrafe würde auch dieses Übel zumindstens eindämmen.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Es ging mir hier nicht um die Sinnhaftigkeit einzelner Regelungen der STVO. Es ging einzig allein um eine dem potentiellen Gefährdungsgrad ANGEMESSENE Sanktionierung von Verstößen.

Nichts anderes sieht übrigens auch schon teilweise der Gesetzgeber vor, so wird ein Rotlicht/Überholverstoß mit Gefährdung stärker bestraft als ohne.

Richtig, das wird heute schon so gehandhabt und ist in meinen Augen auch sinnvoll. Wer einen Unfall verursacht, wird in jedem Falle schwerer bestraft als jemand, der nur einen folgenlosen Fehler macht.

Zitat:

Zu meinem Beispiel (Rechtsfahrgebot):
Ich selbst halte, dass Rechtsfahrgebot für sehr wichtig und würde mir eine stärkere Beachtung desselben wünschen, allerdings bin ich dennoch nicht bereit jeden Verstoß gegen besagte Regel mit drakonischen Strafen zu belegen. Es sollte schon um die konkrete Situation und nicht um das Prinzip gehen. Somit wäre von einer Ermahnung bis zur empfindlichen Sanktionierung (gefährdungsabhängig) alles möglich.

Damit entspricht Deine Meinung doch eigentlich der heute vorherrschenden Praxis, oder?

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