Umbau Klimaanlage in Klimaautomatik

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo alle zusammen,

mein Wagen steht endlich beim Händler, aber leider nur mit Klimaanlage anstatt mit Klimaautomatik.🙁
Jetzt hat mir mein Händler angeboten, aus der Klimaanlage nachträglich eine Klimaautomatik zu machen.
Frage an die Technikfreaks: Ist das überhaupt möglich oder muss ich dann mit ein paar Einschränkungen leben?
Welche Teile müssen ausgetauscht werden?

Danke & Gruß

Markus

117 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Maweryk


Hier die Aufklärung:

Gerade hat mich mein Händler angerufen.
Ab 12/04 ist die Kindersitzbefestigung ISOFIX hinten Serie.

Gruß

Markus

Vielen Dank !

Weis irgend wer ob man es vorne nachrüsten kann?

Schloss zum Abschalten der Airbags vorne + Halterung Beifahrersitz.

Mfg
Chris.

Hallo 🙂

Im E46'er Forum findet man zum Thema Nachrüstung der Klimaautomatik folgenden Thread: http://www.motor-talk.de/t509799/f166/s/thread.html

Will hier keine Angst verbreiten, aber ich finde, daß das schon ein repektabler Eingriff ist. Ich hätte den falsch gebauten 1er wohl nicht übernommen. Aber seht selbst 🙂

Gruß, Jürgen

krass. das sieht echt böse aus 😉

Keine Panik. Bei mir hat der Umbau sehr gut funktioniert und es sieht auch noch alles so aus wie vorher.😉

Frohes Fest,

Markus

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Hi Maw,

na dann ist ja zumindest einer von uns zufrieden gestellt. Meiner steht seit Montag beim Händler rum und die haben mir keine weiteren Angaben gemacht, was passieren soll. Der Verkäufer meinte einzig, daß seine Geschäftsleitung sich noch nicht dazu geäußert hat, was auch immer das heißen mag. Mittlerweile steht das Auto auch nicht mehr in der Übergabehalle und in der Werkstatt ist es auch nicht. Sollte am Montag kein Anruf vom Händler kommen, werde ich wohl mal wieder hinfahren müssen und mich mal mit denen "unterhalten" müssen.

Ziemlich unbefriedigend das Ganze, das trübt leider ziemlich die Freude auf das Auto.

hi!

Also das umrüsten is kein prob. habe es schon 2 mal gemacht weil die dummen verkäufer laufend was falsches bestellen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von DuSk01


hi!

Also das umrüsten is kein prob. habe es schon 2 mal gemacht weil die dummen verkäufer laufend was falsches bestellen 🙂

Und bei mir musste es mein Händler durchführen, da ihr im Werk andauernd das Falsche einbaut.😁

Gruß

Markus

Hallo Maw,

also bei mir ist das Ganze langsam eine Farce, war heut mal wieder bei meinem 🙂 um mal wieder nachzufragen was los ist. Das alles scheint immer größere Ausmaße zu nehmen.

Anscheinend schieben BMW und die Händler den Fall hin und her und der Kunde ist der Leidtragende. Allein bei meinem Händler stehen über 10 Einser rum,in die eine Klimaanlage statt einer Klimaautomatik verbaut ist. Man hat mir jetzt 1000 EUR Nachlass angeboten was ich aber abgelehnt habe. Ich habe nochmal ausdrücklich hingewiesen, daß ich das Auto so haben möchte, wie ich es bestellt habe und mir die Klimaautomatik mehr wert ist als die 1000 EUR.

Nun geht das Ganze wohl wieder in die nächste Runde, hab angeboten, es im Vertrag festzuhalten, die Umrüstung in Jan/Feb. vorzunehmen und uns irgendwie kulant zu einigen. Bin mal gespannt was jetzt dabei rumkommt. Mich wunderts, daß der ganze Fall noch nicht bei der Presse gelandet ist, auch glaube ich, daß die meisten zukünftigen 1er Besitzer noch gar nicht wissen, daß sie selbst betroffen sind. Die Händler werden wohl solange nicht ausliefern, bis sie mit BMW nicht geregelt haben, wer dafür aufkommen soll. Ich kann nur sagen, daß diejenigen, die ihren BMW im Dezember erwartet haben ihn aber noch nicht haben und auch das Advantage-Paket mit Klimaautomatik geordert haben, durchaus damit rechnen können, daß ihr Auto schon beim Händler (mit Klimaanlage) steht es aber noch nicht wissen. Natürlich will man den Vorfall so klein wie möglich halten.

Das alles ist alles, nur kein Premium, wie man es aus aller Munde gern verlautbart.

Hallo dinamo,

ich würde mir davon nix annehmen. Vertragspartner ist das Autohaus und dieses ist verpflichtet den Mangel zu beheben.

Zitat:

Kaufvertrag/ Gewährleistung
Gewährleistung wird die Haftung des Verkäufers für Mängel an der Kaufsache und für fehlende Eigenschaften der Kaufsache genannt.

Der Käufer hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, also auf mangelfreie Lieferung oder die Beseitigung des Mangels innerhalb einer gesetzten Frist. Erst wenn die verlangte Nacherfüllung erfolglos gefordert wurde, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Unter Umständen kann der Käufer auch Schadensersatz geltend machen.

Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers setzt den Mangel an der Kaufsache voraus. Unterschieden wird im Gesetz zwischen Sachmangel und Rechtsmangel.

Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Erwarten kann der Käufer auch Eigenschaften, die der Verkäufer in seiner Werbung ausdrücklich eingeräumt hat.
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte Rechte an der Kaufsache haben und so deren Gebrauch durch den Käufer beeinträchtigt werden können. Beispiele für solche Rechte sind Vorkaufsrechte, Nacherbenvermerke, Patente und Rechte aus Miet- und Pachtverhältnissen.

Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen.

Der Verkäufer hat aber das Recht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob es nicht einfacher ist, den Mangel zu beheben.

Für die Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer eine Frist setzen. Die Kosten für die Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Erst wenn der Verkäufer die Nacherfüllung:

verweigert oder
die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder
die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern, bzw. den Kaufpreis mindern.

Eine Nachlieferung gilt aber erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Unter Umständen kann der Käufer dann auch Schadensersatz oder den Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen.

Die Ansprüche des Käufers verjähren in den meisten Fällen nach zwei Jahren, beginnend mit dem Gefahrenübergang. Sie verjähren nach fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei Sachen, die üblicher Weise für ein Bauwerk verwendet werden. Die Ansprüche des Käufers verjähren sogar erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt. Ein dingliches Recht eines Dritten liegt beispielsweise dann vor, wenn diese Herausgabe der Kaufsache verlangen kann, oder wenn ein sonstiges Recht im Grundbuch eingetragen ist. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, verjähren die Ansprüche nach drei Jahren.

1000EUR Nachlass finde ich auch eine absolute Frechheit.

Wenn der Händler Dir überhaupt nicht mehr entgegenkommt, dann würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Gruß

Markus

PS.: An die Rechtsanwälte: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und soll bitte als solcher auch nicht verstanden werden. 😉

Hallo Maw,

danke nochmals für die "Rechtsbehelfung". Habe mir die verschiedenen Gesetzestexte auch durchgelesen. Für mich stellt sich die Frage, ob für BMW bzw. den Händler der Umbau mit "unverhältnismäßig" großen Kosten verbunden ist. Das alles ist natürlich Auslegungssache, bei dir wurde es jedenfalls gemacht und auch das habe ich dem Händler gesagt. Überhaupt war der überrascht, daß ich so gut informiert bin über den ganzen Vorfall. Das scheint auch sein Problem zu sein, weil er mich nicht einfach mal schnell abspeisen kann. Ich schätze, wenn mein 1er nicht schon zugelassen wäre, dann hätte sie wohl eher versucht gleich einen neuen zu bestellen.

Jedenfalls hab ich mal das Ganze an Autobild geschickt, es hat ja schon oft geholfen, wenn die mit dem Zaunpfahl gewinkt haben und solche Fälle publik gemacht haben. Mal schauen ob es was bringt, leider scheint es wohl nicht anders zu gehen.

BMW ist schuld!! Eine Lanze für den Handel!

Na das hört sich ja nicht gut an.

Für mich liegt der Fehler im Bestellsystem das BMW verbockt hat.

Normalerweise werden die Optionspakete über 'Option codes' gesteuert.
Bei Eingabe eines Option codes in die produktion wird dieser dann in Unterpakete zerlegt, die der Werker am Band dann in seinem Begleitzettel sieht, bzw heute auch elektronisch angezeigt bekommt.

Der hat dann jeweils an seinem Arbeitsplatz für alle Teile ein Teilekürzel, meist in Form eines Alpha codes sagen wir z.B. Bedieneinheit Klimaautomatik ist AB, Manuell ist AM. Wenn das Fahrzeug dann bei ihm vorbeikommt liest er es entweder vom Zettel ab, oder er bekommt es auf einer Anzeige angezeigt. Dann schwubs greift er in die richtige (AB, AM) Kiste und baut es ein. So geht das normalerweise.

Jetzt hätte man bei BMW bei Umstellung des Advantage Pakets diesem Paket nur einen neuen Option code verpassen müssen, dies dann am Band richtig einsteuern (runterbrechen) und schon hätte es keine Probleme gegeben von der Händlerbestellung bis zur Kundenauslieferung.

Stattdessen hat man wohl ein anderes kompliziertes System eingeführt, wo wohl der Händler aktiv etwas machen müßte, damit die laufenden Bestellungen auch so ausgeführt werden, wie bestellt. Nur so kann ich mir das Chaos vorstellen.

So ein dämliches Konzept ist zum scheitern verurteilt. Kann mir nicht vorstellen, daß dies z.B. bei Toyota passieren würde. Die sind bekannt dafür daß sie absolut 0 (0= wirklich 0) Fehlzusammenbauten liefern.

Stellt euch vor ihr bestellt Leichtmetallfelgen im Internet, der Anbieter ändert die Teilenummern z.b. vergibt die Nummer für die bestellten Leichtmetallfelgen an ein Radio und erwartet dann, daß ihr das Radio nehmt, da ihr nicht aufgepasst habt, daß sich die Teilenummer geändert hat.

So ein Schwachsinn würde keiner akzeptieren, aber etwa so muß es bei BMW bei der Umstellung gewesen sein.

Den Bockmist hat klar BMW verursacht, durch dämliches Umsetzen der spec. Änderung im Advantage Paket. Finde es richtig, daß sich der Handel dagegen wehrt. Soll Auto Bild nur mal richtig nachfassen.

Dinamo7, kannst meine Zeilen mit verwenden, erhebe kein Anspruch auf Copyright, da Allgemeinwissen in der Branche.

Hätte gerne mal eine Stellungnahme der BMW Beschäftigten aus Handel und Werk zum Thema. Sind doch hier genug unter uns.

gruß

neutralo

der erkennen muß daß nicht alle BMW Mitarbeiter große 'Leuchten' sind.

Hallo neutralo,

so ungefähr habe ich mir das auch vorgestellt, wobei mir neu ist, daß der Händler nochmals die Bestellung nachfassen muß/soll. Wie auch immer, es ist aber ein Trauerspiel, daß letztendlich dies auf dem Rücken des Kunden ausgetragen wird. Frage mich ob es auch damit zusammenhängt, daß es "nur" der 1er ist. Ob die mit einem Kunden auch so umgehen wenn er sich z.B. einen 5er, 6er oder mehr bestellt? Allerdings, wenn das so weitergeht, fragt man sich, ob man dann irgendwann wieder ein Auto von BMW kaufen will, so wie auch andere Mütter schöne Töchter haben, so bauen auch andere Firmen schöne Autos... Wie auch immer, der Service verdient in diesem Fall auf keinen Fall das Prädikat Premium, und da ich einen Vertag mit dem Händler geschlossen habe, ist er für mich auch nunmal derjenige der es mir gegenüber auch wieder glatt ziehen muß.

@dinamo7: Hast Du schon mal bei der Kundenbetreuung angerufen?

Gruß

Markus

Ich vermute, daß es hier um eine ganze Menge Geld geht, das BMW nicht so einfach schlucken will. Sollten eigentlich großzügig sein bei der Kohle die sie mit den Autos machen.

Zum Thema Konsequenzen ziehen bin ich ja ungeeignet, da in dieser Klasse schon lange anders entschieden, aber dies möchte ich hier nicht wieder aufwärmen, da wir ja beschlossen haben diese Diskussionen von wegen was ist besser möglichst klein zu halten.

gruß

neutralo

dessen 200PS Astra für <24.000 Euro in Vollausstattung gekommen ist wie bestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Maweryk


@dinamo7: Hast Du schon mal bei der Kundenbetreuung angerufen?

Gruß

Markus

Ich hab denen ein e-mail geschickt, aber vielleicht sollte ich mal da wirklich auch mal anrufen. E-mails sind da geduldig, aber vielleicht wird es auch wirken, wenn ich morgen erstmal auch die BMW Leasing-Gesellschaft anschreibe und denen die Einzugsermächtigung bis auf weiteres entziehe, bis der Fall gelöst ist.

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