Umbau auf M-Technik2-Front - kein Versicherungsschutz mehr!?

BMW 3er E46

Hallo Zusammen!

Ich habe eigentlich vor meine Serienfront gegen die M-Technik 2 Front zu tauschen. Habe deswegen gerade mit meinem 🙂 telefoniert.

Der hat mir grade gesagt, dass wenn ich nur die Front tausche und nicht das gesamte Aerodynamikpaket 2 verbaue, dass dann der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis erlischt.

Jetzt hab ich hier im Forum aber schon einige gesehn, die nur die Front getauscht haben und den Rest nicht.

Wisst ihr das mit der Versicherung nicht?
Geht ihr das Risiko ein?
Oder hat mich mein 🙂 verarscht und will nur das ganze Paket loswerden?

Was sagt ihr zu der Sache???

MfG
Tobi

PS: Bitte spart euch die Sprüche: Wer tauscht denn nur die Front.....wenn dann schon ganz....usw. DANKE

179 Antworten

Erst dachte ich ja, dass die Problematik den Aufwand nicht wert ist, aber was ich bedenklich finde, ist, dass ich an meinem (Aerodynamikpaket ab Werk) keine Teile die Bestandteil des Aerodynamikpakets sind tauschen dürfte, weil die Abes dieser Teile nicht für MII Fahrzeuge taugen. Glaubt ihr, darauf kommt überhaupt irgendein Tuner, geschweige denn eine freie Werkstatt?

Sind denn in dem MII Gutachten tatsächlich nur die Front-, Heckschürze und Seitenschweller?

Ich würde wie der Threadstelle auch befürchten, dass wenn der Schaden bei einem Unfall nur genügend hoch ist, dass dann von Versicherungen alles daran gesetzt wird, solche Unzulänglichkeiten aufzudecken und dann wird sehr schnel ein Sachverständiger hinzugezogen, der sich speziell mit E46 auskennt und auch sowas feststellt...
Würde da auch auf Nummer sicher gehen, nur wäre es mir den gezeigten Aufwand nicht wert und ich würde auf eine Alternativlösung ausweichen.

Gruß

Ricky

Wenn die Versicherung zahlen müssen, besonders wenn sie viel zahlen müssen, dann schicken die bei bestimmten Autos einen eigenen Gutachter (notfalls zusätzlich), der ist darauf geeicht solche Fehler zu finden. Die Vers. kennen ihre Pappenheimer (Alter, Fahrzeugtyp etc.), die wissen wo mit "Tuning" zu rechnen ist. In teuren Schadensfällen suchen die geziehlt nach Gründen nicht zahlen zu müssen. Ist doch auch logisch. Die eigene und die gegnerische Vers. An einer Wahrscheinlichkeitsrechnung würd ich das nicht fest machen. Egal aus welchem Grund, Unfall auch mit Pesonenschaden passiert schnell. Aber wehe die finden an Deinem Auto was. In dem Fall benötigt man ein extrem gutes Einkommen über lange Zeit hinweg.
Übrigens: ich glaube immer noch das bei Geschwindigkeiten von deutlich über 200 die Dynamik sich schon mit Kleinigkeiten spürbar ändert. Seht Euch mal bei den Rennwagen die kleinen Teile an. Oder schiebt mal bei 250 die Hand aus dem Fenster. Da walten Wahnsinnskräfte. Und wehe eine vorn erzeugte Kraft hat hinten nichts ausgleichendes.

Also Leute... tut mir leid, ich kann das ganze nicht wirklich verstehen. Macht eine Einzelabnahme und gut is!!

Wenn die bei meinen selbstgebastelten Standlichtringen rund 40.- gekostet hat (plus 10.- fürs Eintragen), was soll die dann bei einer (originalen) Stoßstange kosten?!

Also ich meine: Ranbauen, und das Restrisiko möglichst durch Eintragung minimieren.

Viele Grüße, Timo

Aber in der Anlage zum Teilegutachten steht:
...das Aerodynamik-Paket ist NUR KOMPLETT zulässig....
Da ändert auch eine Einzelabnahme nichts dran.

Ich persönlich bin mittlerweile zu dem Entschluss gekommen, das ganze Paket zu verbauen...
allerdings bleib ich an der Sache dran, um hier dann endlich mal Klarheit schaffen zu können.
Ich hoffe, das hilft dann dem einen oder anderem!

MfG
Tobi

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the never ending story.......

Ehrlich gesagt interessiert es mich schon,was nun genau Sache ist,auf der anderen Seite ist es mir ziemlich egal.

Ich habe die M II Front bei mir verbaut und selbst mein Händler und alle,die ich dort kenne,und das schon relativ lange,haben noch nie in irgendeiner Form erwähnt,daß es Probleme damit geben könnte,und das ,obwohl das Fahrzeug nach Ablauf der Finanzierung vom Händler zurück genommen werden muß.

Zitat:

Original geschrieben von ltw001


Aber in der Anlage zum Teilegutachten steht:
...das Aerodynamik-Paket ist NUR KOMPLETT zulässig....
Da ändert auch eine Einzelabnahme nichts dran.

Hi Tobi,

🙂 ich darf nocheinmal das Wort ergreifen:

Handelt es sich nun um eine ABE oder um ein Teilegutachten? hast du mittlerweile schon was vorliegen?
Nur "komplett zulässig" ist es laut BMW-gutachten. Aus diesem grund, wie auch MoKa gesagt hat, macht man eine Einzelabnahme um eine andere Variation zu fahren.

Zum Beispiel:
Mein alter Golf 3 sollte ringsrum 9x16 bekommen. Vorne ET 25 und Hinten ET 15
Es gab kein Gutachten von Borbet, das man diese Kombination fahren kann. Aber es gab ein Gutachten, dass man ringsrum ET15 fahren kann und es gab ein gutachten dass man ringsrum ET 25 fahren kann, aber kein gemischtes. Also habe ich die beiden Gutachten genommen, ein festigkeitgutachten sowie MAterialgutachten von Borbet angefordert und bin zum TüV gegangen. Der erste hatte sich geweigert. Dem zweiten ham meine Reifenkombination (Gummi) nicht gepasst owbohl ich eine Freigabe hatte. Für den dritten war mein Golf zu tief und der vierte wollt das ich mehr ziehe.
Ich hab mich für den vierten entschieden und hab es bei ihm per EINZELABNAHME eingetragen. Das wars und ab da war mein Golf laut STVZO wieder voll verkehrssicher. 🙂

Daher kann man per Einzelabnahme alles eintragen (soweit es laut STVZO gültig ist). ich rede auch nicht von so Hinterhöfen wo man TüV macht. Sondern eine richtige TüV-Station wo alles seine Richtigkeit hat.

Also lasst euch nicht hängen. Wenn ihr wollt könnt ihr auch direkt beim TüV anfragen.

gruß

maK

Ja, genauso weit bin ich mit meinen Überlegungen auch gekommen....nur wenn man gaaar nichts hat (kein Teilgutachten, keine ABE, usw.) dann kriegt mans vom TÜV auch niocht eingetragen.

Deswegen habe ich jetzt das Teilegutachten per Fax bei BMW angefordert. Das kann zwei bis drai Tage dauern, ist mir gesagt worden....und jetzt mit dem Wochenende sowieso.

Die ABE bezieht sich nur auf das GANZE Paket und gilt nicht für einzelne Teile davon.....das Teilegutachten bezieht sich aufs Material der Teile und nicht auf die Zusammenstellung, nehm ich an.

Noch hab ich außer der Anlage zum Teilegutachten nix vorliegen...nur die Anlage bringt uns nicht weiter....deswegen heißt es abwarten.

Sobald ich was kriege, stell ichs online.

MfG
Tobi

Es gibt Neuigkeiten:

Ich habe gerade mit einem KFZ-Meister bei BMW telefoniert:

Der sagt, dass BMW zwar vorschreibt, dass das Aerodynamikpaket nur komplett verbaut werden darf... aber das bezieht sich nur auf BMW intern.
D.h., wenn man bei BMW anfrägt, um nur die Frontschürze zu tauschen, dann sagt BMW: Nein, WIR dürfen nur das komplette Paket verbauen.

Anders sieht es (laut dessen Aussage) aus, wenn man die Schürze woanders herbekommen hat (Ebay) und sie dann von einer anderen Werkstatt oder im Alleingang verbaut.

Man braucht weder ne Abnahme, noch ein Teilegutachten, weil es sich um ein Original BMW Teil handelt.

Die Klausel, dass es nur komplett verbaut werden dürfte, ist also (so wie es momentan aussieht) nur ein SOLL für den Händler, aber kein MUSS für den Kunden.

Genaueres gibts noch, wenn der BMW-Service endlich mal antworten würde.

Bis dahin!
MfG
Tobi

Hi,

wenn dem so ist dann muss die Stoßstange ne KBA-Nummer haben. frag mal nach der und mit der Nummer beim TüV ob das OK geht. Dann kannst du dir zu 100% sicher sein.

Auch wenn es noch nichts 100%iges ist,aber das bestätigt ja meine Aussage zu dem Verhalten meines Händlers,der noch nie etwas darüber erwähnt hat,daß es unzulässig wäre oder eintragungspflichtig.

Wie gesagt, ich warte immer noch auf das Schreiben vom BMW-Service.
Aber bisher schauts ja recht gut aus. Ich hab auch den Namen usw. auf den ich mich berufen könnte, wenn es Probleme geben sollte.
Aber wenn man von den bisherigen Erfahrungen ausgeht, dann sollte das schon seine Richtigkeit haben.
Sobald ich weitere Neuigkeiten habe, lass ich es euch wissen!

MfG
Tobi

Zitat:

Original geschrieben von ltw001


Man braucht weder ne Abnahme, noch ein Teilegutachten, weil es sich um ein Original BMW Teil handelt.

Diese Aussage ist grundsätzlich falsch, auch wenn sie von BMW kommt. 😮

Mit dieser Argumentation könnte man ohne Gutachten auch eine X5-Felge auf dem E46 fahren...

Also eine Eintragung wäre mir schon sehr wichtig. Ich bekam die Einzelabnahme problemlos auch für Eingenbauten ohne jegliche Papiere (Standlichtringe)! Klar, bei Felgen braucht man ein Festigkeitsgutachten, das kann ja kein TÜV visuell beurteilen.

Aber einen dressierten Hamster statt Wischermotor eingetragen zu kommen, ist schon denkbar... 😉 😛

Wie auch immer: Eine offizielle Stellungnahme von BMW würde mich auch interessieren!

Viele Grüße, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


Mit dieser Argumentation könnte man ohne Gutachten auch eine X5-Felge auf dem E46 fahren...

naja..., das mII-paket gibt's ja nun mal nur für den e46. dass das passt, ist ja klar.

also in sofern passt deine argumentation auch nicht wirklich 😉.

und jeder tüvver oder jeder versicherungskerl hat sicher schon mal ne mII-front an nem e46 gesehen. der sieht dann auch, dass die "dazu gehört". bei ner x5-felge wär das wohl anders 😉.

grundsätzlich ist mir aber schon klar, was du meinst 😉!!

gruß, Jan

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


grundsätzlich ist mir aber schon klar, was du meinst 😉!!

Dann ist aber gut... Denk immer daran, ich habe da noch 22s unveröffentlichtes Videomaterial von dir... 😛 😁

Viele Grüße gen Norden,
Timo

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