Überraschung: beim Schlüsselauslesen 55.000 mehr als auf dem Tacho

BMW 3er E46

Also es geht um folgendes habe mir ein Traum erfüllt und ein 3er für ca. 5000€ gekauft.

Der Privatverkäufer hat recht guten Eindruck gemacht und Ich war von Auto und vom Preis dermaßen geblendet, dass ich den Kaufvertrag vom Verkäufer blind unterschrieben habe (ADAC Vordruck wollte er nicht, weil er angeblich wenig Zeit hatte und bereits eigenes dabei gehabt hatte).
Darin stand unter anderem Folgendes:

- ohne jegliche Garantie
- gekauft wie gesehen
- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen
- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist

Wenn ich nachhinein lese frage ich mich nur wie ich so Dumm sein könnte.

Also nach dem Kauf habe ich das Auto durchcheken lassen. Eine neue Batterie gekauft, Öl gewechselt und in eine gründliche Reinigung investiert. So das ich das Auto inzwischen sehr lieb habe.

Diese Woche trifft mich aber der Schlag. Als ich bei BMW Niederlassung vorbei fahre um den Schlüssel zu Programmieren. Hat man mir gesagt das das Auto 163'000 statt 108'000 drauf hat. D.h. der letzte Tüv Bericht auf den ich mich verlassen habe war schon mit einem manipuliertem Tacho gemacht.

Im KV steht KmStand laut Tacho 108'000 und der VK hat mir mündlich zugesichert, dass der so stimmen sollte da der nichts daran gemacht hat. Komisch ist nur das der Vorbesitzer(wahrscheinlich sein Vater) hat vor 2 Jahren bei BMW eine Inspektion gemacht und dabei hatte der BMW schon die 145'000 geknackt.

Na ja, jetzt ich bin recht verzweifelt
1) Wie naiv ich war mich auf den letzten TÜV-Bericht(Dekra) zu verlassen 🙄
2) Was soll ich jetzt machen?
a) die Sache auf sich beruhen lassen den laut KV bin ich der Dumme
b) den Typen anzeigen (der A... hats verdient!)
c) gleich zum Anwalt oder den VK vorher anrufen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Frank_J


aber wo ich auf Granit beissen werde sind die folgenden Passagen in dem KV

- ohne jegliche Garantie

- gekauft wie gesehen

- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen

- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist



d.h. Der VK hat mich laut dem unterschriebenem KV über den Sachstand informiert

Sag mal worüber machst Du dir Gedanken, ein Vertrag ist unrechtmäßig oder nicht..

Wo ich auf Granit beißen könnte.. wovor hast Du Angst?! Wenn er Dich mit dem Kaufvertrag betrogen hat, und das hat er, ist der Vertrag Juristisch gesehen hinfällig, und wenn da drinne steht im Himmel ist Jahrmarkt... und es ist auch egal ob Du ihn unterschrieben hast oder sonst was..

Wenn ein Tacho getauscht wird, und der Kilometerstand ändert sich, muß das bis auf 100 m genau dokumentiert werden.. hat er das??? Und das ist die einzige Ausnahme und darf auch nur von autorisierten Leuten vorgenommen werden..

Und auserdem, geh zur Polizei, erzähle ihnen das kurz, die schreiben ein Protokoll, kopieren den Vertrag und nehmen deine Personalien auf, dann ermitteln die oder nicht, aber Sie werden, da bei Urkundenfälschung immer öffentliches Interesse vorliegt... und Du gehst wieder nach Hause...
Auf jeden Fall bist Du dann fein raus.. Wenn der den Schlüssel nicht resetet hat, steht der Kilometerstand evtl. noch in anderen Steuergeräten, und dann ist die Wahrscheinlichkeit gegeben das das schon nochmal rauskommt.. Also um Bmw Werkstätten würde ich dann erstmal nen Bogen machen weil die werden da bestimmt nochmal drauf stoßen, und wenn Du an denn richtigen gerätst, es gibt sone und sone, der gleich die Polizei informiert, und es gibt solche, da ein Autohaus sich dazu auch verpflichtet sowas zu melden, dann steht vielleicht mal später die Polizei bei Dir vor der Haustür, und du mußt dir wirklich Gedanken machen oder dir nen Rechtsanwalt nehmen...

Sorry, aber ich würde dann echt grinsen, nen Vertrag mal schnell unterschreiben und sich betuken lassen, kann jedem passieren und ist mir auch schon passiert..
Dann aber noch nen Kopf für jemanden hinhalten, nur weil ich nicht der Polizei gemeldet habe das eine Straftat vorliegt, Sorry aber das ist dann ein bischen (dumm)...

Grüße Matze..

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Zitat:

Original geschrieben von Frank_J


Und da wollte ich eben:

1) ein bisschen Luft ablassen
2) wissen ob es möglich ist dem VK eine auszuwischen
3) evtl. andere Käufer warnen (übrigens der Verkäufer war ein Deutscher und kein Südländer/Osteuropäer)

Völlig verständlich..

Wann hast du denn das mit der Inspektion bei 148t km erfahren? Ist mir gerade nicht ersichtlich, bereits vor dem Unterzeichnen des Vertrages?

Ich würde Ihn einfach anrufen und ihm den Sachverhalt deutlich machen und fragen wir er sich eine gütliche Einigung vorstellt.
Denn Tachomanipulation ist strafbar, und es ist offensichtlich problemlos nachweisbar, dass diese innerhalb seiner Familie durchgeführt wurde und was im Kaufvertrag steht wird ihn davor nicht schützen.
Also ich würde einen so dämlichen Betrugsversuch nicht so durchgehen lassen, selbst wenn ich drauf zahlen würde, was ich bezweifle, der wäre dran.

Zitat:

Original geschrieben von Habuda


Wann hast du denn das mit der Inspektion bei 148t km erfahren? Ist mir gerade nicht ersichtlich, bereits vor dem Unterzeichnen des Vertrages?

Nein, sicherlich nicht vorher

Bin schon ein Dusel aber doch nicht so einer 😁

Als ich die Woche(also 1 Woche nach dem Kauf) bei der BMW-Niederlassung war, weil ich dachte dass die Schlüsselbatterie hin ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Frank_J



Also insgesamt waren es vor mir 3.

Wer der 1. war weiss ich nicht da er mir den üngültigen Brief nicht rausgegeben hat.

.

Was heißt eigentlich das?

Wieso "ungültiger Brief"?

Damals gab es noch den Fahrzeugbrief, bei Ummeldung wurde auf Zulassungsbescheinugung Teil II umgestellt und der Brief entwertet. Der ist dann ungültig, kann aber auf Wunsch behalten werden.🙂

Zitat:

Original geschrieben von BigMäc



Zitat:

Original geschrieben von Frank_J



Also insgesamt waren es vor mir 3.

Wer der 1. war weiss ich nicht da er mir den üngültigen Brief nicht rausgegeben hat.

.

Was heißt eigentlich das?

Wieso "ungültiger Brief"?

bei der Ummeldung auf den neuen Halter wird das Fhz.Brief entweder eingezogen oder ungültig ausgehändig.

Als der Vater(2.Besitzer) sich das Auto gekauft hat war der Brief ausgehändigt aber inzwischen ist der anscheinend verloren gegangen.

Ups... war wohl bischen zu spät

Hi erstmal...

Also, unbedingt zur Anzeige bringen, nicht nur um dem Typen klar zu machen, das er aufgeflogen ist,
sondern um Dich selbst zu schützen!!!! Wenn da mal was kommt, ein Tüvprüfer, Polizei oder ähnliches, gut, das ist nicht wahrscheinlich, aber willst Du dich da drauf verlassen wie auf den Kaufvertrag??? Bist Du als Halter für dein Wagen verantwortlich und kannst da auch wenn auf dem Kaufvertrag die 108 000 km stehen Probleme bekommen...

Kaufvertrag, kannste Dich erkundigen.. Kannst da nicht reinschreiben, der Tacho könnte gedreht sein, und wenn ers dann ist, ist der Verkäufer fein raus!!!!
Wie der erste Beitrag!!! Kaufvertrag ist ungültig kannst du sogar vom Kauf zurücktretten und alle deine Kosten zurückfordern..!!! Wenn Du damit Leben kannst, und Du das Auto behalten willst, mach nichts weiter, aber gehe zur Polizei, schildere den Sachverhalt, und die erstatten dann schon Anzeige, da ein öffentliches Interrese vorliegt.. und ermitteln, da brauchst Du gar nichts machen, höchstens mal als Zeuge Aussagen!!!

Ich würde sowas nie machen, gut ich behalte auch "fast" alle meine Autos aber wennse dem das nachweisen und nicht einstellen, kriegt der ne Vorstrafe... Ich weis nicht, was das alles ist, Betrug, Urkundenfälschung usw.
Aber da würde ich kein Mitleid mit haben, so wie Du dich anhörst, hättest Du ihm das Geld auch bei mehr Kilometern gegeben...
Aber er wollte jemanden Bescheißen und ist auf delitantische Art und Weise aufgeflogen...

Streng nach dem Motto.. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.. HeHe, das machen viele!!!! Aber hier hats ein erwischt... Zu Recht!!!! Arschlöcher!!!!

So, jetzt ist aber gut..
Grüße..

P.S.: wenn Frank hier sagt, lass es auf sich beruhen, wenn da in 2 oder3 Jahren durch einen dummen Zufall was rauskommt, stehst Du unter Rechtfertigungszwang..

Ist halt schwierig, weil Tachomanipulation ansich ist ja keine straftat, man muss aber drauf hinweisen. In diesem Sinne ist ncihts eideutig, den Kaufvertrag hast du ja selbst unterschrieben,
Willst du wirklich den ganzen Stress ? ich meine, die 55tkm, die reissen bei dem Alter sowieso nichts mehr. Das auto ist wie es ist. Ich finde du hast es liebgewonnen, es funktioniert anscheinend wunderbar und es hat sich jetzt nicht verändert dadurch das du es rausgefunden hast. Vieleicht setzt du dich einfach mal mit dem Verkäufer in verbndung und bittest immer höflich etc. um ein bischen "entschädigung" dafür das er so unglaublich dumm betrogen hat, wobei ich da nicht viel erwarten würde. Jedenfalls würde ich mir nciht viel Stress darum machen. Ich meine, Hallo, das sind nur 55tkm, das ist ein Peanutwertverlust bei dem Alter.
Und Privat ist halt Privat.

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


...Also, unbedingt zur Anzeige bringen, nicht nur um dem Typen klar zu machen, das er aufgeflogen ist,
sondern um Dich selbst zu schützen!!!! Wenn da mal was kommt, ein Tüvprüfer, Polizei oder ähnliches, gut, das ist nicht wahrscheinlich, aber willst Du dich da drauf verlassen wie auf den Kaufvertrag??? Bist Du als Halter für dein Wagen verantwortlich und kannst da auch wenn auf dem Kaufvertrag die 108 000 km stehen Probleme bekommen...

ehm wie soll ich sagen ist etwas egoistisch von mir aber hier tendiere ich schon zu dem Rat von

lncognito

Ich erkläre kurz warum:

also da ich offiziel noch nichts weiss, dass das Fhz. mehr gelaufen ist kann man mir beim Verkauf keinen Betrug(Vosatz) nachweisen.

Außerdem kann man mit Hilfe von BMW jederzeit rausfinden, dass ich nicht derjeniger war der was gedreht hat.

Nun kommen wir zu dem Fall ich mache eine Anzeige:

1) Wandlung des KV (möchte ich nicht, da ich das Auto inzwischen liebe)

2) Außerdem darf ich dann das Auto nicht mit dem Vertrag verkaufen was auf dem Tacho steht steht, denn das wäre ja Betrug, da ich von dem Km-Stand nach aufgegeben Anzeige offiziel im Kenntnis wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ist halt schwierig, weil Tachomanipulation ansich ist ja keine straftat, man muss aber drauf hinweisen. In diesem Sinne ist ncihts eideutig, den Kaufvertrag hast du ja selbst unterschrieben,
Willst du wirklich den ganzen Stress ? ich meine, die 55tkm, die reissen bei dem Alter sowieso nichts mehr. Das auto ist wie es ist. Ich finde du hast es liebgewonnen, es funktioniert anscheinend wunderbar und es hat sich jetzt nicht verändert dadurch das du es rausgefunden hast. Vieleicht setzt du dich einfach mal mit dem Verkäufer in verbndung und bittest immer höflich etc. um ein bischen "entschädigung" dafür das er so unglaublich dumm betrogen hat, wobei ich da nicht viel erwarten würde. Jedenfalls würde ich mir nciht viel Stress darum machen. Ich meine, Hallo, das sind nur 55tkm, das ist ein Peanutwertverlust bei dem Alter.
Und Privat ist halt Privat.

Also ich denke ich werde den nur dann anzeigen wenn der sich absolut unkooperativ zeigt bzw. irgendwelche Faxen macht.

In der Regel hätte ich mir ein Auto mit über 150' nicht mal angeschaut, aber dieses Fhz. scheint recht gut zu sein.

Welche für eine angemessene Entschädigung wäre in dem Fall vertrettbar?

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ist halt schwierig, weil Tachomanipulation ansich ist ja keine straftat.

Doch ist es

Zitat:

Original geschrieben von uno93



Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ist halt schwierig, weil Tachomanipulation ansich ist ja keine straftat.
Doch ist es

soweit ich weiss seit dem (06.06.2005)

" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.

Macht was ihr wollt, die Sache ist doch eindeutig...

Du mußt auch gar keine Anzeige machen, wie gesagt hier besteht öffentliches Interesse..

Und wenn hier einer schreibt, das es keine Strafttat ist, was ist es dann???😰
Da gibts in schweren Fällen Knast bis ein Jahr drauf!!!!

aber wo ich auf Granit beissen werde sind die folgenden Passagen in dem KV

- ohne jegliche Garantie

- gekauft wie gesehen

- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen

- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist

d.h. Der VK hat mich laut dem unterschriebenem KV über den Sachstand informiert

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