Überraschung: beim Schlüsselauslesen 55.000 mehr als auf dem Tacho

BMW 3er E46

Also es geht um folgendes habe mir ein Traum erfüllt und ein 3er für ca. 5000€ gekauft.

Der Privatverkäufer hat recht guten Eindruck gemacht und Ich war von Auto und vom Preis dermaßen geblendet, dass ich den Kaufvertrag vom Verkäufer blind unterschrieben habe (ADAC Vordruck wollte er nicht, weil er angeblich wenig Zeit hatte und bereits eigenes dabei gehabt hatte).
Darin stand unter anderem Folgendes:

- ohne jegliche Garantie
- gekauft wie gesehen
- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen
- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist

Wenn ich nachhinein lese frage ich mich nur wie ich so Dumm sein könnte.

Also nach dem Kauf habe ich das Auto durchcheken lassen. Eine neue Batterie gekauft, Öl gewechselt und in eine gründliche Reinigung investiert. So das ich das Auto inzwischen sehr lieb habe.

Diese Woche trifft mich aber der Schlag. Als ich bei BMW Niederlassung vorbei fahre um den Schlüssel zu Programmieren. Hat man mir gesagt das das Auto 163'000 statt 108'000 drauf hat. D.h. der letzte Tüv Bericht auf den ich mich verlassen habe war schon mit einem manipuliertem Tacho gemacht.

Im KV steht KmStand laut Tacho 108'000 und der VK hat mir mündlich zugesichert, dass der so stimmen sollte da der nichts daran gemacht hat. Komisch ist nur das der Vorbesitzer(wahrscheinlich sein Vater) hat vor 2 Jahren bei BMW eine Inspektion gemacht und dabei hatte der BMW schon die 145'000 geknackt.

Na ja, jetzt ich bin recht verzweifelt
1) Wie naiv ich war mich auf den letzten TÜV-Bericht(Dekra) zu verlassen 🙄
2) Was soll ich jetzt machen?
a) die Sache auf sich beruhen lassen den laut KV bin ich der Dumme
b) den Typen anzeigen (der A... hats verdient!)
c) gleich zum Anwalt oder den VK vorher anrufen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Frank_J


aber wo ich auf Granit beissen werde sind die folgenden Passagen in dem KV

- ohne jegliche Garantie

- gekauft wie gesehen

- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen

- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist



d.h. Der VK hat mich laut dem unterschriebenem KV über den Sachstand informiert

Sag mal worüber machst Du dir Gedanken, ein Vertrag ist unrechtmäßig oder nicht..

Wo ich auf Granit beißen könnte.. wovor hast Du Angst?! Wenn er Dich mit dem Kaufvertrag betrogen hat, und das hat er, ist der Vertrag Juristisch gesehen hinfällig, und wenn da drinne steht im Himmel ist Jahrmarkt... und es ist auch egal ob Du ihn unterschrieben hast oder sonst was..

Wenn ein Tacho getauscht wird, und der Kilometerstand ändert sich, muß das bis auf 100 m genau dokumentiert werden.. hat er das??? Und das ist die einzige Ausnahme und darf auch nur von autorisierten Leuten vorgenommen werden..

Und auserdem, geh zur Polizei, erzähle ihnen das kurz, die schreiben ein Protokoll, kopieren den Vertrag und nehmen deine Personalien auf, dann ermitteln die oder nicht, aber Sie werden, da bei Urkundenfälschung immer öffentliches Interesse vorliegt... und Du gehst wieder nach Hause...
Auf jeden Fall bist Du dann fein raus.. Wenn der den Schlüssel nicht resetet hat, steht der Kilometerstand evtl. noch in anderen Steuergeräten, und dann ist die Wahrscheinlichkeit gegeben das das schon nochmal rauskommt.. Also um Bmw Werkstätten würde ich dann erstmal nen Bogen machen weil die werden da bestimmt nochmal drauf stoßen, und wenn Du an denn richtigen gerätst, es gibt sone und sone, der gleich die Polizei informiert, und es gibt solche, da ein Autohaus sich dazu auch verpflichtet sowas zu melden, dann steht vielleicht mal später die Polizei bei Dir vor der Haustür, und du mußt dir wirklich Gedanken machen oder dir nen Rechtsanwalt nehmen...

Sorry, aber ich würde dann echt grinsen, nen Vertrag mal schnell unterschreiben und sich betuken lassen, kann jedem passieren und ist mir auch schon passiert..
Dann aber noch nen Kopf für jemanden hinhalten, nur weil ich nicht der Polizei gemeldet habe das eine Straftat vorliegt, Sorry aber das ist dann ein bischen (dumm)...

Grüße Matze..

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Zitat:

Original geschrieben von Frank_J


aber wo ich auf Granit beissen werde sind die folgenden Passagen in dem KV

- ohne jegliche Garantie

- gekauft wie gesehen

- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen

- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist



d.h. Der VK hat mich laut dem unterschriebenem KV über den Sachstand informiert

Hat er nicht. Da steht drin "könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen". Offensichtlich wusste er aber ganz genau, das und auch um wieviel der Kilometerstand abweicht. Demnach hätte er genau das angeben müssen. Mal ganz abgesehen davon, dass ich hier einige Formulierungen in dem Vertrag auch für null und nichtig erachte.

Aber ohne Rechtsschutz würde ich mich da dennoch nicht rantrauen. Bei einem 11.000€ teuren Wagen machen die Mehrkilometer jetzt nicht so die Welt aus vom Preis und du hast wie schon gesagt sehr lange Stress, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

ich würde 50-70 Euro in ein Anwaltliches Beratungsgespräch investieren. Wenn Du nicht viel Geld verdienst, gehe zum Amtsgericht in Deiner Stadt. Nimm den Studiausweis mit, und beantrage eine Beihilfe zu einem Anwaltlichen Vorgespräch. Dann ist es kostenlos, und die Stadt zahlt es.

Du solltest diese "MEINUNGEN" hir bloß nicht als Rechtberatung sehen.

Meine persönliche Meinung ist, Du solltest zumindest der Sache nachgehen. Lass es nicht so wie es ist laufen.

Gruß, Thomas

Zitat:

Aber ohne Rechtsschutz würde ich mich da dennoch nicht rantrauen. Bei einem 11.000€ teuren Wagen machen die Mehrkilometer jetzt nicht so die Welt aus vom Preis und du hast wie schon gesagt sehr lange Stress, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Als Student müsste ich nur ein Antrag beim Amtsgericht holen. Es würde mich nur 10€ kosten und eine Menge Zeit. Denn die brauchen z.B. Kontoauszüge von allen Konten von letzten 3 Monaten.

Was mich zurzeit interessiert:

Soll ich zuerst den Typen anrufen oder gleich zum Anwalt?
Was wäre der angemessener Preisausgleich?

Haha, sehr witzig. Wenn tachomanipulation wirklich per se eine Straftat ist, wie kann es sein das man bei eine Restauration den Tachostand auf null dreht ? Sonderregel ? nein
Bei einem neuen Kombiinstrument ? Du kannst mit deinem Auto machen was du willst, du musst es beim Verkauf nur berücksichtigen. Das ist definitiv keine eindeutige Situation.

Wenn du zu viel Zeit und Geld hast, dann geh zum Anwalt und lass dich auf einen schönen langen Streit ein.
Oder ruf den Typ einfach an und schau mal was er sagt, immer schön freundlich und bestimmt, wie beim Verkäufer 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Haha, sehr witzig. Wenn tachomanipulation wirklich per se eine Straftat ist, wie kann es sein das man bei eine Restauration den Tachostand auf null dreht ? Sonderregel ? nein
Bei einem neuen Kombiinstrument ? Du kannst mit deinem Auto machen was du willst, du musst es beim Verkauf nur berücksichtigen. Das ist definitiv keine eindeutige Situation

den Beitrag von 13. August 2010 um 13:28:30 Uhr

richtig gelesen? 🙄

Ich würd´ es erst auf eine außergerichtliche Einigung ankommen lassen.

also ihn anrufen...

ich hab´ zwar eine (viel zu teure) Rechtschutz, aber ich muss sie nicht anstrengen.

Zitat:

Original geschrieben von Frank_J



Zitat:

Aber ohne Rechtsschutz würde ich mich da dennoch nicht rantrauen. Bei einem 11.000€ teuren Wagen machen die Mehrkilometer jetzt nicht so die Welt aus vom Preis und du hast wie schon gesagt sehr lange Stress, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Als Student müsste ich nur ein Antrag beim Amtsgericht holen. Es würde mich nur 10€ kosten und eine Menge Zeit. Denn die brauchen z.B. Kontoauszüge von allen Konten von letzten 3 Monaten.

Was mich zurzeit interessiert:

Soll ich zuerst den Typen anrufen oder gleich zum Anwalt?
Was wäre der angemessener Preisausgleich?

zum Anwalt, und der wird wissen was ein angemessener Preis dafür ist. Evtl. ist der Verkäufer ja relativ schnell bereit Dir entgegen zu kommen. Vor allem hast Du kosten die Manipulation wieder rückgängig zu machen. DENN DAS IST JETZT DEINE PFLICHT

Zitat:

Original geschrieben von Frank_J


aber wo ich auf Granit beissen werde sind die folgenden Passagen in dem KV

- ohne jegliche Garantie

- gekauft wie gesehen

- Tacho-Km könnte nicht der Gesamtlaufleistung entsprechen

- alle mündlichen Vereinbarungen gelten nicht - es zählt nur was schriftlich ist



d.h. Der VK hat mich laut dem unterschriebenem KV über den Sachstand informiert

Sag mal worüber machst Du dir Gedanken, ein Vertrag ist unrechtmäßig oder nicht..

Wo ich auf Granit beißen könnte.. wovor hast Du Angst?! Wenn er Dich mit dem Kaufvertrag betrogen hat, und das hat er, ist der Vertrag Juristisch gesehen hinfällig, und wenn da drinne steht im Himmel ist Jahrmarkt... und es ist auch egal ob Du ihn unterschrieben hast oder sonst was..

Wenn ein Tacho getauscht wird, und der Kilometerstand ändert sich, muß das bis auf 100 m genau dokumentiert werden.. hat er das??? Und das ist die einzige Ausnahme und darf auch nur von autorisierten Leuten vorgenommen werden..

Und auserdem, geh zur Polizei, erzähle ihnen das kurz, die schreiben ein Protokoll, kopieren den Vertrag und nehmen deine Personalien auf, dann ermitteln die oder nicht, aber Sie werden, da bei Urkundenfälschung immer öffentliches Interesse vorliegt... und Du gehst wieder nach Hause...
Auf jeden Fall bist Du dann fein raus.. Wenn der den Schlüssel nicht resetet hat, steht der Kilometerstand evtl. noch in anderen Steuergeräten, und dann ist die Wahrscheinlichkeit gegeben das das schon nochmal rauskommt.. Also um Bmw Werkstätten würde ich dann erstmal nen Bogen machen weil die werden da bestimmt nochmal drauf stoßen, und wenn Du an denn richtigen gerätst, es gibt sone und sone, der gleich die Polizei informiert, und es gibt solche, da ein Autohaus sich dazu auch verpflichtet sowas zu melden, dann steht vielleicht mal später die Polizei bei Dir vor der Haustür, und du mußt dir wirklich Gedanken machen oder dir nen Rechtsanwalt nehmen...

Sorry, aber ich würde dann echt grinsen, nen Vertrag mal schnell unterschreiben und sich betuken lassen, kann jedem passieren und ist mir auch schon passiert..
Dann aber noch nen Kopf für jemanden hinhalten, nur weil ich nicht der Polizei gemeldet habe das eine Straftat vorliegt, Sorry aber das ist dann ein bischen (dumm)...

Grüße Matze..

Zitat:

Original geschrieben von thomas3112



Zitat:

Original geschrieben von Frank_J

Vor allem hast Du kosten die Manipulation wieder rückgängig zu machen. DENN DAS IST JETZT DEINE PFLICHT

Diese Möglichkeit ist zumindest auch erst mal kostenlos 😎 und empfehlenswert.

Zitat:

Original geschrieben von eibe10



Zitat:

Original geschrieben von thomas3112



Vor allem hast Du kosten die Manipulation wieder rückgängig zu machen. DENN DAS IST JETZT DEINE PFLICHT

Ja, sobald ich davon Kenntnis habe.

Zitat:

Original geschrieben von Frank_J



Zitat:

Original geschrieben von eibe10

Ja, sobald ich davon in Kenntnis habe.

Na die Kenntnis sollte ja JETZT vorhanden sein, ODER?

Polizei wird ermitteln, aber ohne einen Anwalt wirst Du sehr schlecht Schadenersatz erhalten. Die Staatsanwltschaft wird nach den Ermittlungen ein Verfahren gegen den Manipulierer einleiten, und Du wirst Zeuge sein. MEHR nicht!

Wenn Du sie jetzt noch nicht hast, obwohl Du sie hast, kommt vielleicht später nochmal die Situation, wo dich jemand darüber in Kenntniss setzt und dann???😕

Genau, spätestens dann ist es deine Plicht,und dein Problem, weil es dein Auto ist...!!!!!!!!!!😮

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Haha, sehr witzig. Wenn tachomanipulation wirklich per se eine Straftat ist, wie kann es sein das man bei eine Restauration den Tachostand auf null dreht? Sonderregel? nein 😕
Bei einem neuen Kombiinstrument? 😕

Oder ruf den Typ einfach an

Wir reden hier doch von einem E46 mit Digitalanzeige, oder?

Ein neues Kombiinstrument wird neu programmiert, wo ist das Problem den alten Tachostand wiederherzustellen? 😎

Zitat:

Original geschrieben von thomas3112



Zitat:

Original geschrieben von Frank_J


Ja, sobald ich davon in Kenntnis habe.

Na die Kenntnis sollte ja JETZT vorhanden sein, ODER?

Inoffiziel schon.

Wie gesagt: was ich nicht möchte ist eine Rückwandlung des KV.

Und ich befurchte, dass es bei einer Anzeige fast zwangsläufig ist.
Denn auf einer Preisminderung wird der bestimmt nicht eingehen und wird dann schliesslich das Auto nach Ausland verkaufen.

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