Überholen mit Behinderung

Hallo,

Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt.

Es war am Sonntag Abend, ich war mit dem Firmenfahrzeug (X6 M) unterwegs, und habe nach einem Waldstück nach einer Kurve auf eine lange Gerade (5 - 700 m geschätzt) überholt. Laut Polizei wird mir vorgeworfen, dass ich beim einscheren den überholten behindert habe (zu eng eingeschert) so dass er eine vollbremsung machen musste. Ausserdem wäre es vom Gegenverkehr her knapp gewesen.

Ich erinnere mich zwar an die Situation, jedoch hatte ich nicht das Gefühl dass es knapp war. Der Vordermann war innerhalb des Waldstücks (ausserorts unbegrenzt) mit ca 70-80 km/h unterwegs. Ich wollte ihn dann auf der geraden überholen, hab sofort nach der Kurve runtergeschaltet und zügig vorbei gezogen, er hat nach der Kurve auch etwas beschleunigt (wahrscheinlich nicht absichtlich) Ich habe dann eingeschert weil tatsächlich Gegenverkehr kam (war aber beim einscheren noch 150m entfernt.

Was erwartet mich auf dem Revier? Was soll ich denen erzählen? Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...

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Das Verfahren wurde eingestellt.

Danke für die zahlreichen Antworten! Und Vorsicht im Straßenverkehr!

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Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:27:52 Uhr:


Ich habe mir sagen lassen, dass Polizeireviere auch am Sonntag besetzt sein sollen.

Sicher sind da auch alle Sachbearbeiter und dafür zuständige Personen anwesend !

Der ermittelnde Polizeibeamte scheint ja offenbar vor Ort gewesen zu sein. So rasend viele Menschen braucht man nicht für ein erstes Gespräch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Februar 2018 um 10:06:29 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:27:52 Uhr:


Ich habe mir sagen lassen, dass Polizeireviere auch am Sonntag besetzt sein sollen.

Sicher sind da auch alle Sachbearbeiter und dafür zuständige Personen anwesend !

Denkst du das für so eine poplige „Anzeige“ eine Sonderkommision gebildet wird?

Nein, die haben die Zuständigkeit zum 01.01.2018 ans BKA übertragen, Abteilung Straßen-Terrorabwehr. Neuer Chef soll Dobrindt werden.

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Zitat:

@TomF31 schrieb am 6. Februar 2018 um 18:25:33 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Februar 2018 um 10:06:29 Uhr:


Sicher sind da auch alle Sachbearbeiter und dafür zuständige Personen anwesend !

Denkst du das für so eine poplige „Anzeige“ eine Sonderkommision gebildet wird?

Ich ned... aber Andere !

Ein Anwalt erhält Akteneinsicht, der Betroffene/Beschuildigte nicht.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. Februar 2018 um 16:03:16 Uhr:


Ein Anwalt erhält Akteneinsicht, der Betroffene/Beschuildigte nicht.

Sagt wer? Also § 147 StPO sagt das schon mal nicht 😉

Zum einen bist Du nicht zu einer Aussage verpflichtet, wenn nicht ein Richter Dich dazu auffordert.
Zum Anderen ist das Überholen immer so eine Sache. Viele können die Grösse ihres Fahrzeuges nicht abschätzen.
Mein Moped fließt im Stadtverkehr gut mit. Dennoch müssen alle mich überholen. Eine Fahrbahnverengung , Baustelle oder RoteAmpel ist da kein Grund mich nicht von der Srasse zu drängeln.
Wenn nun die Polizei dafür mal ein Auge entwikelt, ist das aus der Sicht von Fahrradfahrer, Mofa- und Mopedfahrer nur zu begrüssen. Das bei Mofas und Mopeds immer nur illegale oder frisirte Karren gesehen werden, gerade bei uns älteren Fahrern, halte ich eh für falsch. Ich bin fast 60 und mein Moped ist nicht frisiert. Ich bin gleichberechtigt mit Autos auf der Strasse und habe keine Lust mich 5-10 mal am Tag fast umbringen zu lassen.
Überholen ist kein RECHT des Schnelleren. Es ist nur eine Möglichkeit, wenn es ohne Behinderung über die Bühne geht. Das entscheidet aber der Zuüberholende.
Es ist ein Recht auf Unversehrtheit, das gebrochen wird, wenn man vor einer Ampel oder Fahrbahnverengung überholtl und sich dabei Platz verschafft. Unabhännig davon , ob Du nun meinst es sei nicht Eng gewesen.
Das entscheidet nicht Überholende, sondern der Zuüberholende.
Du hast nur das Recht langsamer zu fahren und Abstand zu halten. Das die Polizei Überholmanöver, die ohne 1.5 Meter Sicherheitsabstand , nicht ahndet, ist kein Freibrief. Es ist ein Zeichen, das die Polizei überlastet ist.
Das diese Art von Gefährdung und Rücksichtslosigkeit so auswuchert wie das bei unseren freuen Bürgern der Fall ist, verdeutlicht immer nur die fehlende Reife am Straßenverkehr teil zu nehmen.
Überholen ist kein Recht. Wer das anders sieht, sollte seinen Schein abgeben.

Darf ich korrigieren? Als Beschuldigter, Betroffener, Angeschuldigter oder Angeklagter ist man nicht zu einer Aussage verpflichtet. Egal, ob das ein Richter, Staatsanwalt oder Polizist gerne hätte. Deshalb erfolgt vor der Vernehmung auch eine entsprechende Belehrung - das Recht zu Schweigen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Februar 2018 um 18:06:22 Uhr:


Darf ich korrigieren? Als Beschuldigter, Betroffener, Angeschuldigter oder Angeklagter ist man nicht zu einer Aussage verpflichtet. Egal, ob das ein Richter, Staatsanwalt oder Polizist gerne hätte. Deshalb erfolgt vor der Vernehmung auch eine entsprechende Belehrung - das Recht zu Schweigen.

Das schreibt er doch.

"Zum einen bist Du nicht zu einer Aussage verpflichtet, wenn nicht ein Richter Dich dazu auffordert." - und selbst wenn ein Richter mich dazu auffordert, darf ich als Beschuldigter pp. schweigen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Februar 2018 um 18:33:32 Uhr:


"Zum einen bist Du nicht zu einer Aussage verpflichtet, wenn nicht ein Richter Dich dazu auffordert." - und selbst wenn ein Richter mich dazu auffordert, darf ich als Beschuldigter pp. schweigen.

Ick steh uffn Schlauch.

Anders formuliert: "Du bist zu einer Aussage verpflichtet, wenn ein Richter dich dazu auffordert." Und das bin ich als Beschuldigter pp. nicht, nur als Zeuge muss ich - und inzwischen auch vor der Polizei - erscheinen und aussagen (sofern ich kein Aussageverweigerungsrecht habe).

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 09. Feb. 2018 um 18:52:14 Uhr:


Ick steh uffn Schlauch.

1. Bist du kein Betliner

2. Gehscht einfach obe 😁

Hi!

Was sind denn das hier für Tips?

Man übergibt die Sache einem Rechtsanwalt und fertig.
Weshalb sollte man sich bei dem ohnehin freiwilligen Besuch bei der Polizei evtl. um den Führerschein reden?

Zur Sache kann man hier ohnehin nichts sagen. Keiner war dabei.
Auch wenn ich beim Lesen von "X6 M" instinktiv Partei für den Anzeigenden ergriff... ;-)

HC

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