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Überholen mit Behinderung

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 17:40

Hallo,

Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt.

Es war am Sonntag Abend, ich war mit dem Firmenfahrzeug (X6 M) unterwegs, und habe nach einem Waldstück nach einer Kurve auf eine lange Gerade (5 - 700 m geschätzt) überholt. Laut Polizei wird mir vorgeworfen, dass ich beim einscheren den überholten behindert habe (zu eng eingeschert) so dass er eine vollbremsung machen musste. Ausserdem wäre es vom Gegenverkehr her knapp gewesen.

Ich erinnere mich zwar an die Situation, jedoch hatte ich nicht das Gefühl dass es knapp war. Der Vordermann war innerhalb des Waldstücks (ausserorts unbegrenzt) mit ca 70-80 km/h unterwegs. Ich wollte ihn dann auf der geraden überholen, hab sofort nach der Kurve runtergeschaltet und zügig vorbei gezogen, er hat nach der Kurve auch etwas beschleunigt (wahrscheinlich nicht absichtlich) Ich habe dann eingeschert weil tatsächlich Gegenverkehr kam (war aber beim einscheren noch 150m entfernt.

Was erwartet mich auf dem Revier? Was soll ich denen erzählen? Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Mai 2018 um 20:15

Das Verfahren wurde eingestellt.

Danke für die zahlreichen Antworten! Und Vorsicht im Straßenverkehr!

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108 Antworten
am 3. Februar 2018 um 17:43

Du sagst das was du hier gesagt hast. ;)

Ich hoffe du hast keine Firmenreklame am Auto. Sowas ist Geschaeftsschaedigend.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 17:47

Zitat:

@mattalf schrieb am 3. Februar 2018 um 18:43:55 Uhr:

Du sagst das was du hier gesagt hast. ;)

Ich hoffe du hast keine Firmenreklame am Auto. Sowas ist Geschaeftsschaedigend.

Danke für die Antwort, bin ein bisschen nervös weil ich zuvor noch nie bei einer Befragung war...

Und nein, keine Firmenreklame.

am 3. Februar 2018 um 17:58

Zitat:

@dtdmlb2nyc schrieb am 3. Februar 2018 um 18:40:21 Uhr:

Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...

Du erzählst Deine Version und wenn der andere eine Zeugin dabei hatte werden die Beiden schon Ihre Aussagen gemacht haben.

Dann heisst es abwarten wem mehr geglaubt wird.

Wenn ein Strafbefehl oder eine Strafanzeige kommt kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Ich finde es aber schon komisch das der Überholte sich das einfach aus den Fingern gesaugt haben soll - es sei denn er ist ein chronischer Oberlehrer und Anzeigeerstatter.

Jeder hat seine eigene Wahrnehmung des Geschehens und Du kennst ja auch die Aufschrift auf den Aussenspiegeln, das Gegenstände die man dort sieht näher sein können als es im Spiegel erscheint.

am 3. Februar 2018 um 18:01

Es war ja Abens. Haben die dich ueberhaupt erkannt? Vielleicht solltest auch nix dazu sagen. Hier gibts sicher den einen oder anderen der da was zu hat. Ich denke die sollten bei einer Anzeige dich beschreiben koennen.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 18:12

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 3. Februar 2018 um 18:58:41 Uhr:

Zitat:

@dtdmlb2nyc schrieb am 3. Februar 2018 um 18:40:21 Uhr:

Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...

Du erzählst Deine Version und wenn der andere eine Zeugin dabei hatte werden die Beiden schon Ihre Aussagen gemacht haben.

Dann heisst es abwarten wem mehr geglaubt wird.

Wenn ein Strafbefehl oder eine Strafanzeige kommt kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Ich finde es aber schon komisch das der Überholte sich das einfach aus den Fingern gesaugt haben soll - es sei denn er ist ein chronischer Oberlehrer und Anzeigeerstatter.

Jeder hat seine eigene Wahrnehmung des Geschehens und Du kennst ja auch die Aufschrift auf den Aussenspiegeln, das Gegenstände die man dort sieht näher sein können als es im Spiegel erscheint.

Ich kann nur von meinem Standpunkt erzählen, und mir ist es nicht knapp vorgekommen. Ich denke es kann schon etwas eng gewesen sein, sonst würde der mich ja nicht gleich anzeigen.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 18:14

Zitat:

@mattalf schrieb am 3. Februar 2018 um 19:01:34 Uhr:

Es war ja Abens. Haben die dich ueberhaupt erkannt? Vielleicht solltest auch nix dazu sagen. Hier gibts sicher den einen oder anderen der da was zu hat. Ich denke die sollten bei einer Anzeige dich beschreiben koennen.

Die hatten mein Kennzeichen, und in dem Fall bin ich der einzige mögliche Fahrer, da das Fahrzeug an meine Person ausgegeben war, und niemand anders damit fahren darf vom Arbeitgeber her.

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei aufzukreuzen. Du könntest auch zunächst einen Anwalt konsultieren.

am 3. Februar 2018 um 18:17

Wenn du hin gehst und was sagst, dann sag nicht deinen oben genannten Satz ,, es koennte etwas eng.....'' Dann haben sie dich.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 18:18

Zitat:

@AMenge schrieb am 3. Februar 2018 um 19:15:38 Uhr:

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei aufzukreuzen. Du könntest auch zunächst einen Anwalt konsultieren.

Oh, naja aber ich kann mir vom Beamten schildern lassen, wie die Gegenaussage war, und welches Strafmaß mich erwarten könnte. Danach kann ich ja noch entscheiden ob ich aussage oder?

Na ja, der X6 ist schon ein Trum von Auto.

Wenn du da gemütlich und vorsichtig (Wildwechsel) mit deinem Kompaktwagen durch den Wald dackelst, kann der plötzlich im Rückspiegel schon nervös machen.

Dann die erste Gerade und das Ding ballert trotz Gegenverkehr an dir vorbei und schert dann auch noch relativ nah ein.

Für den Fahrer eines leistungsstarken SUV Monsters kein Problem und nicht erwähnenswert, für den Opi im Kadett ein Verkehrsrüppel, den es anzuzeigen lohnt.

Wie so oft eine Frage des Standpunktes.

Und Fehler, die im Vorfeld gemacht werden, kann ein Anwalt später nicht mehr beseitigen.

Ob das Dumm Stellen die Lösung ist, kann man schon fast bezweifeln, weil Firmenfahrzeug und den richtigen Ansprechpartner hat man ja schon gefunden. In den Firmen die ich kenne, ist für Fahrzeuge, wo jeder Hunz u. Kunz mit eiert, Fahrtenbuch zu führen.

Ich würde mir anhören was die sagen und dann eventuell beim Anwalt eine Beratung suchen.

Zitat:

@dtdmlb2nyc schrieb am 3. Februar 2018 um 19:18:13 Uhr:

Oh, naja aber ich kann mir vom Beamten schildern lassen, wie die Gegenaussage war, und welches Strafmaß mich erwarten könnte. Danach kann ich ja noch entscheiden ob ich aussage oder?

Kannst du versuchen. Ich gebe zu bedenken, dass du in einer solchen Situation möglicherweise unbedacht Äußerungen machst, die hinterher schwer einzufangen sind. Außerdem sind Polizisten nicht unbedingt die allerersten Ansprechpartner, wenn es um ein zu erwartendes Strafmaß geht. Polizisten ermitteln, sie sprechen keine Urteile.

Ich bin auch schon einmal angezeigt worden und hatte mir objektiv nichts zu schulden kommen lassen. Ich habe damals in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter und danach noch einmal schriftlich meine Sicht der Dinge geschildert und dann nie wieder etwas davon gehört. Allerdings war da auch kein Zeuge im Spiel.

Es ist deine Entscheidung was du machst. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es keine Verpflichtung gibt, bei der Polizei zu erscheinen.

@dtdmlb2nyc

Es stellen sich erstmal zwei Fragen.

Hat dein Fahrzeug einen Spurwechselwarner und war dieser aktiviert?

Wird irgendwo festgehalten, wer das Fahrzeug fährt oder können andere Personen auch dieses Fahrzeug fahren, ohne dass das registriert wird?

 

Gruß

Uwe

PS:

Gerade gelesen (hat sich wohl überschnitten), Frage 1 hat sich erledigt.

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