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Darf ein Schwertransport Überholen?

Themenstarteram 29. August 2011 um 21:35

Ich habe es in letzter Zeit hin und wieder erlebt, dass auf einer 3-spurigen Autobahn ein Schwertransport mit Überbreite und Begleitfahrzeug einen oder mehrere LKWs überholt, was natürlich entsprechend dauert...

 

Das Begleitfahrzeug selbst signalisiert dauerhaft ein Überholverbot für LKWs. Wenn es (vermutlich aus  Sicherheitsgründen) für LKWs verboten ist den Schwertransport zu überholen, dann würde ich erwarten, dass es doch eigentlich aus den selben Erwägungen heraus keinesfalls zulässig sein dürfte, dass der Schwertransport überholt. Weiter würde ich erwarten, dass ein Fahrzeug das den Verkehr durch seine Überbreite zwangsläufig behindert verpflichtet sein sollte, diese Behinderung so gering wie möglich zu halten.

 

Kann dazu jemand genaueres sagen oder mir ggf. eine Stelle nennen, an der die entsprechenden Vorschriften für Schwertransporte nachlesbar sind?

Beste Antwort im Thema

Du hasts doch überlebt oder?

Wo ist also das Problem?

Schwerlasttransporter haben es echt schwer genug voran zu kommen und den polizeilichen und verwaltungsrechtlichen Auflagen gerecht zu werden um irgendwelche Strecken innerhalb der genehmigten Zeit zu absolvieren und den angeordneten Stellplatz vor der nächsten Tagesfahrtunterbrechung zu erreichen damit OttoNormal seinen TAG auf der Piste nutzen kann.

Du mit deinem Fahrzeug hast die 5 Minuten wohl schnell wieder aufgeholt.

Aber hast schon recht, Nachts müssen z.B. ja auch keine AB-Baustellen sein :o

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Spontan wüsste ich nicht, was dagegen spricht.

Der Schwertransport weis im Gegensatz zu den anderen Verkehrsteilnehmern wo er sich befindet und ob er überholen kann.

Nen PKW oder sonstiges Fahrzeug, mit Üborholabsicht, weis nicht wie viel "Platz" der Schwerlaster auf den nächsten Metern braucht, der Schwerlaster weis dies beim Überholen Anderer aber sehr wohl.

Da er selbst aufgrund der mitgeführten Beschilderung nicht überholt werden darf spricht auch nichts gegen einen "lange" dauernden eigenen Überholvorgang.

Das (beschilderte) Überholverbot besteht nunmal hinter dem Schwertransporter und nicht davor.

Sie es mal so: Auch einspurige Fahrzeuge dürfen im Überholverbot überholt werden, sowohl durch Einspurige als auch Mehrspurige. Aber Mehrspurige Fahrzeuge dürfen an gleicher Stelle nicht durch Einspurige überholt werden.

Ob er es darf oder nicht finde ich nicht so wichtig.

 

Hab selbst mal geschätze 5 Minuten oder mehr hinter so einem Überholer zugebracht. Viele gelbe Rundumleuchten, Begleitfahrzeug ebenfalls viele gelbe Rundumleuchten und toll beleuchtete Schilder. Auf der mittleren Spur wurde dann umgeschaltet auf Überholverbot komplett.  Geschwindigkeitsunterschied zum rechts fahrenden LKW geschätze 0,5 km/h. Fahrzeug hatte - soweit erkennbar - nur Überlänge

 

Ich meine das muss auch Nachts nicht sein.

Du hasts doch überlebt oder?

Wo ist also das Problem?

Schwerlasttransporter haben es echt schwer genug voran zu kommen und den polizeilichen und verwaltungsrechtlichen Auflagen gerecht zu werden um irgendwelche Strecken innerhalb der genehmigten Zeit zu absolvieren und den angeordneten Stellplatz vor der nächsten Tagesfahrtunterbrechung zu erreichen damit OttoNormal seinen TAG auf der Piste nutzen kann.

Du mit deinem Fahrzeug hast die 5 Minuten wohl schnell wieder aufgeholt.

Aber hast schon recht, Nachts müssen z.B. ja auch keine AB-Baustellen sein :o

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Schwerlasttransporter haben es echt schwer genug voran zu kommen und den polizeilichen und verwaltungsrechtlichen Auflagen gerecht zu werden um irgendwelche Strecken innerhalb der genehmigten Zeit zu absolvieren und den angeordneten Stellplatz vor der nächsten Tagesfahrtunterbrechung zu erreichen damit OttoNormal seinen TAG auf der Piste nutzen kann.

Der normale Alltag auf der Straße. Da schleicht einer mit 70 auf der rechten Spur, und sobald ein anderer LKW überholt gibt er gas. Klar währe es moralisch richtig, das der Schwertransporter dann seinen Überholvorgang gabbricht, aber wer macht es schon, solange das Überholen noch vollendet werden kann? Innerhalb geschlossener Ortschaften wird ja auch ein Knöllchen riskiert, und Tempo 60 gefahren, obwohl man damit auch nicht wirklich schneller ankommt.

 

Innerhlab geschlossener Ortschaften sagen PKW-Fahrer, das man ja nur die Ampel noch bekommen will. Bei LKW-Fahrern auf der Autobahn will man nur die nächste Fähre noch erwischen. Sie können pünktlich an in der Fahrzeugschlange am Hafen stehen, aber wenn die Fähre voll ist, dann kommen sie nicht mehr drauf.

Beim PKW-Fahrer ist es deprimierend, wenn er eine _Minute an der Ampel stehen muss, weil der Vordermann noch rübergekommen ist... Bei einer Fähre wartet man ein weilchen länger, bis man rüberkommt...

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

 

Das (beschilderte) Überholverbot besteht nunmal hinter dem Schwertransporter und nicht davor.

Hmmm, wenn ich mich recht entsinne gelten gelten Überholverbotsschilder genauso wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Schilder immer erst ab dem Schild. Ein Schild was man noch nicht gesehen hat aber 100 m vor dem Schild schon gilt wäre wohl ein bissel unpraktisch.

 

Ob nun Schwertransport oder nicht, im geschilderten Fall mangelte es offensichtlich an der ausreichenden Differenzgeschwindigkeit beim Überholen, dadurch wurde der nachfolgende Verkehr unnötig behindert.

 

Und das ist ein Bußgeldtatbestand. 

jain

Da ihm durch das Begleitfahrzeug mit Beschilderung ein Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr eingerichtet wird, welches auch gelten würde wenn der Schwertransport nicht selbst überholt, behindert er durch sein Überholen ja niemanden mehr, als wenn er selbst nicht überholen würde.

Es darf keiner vorbei und es zusätzlich kommt dann halt auch keiner vorbei

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

jain

Da ihm durch das Begleitfahrzeug mit Beschilderung ein Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr eingerichtet wird, welches auch gelten würde wenn der Schwertransport nicht selbst überholt, behindert er durch sein Überholen ja niemanden mehr, als wenn er selbst nicht überholen würde.

 

Es darf keiner vorbei und es zusätzlich kommt dann halt auch keiner vorbei

In dem von mir geschilderten Fall war das Schild "Überholverbot" ausgeschaltet als er auf der rechten von 3 Spuren fuhr. Dann ging das Überholverbotschild an, der Schwertransport zog auf die mittlere Spur und verblieb mit absolut geringer Tempodifferenz dort. Und ich bleibe dabei. Das muß nicht sein egal wie hoch die Auflagen durch die Verkehrsbehörden sind. Wenn ein Überholvorgang in angemessener Zeit abgeschlossen wird ist das für mich kein Problem . Ich habe immer ein Zeitpolster eingebaut wenn ich längere Strecken fahre. Aber warum soll ich 5 Minuten hinter einem Schwertransport verbleiben nur weil er sich ein Plus von vielleicht 20 Sekunden dadurch schafft

am 30. August 2011 um 7:18

http://www.vbgl.de/Schwertransport

Tobt euch aus wen es ernsthaft interessiert, evtl steht auf den 100 Seiten hier was passendes dabei.

am 26. Februar 2012 um 22:38

Hallo Leutz,

grundsätzlich gilt auch hier eine Mindest-Differenzgeschwindigkeit. Fahre selbst Transporte, habe auch schon selbst überholt.

Grund:

Am Berg wäre der vorher fahrende zu langsam, außerdem kann es sein, dass die Bahn dann wieder zu schmal zum Überholen ist etc...

Das Überholverbot durch BF3 wird dann z.B. AUCH gesetzt, wenn die Fahrspur (z.B. bei Überbreite) so gewählt werden muss, dass sie teilweise oder ganz mitbenutzt wird. Das ist beim Überholen in der Regel der Fall. Oder bei Einfahrten oder Parkplätzen mit Beschleunigungsspur, wenn man sie nicht vorher vollständig einsehen kann....

Manchmal muss auch eine bestimmte Transportreihenfolge eingehalten werden, die sich streckenweise ändern kann.

Aber: normalerweise läßt man den Kollegen dann auch vorbei und bleibt nicht stur volle Pinne auf dem Gas stehen und fährt ein Begrenzer-Rennen....

Normalerweise gilt für ssolche BF3- begleiteten Transporte ohnehin die 62km/h-Grenze (wir sind auch schon mal knapp 100 gefahren MIT und dann auch auf Weisung der Polizei, weil wir die gesamte A9 am WE auf dem Weg nach Berlin trotz 3 Spuren versperrt haben. Man muss halt wirklich wissen, was man tut und tun kann. Nicht alles ist Wahnsinn oder Unsinn. In dem Fall wurde dadurch eine spätere Baustelle, für die AUCH der Gegenverkehr voll gesperrt wurde, "synchronisiert". Macht man halt nicht mit jedem so was.

Also: ich ärgere mich selbst oft genug über "sture" Kollegen und frage mich dann schon, warum die überhaupt solche Fahrzeuge bewegen ... bei der Reife!

am 26. Februar 2012 um 22:41

"Reife"; der Thread ist gut gereift.....hat ja nur 7 Monate gedauert.....;) bis ihn jemand wieder ausgräbt!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

"Reife"; der Thread ist gut gereift.....hat ja nur 7 Monate gedauert.....;) bis ihn jemand wieder ausgräbt!

Nachsicht. :D

Er ist neu und ein "Begleitfahrzeugfahrer"...

am 27. Februar 2012 um 9:49

So kann man sich täuschen...

Hatte gedacht, dieses sei ein seriöses Forum. Wohl eher nicht, offenbar nur Hobbykutscher.

Ich dachte ebenso, Themen seien dazu da, auch besprochen zu werden. Vor allem, wenn sie KEINEN aktuellen Bezug haben als Anlass.

Und wer aus meinem User-Namen schließt, ich fahre BF3, der ist offenbar naiv.

Es gibt da so ´ne Spedition mit grünen Autos im Süden. Da könnt Ihr mich sehen.

Und sprecht einem BF3 übrigens niemals Sachkenntnis ab, die haben meist mehr davon, als die Fahrer, die sie absichern mit deren Transporten.

Man, unterlaßt es am besten, Euch so zu äußern, das paßt nicht zum Thema. Außerdem hat nicht jeder die Zeit, ständig in irgendeinem Netz rumzuhängen.

Gibt es auch Sachkritik oder nur warme Luft von Hobby-Skippern?

@powerBF3

 

Einen alten Thread ausgraben, dann den Eingeschnappten spielen und auch noch die Foristen hier beleidigen. Hättest dich auch mit einer aufrechteren Haltung verabschieden können. Solchen Leuten wie dir weinen wir eh hier keine Träne nach!

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