Überholen mit Behinderung

Hallo,

Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt.

Es war am Sonntag Abend, ich war mit dem Firmenfahrzeug (X6 M) unterwegs, und habe nach einem Waldstück nach einer Kurve auf eine lange Gerade (5 - 700 m geschätzt) überholt. Laut Polizei wird mir vorgeworfen, dass ich beim einscheren den überholten behindert habe (zu eng eingeschert) so dass er eine vollbremsung machen musste. Ausserdem wäre es vom Gegenverkehr her knapp gewesen.

Ich erinnere mich zwar an die Situation, jedoch hatte ich nicht das Gefühl dass es knapp war. Der Vordermann war innerhalb des Waldstücks (ausserorts unbegrenzt) mit ca 70-80 km/h unterwegs. Ich wollte ihn dann auf der geraden überholen, hab sofort nach der Kurve runtergeschaltet und zügig vorbei gezogen, er hat nach der Kurve auch etwas beschleunigt (wahrscheinlich nicht absichtlich) Ich habe dann eingeschert weil tatsächlich Gegenverkehr kam (war aber beim einscheren noch 150m entfernt.

Was erwartet mich auf dem Revier? Was soll ich denen erzählen? Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...

Beste Antwort im Thema

Das Verfahren wurde eingestellt.

Danke für die zahlreichen Antworten! Und Vorsicht im Straßenverkehr!

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:32:18 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:27:52 Uhr:


Ich habe mir sagen lassen, dass Polizeireviere auch am Sonntag besetzt sein sollen.

Ja die Größeren, die Einsatzzentralen, aber die Sachbearbeiter wird man nicht antreffen.

Desweiteren habe ich mir sagen lassen, das man die Einsicht beantragen muss und das Ermittlungsprotokoll nicht einfach mal so bei der Vernehmung unter die Nase gehalten bekommt.

Natürlich wirst du den "Sachbearbeiter" auch am Sonntag da antreffen! Der hat dich wenn dann ja schließlich "eingeladen"!

Zitat:

@TomF31 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:39:17 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:32:18 Uhr:


Ja die Größeren, die Einsatzzentralen, aber die Sachbearbeiter wird man nicht antreffen.

Desweiteren habe ich mir sagen lassen, das man die Einsicht beantragen muss und das Ermittlungsprotokoll nicht einfach mal so bei der Vernehmung unter die Nase gehalten bekommt.

Natürlich wirst du den "Sachbearbeiter" auch am Sonntag da antreffen! Der hat dich wenn dann ja schließlich "eingeladen"!

Wo hast du das mit der Einladung gelesen ?

Erster Beitrag, erster Satz!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:41:32 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:39:17 Uhr:


Natürlich wirst du den "Sachbearbeiter" auch am Sonntag da antreffen! Der hat dich wenn dann ja schließlich "eingeladen"!

Wo hast du das mit der Einladung gelesen ?

Also wenn es schon am ersten Satz bei einer Threaderöffnung scheitert mit der "Aufnahmefähigkeit" .. 🙄 😉

"Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt."

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Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:35:57 Uhr:


Der TE hat überhaupt keine Akteneinsicht beantragt! Er ist einer Einladung durch den zuständigen Beamten gefolgt und hat mit diesem ein Gespräch geführt. Ganz einfache Sache. Und wenn du nicht so viel falsch interpretieren würdest, dann müsstest du dem TE auch keine Märchenstunde vorwerfen.

Ich habe nirgendwo gelesen das es eine Einladung gab.
Desweiteren habe ich mich belesen das eine Entscheidung über Einsicht in die Ermittlungsakte von anderer Stelle als einem Ermittlungbeamten kommt.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:45:29 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:41:32 Uhr:


Wo hast du das mit der Einladung gelesen ?

Also wenn es schon am ersten Satz bei einer Threaderöffnung scheitert mit der "Aufnahmefähigkeit" .. 🙄 😉

"Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt."

Ja da scheitert es bei mir wohl, trotzdem danke.

Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass da zwei Menschen miteinander gesprochen haben? Nix offizielle Akteneinsicht!
Manchmal willst du schon mit dem Kopf durch die Wand, oder?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:46:25 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:35:57 Uhr:


Der TE hat überhaupt keine Akteneinsicht beantragt! Er ist einer Einladung durch den zuständigen Beamten gefolgt und hat mit diesem ein Gespräch geführt. Ganz einfache Sache. Und wenn du nicht so viel falsch interpretieren würdest, dann müsstest du dem TE auch keine Märchenstunde vorwerfen.

Ich habe nirgendwo gelesen das es eine Einladung gab.
Desweiteren habe ich mich belesen das eine Entscheidung über Einsicht in die Ermittlungsakte von anderer Stelle als einem Ermittlungbeamten kommt.

Die Entscheidung über die Verweigerung der Akteneinsicht trifft entweder er ermittelnde Staatsanwalt, das Gericht oder der Sachbearbeiter! Hier gibt es keinen Staatsanwalt und kein Gericht. Und hier kannst du getrost auch davon ausgehen, das wohl der Ermittlungsbeamte auch der Sachbearbeiter ist. 😉

Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:49:59 Uhr:


Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass da zwei Menschen miteinander gesprochen haben? Nix offizielle Akteneinsicht!
Manchmal willst du schon mit dem Kopf durch die Wand, oder?

Der TE schreibt das er das gesamte Befragungsprotokoll gelesen hat.

Der TE schreibt auch das er zur Zeugenaussage bestellt wurde, dürfen Zeugen auch Einsicht nehmen ?

Ansonsten will ich nicht mit dem Kopf durch die Wand, will nur was lernen, aber auch nix falsches.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:53:47 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:46:25 Uhr:


Ich habe nirgendwo gelesen das es eine Einladung gab.
Desweiteren habe ich mich belesen das eine Entscheidung über Einsicht in die Ermittlungsakte von anderer Stelle als einem Ermittlungbeamten kommt.

Die Entscheidung über die Verweigerung der Akteneinsicht trifft entweder er ermittelnde Staatsanwalt, das Gericht oder der Sachbearbeiter! Hier gibt es keinen Staatsanwalt und kein Gericht. Und hier kannst du getrost auch davon ausgehen, das wohl der Ermittlungsbeamte auch der Sachbearbeiter ist. 😉

Achso, bevor alles vor Gericht geht kann da jeder reinschauen, ist ja clever gelöst.

Ich sehe am Mittwoch meine Lauffreundin, die sollte es mir erklären können.

Es wurde ja auch nirgends von einer offiziellen Akteneinsicht mit Bekanntgabe von Personendaten etc. gesprochen. Lediglich das Protokoll der Befragung wurde als Gedächtnisstütze vorgelegt.

Und was hat der Threadersteller davon, hier eine erfundene Geschichte zu erzählen? Wer X6M fährt, hat Besseres zu tun. Ist vielleicht auch der Grund, warum am Sonntag vorgeladen wurde.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:58:31 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:53:47 Uhr:


Die Entscheidung über die Verweigerung der Akteneinsicht trifft entweder er ermittelnde Staatsanwalt, das Gericht oder der Sachbearbeiter! Hier gibt es keinen Staatsanwalt und kein Gericht. Und hier kannst du getrost auch davon ausgehen, das wohl der Ermittlungsbeamte auch der Sachbearbeiter ist. 😉

Achso, bevor alles vor Gericht geht kann da jeder reinschauen, ist ja clever gelöst.

Ich sehe am Mittwoch meine Lauffreundin, die sollte es mir erklären können.

Nach der Verhandlung bzw. Entscheidung macht eine Akteneinsicht ja wohl auch wenig Sinn, oder meinst du nicht auch?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 11:56:02 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 5. Februar 2018 um 11:49:59 Uhr:


Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass da zwei Menschen miteinander gesprochen haben? Nix offizielle Akteneinsicht!
Manchmal willst du schon mit dem Kopf durch die Wand, oder?

Zitat:

Der TE schreibt das er das gesamte Befragungsprotokoll gelesen hat.

Wird halt in der Akte gewesen sein ...

Zitat:

Der TE schreibt auch das er zur Zeugenaussage bestellt wurde, dürfen Zeugen auch Einsicht nehmen ?

Nein, warum sollten Zeugen auch eine Einsicht gebrauchen? Der TE ist hier aber doch auch eindeutig „Beschuldigter“!

Zitat:

Ansonsten will ich nicht mit dem Kopf durch die Wand, will nur was lernen, aber auch nix falsches.

Merkt man aber nicht .... 😉

Du bist (außer den persönlichen Angaben) nicht verpflichtet, dich zur Sache zu äußern - soweit ist es oben richig zu lesen.

Aber:
In unserem Rechtsstaat hat jeder Beschuldigte (denn das bist du, kein Zeuge) das RECHT, den Vorgang aus seiner Sicht zu schildern. Ob du dieses Recht in Anspruch nehmen willst, ist dir überlassen.

Einen Anwalt zu befragen ist sicher nicht der schlechteste Rat.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. Februar 2018 um 09:38:09 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Februar 2018 um 21:57:30 Uhr:


Der Überholer ist notgedrungen schneller als ich. Der kann 3m vor mir einscheren und ich muss trotzdem nicht bremsen.

Tatsächlich ?!

Wenn doch Platz vorhanden ist und kein Gegenverkehr weit und breit sichtbar, warum muß man dann 3 Meter vor einem schon rüberziehen ?
Das macht man nicht !

Nein, muss man nicht und sollte man auch nicht. Aber es gibt im Straßenverkehr so viel, was man nicht machen sollte.

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