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Tolles erlebnis Polizei Überholen

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:18

Hallo,

ich möchte euch mal ein Erlebnis schildern, welches mich heute sehr erquickte.

Ich fuhr auf der Landstraße hinter einem Bulldog (traktor, lnf) als 3tes fahrzeug der kolonne her.

Als die landstraße lange gradeaus ging und der wagen vor mir (nissan primera) immer noch nicht ans überholen dachte, gab ich diesem lichthupe (ankündigen der überholabsicht), blinkte links und zog raus. Als ich auf höhe des nissan war, zog dieser ohne zu blinken nach links. Ich machte eine vollbremsung und fuhr z.t. auf das bankett bzw. die wiese, um einen zusammenstoß zu verhindern. Ich hupte, als ich das rüberziehen bemerkte und nach dem ausweichmanöver ebenfalls. Nachdem der nissan anch gefühlten 3 minuten seinen überholvorgang abgeschlossen hatte, überholte ich ihn auch noch und setzte mich ganz entpsannt vor ihn. Dann sah ich ihn im rückspiegel dauerlichthupe geben, hupen und mir wichser, arschlos, scheibenwischer etc. zu zeigen. Dann bemerke ich blaue lichter an einem 5er Touring mit der aufschrift, polizei, rechts halten. Da von der landstraße rechts eh ein größerer parkplatz wegging bin ich da rauf gefahren, und als ich just ausstieg sah ich, dass hinter dem 5er besagter nissan stand. Der fahrer stieg aus und meinte mich erstmal als "dreckiges arschloch, so hurensöhne wie du wichser töten kinder" betiteln zu müssen. IM BEISEIN DER POLIZISTEN.

Einer der Polizisten kam zu mir und meinte, dass die eigtl. eine abstandmessung mit diesem ProVida zeugs bei mir machen wollen (als 3ter einer kolonne hinterm bulldog, sehr sinnvoll :P ), und daher alles auf band hätten. Daher meinte er, ich könne eine anzeige wegen beleidigung, nötigung und noch etwas drittem (eingriff in straßenverkehr oder so ähnlich) schreiben. Das habe ich dann natürlich auch bejaht. Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Der polizist wollte zwar eine ABE für die auspuffanlage sehen, da ich das auto aber erst vor kurzem gekauft hatte, glaubte er mir dass diese noch beim händler in hamburg lag, und nach einem anruf erledigte sich das, dank bestätigung des händlers und EG nummer.

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn man sie braucht.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. März 2012 um 21:18

Hallo,

ich möchte euch mal ein Erlebnis schildern, welches mich heute sehr erquickte.

Ich fuhr auf der Landstraße hinter einem Bulldog (traktor, lnf) als 3tes fahrzeug der kolonne her.

Als die landstraße lange gradeaus ging und der wagen vor mir (nissan primera) immer noch nicht ans überholen dachte, gab ich diesem lichthupe (ankündigen der überholabsicht), blinkte links und zog raus. Als ich auf höhe des nissan war, zog dieser ohne zu blinken nach links. Ich machte eine vollbremsung und fuhr z.t. auf das bankett bzw. die wiese, um einen zusammenstoß zu verhindern. Ich hupte, als ich das rüberziehen bemerkte und nach dem ausweichmanöver ebenfalls. Nachdem der nissan anch gefühlten 3 minuten seinen überholvorgang abgeschlossen hatte, überholte ich ihn auch noch und setzte mich ganz entpsannt vor ihn. Dann sah ich ihn im rückspiegel dauerlichthupe geben, hupen und mir wichser, arschlos, scheibenwischer etc. zu zeigen. Dann bemerke ich blaue lichter an einem 5er Touring mit der aufschrift, polizei, rechts halten. Da von der landstraße rechts eh ein größerer parkplatz wegging bin ich da rauf gefahren, und als ich just ausstieg sah ich, dass hinter dem 5er besagter nissan stand. Der fahrer stieg aus und meinte mich erstmal als "dreckiges arschloch, so hurensöhne wie du wichser töten kinder" betiteln zu müssen. IM BEISEIN DER POLIZISTEN.

Einer der Polizisten kam zu mir und meinte, dass die eigtl. eine abstandmessung mit diesem ProVida zeugs bei mir machen wollen (als 3ter einer kolonne hinterm bulldog, sehr sinnvoll :P ), und daher alles auf band hätten. Daher meinte er, ich könne eine anzeige wegen beleidigung, nötigung und noch etwas drittem (eingriff in straßenverkehr oder so ähnlich) schreiben. Das habe ich dann natürlich auch bejaht. Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Der polizist wollte zwar eine ABE für die auspuffanlage sehen, da ich das auto aber erst vor kurzem gekauft hatte, glaubte er mir dass diese noch beim händler in hamburg lag, und nach einem anruf erledigte sich das, dank bestätigung des händlers und EG nummer.

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn man sie braucht.

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34 Antworten
am 2. März 2012 um 21:23

Ärger :p

Ich glaub laut StVO hättest du sogar Hupen dürfen beim Überholen :D

EDIT: Wikipedia: Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen.

oder: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

 

Das kommt davon, wenn einige VT sich nicht mit der StVO auseinandergesetzt haben und sich durch eine angemessene Lichthupe provoziert fühlen.

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Trunkenheit_im_Verkehr

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von eKx0

Ärger :p

Ich glaub laut StVO hättest du sogar Hupen dürfen beim Überholen :D

EDIT: Wikipedia: Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen.

oder: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

 

Das kommt davon, wenn einige VT sich nicht mit der StVO auseinandergesetzt haben und sich durch eine angemessene Lichthupe provoziert fühlen.

Ja, ich habe eine lichthupe gegeben, damit er NICHT rausfährt und des merkt, dass einer 2 autos überholen will.

Aber er fuhr danach mit dauerlichthupe hinter mir her. und alles auf band ;) Ja als ich dann vorbei bin und er mich vorher geschnitten hab hab ich auch ordentlich gehupt

Die Nennung des Landes wäre recht hilfreich. ;)

In Deutschland sind das:

Beleidigung,

§185 StGB:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nötigung:

§240 StGB:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr:

§ 315b StGB:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Trunkenheit_im_Verkehr

Und zusammen mit den anderen 3 sachen?

Schwer zu sagen. Dürfte einiges an Geld sein. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Und zusammen mit den anderen 3 sachen?

Je nachdem, was seine Akte sonst noch hergibt, kann's ziemlich übel werden. Besonders dann, wenn er noch Bewährung haben sollte.

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Die Nennung des Landes wäre recht hilfreich. ;)

In Deutschland sind das:

Beleidigung,

§185 StGB:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nötigung:

§240 StGB:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr:

§ 315b StGB:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist ein Neuwagen im wert von 60k € eine sache von bedeutendem wert :P ?

Also wahrscheinlich ordentlich geldstrafe oder evtl. sogar bewährung?

 

Okay, also in jedem Fall SEHR teuer, und evtl. sogar richtig böse.

Gefällt mir sehr, da haben siie mal den richtigen erwischt.

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

...oder evtl. sogar bewährung?

Oder eine Widerrufung der Bewährung, wenn er gerade auf Grund selbiger draußen ist...;)

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

...oder evtl. sogar bewährung?

Oder eine Widerrufung der Bewährung, wenn er gerade auf Grund selbiger draußen ist...;)

Da wäre sehr gut ;)

Wie man sich so viel leisten kann. Und jemand im beisein der polizei so übel zu beleidigen :D

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Und jemand im beisein der polizei so übel zu beleidigen :D

Das passiert, wenn man den Alkohol, den man getrunken hat, nicht verträgt (im Kopf, nicht im Magen)...;)

am 2. März 2012 um 21:44

Da nicht jedes Vergehen einzeln zur Anklage kommt, sondern, die Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriffs in den Strassenverkehr und die Beleidigungen in der Summe verhandelt werden, wird eine verschärfte Gesamtstrafe bezogen auf den Entzug der Fahrerlaubnis und des Bußgeldes, strafmildernd, unter Berücksichtigung seiner schweren Kindheit, oder geistigen Reifeverzugs erfolgen.

Die zivilrechtlichen Ansprüche, wegen der Beleidigungen würde ich auf jeden Fall geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

...strafmildernd, unter Berücksichtigung seiner schweren Kindheit, oder geistigen Reifeverzugs erfolgen.

Die Strafmilderungsgründe unterliegen aber genauso der Beweispflicht wie die Straftaten. Flunkern hilft hier also nicht.

am 2. März 2012 um 21:47

Vergesst alle Strafbestände.

Der verliert seinen Führerschein und kommt dann gut weg, da er alkoholisiert war. Willkommen in Deutschland :D :D :D

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