Überholen mit Behinderung
Hallo,
Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt.
Es war am Sonntag Abend, ich war mit dem Firmenfahrzeug (X6 M) unterwegs, und habe nach einem Waldstück nach einer Kurve auf eine lange Gerade (5 - 700 m geschätzt) überholt. Laut Polizei wird mir vorgeworfen, dass ich beim einscheren den überholten behindert habe (zu eng eingeschert) so dass er eine vollbremsung machen musste. Ausserdem wäre es vom Gegenverkehr her knapp gewesen.
Ich erinnere mich zwar an die Situation, jedoch hatte ich nicht das Gefühl dass es knapp war. Der Vordermann war innerhalb des Waldstücks (ausserorts unbegrenzt) mit ca 70-80 km/h unterwegs. Ich wollte ihn dann auf der geraden überholen, hab sofort nach der Kurve runtergeschaltet und zügig vorbei gezogen, er hat nach der Kurve auch etwas beschleunigt (wahrscheinlich nicht absichtlich) Ich habe dann eingeschert weil tatsächlich Gegenverkehr kam (war aber beim einscheren noch 150m entfernt.
Was erwartet mich auf dem Revier? Was soll ich denen erzählen? Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...
Beste Antwort im Thema
Das Verfahren wurde eingestellt.
Danke für die zahlreichen Antworten! Und Vorsicht im Straßenverkehr!
108 Antworten
Manche haben doch eine komplett andere Sicht auf die Dinge im Straßenverkehr.
Mit 250+ PS überholt es sich komplett anders, wie mit 120.
Wer nie ein stärkeres Fahrzeug gefahren ist, weiß das nicht. Dann kann man die Geschichte schon mal als knapp einschätzen, die man nur durch eigene Bremsung verhindern konnte.
Allgemein ist die Sicht der Dinge auf das Verkehrsgeschehen aus verschiedenen Autos komplett anders.
Der Weg zur Polizei wird dich wahrscheinlich eher nicht entlasten, könnte dich aber bei blöden Aussagen deinerseits belasten. Verkehrsrechtsschutz als Vielfahrer ist immer Sinnvoll, gibt mehr als nur einen, der wegen Lappalien übertriebene Anzeigen rein drückt.
Gibt viele Rechthaber in De, die teils beim überholen auch noch mitbeschleunigen.
Immerhin kam, so wie es aussieht, nur eine Owi zur Anzeige.
"Gefährdung des Straßenverkehrs" ist ein oft unnötig hergenommener Straftatbestand, bei dem als betroffener viel mehr auf dem Spiel steht.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 4. Februar 2018 um 10:28:01 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 04. Feb. 2018 um 00:39:04 Uhr:
Unstimmigkeiten sehe Ich auch so einige, gerade in Verbindung mit diesem Auto.
Ich sag's ja immer wieder: Leistungsreserven sind toll, solange man diese nicht regelmaessig in Anspruch nimmt. Dann naemlich wird das Fahren zu einem ruecksichtslosen Fahrstil, so wie es dem TE hier offensichtlich vorgeworfen wird.
Ich muss sie korrigieren, es wird mir nicht vorgeworfen im allgemeinen einen rücksichtslosen Fahrstil zu haben.
Zitat:
@dtdmlb2nyc schrieb am 4. Februar 2018 um 11:26:48 Uhr:
Ich muss sie korrigieren, es wird mir nicht vorgeworfen im allgemeinen einen rücksichtslosen Fahrstil zu haben.
Noch nicht!
Ich bin wie einige andere hier im Forum der Meinung, das du die "Geschichte" nicht ganz so erzählst, wie sie der andere Fahrer erzählen würde!
Ich bin kein Anwalt, würde aber davon ausgehen, das die Polizei, "Dinge/ Sachverhalte" die sie während der Vernehmung von Dir erfährt, ggf. auch gegen dich verwenden könnte!
Also erst zum Anwalt u. erst dann zur Polizei!
MfG Günter
Na klar kann sie das. Deshalb erfolgt zu Beginn der Vernehmung eine entsprechende Belehrung.
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Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 4. Februar 2018 um 17:01:20 Uhr:
Zitat:
@dtdmlb2nyc schrieb am 4. Februar 2018 um 11:26:48 Uhr:
Ich muss sie korrigieren, es wird mir nicht vorgeworfen im allgemeinen einen rücksichtslosen Fahrstil zu haben.
Noch nicht!
Ich bin wie einige andere hier im Forum der Meinung, das du die "Geschichte" nicht ganz so erzählst, wie sie der andere Fahrer erzählen würde!
Ich bin kein Anwalt, würde aber davon ausgehen, das die Polizei, "Dinge/ Sachverhalte" die sie während der Vernehmung von Dir erfährt, ggf. auch gegen dich verwenden könnte!
Also erst zum Anwalt u. erst dann zur Polizei!MfG Günter
War vorhin auf der PI, und habe dort entgegen der Meinung einiger hier sehr wohl das komplette Befragungsprotokoll der Anzeige gelesen.
Es handelt sich wohl um einen anderen Streckenabschnitt, und einen anderen Überholvorgang als ich dachte, an den ich mich beim besten Willen nicht erinnern kann.
Was mir aufgefallen ist. Ist dass laut seiner Aussage, er bis zum Stillstand bremsen musste. Ich dann noch 30m zum Gegenverkehr hatte. Er aber im nächsten Satz erzählte, er wäre mir 200m später im Streckenverlauf (kenne diese Strecke sehr gut) mit 110 km/h nachgefahren.
Der Polizist war sehr nett, und hat mir vorgeschlagen es so auszusagen, dass ich mich nicht an die Situation erinnern kann, und ich mich sicherlich erinnern könnte wäre es so vorgefallen. Er gibt mir aber die Möglichkeit zuerst morgen mit einem Anwalt zu sprechen, darüber nachzudenken und mich dann nochmal zu melden wie ich weiterhin vorgehen möchte bevor ich Aussage.
Ich werde hier auf alle Fälle weiter auf dem laufenden halten wie die Geschichte ausgeht
Wenn ich ueberholt werde und man dicht vor mir rueber zieht, warum soll man da bis zum Stillstand bremsen? Und wie schnell muss er unterwegs gewesen sein um dich wieder ran zu kommen? Komisch
Zitat:
@mattalf schrieb am 4. Februar 2018 um 21:41:27 Uhr:
Wenn ich ueberholt werde und man dicht vor mir rueber zieht, warum soll man da bis zum Stillstand bremsen? Und wie schnell muss er unterwegs gewesen sein um dich wieder ran zu kommen? Komisch
Genau das war dann auch mein Gedanke. Der Polizeibeamte meinte dass mit solchen Aussagen ein Anwalt unter Umständen schon was anfangen könnte.
Der Überholer ist notgedrungen schneller als ich. Der kann 3m vor mir einscheren und ich muss trotzdem nicht bremsen.
Für mich wird die Sache immer unglaubwürdiger.
Es fängt damit an das der TE ein Befragungsprotokoll des Anzeigenden zu lesen bekommt.
Um was geht es hier? Um das Behindern des Überholten? Eine Verwarnung von 20 €?
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 5. Februar 2018 um 08:26:53 Uhr:
Um was geht es hier? Um das Behindern des Überholten? Eine Verwarnung von 20 €?
Nein, da in der Anzeige die Rede von einer Gefährdung ist. Sowohl des Überholten als auch des Gegenverkehrs
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 06:33:26 Uhr:
Für mich wird die Sache immer unglaubwürdiger.
Es fängt damit an das der TE ein Befragungsprotokoll des Anzeigenden zu lesen bekommt.
Warum auch nicht, ich muss ja darüber belehrt werden was mir vorgeworfen wird. Sollten sie mich befragen: "Sind sie dort zu dieser Uhrzeit gefahren und können sie sich an etwas erinnern das vorgefallen sein könnte?", Schwachsinn
Zitat:
@dtdmlb2nyc schrieb am 5. Februar 2018 um 08:49:07 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 06:33:26 Uhr:
Für mich wird die Sache immer unglaubwürdiger.
Es fängt damit an das der TE ein Befragungsprotokoll des Anzeigenden zu lesen bekommt.Warum auch nicht, ich muss ja darüber belehrt werden was mir vorgeworfen wird. Sollten sie mich befragen: "Sind sie dort zu dieser Uhrzeit gefahren und können sie sich an etwas erinnern das vorgefallen sein könnte?", Schwachsinn
Ja, ich denke da bekommst du eine Information, was dir vorgeworfen wird, aber du bekommst kein Protokoll was der Anzeigende ausgesagt hat, damit du dir kein Gegenmärchen ausdenken kannst.
So stelle ich mir das jedenfalls vor.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Februar 2018 um 21:57:30 Uhr:
Der Überholer ist notgedrungen schneller als ich. Der kann 3m vor mir einscheren und ich muss trotzdem nicht bremsen.
Tatsächlich ?!
Wenn doch Platz vorhanden ist und kein Gegenverkehr weit und breit sichtbar, warum muß man dann 3 Meter vor einem schon rüberziehen ?
Das macht man nicht !
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2018 um 09:09:39 Uhr:
Ja, ich denke da bekommst du eine Information, was dir vorgeworfen wird, aber du bekommst kein Protokoll was der Anzeigende ausgesagt hat, damit du dir kein Gegenmärchen ausdenken kannst.
Hä? Das ist doch nicht mehr oder weniger als die bekannte Akteneinsicht (die ja gerüchteweise verlautet nur der Anwalt bekommt, stimmt aber nicht).
Natürlich muß du erst mal wissen was genau vorgefallen ist, wie willst du sonst darauf reagieren.
Gruß Metalhead