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Überholen mit Behinderung

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 17:40

Hallo,

Muss morgen zur Zeugenaussage zur Polizei, wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt.

Es war am Sonntag Abend, ich war mit dem Firmenfahrzeug (X6 M) unterwegs, und habe nach einem Waldstück nach einer Kurve auf eine lange Gerade (5 - 700 m geschätzt) überholt. Laut Polizei wird mir vorgeworfen, dass ich beim einscheren den überholten behindert habe (zu eng eingeschert) so dass er eine vollbremsung machen musste. Ausserdem wäre es vom Gegenverkehr her knapp gewesen.

Ich erinnere mich zwar an die Situation, jedoch hatte ich nicht das Gefühl dass es knapp war. Der Vordermann war innerhalb des Waldstücks (ausserorts unbegrenzt) mit ca 70-80 km/h unterwegs. Ich wollte ihn dann auf der geraden überholen, hab sofort nach der Kurve runtergeschaltet und zügig vorbei gezogen, er hat nach der Kurve auch etwas beschleunigt (wahrscheinlich nicht absichtlich) Ich habe dann eingeschert weil tatsächlich Gegenverkehr kam (war aber beim einscheren noch 150m entfernt.

Was erwartet mich auf dem Revier? Was soll ich denen erzählen? Ich war alleine, der andere hatte eine Zeugin dabei...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Mai 2018 um 20:15

Das Verfahren wurde eingestellt.

Danke für die zahlreichen Antworten! Und Vorsicht im Straßenverkehr!

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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Geh zum Anwalt und sag im Himmels Willen gar nichts. Keine Aussage, Du musst nicht einmal erscheinen. Ruf an, sag, dass Du die Sache Deinem Anwalt übergibst und halt ansonsten die Goschen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 3. Februar 2018 um 19:20:07 Uhr:

Ob das Dumm Stellen die Lösung ist, kann man schon fast bezweifeln, weil Firmenfahrzeug und den richtigen Ansprechpartner hat man ja schon gefunden.

Es geht nicht darum, sich dumm zu stellen. Es geht darum, dass der TE seine Möglichkeiten (und die möglichen Folgen) kennt und dann die für ihn passende auswählen kann.

am 3. Februar 2018 um 18:40

Die Polizei wird Dir gar nichts zur Aussage der Gegenseite und schon gar nicht Einzelheiten dazu mitteilen.

Akteneinsicht bekommst Du nur über einen Anwalt.

Gar nichts sagen und den Strafbefehl abwarten erscheint mir auch als das sinnvollste.

Je nach Höhe kannst Du dann immer noch den Anwalt einschalten.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 18:53

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Februar 2018 um 19:24:01 Uhr:

@dtdmlb2nyc

Es stellen sich erstmal zwei Fragen.

Hat dein Fahrzeug einen Spurwechselwarner und war dieser aktiviert?

Wird irgendwo festgehalten, wer das Fahrzeug fährt oder können andere Personen auch dieses Fahrzeug fahren, ohne dass das registriert wird?

 

Gruß

Uwe

PS:

Gerade gelesen (hat sich wohl überschnitten), Frage 1 hat sich erledigt.

Das Fahrzeug kann ohne "Registrierung" nicht bewegt werden

Ja fein, wegen Behinderung Vollbremsung.

Was ist das denn für eine Geschichte ?

Ohne Gegendarstellung ist die Disskussion eh sinnlos.

Das Muffensausen wird nicht ohne Grund sein.

Zitat:

@dtdmlb2nyc schrieb am 3. Februar 2018 um 18:40:21 Uhr:

 

Ich wollte ihn dann auf der geraden überholen, hab sofort nach der Kurve runtergeschaltet und zügig vorbei gezogen, er hat nach der Kurve auch etwas beschleunigt (wahrscheinlich nicht absichtlich) Ich habe dann eingeschert weil tatsächlich Gegenverkehr kam (war aber beim einscheren noch 150m entfernt.

So, so du hast also in deinem mit wieviel PS motoresierten X6 bemerkt das der andere "auch etwas beschleunigt" hat ..!

Wann hast du den bemerkt das der andere "beschleunigt" schon vor dem ausscheren oder erst als der Überholweg länger wurde als gedacht?

Ich würde mich "twindance" anschliessen: So wie sich die Situation darstellt (beschleunigen des überholenden FHz.) würde ich auch dazu raten ersteinmal einen Anwalt zukontaktieren, bevor du dich bei der Polizei um Kopf und Kragen redest!

MfG Günter

Der darf schließlich nicht beschleunigen, wenn er merkt, dass er überholt wird. Ein guter Anwalt dreht dem Gegner den Strick draus...

@dtdmlb2nyc

Ich hatte nicht eine sondern zwei Fragen und die eine hast du nicht beantwortet. Natürlich hatte auch diese einen Hintergrund. Ist jetzt auch egal, ist nicht mein Problem.

 

Gruß

Uwe

Wie funktioniert denn die Registrierung des Fahrers? Verhindert das, dass ein anderer fährt? Nicht dürfen heißt ja nicht unbedingt, dass es nicht trotzdem gemacht wird.

Ein Überholmanöver ist ein 0815-Vorgang gerade mit solch einem leistungsstarken Fahrzeug. Da kannst du dich nach einer gewissen Zeit noch an einen Vorgang erinnern und weißt sogar das im anderen Wagen 2 Insassen waren? Also deine Beschreibung ist möglicherweise sehr "geschönt" zu deinen gunsten. Da hilft dir auch der recht dünne Strohhalm "der andere hat beschleunigt" nicht sonderlich weiter.

Ein Fahrer eines ~ 550 PS starkes Fahrzeug hat Probleme, weil der zu überholende leicht beschleunigt? Dann kann man sich an genaue Details wie den Ort und die Insassen erinnern, nicht aber das es knapp war (wenn man Pech hat kommt man noch an die Aussage vom Gegenverkehr). Und das mit einem Fahrzeug, mit dem man vermutlich sehr viele andere Fahrzeuge überholt...

.. übrigens ist Morgen Sonntag, ein typischer Tag für eine Zeugenaussage. Irgendwie gibts hier noch zahlreiche Unstimmigkeiten.

Wenn ich überdenke wie oft beim Einscheren des Überholers mein Auffahrwarner meckert haben nicht Wenige ein Problem damit beim Wiiedereinscheren den Abstand zum Überholten richtig einzuschätzen.

Mir hat man eingetrichtert das man erst wieder Einschert wenn das überholte Fahrzeug komplett im Innenspiegel zu sehen ist.

Unstimmigkeiten sehe Ich auch so einige, gerade in Verbindung mit diesem Auto.

Themenstarteram 4. Februar 2018 um 3:14

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Februar 2018 um 21:22:29 Uhr:

@dtdmlb2nyc

Ich hatte nicht eine sondern zwei Fragen und die eine hast du nicht beantwortet. Natürlich hatte auch diese einen Hintergrund. Ist jetzt auch egal, ist nicht mein Problem.

 

Gruß

Uwe

Hat einen Spurwechselassistenten

Themenstarteram 4. Februar 2018 um 3:17

Zitat:

@Knergy schrieb am 3. Februar 2018 um 23:28:54 Uhr:

Ein Überholmanöver ist ein 0815-Vorgang gerade mit solch einem leistungsstarken Fahrzeug. Da kannst du dich nach einer gewissen Zeit noch an einen Vorgang erinnern und weißt sogar das im anderen Wagen 2 Insassen waren? Also deine Beschreibung ist möglicherweise sehr "geschönt" zu deinen gunsten. Da hilft dir auch der recht dünne Strohhalm "der andere hat beschleunigt" nicht sonderlich weiter.

Ein Fahrer eines ~ 550 PS starkes Fahrzeug hat Probleme, weil der zu überholende leicht beschleunigt? Dann kann man sich an genaue Details wie den Ort und die Insassen erinnern, nicht aber das es knapp war (wenn man Pech hat kommt man noch an die Aussage vom Gegenverkehr). Und das mit einem Fahrzeug, mit dem man vermutlich sehr viele andere Fahrzeuge überholt...

.. übrigens ist Morgen Sonntag, ein typischer Tag für eine Zeugenaussage. Irgendwie gibts hier noch zahlreiche Unstimmigkeiten.

Das wurde mir am Telefon mitgeteilt, auch wo es war etc. Ich habe mich dann daran erinnern können, ja. Leicht beschleunigen kann auch Vollgas bedeuten, Auslegungssache

am 4. Februar 2018 um 7:36

Entweder die Sache sehr problemfrei darstellen (deutliche Differenzgeschwindigkeit, viel Abstand zum Überholten und zum Gegenverkehr, gute Sicht beim Vorgang) oder gar nichts sagen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 04. Feb. 2018 um 00:39:04 Uhr:

Unstimmigkeiten sehe Ich auch so einige, gerade in Verbindung mit diesem Auto.

Ich sag's ja immer wieder: Leistungsreserven sind toll, solange man diese nicht regelmaessig in Anspruch nimmt. Dann naemlich wird das Fahren zu einem ruecksichtslosen Fahrstil, so wie es dem TE hier offensichtlich vorgeworfen wird.

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