Überführungskennzeichen VON Spanien NACH Deutschland

Ich weiß, dass man in Spanien Kennzeichen für die Überführung nach anderen Ländern bekommen kann, kenne die Details aber nicht. Hat jemand Erfahrung damit, und zwar:

- erhält man diese Kennzeichen bei der Zulassungsstelle am selben Tag
- kann man die notwendige Versicherung an Ort und Stelle abschließen
- welche Kosten für die Behörde und die Versicherung fallen etwa an?

Und nein, Überführung mit deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Rotkennzeichen AUS dem Ausland ist nicht erlaubt.

Schönen Gruß

93 Antworten

Hätte Hätte Fahrradkette!

Ein Fahrzeug ist in D anzumelden, wenn es einen festen Standort in D hat!

Nicht Hätte

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2024 um 09:58:28 Uhr:


Ein Fahrzeug ist in D anzumelden, wenn es einen festen Standort in D hat!

Genau. Und wo ist das? Nach Auffassung der OLGe Bamberg und Nürnberg und nach dem Text der FZV zur vorübergehenden Teilnahme ausl. Fahrzeuge im Inland ist das nicht im Land des momentanen Standortes, sondern im Land, in das das Fahrzeug dauerhaft verbracht werden soll.

Man weiß nur nicht, ob dem Vorhaben eine spanische Vorschrift entgegenstehen würde. Eine deutsche jedenfalls nicht.

Genau. Und eine "besondere" Betrugsfähigkeit gibt es dabei auch nicht.

Deine Ansicht

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Meine Überzeugung und ich warte auf deine Gegenargumente

Zitat:

@Rockville schrieb am 25. Februar 2024 um 10:05:33 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2024 um 09:58:28 Uhr:


Ein Fahrzeug ist in D anzumelden, wenn es einen festen Standort in D hat!

Genau. Und wo ist das?

Im Falle des TE Spanien.

Schmeiß hier doch nicht die vorübergehende Teilnahme gem § 46 in den Raum, weil es deine vermeintliche Sicht untermauert.

Mit dem Fall des TE hat das nichts zu tun.

Wo der zukünftige Standort ist, spielt für den Augenblick des Zulassungsantrags keine Rolle.
Das Fahrzeug steht in E vermutlich mit spanischer Zulassung. Die FZV findet erst für den TE Anwendung, wenn das Fahrzeug in D eingetroffen ist.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 25. Februar 2024 um 10:40:59 Uhr:


Meine Überzeugung und ich warte auf deine Gegenargumente

AH war auch überzeugt den WK 2 zu gewinnen. Das Ergebnis ist Dir vermutlich bekannt.

Wo ist das Problem.

Annahme:
Das Fahrzeug wird in E abgemeldet.
Hat eine gültige HU nach 2014/45/EU...
Papiere werden nach D versandt, Anmeldung erfolgt.
Der TE fährt nach E, macht die Kennzeichen dran, und fährt nach Hause.

Kann so einfach sein.

Entschuldige aber das ist einfach nur Bullshit windelexpress

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Februar 2024 um 10:46:51 Uhr:


Wo ist das Problem.

Annahme:
Das Fahrzeug wird in E abgemeldet.
Hat eine gültige HU.
Papiere werden nach D versandt, Anmeldung erfolgt.
Der TE fährt nach E, macht die Kennzeichen dran, und fährt nach Hause.

Kann so einfach sein.

Versuchen kann man das.
Muss aber nicht klappen, wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug zu den spanischen Papieren sehen will.

Vielleicht sind noch einige zu jung von euch und kennen das nicht mehr. Ich kann mich noch gut daran erinnern das eine Zeit lang jedes FZG vorgeführt, besichtigt wurde bevor die Zulassung/Ummeldung erfolgte.

Gott sei Dank ist dieser Unfug Geschichte, zumindest macht es keiner mehr.

Wie das hier aussieht weiß ich nicht, von ganzen hin und her ist mir eh schon ganz schwindelig und würde mich hier doch glatt direkt an eine offizielle Stelle mit dieser Frage wenden. Auch wenn es dauert. Aber hier kommt man ja auch seit Tagen zu keinem Fazit.

Auch was würde es dem TE nützen wenn er am Amt dann sowieso scheitert, dann frage ich mich doch gleich da durch.

Spätestens 1975 wurde bei uns kein Fahrzeug mehr angeschaut bei der Zulassung.

Bei uns war das noch bis in die 2000er Jahre üblich.
Aus welchem Grund und zu welcher Konstellation/gesetzlichen Vorschrift weiß ich allerdings auch nicht mehr.

Ich weiß nur, ich musste 2001 mit meinem Motorrad zur Anmeldung da vorfahren.
Das war direkt an der Behörde wie eine kleine Prüfhalle. Da stand man an der Schlange von Fahrzeugen an, bis man dran war. Kurze Prüfung der FIN, und dann wieder raus.

Müsste ja @windelexpress kennen?

Es gibt halt verschiedene Situationen und unterschiedliche Handhabungen bei den Zulassungsstellen. Außerdem hat sich in den letzten 30 Jahren auch noch die Rechtslage gendert.

Bei Fahrzeugen die schon einen deutschen Brief (ZB II) haben verlangen nur ganz wenige Zulassungsstellen die Vorführung des Fahrzeugs.

Anders sieht es aus, wenn nach vorheriger Zulassung im Ausland eine ZBII erstellt werden soll, ggf. auch für die Erteilung von Ausfuhrkennzeichen. Hier treiben zwar auch nur wenige Zulassungsstellen den Aufwand, das Fahrzeug selbst zu identifizieren. Stattdessen verlangt man üblicherweise eine FIN-Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die dann üblicherweise auch nur wenige Tage alt sein darf. Im einfachsten Fall erfolgt diese Bestätigung im Rahmen der Untersuchung nach §29 oder der Begutachtung nach §21 StVZO.

Anbei übrigens ein Foto des Vorführbereichs einer Zulassungsstelle an der Grenze zwischen Ruhrgebiet und Sauerland.

Dsc

Kurz und knapp: entweder bei einer spanischen Behörde anfragen, oder bei einem Importeur bzw. EU-Fahrzeug-Händler (wobei diese vermutlich en groß per Autotransporter/Schiff/Zug geliefert werden).

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