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Außländisches Kennzeichen in Deutschland KFZ Steuer?

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 15:27

Hi,

in der Suchfunktion findet man ja einige Beiträge, dass es als deutscher Staatsbürger nicht erlaubt ist mit einem schweizer Kennzeichen in Deutschland zufahren, da man die KFZ Steuer hinterzieht.

Allerdings habe ich jetzt gehört, dass es in Ordnung wäre, wenn man nicht länger wie 6 Monate in Deutschland ist und die deutsche KFZ-Steuer zusätzlich bezahlt.

Hintergrund ist, ich könnte von meinem Vater, der in der Schweiz lebt, so ein Auto zumindest im Sommer paar Monate fahren.

Die KFZ-Steuer leuchtet mir ein und finde ich auch okay.

Aber muss ich dann das Auto trotzdem nach Deutschland einführen und 19% MwSt + 10% Zoll bezahlen? :confused:

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23 Antworten

Hallole zusammen

Auf die gefahr was falsches zu schreiben gebe ich nur meine Meinung / Wissensstand dazu bekannt . Du darfst das Fahrzeug in D Fahren wenn auch du einen ständigen Wohnsitz im Ausland gemeldet hast . Ist es das fahrzeug eines anderen egal welchen Familienangehörigen oder Freundes ist das schon hart an der grenze der legalität wenn du dort nicht nachweisbar gemeldet bist. Es geht auch daruum ob mögliche Knöllchen zugestellt werden können oder faghrer und halter leicht ermittelt werden können. Zolltechnisch kanns auch teuer werden denn du fährst ein fahrzeug in einem Land wo man eigendlich die Steuern auch zu bezahlen hat.. Innerhalb oder ab drei Monate bei wohnortwechsel sind bereits ummeldepflichtig soweit ich das weis. Jol.

am 13. Februar 2012 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von timo1220

 

Die KFZ-Steuer leuchtet mir ein und finde ich auch okay.

Aber muss ich dann das Auto trotzdem nach Deutschland einführen und 19% MwSt + 10% Zoll bezahlen? :confused:

Moin:)

Die Frage macht nicht unbedingt Sinn :rolleyes:

Kfz Steuer kannst Du nur für ein in D angemeldetes Fzg zahlen.

Die Sechsmonatsfrist gilt nur für Fahrzeuge der EU, dazu gehört die Schweiz nicht.

Da das Fzg nicht dir gehört musst Du meines Wissens nach den Zoll plus die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, diese bekommst Du bei der Ausfuhr wieder zurück erstattet.

Genaue Auskünfte erteilt dir jedes Hauptzollamt.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Kfz Steuer kannst Du nur für ein in D angemeldetes Fzg zahlen.

Ähm, nö.

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

Grundlegend ist auch ein ausländisches Auto in Deutschland steuerpflichtig, gibt aber reichlich, i.d.R. zeitlich befristete, Ausnahmen.

am 13. Februar 2012 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Kfz Steuer kannst Du nur für ein in D angemeldetes Fzg zahlen.

Ähm, nö.

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

Grundlegend ist auch ein ausländisches Auto in Deutschland steuerpflichtig, gibt aber reichlich, i.d.R. zeitlich befristete, Ausnahmen.

Ähm ???

Zitat:

(2) Fallen bei einem Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so beginnt die Steuerpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzungen. Absatz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz ist nicht anzuwenden, wenn das Fahrzeug nur zeitlich befristet von der Steuer befreit war. Die Steuerpflicht endet vorbehaltlich des Satzes 4 mit dem Eintritt der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Wird ein Fahrzeug, dessen Halten von der Steuer befreit ist, vorübergehend zu anderen als den begünstigten Zwecken benutzt (zweckfremde Benutzung), so dauert die Steuerpflicht, solange die zweckfremde Benutzung währt, mindestens jedoch einen Monat; Entsprechendes gilt, wenn eine Steuerermäßigung nach § 3a Abs. 2 wegen vorübergehender zweckfremder Benutzung des Fahrzeugs entfällt. Ein Fahrzeug, dessen Halten nach § 3 Nr. 5 von der Steuer befreit ist, wird nicht deshalb zweckfremd benutzt, weil es für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten verwendet wird.

Gibts das auch in deutsch ???

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Gibts das auch in deutsch ???

Nö :D

am 13. Februar 2012 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Gibts das auch in deutsch ???

Nö :D

:D

Also doch Hauptzollamt, in dem Fall Basel oder Riehen, Adresse gibts im www.

Gruss TAlFUN

Ich sags mal so. Das ist eine Sache des Zolls.

wenn dein Vater damit über den Zoll fährt, und du gemütlich mehr als 50km von der Front wohnst, dann interessiert das erstmal wohl niemanden.

Ob die Polizei dazu (dem Zoll) was sagt, das ist ehr unwarscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von timo1220

Hi,

in der Suchfunktion findet man ja einige Beiträge, dass es als deutscher Staatsbürger nicht erlaubt ist mit einem schweizer Kennzeichen in Deutschland zufahren, da man die KFZ Steuer hinterzieht.

Jein. Du solltest auf jeden Fall kurz einen Steuerberater telefonisch konsultieren. Denn Deine Aussagen sind nicht korrekt.

Bei der Frage, ob KFZ-Steuer oder nicht geht es um den Lebensmittelpunkt (Wo werde ich steuerlich veranlagt). Wenn ich als deutscher Staatsbürger meinen Lebensmittelpunkt nachweißbar in der Schweiz habe, wird keine Zollbehörde mich zwingen können. MwSt und Zoll zu entrichten, nur weil ich in D (maximal 179 Tage) Urlaub mache. Denn dann müßte ich auf alles, was ich mit mir habe, beides entrichten.

am 13. Februar 2012 um 16:44

Moin gurusmi:)

Die Frage ergibt sich nicht, der TE lebt in D und das Fzg gehört seinem Vater, der in der Schweiz lebt .

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von timo1220

Hi,

in der Suchfunktion findet man ja einige Beiträge, dass es als deutscher Staatsbürger nicht erlaubt ist mit einem schweizer Kennzeichen in Deutschland zufahren, da man die KFZ Steuer hinterzieht.

Jein. Du solltest auf jeden Fall kurz einen Steuerberater telefonisch konsultieren. Denn Deine Aussagen sind nicht korrekt.

 

Bei der Frage, ob KFZ-Steuer oder nicht geht es um den Lebensmittelpunkt (Wo werde ich steuerlich veranlagt). Wenn ich als deutscher Staatsbürger meinen Lebensmittelpunkt nachweißbar in der Schweiz habe, wird keine Zollbehörde mich zwingen können. MwSt und Zoll zu entrichten, nur weil ich in D (maximal 179 Tage) Urlaub mache. Denn dann müßte ich auf alles, was ich mit mir habe, beides entrichten.

Begriff "Lebensmittelpunkt" hat nichts mit der Kfz-Steuer zu tun. Er spielt nur eine Rolle, wenn man mit zwei Wohnsitzen in Deutschland gemedet ist. Lebensmittelpunkt hängt auch nicht von Dauer des Aufenthaltes ab.

 

Dauer des Aufenthaltes ist entscheidend bei der Frage, in welchem Land man steuerlich veranlagt wird (Doppelbesteuerungsabkommen).

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Jein. Du solltest auf jeden Fall kurz einen Steuerberater telefonisch konsultieren. Denn Deine Aussagen sind nicht korrekt.

Bei der Frage, ob KFZ-Steuer oder nicht geht es um den Lebensmittelpunkt (Wo werde ich steuerlich veranlagt). Wenn ich als deutscher Staatsbürger meinen Lebensmittelpunkt nachweißbar in der Schweiz habe, wird keine Zollbehörde mich zwingen können. MwSt und Zoll zu entrichten, nur weil ich in D (maximal 179 Tage) Urlaub mache. Denn dann müßte ich auf alles, was ich mit mir habe, beides entrichten.

Begriff "Lebensmittelpunkt" hat nichts mit der Kfz-Steuer zu tun. Er spielt nur eine Rolle, wenn man mit zwei Wohnsitzen in Deutschland gemedet ist. Lebensmittelpunkt hängt auch nicht von Dauer des Aufenthaltes ab.

Dauer des Aufenthaltes ist entscheidend bei der Frage, in welchem Land man steuerlich veranlagt wird (Doppelbesteuerungsabkommen).

O.

Falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest. Hier geht es auch um die MwSt und den Zoll. Nur so nebenbei.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Begriff "Lebensmittelpunkt" hat nichts mit der Kfz-Steuer zu tun. Er spielt nur eine Rolle, wenn man mit zwei Wohnsitzen in Deutschland gemedet ist. Lebensmittelpunkt hängt auch nicht von Dauer des Aufenthaltes ab.

 

Dauer des Aufenthaltes ist entscheidend bei der Frage, in welchem Land man steuerlich veranlagt wird (Doppelbesteuerungsabkommen).

 

O.

Falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest. Hier geht es auch um die MwSt und den Zoll. Nur so nebenbei.

Eben deshalb hat der Begriff "Lebensmittelpunkt" hier überhaupt nichts zu suchen.

 

O.

Also, zur Frage der KFZ-Steuer: besteuert werden kann gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG das Halten von ausländischen Fahrzeugen im Inland. Steuerschuldner ist gem. § 7 Nr. 2 KraftStG derjenige, der das Fahrzeug im Inland benutzt. Die Dauer der Steuerpflicht beträgt wie schon zitiert nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG die x Monate im Sommer, die der TE das Fahrzeug hier nutzen will. Eine Steuerbefreiung, deren Zitat (§ 5 Abs. 2 KraftStG) hier so undeutsch für Verwirrung gesorgt hat, kommt nicht in Betracht. Somit kann es also durchaus dazu kommen, dass der TE die KFZ-Steuer bezahlt, während das Fahrzeug auf den Vater im Ausland zugelassen ist.

Die Frage des Einfuhrzolls ergibt sich mMn nur dann, wenn der TE das Fahrzeug hierher einführt und auf sich dann zulässt.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest. Hier geht es auch um die MwSt und den Zoll. Nur so nebenbei.

Eben deshalb hat der Begriff "Lebensmittelpunkt" hier überhaupt nichts zu suchen.

O.

Sag das mal dem Bobbele...

Der Lebensmittelpunkt und die Dauer des Aufenthaltes definieren zufälligerweise einen Urlaub.Und genau um diesen geht es hier. Papi kommt zu URLAUB und bringt seinen Wagen mit. Sohnemann, selbst in D wohnhaft verwendet den Wagen während des URLAUBS des Vaters.

Und es wäre mir neu, daß man Zoll und MwSt. für etwas bezahlt, das man nach dem URLAUB wieder mit in den Staat nimmt, der den Lebensmittelpunkt bildet. Da hätten aber die Touristen in D einen weiteren Grund, nicht nach D zu fahren.

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