Überführungskennzeichen VON Spanien NACH Deutschland

Ich weiß, dass man in Spanien Kennzeichen für die Überführung nach anderen Ländern bekommen kann, kenne die Details aber nicht. Hat jemand Erfahrung damit, und zwar:

- erhält man diese Kennzeichen bei der Zulassungsstelle am selben Tag
- kann man die notwendige Versicherung an Ort und Stelle abschließen
- welche Kosten für die Behörde und die Versicherung fallen etwa an?

Und nein, Überführung mit deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Rotkennzeichen AUS dem Ausland ist nicht erlaubt.

Schönen Gruß

93 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2024 um 10:43:28 Uhr:


Wo der zukünftige Standort ist, spielt für den Augenblick des Zulassungsantrags keine Rolle.
Das Fahrzeug steht in E vermutlich mit spanischer Zulassung. Die FZV findet erst für den TE Anwendung, wenn das Fahrzeug in D eingetroffen ist.

Deine Behauptung widerspricht einfach den Regeln der FZV und der zuvor verlinkten Rechtsprechung. Ich habe meine Sichtweise wenigstens begründet, von dir kommt da nichts, ausgenommen:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2024 um 10:44:34 Uhr:


AH war auch überzeugt den WK 2 zu gewinnen. Das Ergebnis ist Dir vermutlich bekannt.

Was für ein tolles Argument ...

Im Übrigen habe ich dem TE gar nicht eine Zulassung in D empfohlen. Er fragte ja auch gar nicht danach. Er wollte nur wissen, wie er an ein spanisches Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen kommt. Das weiß hier vermutlich niemand, außerdem müsste dann auch noch geklärt werden, ob Frankreich dieses KZK anerkennt, wenn Frankreich nur als Transitland befahren werden soll.

Die Regeln der FZV gelten nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik.
Für ein Fahrzeug welches sich nicht hier befindet, ist die FZV nicht anwendbar. So schwierig ist das doch nicht.

Vielleicht ist er schon mit einem Anhänger da gewesen und hat ihn aufgeladen. 😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2024 um 23:20:21 Uhr:


Für ein Fahrzeug welches sich nicht hier befindet, ist die FZV nicht anwendbar.

Das ist doch nicht richtig, wie du durch einen Kurztrip nach Frankreich selbst erfahren kannst. Oder meldest du dein Fahrzeug bei Urlaubsfahrten immer an der Grenze um?

Lies doch endlich mal die weiter vorne verlinkten Urteile.

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Du beschreibst die Teilnahme eines im Ausland zugelassen Fahrzeugs in einem anderen Staat. Die weiteren Voraussetzungen für die vorübergehende Teilnahme, stehen ebenfalls in der FZV.
Mit dem was man dem TE geraten hat, Fahrzeug welches in Spanien steht, in D zuzulassen hat das überhaupt nichts zu tun.

Wenn das Fahrzeug des TE in Spanien zugelassen ist, kann er es ganz bequem nach D fahren. Nur würde der TE dann nicht hier fragen, wenn das so wäre.

Du hast also die verlinkten Urteile immer noch nicht gelesen, OK.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2024 um 23:48:51 Uhr:


Wenn das Fahrzeug des TE in Spanien zugelassen ist, kann er es ganz bequem nach D fahren. Nur würde der TE dann nicht hier fragen, wenn das so wäre.

Nein, das kann er nicht. Wenn in Spanien die Zulassungsvorschriften und die steuerrechtlichen Vorschriften mit denen in D vergleichbar sind, dann darf der spanische Halter das Fahrzeug dem TE gar nicht zur Verbringung überlassen. Außerdem kann ja der TE das in Spanien immer noch zugelassene Fahrzeug gar nicht in D abmelden, denn dafür ist ja wiederum die spanische Behörde zuständig. Da müsste schon der spanische Halter das Fahrzeug nach D fahren und dann dort die Kennzeichen abschrauben und anderweitig wieder nach Spanien zurückfahren. Das klingt nicht gerade nach einer praktikablen Möglichkeit.

Die spanischen Kennzeichen müssen nicht zurück nach Spanien, um dort was abzumelden. Werden bei der Anmeldung in D eingezogen. Die Meldung über die Ummeldung bekommen die Spanier vom KBA
§ 8  (4)

Die Kennzeichen werden nicht eingezogen, sondern die ausländische Zulassungsbescheinigung. Der Tipp ist doch aber überhaupt nicht praktikabel. Der spanische Halter wird das Fahrzeug wohl kaum nach D überführen und dann mit Flixbus zurückfahren. Und der TE wird es aus den schon erwähnten Gründen nicht dürfen. Und nach dem Willen des Verkäufers wohl auch nicht. Oder würdest du ein angemeldetes Fahrzeug an jemanden verkaufen, der es auf dich zugelassen in Europa herum kutschiert?

Kann auch bestätigen, dass ausländische Kennzeichen nicht in jedem Fall eingezogen werden. Bei mir war das weder beim Import aus den USA der Fall, noch beim Import aus Großbritannien (beides Gebrauchtfahrzeuge). Ebenfalls wurden die deutschen Kennzeichen bei der Zulassung unserer Fahrzeuge in Schweden nicht eingezogen; wir haben sie den ehemaligen deutschen Zulassungsstellen artig auf dem Postweg zur Entsiegelung eingereicht, nachdem die schwedischen Behörden uns ein neues Kennzeichen zugeteilt hatten.

In all den Jahren in Deutschland habe ich nicht ein einziges Mal ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen müssen. Weder bei gewöhnlichen Gebrauchtwagen-Umschreibungen noch bei Import von Neu- oder Gebrauchtwagen noch bei Erstzulassung anderer Neufahrzeuge.

Dem TE rate ich nach 4 Seiten Diskussion ebenfalls zu spanischen Ausfuhrkennzeichen. Nichts anderes.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 25. Februar 2024 um 13:07:13 Uhr:


Spätestens 1975 wurde bei uns kein Fahrzeug mehr angeschaut bei der Zulassung.

Ender 80er bis weit in die 90er musste ich jedes FZG persönlich vorzeigen. Das war mit die beschissenste Zeit bei uns was Zulassung anging🙁

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2024 um 09:17:51 Uhr:



; wir haben sie den ehemaligen deutschen Zulassungsstellen artig auf dem Postweg zur Entsiegelung eingereicht,

Dem TE rate ich nach 4 Seiten Diskussion ebenfalls zu spanischen Ausfuhrkennzeichen. Nichts anderes.

Hätte es nicht bedurft. Schweden nimmt an EUCARIS teil, die Umschreibung kann deine deutsche Zulassungsstelle nächsten Tag sehen und meldet das Fahrzeug in D ab.

Ob mit oder ohne Kennzeichen entsiegeln ist im DatenSatz enthalten.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Februar 2024 um 10:25:14 Uhr:


Hätte es nicht bedurft. Schweden nimmt an EUCARIS teil, die Umschreibung kann deine deutsche Zulassungsstelle nächsten Tag sehen und meldet das Fahrzeug in D ab.

Ob mit oder ohne Kennzeichen entsiegeln ist im DatenSatz enthalten.

Schöne Theorie, du. Hat nur nicht funktioniert, insbesondere die Zulassungsstelle Bochum hat sich trotz Zusendung der Kennzeichen per Einschreiben 6 Wochen lang geziert, den inzwischen längst in S registrierten Wagen abzumelden und ließ sich nur durch ein recht deutlich formuliertes weiteres Einschreiben davon überzeugen, den Wagen "nach Aktenlage" abzumelden. Die Kollegen in Lüdenscheid haben den anderen Wagen auch erst nach Empfang der Kennzeichen in D abgemeldet. Immerhin lief das aber gesittet und absprachegemäß ab.
Nachtrag: da wir im Vorfeld die Zulassungsstellen kontaktiert hatten, haben wir uns an deren schriftliche Antwort gehalten, wonach die Kennzeichen vorzulegen sind. Von EUCARIS hatten die wohl noch nichts gehört.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2024 um 09:17:51 Uhr:


Dem TE rate ich nach 4 Seiten Diskussion ebenfalls zu spanischen Ausfuhrkennzeichen.

Das wollte der TE von Anfang an. 😉
Er fragte nur nach den Details dazu.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Februar 2024 um 11:15:08 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Februar 2024 um 10:25:14 Uhr:


Hätte es nicht bedurft. Schweden nimmt an EUCARIS teil, die Umschreibung kann deine deutsche Zulassungsstelle nächsten Tag sehen und meldet das Fahrzeug in D ab.

Ob mit oder ohne Kennzeichen entsiegeln ist im DatenSatz enthalten.

Schöne Theorie, du. Hat nur nicht funktioniert, insbesondere die Zulassungsstelle Bochum hat sich trotz Zusendung der Kennzeichen per Einschreiben 6 Wochen lang geziert,

Wenn sich ein Zulassungsstelle dagegen verwehrt, ist das aber nicht allgemeingültig.
Wann war das?

Gut 10 Jahre funktioniert das mit den teilnehmenden Staaten an EUCARIS sehr gut. Leider nehmen nicht alle daran teil.

Es waren nun immerhin 2 Zulassungsstellen, die das wollten. Das Ganze spielte sich zwischen Dezember 2021 und März 2022 ab. Ist also nicht lange her.

Nachtrag: ich hatte durchaus versucht, das Problem selbst zu lösen durch iKfz-basierte Außerbetriebsetzung. Das scheiterte aber (wieder mal) an der bescheidenen digitalen Infrastruktur in Deutschland - es ging nicht, mich zu legitimieren, die Schnittstelle zur Ausweis-App war das Problem. Die hat mich auch bei anderen elektronischen Diensten im Stich gelassen, mit mehreren Browsern und mehreren Einstellungen. Keine Chance. Solange ich in Deutschland war, funktionierte das leidlich gut, wenn auch kurios-umständlich im Verhältnis zu den Lösungen, die wir hier in Schweden haben

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