Über Vollkasko abrechnen !? !?

BMW 3er E90

Hallo,

anbei hatte ich ein Schaden mit mein Fahrzeug, mein Fahrzeug war geparkt ein fahrendes Fahrzeug beschädigte es.

Die Polizei war vor Ort etc.

Nun hat die Versicherung erstmal einsicht in die Polizeiakte angefordert, dies kann jedoch bis zu 4 Monaten andauern.

Kann ich das Fahrzeug erstmal über Vollkasko abrechnen !?

23 Antworten

ja Autos Parkten Rechts, und er überhollte links und dann kam Gegenverkehr, es gibt keine Haltverbot Schilder dort. Und haben ebenfalls kein Strafzettel wegen falsch Parken erhalten.

Und es Parken immer Autos dort an der Straße..

die Sache ist noch nicht zu Ende gedacht
wie lang war die Schlange der parkenden Autos ?
war beim Vorbeifahren überschaubar ob Gegenverkehr kommt ?
hatte der Entgegenkommene keine Anstalten zum halten gemacht ?
die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge ?
Mitschuld des Entgegenkommenden, weil der Verursacher schneller fahren musste, da es sonst zu einem
Frontalzusammenstoß gekommen wäre ?

6 bis 7 autos Rechts Parkend.

Du muss es dir so Vorstellen,

du Fährst in Fahrtrichtung du siehst ca 6 Autos Rechts Parkend, du willst überholen plötzlich kommt ein Fahrzeug dir engegen und du fährst um den platz zu machen nach Rechts und dabei berührst du das Parkende Fahrzeug. Du hälst an, das entgegenkommende FAhrzeug fährt weiter.

genauso habe ich mir das gedacht
jetzt fehlt u.U. der Entgegenkommende, der ist einfach weiter gefahren ?
denn der hätte dann ebenso eine Sorgfaltspflicht gehabt
hier kann nur ein Gutachten die Schuldfrage klären
Länge der geparkten Autos, Einsicht, Dauer des Vorbeifahren
man könnte so rekonstruieren dass der Verursacher gar keine Chance hatte
am Ende ist es 50:50 mit dem Entgegenkommenden (Fahrerflucht ?) , oder 70:30, 80:20 ??

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Ja nur ich kann ja nichts dafür das mein Fahrzeug beschädigt ist oder !?

warum soll ich auf meinen Kosten sitzen wenn ein anderes Fahrzeug mein FAhrzeug beschädigt, !?

Die Polizei hat nichts weiter aufgenommen als nur den Unfallschaden,

Ist es für mich nicht uninteressant was genau passiert ist !?

Zitat:

Original geschrieben von M193


genauso habe ich mir das gedacht
jetzt fehlt u.U. der Entgegenkommende, der ist einfach weiter gefahren ?
denn der hätte dann ebenso eine Sorgfaltspflicht gehabt
hier kann nur ein Gutachten die Schuldfrage klären
Länge der geparkten Autos, Einsicht, Dauer des Vorbeifahren
man könnte so rekonstruieren dass der Verursacher gar keine Chance hatte
am Ende ist es 50:50 mit dem Entgegenkommenden (Fahrerflucht ?) , oder 70:30, 80:20 ??

Klar hatte der ne chance: Stehen bleiben. So wie in der Fahrschule gelernt. Wenn der auf der anderen Seite vom Unfallgegner "berührt" wurde siehts eventuell anders aus...

Um dem anderen Fahrer eine Mitschuld einzuräumen müsste dem eine Schuld nachgewiesen werden, wenn ausschließlich der Verursacher den Hergang beschreibt halte ich eine nur teilweise erstattung bei derartig unklaren Verhältnissen für eher unwahrscheinlich. Im Zweifelsfall gibts hier jetzt erstmal nur einen Verursacher und der kann viel erzählen.

So wie ich einige Versicherungen kennen gelernt habe, versuchen dies (hatte vor 5 Jahren einen Rechts-Vor-Links-Unfall, da hat die Gegnerische Versicherung erst auf 50% gepokert, als dann ein Anwalt ins Spiel kam wurdens auf einmal 80%, als dann eine Klage vorbereitet wurde haben sie voll gezahlt), mit genügend Druck dahinter wirds jedoch IMHO (IANAL) schwierig damit durchzukommen.

Ich würd daher nicht gleich die Pferde Scheu machen. Wenn er verkehrsbehindernd geparkt hätte würds auch anders aussehen...

@xpowl: Es ist nicht so das du Schuld hättest. Viel mehr wären Konstellationen denkbar wie: Unfallverusacher =80-90% Schuld, entgegenkommendes Fahrzeug 10-20% (oder auch mehr). Halte ich persönlich so wie beschrieben wurde aber für eher unwahrscheinlich, wahrscheinlich wird die Versicherung zicken machen wenn du einen Unfallgegner mit so einem Sauladen erwischt hast...

Ja es gibt nur den Unfall Verursacher sonst niemanden...

tja, so wie hier ausgeführt auch meine Meinung
da gibt es kulante Versicherungen die schnell regulieren und die .......
wenn es jetzt zäh wird, dann bleibt da wohl nur ein Anwalt
am besten die ganze Situation (Straße) fotografieren und darlegen
leider spielt hier, solange kein Schuldeingeständnis vorliegt, viel Pech vor

Schuldgeständnis des Unfallgegners liegt ja vor.

Er sagte das er überhollen wollte und daruafhin den gegenverkehr nicht wirklich wahrgenommen hat, bzw den weg falsch abgeschätzt hatte.

Naja werde erstmal am Montag meine Versicherung anrufen und über die VK abrechnen, den ich habe keine lust 8.000€ vorauszahlen damit mein Fahrzeug wieder Instandgesetzt wird.

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