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Über Vollkasko abrechnen !? !?
Hallo,
anbei hatte ich ein Schaden mit mein Fahrzeug, mein Fahrzeug war geparkt ein fahrendes Fahrzeug beschädigte es.
Die Polizei war vor Ort etc.
Nun hat die Versicherung erstmal einsicht in die Polizeiakte angefordert, dies kann jedoch bis zu 4 Monaten andauern.
Kann ich das Fahrzeug erstmal über Vollkasko abrechnen !?
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23 Antworten
Also bist du nicht Schuld sondern der andere und die Polizei hat das uafgenommen und das Bestätigt?!
Wenn dem so ist und die Versicherung nicht zahlen will würde ich "sofort!" meinen Anwalt einschalten und ihn die weiteren Schritte machen lassen.
Habe so einen ähnlichen Fall auch shcon mal gehabt wo die Versicherung nicht zahlen wollte, leider bin ich erst spät auf den Anwalt gekommen sonst hätte das alles nicht so lange gedauert!
Habe Sofort alles mein Anwalt übergeben,
Ja kann schlecht Schuld sein, wenn mein Fahrzeug geparkt steht und ein Vollidiot es beschädigt.
:-)
Nur bis Polizeiakte kommt dauert sicherlich 3 Monate , und da ich ja Vollkasko habe, hatte ich gedacht das ich erstmal über die abrechne !?
wenn dein anwalt schlau wäre und erfahrung im kfz bereich hätte, würde er die vers. darauf drängen "unter vorbehalt" zu zahlen.......die anforderung der polizeiakte ist nämlich zu 99,9999% reine geplante verzögerungstatktik der versicherung......
ansonsten kannst du den schaden auch über deine vk abrechnen und nachher zurückkaufen...
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Ja kann schlecht Schuld sein ...
Nur bis Polizeiakte kommt ...
... das ist natürlich ein weitverbreiteter Irrtum. Denn ein gewisses Haftungsrisiko kann man (fast) nie ausschließen. Du brauchst nur Deinen Wagen falsch oder für andere die Sicht einschränkend geparkt zu haben und schon ...
... wird aber bei Dir hoffentlich nicht der Fall gewesen sein!?
Also ruhig nochmal der entscheidende Tipp: ab zum Verkehrs-RA. Der kann und wird schnellstens Akteneinsicht bekommen und dann hat dieses im Grunde genommen jeder Versicherer ebenfalls.
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Der kann und wird schnellstens Akteneinsicht bekommen und dann hat dieses im Grunde genommen jeder Versicherer ebenfalls.
ein ra bekommt auch nicht schneller akteneinsicht als die vers! denn bevor die polizei bzw. der staatsanwalt die akte nicht freigegeben hat, bekommt die weder der anwalt noch die vers....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ansonsten kannst du den schaden auch über deine vk abrechnen und nachher zurückkaufen...
Hallo,
das würde ich so pauschal besser nicht raten, es kommt hier auf den Versicherungsvertrag und die Höhe des Schadens an. Manche Versicherer bieten einen Rückkauf ohne Hochstufung bis EUR 500,-, andere bis EUR 1000,- an, ggfs. ist das im Schadensfall auch Verhandlungssache. Wenn der TE hier über die VK abrechnen will, sollte er den Fall vorher genau mit dieser durchsprechen, sonst wird er u.U. am Ende hochgestuft und hat das Nachsehen.
Den Rat zu einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu gehen, kann ich nur unterstreichen.
Man findet sie z.B. über
http://www.adac-vertragsanwalt.de/natürlich kann man die Suche auch als Nichtmitglied verwenden, den RA interessiert es am Ende nicht, ob Du ihn selbst bezahlst, irgendeine Rechtschutzversicherung oder der Antragsgegner.
Besten Gruß,
Kantholz
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Nur bis Polizeiakte kommt dauert sicherlich 3 Monate , und da ich ja Vollkasko habe, hatte ich gedacht das ich erstmal über die abrechne !?
Wieso dauert das so lange? Bei meinem Verkehrsunfall hat die Versicherung den Kram angeblich innerhalb einiger Tage bekommen (und hat ebenso schnell überwiesen - unfallgegner hatte 1,6 Promille auf dem Tacho, Geld war nach 9 Tagen aufm Konto)
Zitat:
Original geschrieben von JanC
Wieso dauert das so lange?
weil das nunmal übliche behördenlaufzeiten sind.....und je nach dem wie stark die ausgelastet sind können dies mehrere monate werden....
ich hab' jetzt nichts über ein Schuldeingeständnis des Verursachers gelesen ....... ?
wenn das nicht vorliegt ist die Sache z.Zt. pari und es kommt zum Unfallhergang - Teilschuld, Mitschuld .....
so ein, zwei Sätze - da ist mit im Vorbeifahren einer rein gefahren, sagen wenig über den Hergang aus
Mein Fahrzeug war geparkt am straßenrand wie auch andere Fahrzeuge,
Der Unfallverursacher Wollte die parkenden Fahrzeuge überhollen, daraufhin kam ein Fahrzeug ihm entgegen und er ist nach rechts ausgewiechen, nur blöd das mein Fahrzeug dort stand.
Für mich ist Die SChuldfrage eindeutig. oder nicht !?
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Mein Fahrzeug war geparkt am straßenrand ...
... mal ´ne ganz andere Frage: ist das immer noch der Schaden von Deinem "Freund" aus dem Fred vom 16.07.??????????
Akte: der RA bekommt die Akte definitiv schneller als jede Vers - schon allein, weil er sich hinterklemmt und die Assekuranz nicht ...
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von xpowl
Für mich ist Die SChuldfrage eindeutig. oder nicht !?
deine meinung muss NICHT zwangsläufig mit der der rechtsprechung übereinstimmen!
wenn dein fz verkehrswiedrig dort stand z.b. im abs.halteverbot etc. kann dadurch sehrwohl eine mitschuld für dich resultieren...
er ist also an den parkenden Autos vorbei gefahren
so hatte er die Sorgfaltspflicht auf Grund des Gegenverkehrs, Hindernis der Autos auf seiner Seite ? StVO