Frust mit der Vollkasko

BMW 3er E90

Hallo, ich hab grad ein bischen Stress mit meiner Vollkasko... Hatte einen Unfall, rechte Seite ist verschrammt. Kein Personenschaden, nur Lackschäden an den Farzeugen. Ist beim überholen passiert, wer schuld ist ist für mich klar, der andere sagt natürlich das ich schuld bin.

Aber darum geht es gar nicht. Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist (natürlich) offen, daraus würde dann je nach Ausgang ein Zivilprozess um die Schuldanteile folgen. Jetzt sagt:

  • meine Vollkasko das Sie keine Freigabe für die Reparatur des Schadens gibt, sie würden dann in jedem Fall zu 100% auf meinen Reparaturkosten sitzen bleiben
  • meine Werkstatt das nur repariert wird wenn ich den Schaden erst mal aus eigener Tasche bezahle oder die Kasko ne Freigabe gibt
  • meine Anwältin das meine Vollkasko erstmal zahlen muss und sich ja dann das Geld von der gegnerischen Versicherung zurückholt wenn die Schuldfrage nicht zu 100% gegen mich entschieden wird (Quotenvorrecht)

Wie sind eure Erfahrungen in solchen Fällen? Ich bin grad frustriert das ich meine Anwältin gegen die eigene Versicherung einschalten muss. Der Argumentation der Versicherung folgend kann ich die Kiste erst in ein paar Monaten reparieren oder spiele eben für die Vollkasko Bank indem ich das Geld vorstrecke.

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thpo1


Hallo, ich hab grad ein bischen Stress mit meiner Vollkasko... Hatte einen Unfall, rechte Seite ist verschrammt. Kein Personenschaden, nur Lackschäden an den Farzeugen. Ist beim überholen passiert, wer schuld ist ist für mich klar, der andere sagt natürlich das ich schuld bin.Aber darum geht es gar nicht. Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist (natürlich) offen, daraus würde dann je nach Ausgang ein Zivilprozess um die Schuldanteile folgen. Jetzt sagt:
  • meine Vollkasko das Sie keine Freigabe für die Reparatur des Schadens gibt, sie würden dann in jedem Fall zu 100% auf meinen Reparaturkosten sitzen bleiben
  • meine Werkstatt das nur repariert wird wenn ich den Schaden erst mal aus eigener Tasche bezahle oder die Kasko ne Freigabe gibt
  • meine Anwältin das meine Vollkasko erstmal zahlen muss und sich ja dann das Geld von der gegnerischen Versicherung zurückholt wenn die Schuldfrage nicht zu 100% gegen mich entschieden wird (Quotenvorrecht)

Wie sind eure Erfahrungen in solchen Fällen? Ich bin grad frustriert das ich meine Anwältin gegen die eigene Versicherung einschalten muss. Der Argumentation der Versicherung folgend kann ich die Kiste erst in ein paar Monaten reparieren oder spiele eben für die Vollkasko Bank indem ich das Geld vorstrecke.

das hatte ich schon einmal mit einer gegnerischen Versicherung (die für Ihre besch.... Schadensabwicklung berühmte Versicherung die in einer württembergischen Gemeinde sitzt ;-)) Mein damaliger Anwalt hat mir empfohlen bei der Bank ein Darlehen aufzunehmen, die Zinsen auflaufen zu lassen und dann den entsprechend höheren Betrag mit der Versicherung abzurechnen. Damit ist dann der Nachweis über die Mehrkosten kein Problem. In meinem Fall hat die Ankündigung dieser Verfahrensweise gereicht um die Versicherung freundlicher zu stimmen....

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von thpo1


Hallo, ich hab grad ein bischen Stress mit meiner Vollkasko...  
Wie sind eure Erfahrungen in solchen Fällen?

... für mich stellt sich das nicht als VK-Schaden dar. Kenne natürlich den genauen Sachverhalt nicht (vllt ist die Schadenanzeige falsch ausgefüllt worden!?), aber eigentlich müsste die HP des Unfallgegners Deinen Schaden übernehmen und umgekehrt. VK nur, wenn Du Deinen Wagen selber "zerlegt" hast. Hast Du doch aber gar nicht ...

@Peter
... Du meinst nicht doch Oberfranken??? 😁

bei welcher versicherung bist du denn wenn ich fragen darf?

wie hoch ist der schaden den?

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@pfirschau: Danke für den Tip, ich besprech das mit meiner Anwältin.

@OHV_44: Es gibt zwei Schadensfälle, einen für die Vollkasko und einen für die Haftpflicht, klar. Den Wagen habe ich nicht selber zerlegt, aber wer überholt bekommt im günstigsten Fall 50%! Ich rechne eher damit das ich mehr Schuld bekomme, nicht von meinem Rechtsempfinden sondern aus meiner Erfahrung. Zur Region: richtig. War das keine gute Idee sich bei denen zu versichern?

@comp320td: Möchte ich nicht sagen, aber es steht zwischen den Zeilen.

@kevinmuc: Bei mir 2.500 brutto nach Kostenvoranschlag vom Freundlichen da Kotflügel und Türen schön bemalt sind und das Spiegelgehäuse gemacht werden muss. Beim Gegner wird es etwas weniger sein.

Zitat:

Original geschrieben von thpo1


Ich rechne eher damit das ich mehr Schuld bekomme, nicht von meinem Rechtsempfinden sondern aus meiner Erfahrung. Zur Region: richtig.

... da hilft dann wirklich nur noch eine gute RA! 😮

Zitat:

Original geschrieben von thpo1


@pfirschau: Danke für den Tip, ich besprech das mit meiner Anwältin.

@OHV_44: Es gibt zwei Schadensfälle, einen für die Vollkasko und einen für die Haftpflicht, klar. Den Wagen habe ich nicht selber zerlegt, aber wer überholt bekommt im günstigsten Fall 50%! Ich rechne eher damit das ich mehr Schuld bekomme, nicht von meinem Rechtsempfinden sondern aus meiner Erfahrung. Zur Region: richtig. War das keine gute Idee sich bei denen zu versichern?

@comp320td: Möchte ich nicht sagen, aber es steht zwischen den Zeilen.

@kevinmuc: Bei mir 2.500 brutto nach Kostenvoranschlag vom Freundlichen da Kotflügel und Türen schön bemalt sind und das Spiegelgehäuse gemacht werden muss. Beim Gegner wird es etwas weniger sein.

Leasing? Wie ich das verstehe müssen keine Teile getauscht werden. Soferns gekauft ist, würde ich den Wagen "günstig" reparieren lassen und zuvor ein freies Gutachten einholen (/ Zahlt ja die Versicherung). Den gegenwert dann einfordern. Damit ist der "schaden" bei nichtabwicklung nicht so hoch und du hast ein "ganzes" Auto wieder.

gretz

Zitat:

Leasing?

Nein.

Zitat:

Wie ich das verstehe müssen keine Teile getauscht werden.

Korrekt keine Teile.

Zitat:

Soferns gekauft ist, würde ich den Wagen "günstig" reparieren lassen und zuvor ein freies Gutachten einholen (/ Zahlt ja die Versicherung). Den gegenwert dann einfordern. Damit ist der "schaden" bei nichtabwicklung nicht so hoch und du hast ein "ganzes" Auto wieder.

Also repariert wird es beim 🙂 schon alleine weil ich bei denen auf der Matte stehen kann wenn ein Fliegenfurz nicht stimmt. Und den Gutachter zahlt die Versicherung nur wenn Sie Ihn in Auftrag gibt. Das passiert aber im Moment nicht weil Sie keine Freigabe für eine Reparatur erteilt.

Und als Gutachter empfiehlt die Anwältin (für mich nachvollziehbar) ausschliesslich TÜV/Dekra.

Zitat:

Original geschrieben von thpo1



Zitat:

Leasing?

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von thpo1



Zitat:

Wie ich das verstehe müssen keine Teile getauscht werden.

Korrekt keine Teile.

Zitat:

Original geschrieben von thpo1



Zitat:

Soferns gekauft ist, würde ich den Wagen "günstig" reparieren lassen und zuvor ein freies Gutachten einholen (/ Zahlt ja die Versicherung). Den gegenwert dann einfordern. Damit ist der "schaden" bei nichtabwicklung nicht so hoch und du hast ein "ganzes" Auto wieder.

Also repariert wird es beim 🙂 schon alleine weil ich bei denen auf der Matte stehen kann wenn ein Fliegenfurz nicht stimmt. Und den Gutachter zahlt die Versicherung nur wenn Sie Ihn in Auftrag gibt. Das passiert aber im Moment nicht weil Sie keine Freigabe für eine Reparatur erteilt.

Und als Gutachter empfiehlt die Anwältin (für mich nachvollziehbar) ausschliesslich TÜV/Dekra.

Also ich dachte dabei auch an Dekra oder KÜS.

Ist schon ein unterschied ob man hochgestuft wird oder ob man nur kosten i.h. von der SB hat.

gretz

Zitat:

Also ich dachte dabei auch an Dekra oder KÜS.

Ok, dann habe ich das falsch verstanden....

Zitat:

Ist schon ein unterschied ob man hochgestuft wird oder ob man nur kosten i.h. von der SB hat.

Bei 1 Unfall im Jahr in der Vollkasko wird man bei dem Tarif nicht hochgestuft. Nur jetzt weiss ich warum er so billig ist!

Also meine Vollkasko hat auf die Anwältin reagiert und schickt zumindest mal nen Gutachter. Immerhin was, da bekomme ich nächste Woche mein Auto wieder.

Die Kohle für die Reparatur zahle ich halt im Zweifelsfall erstmal selbst, ist mir auch egal.

Merke: der billigste Tarif mit Rabattretter hat vermutlich kleine Haken und Ösen!

Zitat:

Original geschrieben von thpo1


Merke: der billigste Tarif mit Rabattretter hat vermutlich kleine Haken und Ösen!

Den Retter kannst Du im Ernstfall knicken, denn wenn es schon mit solchen Faxen bei der Regulierung anfängt ist die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung durch die Versicherung recht hoch. Frag mal Deinen Rechtsbeistand, ob Du vorher selber kündigen kannst wegen dem Schadenfall. Denn wenn sie Dir kündigen, ist alles zu spät.

Recht hilfreich bei der Versicherungswahl ist diese Seite der BaFin: http://www.bafin.de/.../st__beschw__va.html

... bin kein Experte für Versicherungsrecht; aber macht deine Versicherung nicht Einrede wegen grob fahrlässigem Verhalten geltend (weil sie sagt, du seist schuld)?

Ich habe einen Vertrag, wo ausgeschlossen wurde, dass die Versicherung diese Einrede geltend machen kann.
Außerdem habe ich Rabattschutz abgeschlossen, keine Höherstufung bei Unfall. Bringt aber nur was, wenn man bei einer günstigen Versicherung ist und daher die Versicherung grds. nicht wechselt. Wechselt man nämlich die Versicherung, nimmt man die Höherstufung mit.

Beides macht die Versicherung zwar etwas teurer, aber gerade die Einrede wegen grob fahrlässigem Verhalten kann im Schadensfall dazu führen, dass man richtig Geld liegen lässt.

nur ein tip von mir laß den wagen bei einer ordentlichen werkstatt richten die günstige reparatur wie kevinmuc gemeint hat kann im nachhinein teurer kommen als man glaubt.

hab den Fehler selbst gemacht und mich jetzt 4 Jahre darüber geärgert von den kosten ganz zu schweigen!!

lg Leo

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