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tüvig oder nich?

Audi 80 B3/89

moin leude,

kurze frage kurze antwort. 😮)
hab mit nem kumpel drüber gestritten ob fussraumbeleuchtung inner stvo "vorgesehen" ist oder nich.bin mir aber nich so ganz sicher.also denk ma des is kein problem.bei mir hat noch keine uniformierter bewegungsmelder was gesagt.aber da war doch mal was mit den leuchtbäumchen bei den lkws.oder tusch ich mich?

danke vorab schon

57 Antworten

Fußraumbeleuchtung ist kein Prob, hat mein 91'er V8 auch. Und beleuchtete Schaltknäufe gibts im M3. Sollte also alles nich das Thema sein.

Ich finde ihr müsst BJ236 hier gar nicht so dumm anquatschen, weil bisher hat keiner von euch ne konkrete Antwort auf seine Frage gegeben.
Auf der Verpackung meiner Kathoden steht auch drauf: Im Bereich der StVO verboten.
Dennoch sollte es keine Probleme mit TÜV oder den Grünen geben, schätz ich mal, da die Fußraumbeleuchtung ja nicht blendet und außerhalb des Wagens nicht sichtbar ist.
Und jetzt?!

und GANZ GENAU das hab ich auch gesagt...sie blenden nicht...bei einem blinkenden schaltknauf is das was anderes

Zitat:

Ich finde ihr müsst BJ236 hier gar nicht so dumm anquatschen, weil bisher hat keiner von euch ne konkrete Antwort auf seine Frage gegeben.

Lol 🙄 Muss ich jetzt mich selber und Tbird zitieren? Wohl kaum, oder?

So, und jetzt mal ne Frage an die schlaue Runde! Warum braucht ein Schaltknauf wohl ne ABE? Derjenige der es errät, bekommt nen Daumen hoch von mir.....

Und @ John Connor:

Den geistreichen Post hättest du dir auch sparen können.....

Edit: Vielleicht noch als Hinweis > Man kann es erraten, wenn man an Lenkrad und Pedalerie denkt....

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Zitat:

Original geschrieben von john1986


 

Lol 🙄 Muss ich jetzt mich selber und Tbird zitieren? Wohl kaum, oder?

So, und jetzt mal ne Frage an die schlaue Runde! Warum braucht ein Schaltknauf wohl ne ABE? Derjenige der es errät, bekommt nen Daumen hoch von mir.....

Und @ John Connor:

Den geistreichen Post hättest du dir auch sparen können.....

Edit: Vielleicht noch als Hinweis > Man kann es erraten, wenn man an Lenkrad und Pedalerie denkt....

Du stellst hier wirklich jeden als blöd hin. Natürlich hat John Connor recht. Aber laber nur so klug weiter...

Da muss ich John Connor auch recht geben:
Man braucht nicht für jeden scheiß ne abe; DA NICHT JEDER kRAM DEN VERKEHR BEEILFLUUST WIE Z:b eINSTIEGSLEISTEN

Danke Danke Danke.....

Mir ist grad eingefallen, dass meine Innen und Aussentemperaturanzeige auch keine ABE hat..... ****... hoffentlich liest das kein Staatsanwalt....

agree john connor.. genau darauf war mein etwas sarkastischer ins lächerlich ziehende kommentar auch gemeint 😁
und mein wagen wurde erst vor 2tagen einer polizeikontrolle unterzogen... ABE zeigen etc etc... und KEIN mangel gar nichts, trotz fehlender abe fürs raid lenkrad.. die kommt erst die nächsten wochen an....
man sollte das ganze nicht mit erhobenem zeigefinger sehen... es gibt schlimmeres als einen "beleuchteten schaltknauf".. oder gilt der wagen dann als verschandelt?? 😁😁

Weist doch...dann ist der Audi kaputt 😉

hehe 🙂 kennt ihr die dinger, die den auspuff zum blinken bringen? was wär damit? 😁

ich hatte auch 2 30iger jeweils im Fußraum vorne und 15er unter dem Sitz, waren blau, waren auch bei jeder Kontrolle an, gesagt hat nie eine Sau etwas, genauso wenig wie zu den beleuchteten Powercaps auf der Hutablage....naja.....beim BMW gibts so was eh nicht mehr da wird nix gebastelt 😁

Zitat:

Original geschrieben von tbird


hehe 🙂 kennt ihr die dinger, die den auspuff zum blinken bringen? was wär damit? 😁

Oder die, die Flammen simmulieren 🙂

Aber das mit dem Blenden ist leider nicht ganz richtig. Nur, weil eine Beleuchtung nicht blendet und von außen nicht direkt sicher ist, ist sie noch lange nicht erlaubt. Die original verbauten Fußraumbeleuchtungen haben alle ein Prüfzeichen und sind schon mal beim TÜV (vom Hersteller aus) zugelassen worden. Aber selbst-nachgerüstete Teile, die nicht original sind, sind ohne explizite ABE verboten. Leutchquellen können generell ablenken, und solange der TÜV nicht das Gegenteil beweißt sind sie verboten. Also, ob blendend oder nicht, ablenken können sie theoretisch immer. Meist beschweren sich die grünen nicht, weil ja fast jeder sowas drin hat. Und bei offener Tür ist es ja auch erlaubt. Aber wenn es einer drauf anlegt, dann ist man dran.

Genau, nur wenn Fußraumbeleuchtungen an den Türkontakt angeschlossen sind, dann lässt es der Tüv in der Regel durchgehen, auch wenn die Lampen, LED's oder sonstwas eigentlich keine Zulassung haben. So kenne ich das zumindest.

Und die Sache mit dem blinkenden Schaltknauf ist doch eher Banane. Keine Ahnung, wie das speziell bei der Sache geregelt ist, aber man muss beim Tüv ja nicht unbedingt mit nem blinkenden Irgendetwas vorfahren, oder dem Polizisten bei der Verkehrskontrolle sagen "Schau mal, wie schön mein Schaltknauf blinkt" 🙄 😉

Zitat:

oder dem Polizisten bei der Verkehrskontrolle sagen "Schau mal, wie schön mein Schaltknauf blinkt"

ich denke aber es gibt durchaus polizisten, die WISSEN, wenn sie ins auto schaun, was das ist was da auf dem stock in der mitte aufgeschraubt ist...und eine ubo muss ja auch nicht unbedingt leuchten, um verboten zu sein....

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