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tüvig oder nich?

Audi 80 B3/89

moin leude,

kurze frage kurze antwort. 😮)
hab mit nem kumpel drüber gestritten ob fussraumbeleuchtung inner stvo "vorgesehen" ist oder nich.bin mir aber nich so ganz sicher.also denk ma des is kein problem.bei mir hat noch keine uniformierter bewegungsmelder was gesagt.aber da war doch mal was mit den leuchtbäumchen bei den lkws.oder tusch ich mich?

danke vorab schon

57 Antworten

Während der Fahrt wohl verboten. Erlaubt nur bei offener Tür (mit Türkontaktschalter gekoppelt). Zusätzliche Leuchtquellen sind generell verboten.

hmmm....aber haben mich nachts schon öfters angehalten.aber niemand hat was dagegen gesagt.und wenn man nich absichtlich wegschaut sieht man das leuchten auch.
aber dank dir

Laut Dekra ist im auf Türkontakt alles erlaubt. Aber wenn wir schon beim Thema sind: Wie sieht es denn mit den beleuchteten Schaltknäufen aus? Dürfen die überhaupt verbaut sein? Mit Türkontakt läuft da ja nichts, da Batterien drin sind.

Die neueren Modelle kann man doch mit Lichtpaket bestellen, und da ist auch eine Fussraumbeleuchtung dabei.
Die leuchtet doch auch während der Fahrt, oder irre ich mich da?

Beleuchtete Schaltknäufe sind glaub ich nur erlaubt, wenn das Schaltbild abgebildet (und eben beleuchtet) ist, sonst nicht (LED's oder so).

Zitat:

Original geschrieben von DaDone


Während der Fahrt wohl verboten. Erlaubt nur bei offener Tür (mit Türkontaktschalter gekoppelt). Zusätzliche Leuchtquellen sind generell verboten.

Ist heute quatsch labern angesagt Kollegen 🙄 ?

Es ist erlaubt, allerdings darf es weder dich noch die anderen Verkehrsteilnehmer blenden. In einigen neuen Autos, sind solche Fussraumbeleuchtungen auch schon vorhanden. Mein Onkel fährt nen großen neuen Lexus Geländewagen, der hat sie in Grün.....Falls du mal angehalten wirst (wegen der Beleuchtung) ist es halt Ermessenssache der Polizisten, inwiefern es blendet oder nicht....Also Good Luck 😉

Hab aber auch eine drin, und die blendet wie Sau....Dementsprechend wohl verboten 😛

GANZ GENAU John...

Ist erlaubt, darf nur ned von aussen direkt sichtbar sein und nicht blenden...

Also nochmal zu dem Schaltknauf...ist er nun erlaubt oder nicht? Bei mir ist nämlich schon einer von meinem Vorbesitzer drin (mit LEDs). Währen der Fahrt würde ich den allerdings garnicht anschalten wollen...dere ist viel zu hell

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber solche Schaltknäufe dürften verboten sein.....Aber nicht nur weil sie leuchten, denn sieh haben auch keine ABE für den Wagen!

GANZ genau...wenn du mit so einem blinkedings angehalten wirst, wars das...

steht auch drauf..."nicht zugelassen im bereich der StVO"

Zitat:

Original geschrieben von tbird


GANZ genau...wenn du mit so einem blinkedings angehalten wirst, wars das...

steht auch drauf..."nicht zugelassen im bereich der StVO"

...aber nicht auf dem Knauf selbst 🙂 Wenn ich die Batterien entferne müsste es docvh ok sein?!

Mensch, du hast keine ABE für den Knauf 🙄....Also ist er mit oder ohne Beleuchtung in deiner Kiste verboten, und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubniss. Mir ist es das nicht mehr wert...

nein...der einbau alleine ist schon strafbar, wenn er keine ABE hat....

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