TÜV und Xenon-Kit
Heute war es soweit,
der TÜV Termin stand an.
War dann echt mal gespannt ob der Prüfer meine Xenon-Kits
in den Angle Eyes und in den Nebelscheinwerfern entdecken würde.
Und siehe da, kein Problem.
Neue Plakette ist drauf und brauche zum Glück nichts umändern 🙂
Eine Antwort an die Leute die vielleicht noch Zweifel bezüglich TÜV haben.
Johnny
Beste Antwort im Thema
Nochmal zum Thema Versicherung... Es ist richtig, wie hier schon beschrieben wurde - der Versicherer kann unter Umständen im Falle eines Falles... Aber... Entscheidend ist ein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten und dieses - muss - dem Versicherungsnehmer bewiesen werden.
Ist dem Versicherer eine solche Beweisführung nicht möglich, bleibt allenfalls noch Fahrlässigkeit, die an sich jedoch nicht zur Verweigerung der Regulierung berechtigt.
Beispiel:
Person XYZ kauft sich einen Gebrauchtwagen mit 150 PS. Der Vorbesitzer hat einen Chip einbauen lassen und die Motorleistung auf 180 PS anheben lassen. Dies ist für den Versicherungsnehmer unter normalen Umständen nicht erkennbar und auch der Tüv würde sowas nie und nimmer bemerken. Der Versicherer kann sich seiner Haftung kaum entziehen. Er wird es vielleicht versuchen, scheitert aber spätestens im gerichtlichen Verfahren, da weder eine grobe Fahrlässigkeit noch mutwillig schuldhaftes verhalten nachgewiesen werden kann...
Beispiel 2
Person XYZ montiert sich rasiermesserscharfe Spinner an die Felgen und verletzt damit einen Passanten. Hier wäre das Verhalten des Versicherungsnehmers als grob fahrlässig anzusehen, da die Gefährdung anderer offensichtlich ist. Der Versicherer kann die Zahlung verweigern, beziehungsweise den Versicherungsnehmer in Regress nehmen...
Klar Leute, die Gerichtsentscheidungen fallen mal so und mal so aus, aber ohne wirklich Kenntnis vom Versicherungsvertragsrecht zu haben, sind manche Kommentare hier schier ein Schuss ins Blaue. Klar, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Ebenso Unwissenheit. Alles richtig, aber letztlich kommt es darauf nicht an, sondern auf die rechtliche Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit, Grober Fahrlässigkeit und mutwillig schuldhaftem Verhalten... Wie auch immer, es muss bewiesen werden.
Bei Fahrlässigkeit haftet grundsätzlich die Versicherung, dafür ist sie da. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung Ersatzansprüche geltend machen, manchmal auch nur in Form eines Teilbetrages (z. Bsp. Kilometerleistung falsch angegeben). Bei mutwillig schuldhaftem Verhalten müssen wir nicht diskutieren, da sperrt sich jede Versicherung. Aber es muss bewiesen werden können...
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Falls du es noch nicht gemerkt hast: das ist ein Diskussionsforum! Und wenn dir einige Meinungen nicht passen, musst du damit leben oder dich erschießen. Du hast die Wahl. 😉Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Es nervt mich echt dieses Tadel von anderen Jusern hier jeder ist für sein handeln selbst verantwortlich und wir sitzen hier nicht auf der Anklagebank im Gerichtsaal.
Richtig Diskussion und kein Tadel und Rüge Forum.
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Richtig Diskussion und kein Tadel und Rüge Forum.Zitat:
Original geschrieben von sulu
Falls du es noch nicht gemerkt hast: das ist ein Diskussionsforum! Und wenn dir einige Meinungen nicht passen, musst du damit leben oder dich erschießen. Du hast die Wahl. 😉
Du solltest dir das ganze nicht so zu Herzen nehmen. 😉
Jemand sagt etwas, andere geben dazu ihre Meinung ab. Das heißt Diskussion. Und in einer Diskussion muss man nicht alles beklatschen oder bejubeln, sondern kann anderer Meinung sein oder z.B. auf Gefahren hinweisen. Brauchst deshalb nicht niedergeschlagen zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von Johnny K.
Heute war es soweit,
der TÜV Termin stand an.War dann echt mal gespannt ob der Prüfer meine Xenon-Kits
in den Angle Eyes und in den Nebelscheinwerfern entdecken würde.Und siehe da, kein Problem.
Neue Plakette ist drauf und brauche zum Glück nichts umändern 🙂Eine Antwort an die Leute die vielleicht noch Zweifel bezüglich TÜV haben.
Johnny
Danke johnny fürs Info dan kann ich ohne bedenken auch zum TüV fahren, ohne die aus zu bauen, hab nämlich gleiche wie du😁
Zitat:
Original geschrieben von sulu
Du solltest dir das ganze nicht so zu Herzen nehmen. 😉Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Richtig Diskussion und kein Tadel und Rüge Forum.
Jemand sagt etwas, andere geben dazu ihre Meinung ab. Das heißt Diskussion. Und in einer Diskussion muss man nicht alles beklatschen oder bejubeln, sondern kann anderer Meinung sein oder z.B. auf Gefahren hinweisen. Brauchst deshalb nicht niedergeschlagen zu sein.
Ok Sulu dann wische ich mir jetzt die Tränen aus dem Gesicht 😁 danke für deine aufbauende Worte.
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Nochmal zum Thema Versicherung... Es ist richtig, wie hier schon beschrieben wurde - der Versicherer kann unter Umständen im Falle eines Falles... Aber... Entscheidend ist ein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten und dieses - muss - dem Versicherungsnehmer bewiesen werden.
Ist dem Versicherer eine solche Beweisführung nicht möglich, bleibt allenfalls noch Fahrlässigkeit, die an sich jedoch nicht zur Verweigerung der Regulierung berechtigt.
Beispiel:
Person XYZ kauft sich einen Gebrauchtwagen mit 150 PS. Der Vorbesitzer hat einen Chip einbauen lassen und die Motorleistung auf 180 PS anheben lassen. Dies ist für den Versicherungsnehmer unter normalen Umständen nicht erkennbar und auch der Tüv würde sowas nie und nimmer bemerken. Der Versicherer kann sich seiner Haftung kaum entziehen. Er wird es vielleicht versuchen, scheitert aber spätestens im gerichtlichen Verfahren, da weder eine grobe Fahrlässigkeit noch mutwillig schuldhaftes verhalten nachgewiesen werden kann...
Beispiel 2
Person XYZ montiert sich rasiermesserscharfe Spinner an die Felgen und verletzt damit einen Passanten. Hier wäre das Verhalten des Versicherungsnehmers als grob fahrlässig anzusehen, da die Gefährdung anderer offensichtlich ist. Der Versicherer kann die Zahlung verweigern, beziehungsweise den Versicherungsnehmer in Regress nehmen...
Klar Leute, die Gerichtsentscheidungen fallen mal so und mal so aus, aber ohne wirklich Kenntnis vom Versicherungsvertragsrecht zu haben, sind manche Kommentare hier schier ein Schuss ins Blaue. Klar, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Ebenso Unwissenheit. Alles richtig, aber letztlich kommt es darauf nicht an, sondern auf die rechtliche Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit, Grober Fahrlässigkeit und mutwillig schuldhaftem Verhalten... Wie auch immer, es muss bewiesen werden.
Bei Fahrlässigkeit haftet grundsätzlich die Versicherung, dafür ist sie da. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung Ersatzansprüche geltend machen, manchmal auch nur in Form eines Teilbetrages (z. Bsp. Kilometerleistung falsch angegeben). Bei mutwillig schuldhaftem Verhalten müssen wir nicht diskutieren, da sperrt sich jede Versicherung. Aber es muss bewiesen werden können...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Aus rechtlicher Sicht stellt sich mir dabei allerdings eine ganz andere Frage... 😕Wer sagt, dass so ein Xenon-Kit nicht vom Vorbesitzer verbaut wurde (im Falle eines Gebrauchtwagens zumindest möglich). Man kennt sich selbst nicht aus, fährt zum Tüv, es wird nicht bemängelt, also entsprach das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tüv-Prüfung straßenverkehrsrechtlichen Zustand.
Gaaaanz so einfach kann sich die Versicherung da auch nicht einer Haftung entziehen, da dies ein schuldhaftes beziehungsweise grob fahrlässiges Verhalten bedingt - und dieses muss dann auch erstmal bewiesen werden...
Fazit? Ich würde das jetzt mal nicht pauschalisieren... 😁
(Ironie Modus an)
Ich hab mich schon immer gewundert warum die Ringe bei mir blau und nicht gelb leuchten.
Da muss wohl mein Vorbesitzer was dran gemacht haben.😕
Der TÜV hat aber nichts gesagt, dann scheint wohl alles in Ordnung zu sein.😛
( Ironie Modus aus)
Zitat:
Original geschrieben von Johnny K.
(Ironie Modus an)
Ich hab mich schon immer gewundert warum die Ringe bei mir blau und nicht gelb leuchten.
Da muss wohl mein Vorbesitzer was dran gemacht haben.😕Der TÜV hat aber nichts gesagt, dann scheint wohl alles in Ordnung zu sein.😛
( Ironie Modus aus)
Super... Wenn Du beim rückwärts Einparken ein anderes Auto rammst, wird es weder die Versicherung noch den Gutachter interessieren, ob bei Dir vorne was blau, gelb oder weiß leuchtet.
Der Schaden muss nämlich auch in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit stehen...
Du kannst auch einen Endtopf ohne ABE verbauen, was so ganz sicher nicht zulässig ist und eigentlich zum Erlöschen der betriebserlaubnis führen würde. Baust Du aber wegen eines Reifenplatzers einen Unfall, indem Du die Leitplanke schrammst, kann die Versicherung die Regulierung in der Regel nicht verweigern, weil dein "falscher" Endtopf nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schaden steht...
Und mal ganz nebenbei. Die Gutachter schauen nach dem Schaden und der möglichen Schadensursache, nicht ob irgendwo was zu finden ist, was die Betriebserlaubnis aufhebt. Schon die "vergessene" ABE der sonst zugelassenen Felgen würde auf Grund der Mitführungspflicht zum vorübergehenden Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Ganz ehrlich, es gibt gelegentlich Versuche der Versicherer sich um die Regulierung zu drücken, nur meist haben die dann vor Gericht keinen Bestand. Zumindest nicht aus den oben genannten Gründen...
Ich glaube, wir schweifen vom Thema ab 🙂
Jeder wie er mag - und mit NeoNeo anlegen, was Recht etc. angeht - ne, ist mir zu kompliziert 😁 😉
Schönen Samstag,
BMW_Verrückter
Eines muss man aber ganz deutlich sagen, kommt es auf Grund solcher nicht zugelassenen Teile zu einem Fahrzeugbrand, sind die Gutachter der Versicherer gaaaaaaaaaaanz penibel, was solche Sache angeht. Wehe dem, der dann solche Teile ohne Zulassung verbaut hat. Da hilft dann unter Umständen auch die beste Vollkasko nichts. Na gut, bei mir ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen... 😁
Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist aber im Grundsatz nicht mal soooo verkehrt. Man stelle sich vor, man kauft heute einen Gebrauchtwagen, der kommende Woche abfackelt. Bei der Begutachtung wird dann festgestellt, dass Elektronikteile verbaut wurden, die zum Fahrzeugbrand geführt haben und keine Zulassung besitzen. Gut, man kann dem Versicherten nicht nachweisen, dass die Teile von ihm verbaut wurden, andererseits haben genau diese Teile zum Schaden geführt, was für den Versicherer wiederum Grund genug ist, die Regulierung erstmal zu verweigern.
Der Versicherer wird sich also erstmal querzustellen. Andererseits bleibt folgende Frage: War es fahrlässig vom Fahrzeughalter nach dem Kauf nicht alles ins Detail zu prüfen? Wäre das überhaupt möglich, angemessen oder zumutbar? Man stelle sich irgendeine Verkabelung im Kofferraum unter irgendwelchen Verkleidungen vor...
Ich will damit eigentlich nur sagen, dass die Versicherer natürlich schon schnell dabei sind, eine Regulierung erstmal abzulehnen. Ob sich das dann wirklich vor Gericht hält oder in einem Vergleich endet (die Versicherer sparen damit auf's Jahr gerechnet eine Menge Geld), steht auf einem ganz anderen Blatt. Kommt auch ein bissl auf den Anwalt, den Richter und die Gesamtkonstellation des Falls an - ist also wirklich nicht pauschal zu beurteilen... 😁 😁 😁
Am besten noch immer bei Ebay. Ersatzweise auch per Ersatzteilanfrage im Netz, da verkaufen Autoverwerter, allerdings zu meist höheren Preisen...
also ein bekannter von mir wurde erwischt😛obwohl linsenoptik und 6000k hat jetzt 3 punkte und 90€ weniger... muss jeder selber wissen..
Zitat:
Original geschrieben von mrbass
also ein bekannter von mir wurde erwischt😛obwohl linsenoptik und 6000k hat jetzt 3 punkte und 90€ weniger... muss jeder selber wissen..
Du meinst jetzt aber sicher ein "Xenon-Kit" für's Abblendlicht ...na wenn man dafür nur so wenig bekommt dürften sich die Dinger wohl noch ne ganze Weile halten.
Zitat:
Original geschrieben von BigMäc
Du meinst jetzt aber sicher ein "Xenon-Kit" für's Abblendlicht ...na wenn man dafür nur so wenig bekommt dürften sich die Dinger wohl noch ne ganze Weile halten.Zitat:
Original geschrieben von mrbass
also ein bekannter von mir wurde erwischt😛obwohl linsenoptik und 6000k hat jetzt 3 punkte und 90€ weniger... muss jeder selber wissen..
Ja genau das mein ich..
Habe ich das richtig verstanden, dass er Xenon-HID eingebaut hat? Also die Xenon-Brenner samt Vorschaltgeräten aber eben ohne automatischer Leuchtweitenregulierung und auch ohne Scheinwerferreinigungsanlage? Oder sprichst du von Xenon im TFL?
Grüße,
BMW_Verrückter