tüv streikt wegen aug getriebe im golf 2 16v pl?was soll ich tun?

VW Golf

hi, habe heute mit meinem tüv prüfer ein nettes gespräch gehabt wegen motoreintragung!sagte wie folgt!motor, steuergerät und getriebe müssen übereinstimmen!steuergerät und motor stimmt ja aber getriebe ist nicht das 2y sondern ein aug!
was soll ich machen habe kein anderes getriebe!ideen oder anregungen wie ich vorgehen soll oder vlt kam ja zufällig von euch jemand drüber?#!
danke im vorraus!
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nach der theorie müsste es in deutschland keine arbeitslosen mehr geben weil 20 millionen leute gutachter wären! desweiteren kann jeder gutachter ein nicht eingetragenes teil BLIND erkennen egal bei welchem auto und weiss natürlich ale 5 millionen verschiedene getriebe arten an jedem auto auf der ganzen welt. und is auch sonst superman....

ein GUTACHTER hat alle nötigen unterlagen aus denen er entnehmen kann, was an einem fahrzeug serienmäßig ist und was geändert wurde. sollte der fall auftreten das ein fahrzeug nach einem unfall genauer untersucht wird, dauert das mit sicherheit nicht nur 5 minuten und ist mit einmal kurz rübergucken erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aber selbst bei solchen "spässle" kommt kein gutachter der das auto komplett zerlegt. aber is ja egal...

muss nicht, kann aber. anscheinend bist du superman und weißt ganz genau wie alles im strassenverkehr läuft. glaubst du den geistigen dünnschiss den du von dir gibst eigentlich selber?

ach und tu mir nen gefallen: hör auf mir an die karre zu pissen (bzw. es zu versuchen) wenn du weißt das du keine ahnung hast 😉

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http://www.bar-tek-tuning.de/.../lshop.cgi?...

ein 6 gang 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Golf II Gti 16V


http://www.bar-tek-tuning.de/.../lshop.cgi?...

ein 6 gang 😁😁

viel Geld, aber wenn man das so gebaut bekommt wie man es möchte, dann ein fairer Kurs und sicherlich eine lohnende Investition 🙂 Ich meine sogar, dass ich das damals auch gesehen hatte mich jedoch aus Kostengründen dagegen entschieden habe. Aber nochmal: der Preis hört sich absolut fair an

was kostet den ein normales 1800 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf II Gti 16V


was kostet den ein normales 1800 😕

Keine Ahnung..., hab für

*dieses hier*

so um die 500 bezahlt und noch ein plattes ACD zurückgegeben. 🙂 Funktioniert einwandfrei 🙂

Im übrigen.., *Respekt*, wenn Du das selbst zerlegt hast. 😰 Ich hab mir nen Leitfaden geholt gehabt aber beide Meister hatten abgewinkt und selbst hab ich es mir nicht zugetraut. Ich wusste nicht einmal, wo ich die ganzen Werkzeuge herbekommen soll. Vom Einstellen des Differentials mal ganz abgesehen. Da hab ich es für den o.g. Kurs gerne machen lassen.

Grüße
-dodo-

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ist eigentlich ganz einfach wenn man weiß wies geht 😁

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+6

Zitat:

Original geschrieben von Golf II Gti 16V


ist eigentlich ganz einfach wenn man weiß wies geht 😁

Nice Pics! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Red_Rabbit


selbst wenn er dir das einträgt - baust du nen unfall mit personenschaden und die pflücken dir die karre auseinander sind sowohl der prüfer als auch du am arsch.
ich wär mit sowas immer vorsichtig. zumal dir nun ein paar leute gesagt haben das es nicht kba-konform ist.

nach der theorie müsste es in deutschland keine arbeitslosen mehr geben weil 20 millionen leute gutachter wären! desweiteren kann jeder gutachter ein nicht eingetragenes teil BLIND erkennen egal bei welchem auto und weiss natürlich ale 5 millionen verschiedene getriebe arten an jedem auto auf der ganzen welt. und is auch sonst superman....

glaubt ihr den wirklich das was ihr da von euch gebt? ich wünsche keinen n unfall mit persönenschäden oder schlimmerem. aber selbst bei solchen "spässle" kommt kein gutachter der das auto komplett zerlegt. aber is ja egal...

Die rechtlichen Ausführungen in diesem Thread mögen vielleicht gut gemeint sein, inhaltlich sind sie jedoch völliger Blödsinn!!!

Der TÜV nimmt bei Begutachtungen und Eintragungen iSd. StVZO eine hoheitliche Aufgabe in privatrechtlicher Form vor und ist somit rechtlich ein Beliehener. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist daher ein (begünstigender) Verwaltungsakt. Die Eintragung eines anderen Motors bedeutet eine Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis, da die alte zuvor durch den Umbau erloschen war.
Die Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Betriebserlaubnis (also einer BE, die so nie hätte erteilt werden dürfen) beurteilt sich nach § 48 VwVfG. Solange diese Rücknahme nicht erfolgt, besteht für das Fahrzeug auch eine Betriebserlaubnis!

Die Polizei kann die vom TÜV erteilt Betriebserlaubnis nicht zurücknehmen, da es ihr hierzu an der sachlichen Zuständigkeit fehlt.

Es gibt im übrigen keinerlei für das Fahren ohne Betriebserlaubnis einschlägige Strafvorschrift ("nullum crimen sine lege scripta"😉.
Auch im Falle einer signifikanten Verschlechterung der Abgaswerte kommt keine Strafbarkeit etwa wegen Steuerhinterziehung in Betracht, da nicht der Fahrzeughalter, sondern der TÜV die Betriebserlaubnis und die Einstufung der Abgasklasse vorgenommen hat. Es fehlt hier bereits an einer tatsächlichen Handlung des Fahrzeughalters.

Allenfalls kommt eine Ordnungswidrigkeit nach §69a StVZO in Betracht, sofern NACH wirksamer Rücknahme der Betriebserlaubnis WEITERHIN am Straßenverkehr teilgenommen wird. (Hier ist mit einem Bußgeld von etwa 60 € zu rechnen - kann mittlerweile jedoch auch mehr sein).

In tatsächlicher Hinsicht ist bei einem Wechsel von einem 2Y auf ein AUG-Getriebe keinerlei Verschlechterung der Abgaseinstufung zu erwarten. Dasselbe Problem hat man ja bereits, wenn man bei einem 90er PF/PB das defekte AUG-Getriebe gegen ein ACD-Getriebe aus einem 89er PF/PB tauscht, da beim ACD(9A) der 2te und 4te Gang so kurz sind wie beim 2Y. Mir ist kein Fall bekannt, wo es da jemals irgendwelche Probleme gegeben hätte.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nach der theorie müsste es in deutschland keine arbeitslosen mehr geben weil 20 millionen leute gutachter wären! desweiteren kann jeder gutachter ein nicht eingetragenes teil BLIND erkennen egal bei welchem auto und weiss natürlich ale 5 millionen verschiedene getriebe arten an jedem auto auf der ganzen welt. und is auch sonst superman....

ein GUTACHTER hat alle nötigen unterlagen aus denen er entnehmen kann, was an einem fahrzeug serienmäßig ist und was geändert wurde. sollte der fall auftreten das ein fahrzeug nach einem unfall genauer untersucht wird, dauert das mit sicherheit nicht nur 5 minuten und ist mit einmal kurz rübergucken erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aber selbst bei solchen "spässle" kommt kein gutachter der das auto komplett zerlegt. aber is ja egal...

muss nicht, kann aber. anscheinend bist du superman und weißt ganz genau wie alles im strassenverkehr läuft. glaubst du den geistigen dünnschiss den du von dir gibst eigentlich selber?

ach und tu mir nen gefallen: hör auf mir an die karre zu pissen (bzw. es zu versuchen) wenn du weißt das du keine ahnung hast 😉

Bei einem Umbau gelten die deutschen Gesetze der stvo §19, 21 und auch § 57 und §57a an die sich der sachverständige im rahmen einer untersuchung zu halten hat..

Hierbei steht dass alles eingetragen werden muss was gegen das abgasverhalten/ lärmemissionen verschlechtert.. soweit so gut..

Ein Getriebeumbau zählt zu einer gesetzliche grauzone.. sprich es gibt keine tüvvorlagen gegenüber des gesetzgebers über deren beschaffenheit.. Die anderen vorgaben sind rein auf den verbau von anderen motoren gerichtet.. wie änderungen an hubraum, leistung, höchstgeschwindigkeit, euronorm ect
Ein getriebeumbau ist daher rein rechtlich gesehen eintragungsfrei.. allerdings nur wenn § 57 unangetastet bleibt, der wegstrecken zähler und tacho nicht abweichen, der gesetzgeber sieht hier eine max abweichung von 4-8 % vor

Nun die abgasverschlechterung thematik:

Das ein getriebeumbau das abgasverhalten verändert ist richtig aber die gesetzliche seite sieht hierbei keine nötigkeit dies zu überwachen da unser EURO Schlüsselsystem diese seite der abgasnorm gar nicht per gesetz berücksichtigt..

Unser abgassystem ist gesetzlich rein auf unsere euronorm schlüsselnummer ausgelegt.. Diese euronorm legt nur fest in welcher zeit das fahrzeug auf kat-betriebtemperatur kommt.. Euro1-5

Wären unsere Fahrzeuge auf c02 ausstoß gesetzlich genau festgelegt dann wäre jede übersetzungs änderung eintragungspflichtig aber das ist sie nicht..

Eine entscheidene ausnahme zählt hierbei allerdings das konstuktive verändern von Motorbauteilen wie den verbau einer scharfen nockenwelle oder änderung der Software durch chip usw.. Hier greift man direkt in die euronorm schlüsselung ein denn es kann sich durch fetteres gemisch die zeit zu kat betriebstemperatur ändern.

Zitat:

Original geschrieben von Red_Rabbit

selbst wenn er dir das einträgt - baust du nen unfall mit personenschaden und die pflücken dir die karre auseinander sind sowohl der prüfer als auch du am arsch.
ich wär mit sowas immer vorsichtig. zumal dir nun ein paar leute gesagt haben das es nicht kba-konform ist.

Es wurde hier schon zigmal geschrieben und ich schreibe es gerne nochmal damit die horrorgeschichten irgendwann mal aufhören..

Du bist nur am arsch wenn zu dem unfall ein konkreter zusammenhang zu dem nicht eingetragenen teil feststellbar ist, ansonsten interessiert es keinem prüfer was alles verbaut wurde.. Auch die versicherung muss zu dem fall aufjedenfall zahlen sie ist gesetzlich/vertraglich dazu verpflichtet..
Kann sich aber wenn es wirklich beweisbar ist, dass ohne das nicht eingetrage teil, hätte sich der unfall nicht zugetragen, sein geld wieder holen..

Beispiel: du fährst eine oma tot weil du nicht rechzeitig bremsen kannst.. bei der überprüfung des fahrzeuges kommt heraus du hast nicht eingetragene eingefärbte heckleuchten verbaut... Bist du dann am arsch? Nein!! denn ein paar nicht eingetragene rückleuchten hatten beim unfall kein eingriff auf das verkehrsgeschehen/bremsvorgang...

Anders sieht es aber in der konstellation aus:
Dir fährt beim vollbremsvorgang jemand hinten drauf und du wirst deshalb auf die oma geschoben.. Man nimmt dann an dass aufgrund der dunklen rückleuchten dein bremsvorgang zu spät gesehen wurde und es deshalb zu diesem auffahrunfall gekommen ist.. Hier steht also ein direkter zusammenhang zum unfallgeschehen!!

Weitere ermittlungen sehen dann so aus, dass berechnet wird ob du auch ohne heckaufprall hättest vor der oma zum stillstand kommen konntest.. Wenn festgestellt wird dass auch ohne heckaufprall nicht rechzeitig halten konntest dann spielen die eingefärbeten rückleuchten auch keine rolle mehr..

Zitat:

Original geschrieben von Red_Rabbit


ein GUTACHTER hat alle nötigen unterlagen aus denen er entnehmen kann, was an einem fahrzeug serienmäßig ist und was geändert wurde. sollte der fall auftreten das ein fahrzeug nach einem unfall genauer untersucht wird, dauert das mit sicherheit nicht nur 5 minuten und ist mit einmal kurz rübergucken erledigt.

du kennst dich ja wirklich aus....respekt!

@anarchie
gut das wenigstens einer nicht immer die schauergeschichten von weizen waldis stammtisch glaubt.

@ anarchie 99

soll ich dem tüv prüfer das jetzt so vorlegen?
der tritt mich doch vors brett und sagt ich sollte selber prüfer werden!wenn das doch so eindeutig im gesetz festgelegt ist dann müsste er mir das doch auch so eintragen oder nicht?die haben das doch studiert oder nicht und müssten sowas wissen?!cih frage mich warum die sich immer so quer stellen wenn doch alles so einfach ist!
MfG

@websifus und anarchie: Sehr gute Beiträge, kann ich nur zustimmen.

Zitat:

Original geschrieben von DerRieder


@ anarchie 99

soll ich dem tüv prüfer das jetzt so vorlegen?
der tritt mich doch vors brett und sagt ich sollte selber prüfer werden!wenn das doch so eindeutig im gesetz festgelegt ist dann müsste er mir das doch auch so eintragen oder nicht?die haben das doch studiert oder nicht und müssten sowas wissen?!cih frage mich warum die sich immer so quer stellen wenn doch alles so einfach ist!
MfG

Das problem ist, gerade weil die sache eine gesetzliche grauzone ist und nicht alle prüfer sich so gut mit vws auskennen ist es so schwierig, bietet aber doch mehr möglichkeiten zu seiten des prüfers..

Daher gehen die prüfer eine nummer sicher und tragen halt nur das getriebe mit ein was auch zu dem motor gehört. Da machen sie nichts falsch..

ich denke um dein problem zu lösen hilft nur mit dem prüfer zu sprechen und genau zu fragen was er denn für bedenken hat diese kombination einzutragen, und dann bist du gefragt diese mängel zu beheben oder zu widerlegen..

Desweitern würde ich an deiner stelle ein getriebediagramm vom 2y und auch deinem jetzt verbauten getriebetyp anfertigen und vorlegen..
Mach vorher eine vergleichsfahrt mit einem navigationsgerät um die tachoabweichnung zu testen..
Bei der probefahrt mit dem prüfer muss später der tacho/km zähler in der legalen toleranz sein..

Desweitern würde ich so argumentieren dass das 2y getriebe mittlerweile sehr selten zu bekommen ist(womit du sicher nicht schwindelst) und darum dass jetzige getriebe verbaut ist welches dem 2y von der charakteristik sehr ähnlich ist..

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99


Du bist nur am arsch wenn zu dem unfall ein konkreter zusammenhang zu dem nicht eingetragenen teil feststellbar ist

hab deinen roman nur mal kurz überflogen - klingt recht plausibel, aber:

verbaust du in deinem fahrzeug eintragungspflichtige teile und lässt diese nicht eintragen, erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeugs. somit darfst du nicht mehr am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen wodurch widerum ein unfall nicht stattgefunden haben würde.

sprich: egal welches teil nicht eingetragen ist, ein unfall hätte dadurch verhindert werden können.

@onkel-howdy
auf jeden fall besser als du, was aber offensichtlich auch nicht schwer ist....

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