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TÜV drüber und Saisonkennzeichen: Was machen?

VW T3 Campingbus

Moin,

hatte dieses Jahr einiges an privaten Themen, die mich von meinem 86er Joker mit Hochdach ferngehalten haben. Nur eine Wochenendfahrt war drin.

Leider habe ich den TÜV im Juni verschlafen. Er steht auf einem privaten Parkplatz und nachdem mir mein Winterparkplatz abhanden gekommen ist, steht er nun immer noch da. Leider hat er nur Saisonkennzeichen und darf jetzt nicht mehr auf die Strasse...

Ich habe zwar ne gute Werkstatt umme Ecke, aber die können nicht die Gasprüfung machen, die vorm TÜV gemacht sein muss. Dafür müßte ich ne Vierstelstunde quer durch die Stadt...

Frage: Was würdet ihr mir raten? Noch jetzt auf Teufel komm raus TÜV organisieren (Abschleppen oder so) oder bis nächsten April warten. Darf ich denn dann auf die Sträße, wenn der TÜV fast ein Jahr drüber ist?

Grüße,

Sebastian

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18 Antworten

Hallo,

im nächsten Frühjahr sind 8 Monate um. Wenn Dich auf der Fahrt zum TÜV die Polizei anhält, bist Du fällig, dafür gibt es auch einen Punkt. Willst Du das Risiko völlig ausschließen, bleibt Dir nur der Transport auf einem Anhänger oder jetzt mit Kurzzeitkennzeichen.

Andererseits ist das Risiko vertretbar für die eine Fahrt und man könnte ja nachts fahren.

Da bist Du nicht der Einzige dem das passiert, wenn das Fahrzeug zugelassen und versichert ist darfst Du auf die Straße und direkt zum TÜV fahren, TÜV abgelaufen heißt ja nicht automatisch verkehrsunsicher. Wenn Du angehalten wirst reicht eine freundliche Erklärung vielleicht mit der Auflage, die gültige Plakette vorzuzeigen und es passiert nichts. Wenns hoch kommt eine Verwarnung, Polizisten sind auch nur Menschen und wie man in den Wald reinruft........, weißt ja.

Hi,

danke schonmal.

Nächstes Frühjahr wäre er ja zugelassen und versichert...

Falls ich es vorher machen will: Kriege ich denn eine Kurzzeit-Zulassung ohne TÜV?

Ich muss ja zu zwei Orten: Gasprüfung beim Camping-Maxe und TÜV in der Werkstatt des Vertrauens. Daher ist Transport etwas aufwändiger. Aber was würde denn so ein Transport kosten? Schon mal gemacht?

Zitat:

@HelmiHH schrieb am 25. November 2015 um 12:18:38 Uhr:

Wenn Du angehalten wirst reicht eine freundliche Erklärung vielleicht mit der Auflage, die gültige Plakette vorzuzeigen und es passiert nichts. Wenns hoch kommt eine Verwarnung, Polizisten sind auch nur Menschen und wie man in den Wald reinruft........, weißt ja.

Quark. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizisten angehalten sind zu verfolgen. Drüber ist drüber, die Kulanz steht im Gesetz (2 Monate) und steckt nicht im Polizisten. Mit Glück belässt er es bei einer Ermahnung, das kann aber auch sehr schief gehen.

Kurzzeitkennzeichen kannst Du während des Nicht-Saisonzeitraums draufschrauben, dann würde ich aber die anderen Kennzeichen runtermachen, damit es keine Missverständnisse gibt. Anhängertransport wäre wirklich mühsam.

Ich würde es einfach im Frühjahr machen wenn er wieder angemeldet ist. Ohne Risiko kein Spaß.

es gibt auch Prüfer die eine Gasprüfung bei dir Vor Ort vornehmen. (oder auch in der gewünschten Werkstatt erscheinen)

(frag den prüfer aber ob er den passenden schlauch mit schnellkupplung hat. bei mir eben den hier 2 prüfstellen nicht. ich hab mir inzwischen einen gekauft)

Zur Tüv Prüfstelle darfst du mit deinem Abgelaufendem Tüv nicht fahren.

Die Toleranz bei Saisonfahrzeugen geht glaub ich soweit, dass du auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren darfst, wenn dein Tüv in deiner Ruhesasion abgelaufen ist. (und selbst in einem solchen Fall sollte man sich besser nochmal vergewissern. und falls man als Aussage ein ja bekommt dann am besten nur mit Termin auf die Prüfstelle fahren. eben damit bei einer Kontrolle nachweisbar ist wo du hin wolltest)

Bei dir ist das ja nicht der Fall. Du hast ja offenbar schon länger keine gültige HU mehr. Da brauchst du im Fall des Falles mit keinerlei Kulanz rechnen (was meinst du was zwei so polizisten im streifenwagen, eingeteilt zur verkehrsüberwachung, sich täglich so alles an ausreden und geschichten anhören dürfen. derjenige mit der abgelaufenen hu der gerade in die werkstatt seines onkels wollte, weil da gerade heute die seit 15 monate abgelaufene hu gemacht werden soll, durch die er sicher durchkommt - denn das auto ist ja verkehrssicher es wird ja schließlich täglich bewegt - ups - war da sicherlich schon mehr als nur einmal dabei...)

---------

Was Transport angeht:

wenn du da keinen hast der das erledigen kann dann frag bei deiner Werkstatt nach. die haben entweder 'nen Anhänger oder können dir sicherlich jmd vermitteln.

Moin,

so schlimm ist das nicht wie hier beschrieben wird, du darfst in deinen Zulassungsbereich Direkt zum TüV oder Werkstatt fahren.

Gruß,

MC2k

lass doch einfach nen bekannten hinter dir her fahren. musst schon verdammtes pech haben, wenn sich ausgerechnet da die rennleitung zwischen schiebt und dich hopps nimmt.

olli

Zitat:

@mc2k schrieb am 25. November 2015 um 20:12:24 Uhr:

so schlimm ist das nicht wie hier beschrieben wird, du darfst in deinen Zulassungsbereich Direkt zum TüV oder Werkstatt fahren.

das ist leider falsch. Die Vorführungspflicht gibt es sogar, wenn man überhaupt nicht fährt. Was Du meinst, ist dass man mit ungestempelten Kennzeichen fahren dürfte. Für abgemeldete Autos gibt es auch gar keine HU-Pflicht.

Von der Vorführungspflicht hab ich nichts geschrieben und ist ein anderes Thema und betrifft einen ob ich mit den Wagen aus eigener kraft fahre oder auf dem Trailer zur Prüfstelle verbringe.

Die Frage war ob er mit dem Wagen auf der Straße fahren darf, zur Prüfstelle oder Werkstatt. Und das darf er.

was soll denn der Sinn Deiner Antwort sein? Wenn er ohne gültige HU auf der Straße erwischt wird, ist ein Bußgeld im Punktebereich fällig. Egal ob er auf dem Weg zum Zigarettenautomat oder zur Prüfstelle ist.

lass dein wagen mit einen Abschleppseil vom bekannten dort hin schleppen.

Tatsächlich ist das so, wen du erwischt wirst. aber du darfst trotzdem mit dem Fahrzeug fahren und darum ging es ja. Selbst wenn das Fahrzeug auf einen privaten Parkplatz steht und erkennbar ist das die Nummernschilder nicht entsiegelt sind, kann dir auch ein Bußgeld winken, bei dem Beispiel hier triff das erst mal nicht zu da das Fahrzeug durch das Saisonkennzeichen abgemeldet ist.

Und jetzt kommt es richtig dick, wenn das Fahrzeug im Zulassungszeitraum mit abgeschraubten Nummernschildern, damit nicht erkenntlich ist das das Fahrzeug zugelassen und der TüV abgelaufen ist, auf einen Trailer zur Prüfstellen verbringst, kann dir vor und nach der Prüfstelle wen deine Papiere geprüft werden immer noch ein Bußgeld winken.

Da das aber kaum ein Mensch kennt wird auch nichts passieren, wo kein Kläger da kein Richter. Die Realität wird sein, wenn man im nächsten Jahr zum TüV fährt und ein Beamter einen anhält, das er einen zum TüV weiterfahren lässt.

Hier noch mal die Frage:

"Darf ich denn dann auf die Sträße, wenn der TÜV fast ein Jahr drüber ist?"

Ja er darf mit dem Fahrzeug auf die Straße, da das Fahrzeug zugelassen ist. Das Fahrzeug wird durch einen abgelaufen TüV nicht stillgelegt.

Bei dem fall des Bußgeldes geht es um den verstoß gegen StVZO §29 Absatz 1

"(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1.Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,

 

2.Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

 

Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein."

Verstoß gegen StVZO $29 Absatz 1 sieht folgenden Bußgeldkatalog vor.

HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR

HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR

HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt

AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: zwischen 2 und 4 Monaten 15 EUR

AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: zwischen 4 und 8 Monaten 25 EUR

AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt

Zitat aus Autobild:

"Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist."

und:

"....Es sei denn, die Fahrt führt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; oder zur nächstgelegenen Werkstatt, zwecks unmittelbarer Behebung "erheblicher oder geringer Mängel". Auch der Terminus "nächstgelegene Werkstatt" ist definiert: Sie soll sich entweder im Zulassungsbezirk des Kennzeichenkürzels befinden, maximal aber in einem "angrenzenden Bezirk".

Artikel hier

Gruß Jan

für die fahert muß es aber haftplichtersichert sein. was es mit saisonkennzeichen erst wieder im april ist. ansonsten korrekt.

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