Saisonkennzeichen und Tageszulassung gleichzeitig?

VW T3

Hallo Leute!
ich habe ein problem, eigentlich ot aber vllt könnt ihr mir ja trotzdem helfen, das wäre super!
ich habe für meinen sommerbus ein saisonkennzeichen (04/10). ich würde ihn aber gerne ca. 5 tage in betrieb nehmen, jetzt im november. kann ich dann einfach ein kurzzeitkennzeichen für den bus kriegen wie für ein auto, das regulär abgemeldet ist?
danke schonmal
gruß
borsti

19 Antworten

Mahlzeit!Ja.Dein Kennzeichen gilt nicht also is das der einzige Weg.Und beim Kurzzeitkennzeichen brauchst du beim STVA nochnichmal die Papiere deines Busses.
Die Daten trägst du selber ein.Gruß Frank!

das is ja sehr cool! ich danke für die rasante antwort!
grüße borsti

ps: du hattest mir mal angeboten dass ich dir einen scan von meinem brief schicken kann um meine emissionsklasse zu ermitteln, das werd ich heut mal tun.

Mahlzeit!Klar,kein Prob.Schick rüber.Gruß Frank!

is passiert!
gruß borsti

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Mahlzeit!Find den scan nich in der Mail.Gruß Frank

jetz aber 🙂

HUHU,
die Auskunft ist so allgemein gesagt nicht richtig. Ich war heute morgen erst in der Zulassungsstelle in Köln. Ein Kurzkennzeichen wollte mir die Sachbearbeiterin für unseren T3 (mit Saisonkennzeichen 04-10) nicht erteilen, da dies nur für abgemeldete Fahrzeuge möglich sei. Formal gesehen ist das Fahrzeug wohl auch ausserhalb der Saison zugelassen, also beim Straßenverkehrsamt nicht als abgemeldet registriert.

Eigentlich bleibt in dieser Situation nur, das Fahrzeug auf einen Trailer aufzuladen. Alternativ liesse sich das Fahrzeug noch mit einer Schleppgenehmigung (bei Kommune bzw. Zulassungsstelle nachfragen) abschleppen.

Bei Zulassungsangelegenheiten am besten immer direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen. Da kann es bei der Handhabung große regionale Unterschiede geben.

Fazit: SO EIN SCHEI;-)!! Habe mich heute morgen echt geärgert, wollte eigentlich nur mal eben den T3 von der Werkstatt ins Winterquartier bringen...

Für ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, braucht man im Normalfall nicht zu sagen, für welches Auto das ist.

Das hat die auch eigentlich nicht zu interessieren. Ich würde bzw. hätte an deiner Stelle nicht gesagt, dass es für dein T3 ist.

Das einzig doofe ist nur, dass du eine extra Doppelkarte einer Versicherung für diese Kurzzeitkennzeichen benötigst und das kostet im Schnitt bei den üblichen Versicherern 80-100 Euro für die paar Tage.

Auch das ist so nicht richtig. Du musst die Fahrzeug-Ident-Nr./Fahrgestellnummer angeben. Das Kennzeichen gilt auch nur für das Fahrzeug, welches man angegeben hat.

Homepage der Stadt Köln:
"Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht.
Der Bedarf ist daher durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge nachzuweisen. Auch ist die Angabe der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) erforderlich."

Eine Doppelkarte von der Versicherung ist nicht mehr zwingend erforderlich, da diese durch die eVB ersetzt wurde. Mit der eVB-Nummer kann die Zulassungsstelle prüfen, ob ein gültiger Versicherungsschutz gewährleistet ist. Meine eVB habe ich per SMS für EUR 42,- bekommen (http://www.kurzzeit-evb.de/startseite.html)

bei uns hier in trier ist allles anders

*tabst in die Werkstatt, stellt ne Kiste Bier auf den Tresen, lächelt, schnappt sich rote Nummer und läuft wieder raus*

Ausserhalb der Saison, gilt das Fahrzeug als nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen, so darf es weder im öffentlichen Verkehr, bewegt noch abgestellt werden, um das Fahrzeug bewegen zu können ist entweder eine reguläre Zulassung, eine 04er oder 06er Nummer, nötig, so ist es bei uns, ich denke, das ist überall so üblich.
Mancher Amtsschimmel muss wohl erst mal bocken, um eine Wurmkur oder einen Einlauf zu bekommen.

Ja, würde ich auch so mal versuchen, also von einer netten Werstatt ausleihen, das ist wohl am einfachsten!

Ansonsten bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als dem Bus ein "normales" KZ zu verpassen und ihn dann nach den paar Tagen wieder abzumelden. Das ist zwar teuer, weil Du ja auch neue KZ ohne Saisonangabe brauchst, aber zumindest kannst Du die dann immer wieder verwenden, wenn Du ihn nochmal im Winter ein paar Tage fahren willst!

Mahlzeit!Man kannn aus allem ein riesen Prob. machen.Im §28,Absatz4 der STVZO steht ausdrücklich drin das an Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen die Kurzzeitkennzeichen gefahren werden dürfen.
Zum Angeben der Fgstl.-Nr.:Und wo is da das Prob?Kan man selbst beim Kauf in 500Km Entfernung rausbekommen.
Ich hol öfter die Kennz.Nicht nur bei den zuständigen STVA in GM sondern auch oft in Köln,und anderen Städten wenn ich Autos abhole.
Wenn eine Sachbearbeiterin talentfrei ist bedeutet das ja nicht direkt eine bundeseinheitliche Regelung.
Gruß Frank!

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