TÜV Ärger: Designer Heckleuchten
servus zusammen!
ich komme gerade vom tüv, haupt- und abgasuntersuchung und der (ältere) prüfer nimmt wohl alles sehr genau:
zuerst musste ich zu einer vw werkstatt fahren, da mein linkes vorderes abblendlicht "zu hell" war. seiner meinung nach anscheinend "falsch eingebaut". hatte am anfange dieses jahres die glühbirne ausgetauscht, weil die alte durchgebrannt war.
die bei der vw werkstatt fanden, dass das licht ein bisschen heller als das rechte, aber nicht "zu hell" sei. überprüften das auch selbst nochmal anhand ihrer eigenen lichtprüfmaschine (k.a. wie das ding heißt. ich denke, ihr wisst was gemeint ist). vorsichtshalber wurde mir aber eine neue (obwohl die alte eine richtige und ja noch funktionierende glühlampe war) glühlampe eingebaut. kostenpunkt gute 12 euro.
als ich wieder zum tüv zurück kam, passte auf einmal alles. auf meine frage hin, was denn bitte an der alten lampe nicht passen sollte, da auch die werkstatt meinte, sie wäre nicht "zu hell" sondern nur "heller" sagte er nur, dass die doch "blöd seien" und "sowas doch jeder sehe".
jetzt lenkte sich sein augenmerk auf meine heckleuchten, die der vorbesitzer meines autos gegen designer heckleuchten ausgetauscht hatte. die bauanleitung hatte er leider nicht mehr. der prüfer machte jetzt nun einen heiden aufstand, da er sich die bauanleitung aus seinem schlauen pc rausgesucht habe und in der stand, dass zusätzlich "rückstrahler" angebraucht werden müssten, was bei mir aber nicht der fall sei.
als ich daraufhin einen kleinen ausraster hatte, welche kleinigkeiten er noch zu bemängeln habe, obwohl das auto schon einmal durch den tüv mit der gleichen "ausstattung" durch meinen vorbesitzer kam, gab er mir schließlich die neue plakette mit der bemängelung, ich solle "rückstrahler" anbringen. weitere erklärungen erhielt ich nicht.
was meint jetzt dieser "nette" prüfer mit "rückstrahler" genau? und brauche ich diese wirklich so dringend? kostenpunkt?
anbei 2 bilder von den heckleuchten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
soll ich da einfach irgendwelche roten reflektoren aus dem baumarkt oder so auch bei mir an die stoßstange kleben?
Ja sollst du!
Wobei ich persönlich finde es völlig schwachsinnig sich solche Rückleuchten ,mit dem Gedanken das Auto zu verschönern, zu kaufen und klebt dann irgendwelche hässlichen Reflektoren ans Heck.
Naja aber solche Leuchten sehen meiner Meinung nach eh grottenhässlich aus.
Ich an deiner Stelle würde sie gegen originale tauschen!
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Die weißen Hella haben z. B. als einzige Rückleuchten integriert.
Stimmt nicht ganz.
Bei den ganz roten von Hella/In.Pro die ich habe sind die Rückstrahler auch drin und so steht es auch in der ABE.
Die musst du übrigens immer dabei haben und E-Prüfzeichen hin oder her.
stimmt nicht zu 100%
wenn die Teile wirklich eine ABE haben, muss man diese mitführen und bewugten Personen TÜV/Dekra/Polizei vorzeigen können!
Das mit dem e-Prüfzeichen, dieses Zeichen ist die Genehmigung selber, es gab vor Jahren Probleme damit, das TÜV/Dekra/Polizei reihenweise Moppedfahrer abgeschossen haben, HU/Mängelkarte, da kein PRüfzeugnis in Papierform vorlag, was nicht muss!!!!! Da es anders als mit der nationalen ABE eigentlich kein Papier dafür gibt für den Entverbraucher, die e-Nr. und die EG Prüfzeichen sind international anerkannt!
Zu dem Prüfer, vielleicht meinte der TÜV-Prüfer mit zu hell 100 Watt, Leuchtmittel welche nicht im Bereich der StVZO zugelassen sind??? Du schreibst, eine wurde ausgetauscht, vielleicht war noch ein 100 W Leuchtmittel drin????
Dann hat er absolut richtig gehandelt, wobei ich dich nicht weggeschickt hätte, sondern die Prüfung komplett durchgemacht hätte mit Rückstrahler und verkehrter Leuchtmittel und dich durchgefallen lassen hätte! Das wäre der richtige Weg gewesen, wobei die Nachkontrolle für mich innerhalb des nächsten Tages free wäre!
also ich hab genau die gleichen Rückleuchten in meinem IVer (nur schwarz abgedunkelt). Meine haben auch keine Reflektoren, aber trotzdem ne EG-Nummer drauf. Hatte noch nie Probleme damit beim TÜV.
[url=http://stixz.de.tl/Volkswagen-Golf-2-.-3-V5.htm ]klick mich...und dann ein bißchen runterscrollen...:-D[/url]
MfG
§ 53 Abs. 4 StVZO:
"Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern mit E-Prüzeichen ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."
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also mit deiner aufgepägten E-Nr. kann der Prüfer (oder der Polizist) anhand eines kleinen Büchleins erkennen das zusätzliche Reflektoren notwendig sind ... eine der aufgeprägten Zahlenkombinationen sagt ihm das ...
Zitat:
Original geschrieben von Spooky79
Dessen aber mal ungeachtet, wenn es sich um die Rückleuchten handelt die du auf den Bildern zeigst (davon gehe ich jetzt mal stark aus), dann solltest du keine Rückstrahler mehr brauchen. Auf diesen Rückleuchten befindet sich nämlich schon ein Reflektor. Und zwar über der Leuchtkammer des Rücklichts, was jedoch dazu führt, dass das Rücklicht nicht wirklich gut zu erkennen ist. Ist mir bei den Leuchten schon öfter negativ aufgefallen. Aber einen Reflektor haben sie! Siehe Bild.
Sehe ich genau so. Besitze diese Leuchten ebenfalls und habe/hatte nie Probleme , weil da eben Reflektoren verbaut sind.
mfg
Zitat:
Zu dem Prüfer, vielleicht meinte der TÜV-Prüfer mit zu hell 100 Watt, Leuchtmittel welche nicht im Bereich der StVZO zugelassen sind??? Du schreibst, eine wurde ausgetauscht, vielleicht war noch ein 100 W Leuchtmittel drin????
Dann hat er absolut richtig gehandelt, wobei ich dich nicht weggeschickt hätte, sondern die Prüfung komplett durchgemacht hätte mit Rückstrahler und verkehrter Leuchtmittel und dich durchgefallen lassen hätte! Das wäre der richtige Weg gewesen, wobei die Nachkontrolle für mich innerhalb des nächsten Tages free wäre!
das ist absolut meine meinung. er machte ja auch zu allererst diesen "lichttest", bemängelte, machte aber dann weiter (auf der hebebühne mit stoßdämpfertest usw.) und dann erst hat er mich weggeschickt. und danach fängt er auf einmal an, sich nochmal auf die hintere rückleuchten zu beziehen, was er mir ja scho vorher viel früher sagen hätte können.
habe keine probleme damit, dass er das bemängelt hat, aber eben seine ganze art, wie er es mir gesagt hat (ohne große erklärungen, mich als dumm hingestellt "das sieht doch jeder" usw.), dass fand ich schon nicht nett. aber egal.
das mit dem 100 watt, könnte sein, da hab ich leider nicht aufgepasst, aber ich denke, dass es nicht so ist. wieso sonst hätten die mir bei der vw werkstatt (lehrling, geselle und meister!) gesagt, dass die glühbirne eigentlich schon passt, nur eben ein bisschen heller sei als die andere glühbirne?
aber ich werd mir die alte glühbirne mal nochmal ansehen. die hab ich ja noch. weiß leider nur nicht mehr wo ich sie hingetan habe... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Stixz
also ich hab genau die gleichen Rückleuchten in meinem IVer (nur schwarz abgedunkelt). Meine haben auch keine Reflektoren, aber trotzdem ne EG-Nummer drauf. Hatte noch nie Probleme damit beim TÜV.
[url=http://stixz.de.tl/Volkswagen-Golf-2-.-3-V5.htm ]klick mich...und dann ein bißchen runterscrollen...:-D[/url]MfG
auf meine frage hin, wieso der vorbesitzer mit diesen rückleuchten noch nie probleme beim tüv hatte, antwortete er nur, dass die wohl eben "schlampig kontrolliert" hätten usw.
ich denke einfach, dass ich den "falschen" prüfer erwischt habe. wie gesagt, er war älter und wenn er zu allererst mal fragt "ob meine felgen auch eingetragen seien" ohne überhaupt das auto und fahrzeugschein genauer angeschaut zu haben, dann deutet das für mich darauf hin, dass er wohl bei nicht serienmäßigen autos gerne mal viel genauer hinsieht usw.
er meinte eben (hat sich die bauanleitung von diesen rückleuchten aus seinem pc rausgeholt und ausgedruckt), dass in dieser steht, dass man zusätzliche reflektoren anbringen muss. ich selber habe diese bauanleitung leider nicht mehr, hat mein vorbesitzer verschlampt.
zudem wies er mich auf die hinten eingestanzten buchstaben und zahlenkombinationen auf der rückleuchte hin, wobei eine kombination (iwas mit "ij" ? k.a.) fehlte und diese angeblich für reflektoren stehen würde.
Zitat:
Original geschrieben von hampster
also mit deiner aufgepägten E-Nr. kann der Prüfer (oder der Polizist) anhand eines kleinen Büchleins erkennen das zusätzliche Reflektoren notwendig sind ... eine der aufgeprägten Zahlenkombinationen sagt ihm das ...
genau das hat er mir gesagt, dass die aufgeprägten zahlen auf der rückleuchte eine bestimmte zahlenkombination nicht aufweisen, was angeblich für "reflektoren" stünde. aber wie er es mir gesagt hat, als wüsste das jeder, wofür diese zahlen dahinten drauf stehen, war schon ein bisschen "assholelike"! 😠
Zitat:
Original geschrieben von Ani90
ich denke einfach, dass ich den "falschen" prüfer erwischt habe.
Ich denke, dass Du genau den richtigen Prüfer erwischt hast. Es schadet Dir und dem Rest der Verkehrsteilnehmer nicht, dass Dein Wagen auch tatsächlich konform ist. Bei einer Polizeikontrolle wäre das viel teurer geworden. Und auch in anderer Hinsicht hast Du Glück gehabt: Das der Prüfer bei Deinem Verhalten nicht auf stur geschaltet hat und das Programm wie von "schyschka" beschrieben, durchgezogen hat, hat Dir einige Mehrkosten erspart.
Alex
Habe jetzt auf Grund persönlicher Faulheit nicht alles gelesen 😉.
Ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings genau umgekehrt. Der Hersteller der Lampen hatte Reflektoren mitgeliefert, der Prüfer wollte die Reflektoren weg haben 😁.
Entscheidend war eine Nummer in der Heckleuchte bei mir. Da dort ein E2 eingestanzt war, durften diese Leuchten lt. Prüfer nicht mit zusätzlichen Reflektoren betrieben werden. Guck also mal deine Heckleuchten ab, ob dort irgendwo E2 eingestanzt ist.
Die E-Nummer besagt aber nur in welchem Europäischen Land die zulassung für das Bauteil erlassen wurde.
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 ehemaliges Jugoslawien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
37 Türkei
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Die E-Nummer besagt aber nur in welchem Europäischen Land die zulassung für das Bauteil erlassen wurde.
Der TÜV Mann hat immer recht 😁.
OK, am 28.08. habe ich HU-Termin, diesmal aber bei der Dekra. Vielleicht müssen bei mir dann ja wieder Reflektoren dran 😁.
Zitat:
Original geschrieben von hampster
also mit deiner aufgepägten E-Nr. kann der Prüfer (oder der Polizist) anhand eines kleinen Büchleins erkennen das zusätzliche Reflektoren notwendig sind ... eine der aufgeprägten Zahlenkombinationen sagt ihm das ...
nicht ganz richtig😉
die eingeprägten Nummer kennzeichnen nur die verbauten "Leuchtmittel"
was nicht drin ist(und nicht nachträglich nachgerüstet werden kann), ist nicht gekennzeichnet!
...weiter Oben stand aber auch, das in der ABE zum Rückfahrscheinwerfer auch als Auflage drin stand, das Rückstrahler verbaut werden müssen... also wo liegt hier das Problem?!
ich glaube ihr meint diese Liste hier siehe Anhang
hab mir jetzt zwei zusätzliche rote reflektoren (siehe anhang - 1. bild) für mein auto gekauft. allerdings stellt sich mir nun meine frage, wo ich denn diese genau anbringen soll, vor allem weil der klebestreifen nicht gerade robust für waschanlage etc. aussieht. ginge es auch, wenn ich sie mir ganz unten (siehe anhang - 2. bild) anbringen würde?
überhaupt stellt sich mir die frage, nachdem ich hier nochmal alles durchgelesen habe, ob ich wirklich zusätzliche reflektoren an meinem auto brauche!
wie von nicobk und spooky79 schon richtig bemerkt, besitzt mein auto bei den schlußleuchten (siehe anhang - 2. bild und 3. bild) bereits reflektoren. reichen diese nicht aus? habe mir dazu extra die eingeprägten buchstaben und zahlen auf meinen rückleuchten aufgeschrieben:
f ar 2a 0503
00 00 01 e11
ib r-s1
02 02
ist alles so in dieser reihenfolge eingeprägt. durch die liste von dangermaik weiß ich, was die buchstaben bedeuten, die zahlen sagen mir allerdings nichts (sind diese überhaupt relevant für mein problem?). einzig und allein das "ib" kann ich in der liste nicht finden. wofür steht das nun? vielleicht für die reflektoren? mein tüv-prüfer erwähnte nämlich, dass irgendeine bestimmte buchstabenkombination nicht auf meinen rückleuchten vermerkt sei. leider weiß ich nicht mehr, welche kombination. und deswegen, so meinte er, bräuchte ich (auch weil es in der "bauanleitung", die er sich aus seinem pc rausgesucht hatte, die ich allerdings selbst nicht zu gesicht bekam, der rückleuchten) zusätzliche reflektoren am auto.
bitte helft mir! die reflektoren, da bin ich mir sicher, fallen nämlich sowieso ab, wenn ich sie anbringe, zudem schaut das dann extrem shit aus! 🙁