TT-RS
Dann fang ich mal an ;-)
Wann und wie wird er wohl kommen ? 😁
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Als OPF Fahrer würde ich mal ganz trocken behaupten: Es ist angerichtet und ihr seid hergerichtet :-)
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Wenn es so eine sondergenehmigung gibt, wieso baut Audi das Fahrzeug dann nicht regulär nach Kundenwunsch auf??
Zitat:
@derGOLFhamster schrieb am 30. Dezember 2016 um 18:51:15 Uhr:
Wenn es so eine sondergenehmigung gibt, wieso baut Audi das Fahrzeug dann nicht regulär nach Kundenwunsch auf??
Das verstehe ich auch nicht. Wenn es diese Vereinbarung bis 31.12.2017 gibt, könnte ja noch Audi direkt einige Autos loswerden.
Hatte es im RS3 Thread schonmal gepostet:
Ist reine Vermutung....
- Es gab keine Ausnahmeregelung für den TT-RS wegen des Kältemittels
- Es wurde ein Kompromiss mit dem KBA verhandelt. (Deadline 15.12.2016)
- Die Händlererstausstatter wurden als Editionsfahrzeuge deklariert und verkauft
- Deadline wurde vom 15.12.2016 auf den 31.12.2017 verschoben
-> Die HEAs (= Editionsfahrzeuge) dürfen verkauft und zugelassen werden. Ich vermute mal, dass der Großteil der HEAs schon produziert war. Vielleicht erklärt das, wieso manche Händler informiert wurden, dass das bestellte Fahrzeug nicht mehr geliefert wird.
-> Das würde auch bedeuten, dass nur HEAs (= Editionsmodelle) eine Ausnahmegenehmigung haben.
-> Die Ausnahmegenehmigung trifft nicht auf den "Serien TT-RS" zu, was dann wiederum hieße, dass der frei konfigurierbare TT-RS auf längere Sicht nicht verfügbar wird.
Der frei konfigurierbare TT-RS müsste dann mit dem neuen Kältemittel ausgerüstet werden um eine Zulassung zu bekommen.
Ob dies wie hier und da behauptet wurde schon gemacht wurde oder nicht wurde bisher nicht offiziell bestätigt.
Da wird sich Audi auch hüten sich dazu zu äußern.
Wenn er verfügbar ist ist er verfügbar, wird sich Audi denken.
Und was will Audi am "serien TT-RS" verändern, damit er nicht 1:1 identisch mit dem Editionsmodell ist?
Nur an dem Sticker kann es ja net liegen...
Zitat:
@Kuhli89 schrieb am 30. Dezember 2016 um 18:58:29 Uhr:
Zitat:
@derGOLFhamster schrieb am 30. Dezember 2016 um 18:51:15 Uhr:
Wenn es so eine sondergenehmigung gibt, wieso baut Audi das Fahrzeug dann nicht regulär nach Kundenwunsch auf??Das verstehe ich auch nicht. Wenn es diese Vereinbarung bis 31.12.2017 gibt, könnte ja noch Audi direkt einige Autos loswerden.
Die Ausnahmegenehmigung kann ja auch eine kapazitäre Grenze beinhalten. Audi fragt an, hey, wir haben da noch ca. 300 Autos, die wir dieses Jahr nicht mehr loskriegen, können wir eine Ausnahmegenehmigung kriegen?
Das ist was komplett anderes als zu fragen "Hey, wir kriegens grad mit dem neuen Kältemittel nicht gebacken, würden aber trotzdem normal weiterbauen, keine Ahnung wie viele wir bauen, geht klar, oder?"
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Zitat:
@dyonisos911 schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:41:29 Uhr:
Zitat:
@Kuhli89 schrieb am 30. Dezember 2016 um 18:58:29 Uhr:
Das verstehe ich auch nicht. Wenn es diese Vereinbarung bis 31.12.2017 gibt, könnte ja noch Audi direkt einige Autos loswerden.
Die Ausnahmegenehmigung kann ja auch eine kapazitäre Grenze beinhalten. Audi fragt an, hey, wir haben da noch ca. 300 Autos, die wir dieses Jahr nicht mehr loskriegen, können wir eine Ausnahmegenehmigung kriegen?
Das ist was komplett anderes als zu fragen "Hey, wir kriegens grad mit dem neuen Kältemittel nicht gebacken, würden aber trotzdem normal weiterbauen, keine Ahnung wie viele wir bauen, geht klar, oder?"
In der Ausnahmegenehmigung steht ja auch eine Reglementierung von 160 Fahrzeugen.
Warum wird hier denn so wild spekuliert? Ist doch im Prinzip Anhand der bisher bekannten Fakten ganz einfach und Logisch:
* Fahrzeuge die bis zum 31.12.2016 zugelassen werden brauchten keine Ausnahmegenehigung - bis zu dem Datum konnten auch Fahrzeuge mit alter Kühlflüssigkeit zugelassen werden
* Insofern braucht man bis morgen für den TT RS keine Ausnahmegenehigung
* Jetzt hat Audi aber das Problem, das viele Fahrzeuge in den Händlerräumen stehen die noch mit dem alten Mittel ausgetattet sind.
* Für diese Fahrzeuge gibt es nun eine Ausnahmegenehigung (auf 160 Stück limitiert - ich vermute mal das Audi da eine Händlerabfrage gemacht hat, was in den Showrooms steht), da Sie ja eh schon produziert sind.
Und den RS wird es geben, sobald die das mit dem Mittel im Griff haben.
Zitat:
@Powdersailor schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:44:25 Uhr:
In der Ausnahmegenehmigung steht ja auch eine Reglementierung von 160 Fahrzeugen.
Die Überschrift der Ausnahmegenehmigung lautet:
Ausnahmegenehmigung für vollständige Fahrzeuge aus auslaufenden Serien;
Interessant wäre zu wissen, warum einige der TTRS hier eine Fahrgestellnummer beginnend mit WUA (=quattro GmbH, zB. http://www.motor-talk.de/.../img-1964-i208685536.html) haben und andere eine mit TRU am Anfang.
Die Genehmigung bezieht sich nur auf diese Fahrgestellnummern mit TRU. [ = Audi (Montage des TT in Ungarn)]
Was aber ist hier mit "auslaufender Serie" gemeint?
Ist das ein besonderer "Trick", die TRUs auslaufen zu lassen und dann - auf dem Papier - neu mit WUA zu beginnen?
Letztendlich ist das auch egal, aber ich bin gespannt, welche Überraschungen da noch auf uns warten... 😉
Interessant... was meint ihr ?
Nicht interessant :-)
Stelle 1-3: Weltherstellercode (WMI)
WAC Audi RS
WAU Audi Europa
TRU Audi (TT/TTS aus Ungarn)
WUA Audi Quattro GmbH
AAA Audi South Africa
93U Audi Brasilien/Südamerika
Würde mich also überraschen wenn hier irgendjemand einen RS mit TRU haben sollte...
Also gilt diese Regelung auch nicht für den aktuellen TTRS.
Es gab im System noch weitere Genehmigungen (standen alle untereinander). Unter anderem für den RS3, aber der TTRS war definitiv nicht dabei.
Würde mich aso wundern, wenn die Händler eine weitere aus dem Hut zaubern würden.
Zitat:
@darkvader schrieb am 30. Dezember 2016 um 20:05:17 Uhr:
Warum wird hier denn so wild spekuliert? Ist doch im Prinzip Anhand der bisher bekannten Fakten ganz einfach und Logisch:* Fahrzeuge die bis zum 31.12.2016 zugelassen werden brauchten keine Ausnahmegenehigung - bis zu dem Datum konnten auch Fahrzeuge mit alter Kühlflüssigkeit zugelassen werden
* Insofern braucht man bis morgen für den TT RS keine Ausnahmegenehigung* Jetzt hat Audi aber das Problem, das viele Fahrzeuge in den Händlerräumen stehen die noch mit dem alten Mittel ausgetattet sind.
* Für diese Fahrzeuge gibt es nun eine Ausnahmegenehigung (auf 160 Stück limitiert - ich vermute mal das Audi da eine Händlerabfrage gemacht hat, was in den Showrooms steht), da Sie ja eh schon produziert sind.Und den RS wird es geben, sobald die das mit dem Mittel im Griff haben.
Ist doch im Kern 1:1 das was ich geschrieben hatte.
Also so wild spekuliert ist da nix.
Wenn das hier hochgeladene Dokument tatsächlich das richtige ist, dann wirds auch seine Richtigkeit mit der Anwendung auf den TT-RS haben.
Zitat:
@darkvader schrieb am 30. Dezember 2016 um 21:33:53 Uhr:
Nicht interessant :-)Stelle 1-3: Weltherstellercode (WMI)
WAC Audi RS
WAU Audi Europa
TRU Audi (TT/TTS aus Ungarn)
WUA Audi Quattro GmbH
AAA Audi South Africa
93U Audi Brasilien/SüdamerikaWürde mich also überraschen wenn hier irgendjemand einen RS mit TRU haben sollte...
Doch, gibt es hier, diese User haben einen TTRS mit TRU am Anfang:
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Edit:
selbst gelöscht, das waren keine 8S bzw. FVs. Sorry! 🙁
Zitat:
@GorillaJebus schrieb am 30. Dezember 2016 um 21:39:47 Uhr:
Ist doch im Kern 1:1 das was ich geschrieben hatte.
Also so wild spekuliert ist da nix.
Ging ja nicht nur um dich :-)
Wobei du was von einem "Deal mit dem KBA bis zum 31.12.16" geschrieben hast - den gab es halt nicht, da kein Bedarf bestand.
Und du schreibst, das die Editionsmodelle eine Ausnahmegenehmigung haben - was nach den bisher vorliegenden Informationen nicht der Fall ist, da das Dokument welches wir kennen nur die "Standard TT / TTS" einschließt - und da Stand jetzt nur ein einziger Händler diese Genehmigung haben will, gehe ich eher davon aus, der der Kollege sich irrt - sonst müßten sich ja alle anderen irren....
Hat jemand von den TTRS-Besitzern schon Stahlflexleitungen an der Bremse verbaut? Mich würde interessieren, ob die vom 8J auch passen. Ich habe übrigens beim Werkstattleiter nachgefragt, welche Bremsflüssigkeit original eingefüllt ist. Ergebnis: DOT 4.0 , d.h. bis mind. 230 Grad. Ich werde lieber auf eine DOT 5.1 mit 330 Grad wechseln.
Wie gesagt, ist alles nur Vermutung bzw. zusammengeschustert aus den bisher zugängigen Infos.
Das mit der Ausnahmegenehmigung ist natürlich jetzt die Frage....
Wenn der TT-RS namentlich nicht aufgeführt ist, geht man natürlich davon aus, dass er nicht darunter fällt.