TSI 180 PS ruckt beim Beschleunigen
Hallo
Unser tiguan 2 mit 180 ps hat immer wieder Rucklige Beschleunigung.
Hat jemand eine Idee was es sein kann?
Beste Antwort im Thema
Hat schon mal einer geschaut ob es evt ein passendes Duden-Forum gibt, damit alle anderen User sich wieder dem Thema Auto zuwenden könnten?
112 Antworten
Meine Werkstatt hat Wolfsburg kontaktiert und haben um Reparatur Unterstützung gebeten.....nun soll ich unseren Tiger vorbeibringen weil sie die kompletten Daten auslesen müssen und sie nach Wolfsburg schicken.müssen.
Frage ist nur wie lange muss man sich das noch gefallen lassen....nun war ich schon 5 mal da wegen dem Problem.
3 Mal, dann kannst Du wandeln!
Im Allgemeinen gilt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als gescheitert. Fünf sind auf jeden Fall mehr als genug. Ein Rücktritt ist aber nur möglich, wenn dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
Kommt auf den Mangel an aber in diesen Fall schon richtig.
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Deshalb sagte ich "im Allgemeinen". Damit man hier einen vernünftigen Rat geben kann, müsste man aber erst mal den bisherigen Ablauf kennen: Bei wem wurde reklamiert? Wurden die Aufforderungen zur Nachbesserung schriftlich festgehalten, d. h. gibt es einen Werkstattauftrag oder ähnliches? Wurden bereits Fristen gesetzt? War der Fehler überhaupt vorfühbar, d. h. wurde eine Nachbesserungspflicht überhaupt schon anerkannt?
Gerade im Allgemeinen gilt das eben nicht.
Jetzt eine Frist setzen zur Nachbesserung ansonsten eine Wandlung wünschen. Würde nicht lange Warten jede 1000km Kosten Geld solange bis der neue kommt.
Doch, das regelt der § 440 BGB: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Daher ist meine Formulierung "im Allgemeinen" absolut zutreffend. Ich habe bewusst darauf verzichtet zu behaupten, dass sich das grundsätzlich so verhält. In bestimmten Fällen können auch drei oder möglicherweise sogar vier Nachbesserungsversuche angemessen sein.
Das ist schon richtig aber auch eine Kaufpreisminderung wäre möglich bei manchen Mängeln. Mangel ist nicht gleich Mangel hab das gerade durch.
Ich weiß nicht was du jetzt willst. Von irgendwelche Konsequenzen habe ich erst gar nicht gesprochen. Meine Aussage beschränkt sich alleine darauf, dass die Nachbesserung dann als gescheitert gilt. Was in der Folge dann passiert, ob ein Rücktritt gerechtfertigt ist oder der Mangel so unerheblich ist, dass nur der Kaufpreis gemindert werden kann, ist eine ganz andere Frage, die ich mit den mir vorliegenden Informationen gar nicht beantworten kann. An meinen Aussagen gibt es jedenfalls nichts zu rütteln.
Wenn du das wirklich alles gerade erst durch hast, solltest du es vielleicht nochmal durchnehmen.
Wann genau hast du das Auto gekauft? Wer hat bislang repariert? Irgendeine Vertragswerkstatt oder der Verkäufer? Wann wurde der Mangel erstmalig dokumentiert?
Zitat:
@Mirkose schrieb am 22. Juni 2018 um 13:44:34 Uhr:
Gilt das bei meinem ....hatte ihn als halbjahreswagen gekauft und er ist jetzt 12 Monate alt
Du hast keinen Neuwagen gekauft? Dadurch solltest du auch kein Anspruch auf einen Neuwagen haben, du kannst ihn zurück geben es kommt aber eine Nutzungsentschädigung auf dich zu.
Jetzt warte am besten erst mal ab bis er meine Fragen beantwortet hat, denn wir wissen bislang überhaupt nicht ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag überhaupt gegeben sind.
TSI 180 PS ruckt beim Beschleunigen, mehrmals Nachgebessert mehr brauch ich nicht.
So? Du bist ja wirklich eine Koryphäe auf diesem Gebiet.
Dann will ich dir mal sagen, woran es scheitern könnte:
- Der Mangel wurde erst nach dem Eintreten der Beweislastumkehr erstmalig reklamiert. Dann könnte der Verkäufer von ihm einen Nachweis verlangen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das dürfte schwierig werden.
- Das Auto wurde dem Verkäufer gar nicht zur Nachbesserung vorgestellt, sondern irgendeiner anderen Vertragswerkstatt. Dann wurde durch den Verkäufer nicht fünf Mal, sondern null Mal nachgebessert, und über eine Rückabwicklung bräuchten wir gar nicht reden.
- Das Ruckeln war in der Werkstatt nie vorführbar.
Bevor du dich zum Möchtegernjuristen aufspielst, lass dir erst mal die Informationen geben, die du zur Bewertung eines solchen Falles brauchst. Bisher wissen wir nämlich gar nichts, aber anders als du lasse ich mich ohne Wissen über den bisherigen Ablauf nicht zu solchen Aussagen wie "du kannst ihn zurück geben" hinreißen.
Den Überwiegenden teil deiner Beurteilung wurde Beantwortet.
Unterlasse es bitte mir als Internetjurist vorzuschreiben wie ich meine Beiträge in einem Öffentlichen Autoforum zu gestalten habe.