Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen

Hallo,
würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.
Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.
Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.
Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.
Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.

So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und
2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.
Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??

MfG

Beste Antwort im Thema

Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.

118 weitere Antworten
118 Antworten

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juli 2019 um 15:59:17 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 14:42:28 Uhr:


Das Wort "Wenn" sagt für mich nicht, dass dort amtlich ein überholverbot bestand.

einfach mal den Post zuende lesen.

Müssen wir darüber noch lange mutmaßen?

Ja, weil der TE nicht abschließend seine Erkenntnisse zum Überholverbot mitgeteilt hat (s. Zitat u.). Die Stelle noch mal kontrollieren, sollte er zumindest vor dem Anwaltsbesuch machen. Bei dem was schon offenbar schiefgelaufen ist, wäre sogar denkbar, dass die Polizei einen anderen Unfallort als den tatsächlichen annimmt. Die Unfallaufnahme war am Hof und nicht an der Kollisionsstelle.

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 12. Juli 2019 um 13:06:22 Uhr:


Mir war das aber wirklich nicht bewusst, dass da ein Überholverbot ist. Ich muss mir das heute nochmal ansehen, aber ich denke, wenn die Polizei das so schreibt, wird das dort wohl so sein.

natürlich, die Polizei wirft Unfallort und Wohnort des Treckerfahrers durcheinander und versucht, Spuren zu sichern, wo keine sein können 🙄
weil: die machen das sicher zum ersten Mal.. na klar..

Leute... 🙄
es sind zwar Ferien, aber...

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 12. Juli 2019 um 14:11:52 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 12. Juli 2019 um 13:51:57 Uhr:



Habe aber schon öfter gehört, dass man z.B. bei einem Auffahrunfall nichtmal an den Straßenrand fahren darf, sondern an Ort und Stelle stehen bleiben muss, bis sich die Beteiligten geeinigt haben bzw. die Polizei den Unfall aufgenommen hat. (wie gesagt - ist nur "hörensagen", die gesetzliche Grundlage kenne ich nicht)

Bei einem leichten Auffahrunfall muss man an den Strassenrand fahren und nicht erst auf die Polizei warten.

Paragraph 34 STVO, ...den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren...

zumal die Pol bei leichten Unfällen nur noch (wenn überhaupt) sehr ungerne kommt...

Und wenn der Traktor als gewerbliches Fahrzeug zählt?

Ähnliche Themen

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. Juli 2019 um 20:38:56 Uhr:


Und wenn der Traktor als gewerbliches Fahrzeug zählt?

Dann geht der PKW trotzdem kaputt.

Ich bezog mich auf meinen Vorgängerbeitrag, wegen Pol kommen lassen.

Kommt die Polizei sofort und hochmotiviert.

Oder auch nicht.

Weil das nämlich genau gar keinen Unterschied macht.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juli 2019 um 12:05:46 Uhr:


bei dem Fall wird das im Leben nicht 70/30 für den TE ausgehen.
Wer hat denn das Überholverbot missachtet?

*kopfschüttel* 🙄

while(true)

{

🙄

} 🙄

Nur mal so als Denkanstoß:
https://www.lvz.de/.../...botenem-Ueberholmanoever-gilt-Vorfahrtsrecht

Das brauchen wir hier nicht aburteilen, weil die höhere Instanz sich daran nicht gebunden fühlen wird. 😉
Auf Hoher See und vor Gericht ... (kennt ja jeder).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. Juli 2019 um 13:01:18 Uhr:


Wie soll man hier reagieren ?

Auf jeden Fall nicht einfach weg gehen, weil, sofern es die Beschädigung wirklich gibt, man sonst Verkehrsunfallflucht begeht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2019 um 09:16:31 Uhr:



Nur mal so als Denkanstoß:
https://www.lvz.de/.../...botenem-Ueberholmanoever-gilt-Vorfahrtsrecht

kein Linksabbieger, keine Kreuzung..
hat mit diesem Fall nichts, aber auch rein garnichts zu tun.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2019 um 09:19:06 Uhr:



Auf jeden Fall nicht einfach weg gehen, weil, sofern es die Beschädigung wirklich gibt, man sonst Verkehrsunfallflucht begeht.

Gruß Metalhead

Am Unfallort befanden sich ja beide nicht mehr. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat also schon stattgefunden. Da aber der Treckerfahrer die Berührung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht bemerkt hat( war ja hinter ihm am Arbeitsgerät), kann es bei ihm also gar kein unerlaubtes Entfernen gegeben haben. Der PKW(TE) ist ihm dann bis aufs Grundstück gefolgt. Er hat sich also vom Unfallort entfernt.

Ich drehe mal frech den Spiess um: Nicht ich als Treckerfahrer bin ihm reingefahren, sondern der PKW mit dem TE am Steuer hat keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gehalten und ist dadurch mit dem Arbeitsgerät kollidiert. Und wenn tatsächlich ein Überholverbot bestand, siehts ziemlich trübe für den TE aus.

Ich denke mal, genauso wird man sicherlich argumentieren.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. Juli 2019 um 11:35:08 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2019 um 09:16:31 Uhr:



Nur mal so als Denkanstoß:
https://www.lvz.de/.../...botenem-Ueberholmanoever-gilt-Vorfahrtsrecht

kein Linksabbieger, keine Kreuzung..
hat mit diesem Fall nichts, aber auch rein garnichts zu tun.

Sagt aus, daß man nicht pauschal an allem schuld ist weil man unerlauberweise überholt hat.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 15. Juli 2019 um 14:36:02 Uhr:


Da aber der Treckerfahrer die Berührung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht bemerkt hat( war ja hinter ihm am Arbeitsgerät), kann es bei ihm also gar kein unerlaubtes Entfernen gegeben haben.

Er hat sich, auf den Unfall angesprochen, sofort verpisst, das ist glasklare Verkehrsunfallflucht.

Zitat:

Nicht ich als Treckerfahrer bin ihm reingefahren, sondern der PKW mit dem TE am Steuer hat keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gehalten und ist dadurch mit dem Arbeitsgerät kollidiert. Und wenn tatsächlich ein Überholverbot bestand, siehts ziemlich trübe für den TE aus.
Ich denke mal, genauso wird man sicherlich argumentieren.

Völlig egal wer schuld ist, wer sich entfernt begeht Verkehrsunfallflucht. Trübe sieht da für den TE IMHO gar nix aus.

Gruß Metalhead

Aber kann ich auch von einem Unfallort flüchten, wenn mir ein Unfall nicht bewusst ist?

Zitat:

@Goify schrieb am 15. Juli 2019 um 15:29:45 Uhr:


Aber kann ich auch von einem Unfallort flüchten, wenn mir ein Unfall nicht bewusst ist?

Nein, aber wenn dich der Unfallgegner dann anspricht ist dir der Unfall (oder zumindest der Vorwurf eines solchen) bekannt und dann solltest du dir verdammt sicher sein daß nix passiert ist bevor du dich einfach verdrückst.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen